Der zweite Punkt ist die Finanzierung der Elbstiftung. Wir haben bereits im letzten Doppelhaushalt 10 Millionen Euro als Startkapital bereitgestellt. Es ist eine wichtige Botschaft, dass wir die Elbstiftung nicht nur für eine gute Idee halten, sondern sie auch finanziell mit umfassenden Mitteln ausstatten. Darüber hinaus sitzt der Hafen mit seinen Vertretern nicht nur mit am Tisch, sondern er wird auch zur Verantwortung gezogen, indem 4 Prozent der jährlichen Hafengelder in das Kapital der Stiftung einfließen. Es soll nicht mehr nur der Hafen von der Elbe profitieren, sondern wir drehen den Spieß nun auch endlich um.
Die Form der Stiftung, die hier gefunden wurde, ist im Übrigen genau die richtige. Liebe SPD, Sie fordern in Ihrem Zusatzantrag, sie zunächst an die Behörde anzudocken. Wir halten das für keine gute Idee, wir wollen sie ganz bewusst als selbstständige Organisation, die auch unabhängig vom tagespolitischen Geschehen für das Wohl der Elbe agieren kann. Außerdem ist die Zielsetzung eine dauerhafte Arbeit, die nicht nur auf diese oder die nächste Legislaturperiode beschränkt ist, sondern eine langfristige Perspektive bieten soll, um den
Lebensraum der Elbe zu verbessern. Der Anfang wird mit der Verabschiedung des Gesetzes heute gemacht.
Dass die Stiftung gut arbeiten wird, ist unserer Meinung nach auch durch die Besetzung des Stiftungsrats sichergestellt. Sie hat eine klare Zielsetzung und wir sind der Auffassung, dass der Stiftungszweck mehr als deutlich definiert ist. Ich freue mich, dass uns der Gesetzesentwurf nun zur Verabschiedung vorliegt, und ich würde mich auch freuen, wenn wir eine breite Zustimmung im Hause für die Einrichtung der Elbstiftung fänden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Die Tideelbe ist sowohl zentrale wirtschaftliche Lebensader als auch wertvoller Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten in der gesamten Region Unterelbe. Ebenso, wie es wirtschaftliche Notwendigkeit ist, die Fahrrinne der Elbe im ursprünglich geplanten Umfang zügig zu vertiefen, ist es auch im Interesse aller unverzichtbar, die Verbesserung des ökologischen Zustands der Unterelbe mit Nachdruck voranzutreiben. Es ist richtig, Vertreter der Stadt Hamburg, der HPA, der Hafenwirtschaft und der Naturschutzverbände an einen Tisch zu holen, um gemeinsam an der ökologischen Verbesserung der Elbe arbeiten zu können. Ähnliches war bereits in der Vergangenheit erfolgreich gelungen bei der Formulierung eines Konzepts für eine nachhaltige Entwicklung der Tideelbe. Durch die Stiftung Lebensraum Elbe soll die Entwicklung einer natürlichen Dynamik von Ebbe und Flut gefördert und durch verringerte Bewirtschaftung oder durch Nutzungsaufgabe im Vorland sollen Lebensräume für eine vielfältige und elbetypische Tier- und Pflanzenwelt erhalten und verbessert werden.
Im Gegensatz zur Opposition findet die CDU-Fraktion das Konstrukt einer Stiftung sehr gelungen und ich möchte meiner Kollegin Weggen stark beipflichten, dass wir damit einen unabhängigen Weg jenseits der hamburgischen Landesverwaltung einschlagen.
Die Form einer Stiftung ist unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit gewählt worden, damit langfristige Maßnahmen erfolgen können. Der Stiftungsrat wird gebildet von Mitgliedern der Stadt, der Wirtschaft und der Umweltverbände. Damit liegt eine wirkungsvolle Verbindung zwischen Ökologie und Ökonomie und den Naturschutzverbänden vor und der wichtige Dialog zwischen den Interessen ist sichergestellt. Sanierungsmaßnahmen an Flüssen
und Gewässern sollen als Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden; dies ist Sinn und Zweck dieser begrüßenswerten Stiftung.
Besonders hervorzuheben ist der Aspekt der Finanzierung, die über das Hafengeld zu einem großen Anteil durch die Hafenwirtschaft erfolgt. Dies ist unbedingt anzuerkennen. Daher begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich die Einrichtung einer Stiftung zugunsten des Lebensraums Elbe. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Tideelbe, das wissen wir alle und das hat Frau Weggen ausgeführt, ist eine zentrale wirtschaftliche Lebensader und ein wertvoller Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten in der gesamten Region Unterelbe. Weil wir die Elbe aber auch wirtschaftlich nutzen – und wir diskutieren zurzeit intensiv über eine weitere Elbvertiefung –, haben wir natürlich auch großes Interesse daran, dass der gute Zustand der Unterelbe vorangebracht wird. Es ist deshalb richtig, dass die Stadt, die HPA, die Hafenwirtschaft und die Naturschutzverbände an einem Tisch sitzen, um gemeinsam an der ökologischen Verbesserung der Elbe zu arbeiten.
Ähnliches ist bereits gelungen – es ist schon drei Jahre her –, als es um die Formulierung eines Konzepts für die nachhaltige Entwicklung der Tideelbe ging. Es bleibt in dieser Drucksache allerdings offen, wie denn dieses Tideelbe-Konzept umgesetzt werden soll.
Sie haben im letzten Doppelhaushalt 6 633 000 Euro als Startkapital für die Stiftung zur Verfügung gestellt, weitere 3 367 000 Euro sollen von der HPA eingezahlt werden. Damit gibt es für die Elbstiftung ein Startkapital von 10 Millionen Euro. Die Stiftung soll, wie wir in der Beratung im Ausschuss erfahren haben, langsam aufwachsen und ihr Kapital bis auf 40 Millionen Euro steigern. Damit soll dann eine langfristig angelegte Strategie zur Schaffung ökologisch wertvoller Ästuar-Räume entwickelt werden; insbesondere sind Flachwasserbereiche geplant, denn die Elbe braucht mehr Auslaufgebiete. Die Stiftung soll die ihr zufließenden Mittel auch über die gesetzlichen Pflichten hinaus verwenden und nicht etwa notwendige Ausgleichsmaßnahmen daraus bezahlen. Vorrangig sollen natürlich auch Verbesserungen im Hamburger Raum vorgenommen werden. Allerdings haben wir auch erfahren, dass darüber hinaus Kontakte bestehen zu den benachbarten Bundesländern, um die Maßnahmen aufeinander abzustimmen und
vielleicht auch gemeinsame Maßnahmen durchzuführen. Wir haben gehört, dass die Elbstiftung in den benachbarten Bundesländern begrüßt wird, allerdings haben wir in der Diskussion leider nicht erfahren können, ob es auch Gremien gibt, in denen das gemeinsame Ziel, die Verbesserung des ökologischen Zustandes der Elbe, dann auch beraten und mit gemeinsam geplanten Maßnahmen vorangebracht wird.
Trotz der im Grunde richtigen Zielsetzung, die wir unterstützen, haben wir doch einige kritische Anmerkungen zu machen und bei der Befassung im Ausschuss am 25. März sind auch etliche Fragen offengeblieben.
Ich möchte einige Punkte herausgreifen: Wir haben in der Tat den Eindruck, dass nicht ordentlich abgewogen worden ist, ob man nicht die Verbesserung des ökologischen Zustands der Elbe auch im Rahmen des Haushalts erreichen könnte. Es ist gleich gesagt worden, die Stiftung sei der richtige Weg und es ist nicht abgewogen worden, ob es nicht möglich gewesen wäre, mit Haushaltsmitteln über die Jahre und über eine mehrjährige Planung die gleichen Ziele zu erreichen.
Die Ausgründung einer Stiftung erlaubt zwar weitere Zustiftungen, aber ist letztlich im weiteren Vollzug wenig transparent. Am meisten hat uns allerdings gestört, dass die Kosten für die Geschäftsstelle erheblich sind. Sie werden schätzungsweise 200 000 bis 300 000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen und das sind Mittel, die aus dem Kapital oder den Erträgen der Stiftung mit bezahlt werden müssen. Dabei könnte man diese Mittel gut gebrauchen, um weitere Maßnahmen durchzuführen.
Wir plädieren dafür, diesen Punkt doch noch einmal zu überdenken, und fordern den Senat auf, die Stiftung bis zur Erreichung des vollen Stiftungskapitals in Höhe von 40 Millionen von der zuständigen Behörde verwalten zu lassen, damit die anfänglich geringen Stiftungserträge dem Stiftungszweck vollständig zukommen und nicht durch Verwaltungskosten aufgezehrt werden. Am liebsten hätten wir den Prozess natürlich ganz von vorne begonnen, aber da das nicht mehr möglich ist, wäre es sozusagen die Rückfalllinie, wenigstens die Verwaltungskosten auf Null zu bringen und die Verwaltung der Behörde zu übertragen. Wir vermissen auch eine ausreichend präzise Formulierung des Stiftungszwecks. Und wir finden es – gerade bei der Bedeutung dieser Maßnahme – auch nicht richtig, dass nicht von Anfang an ein Maßnahmenkatalog vorgelegt wird, wenigstens für die ersten zwei Jahre, damit man weiß, wo es langgeht. Da bleiben wir ziemlich im Dunkeln.
Eigentlich ist es immer üblich, wenn große Finanzvolumina außerhalb des Haushalts geführt werden – in den Sondervermögen kennen wir das zur Ge
nüge –, dass ein Wirtschaftsplan für die Haushaltsperiode mit Erfolgs-, Finanz- und Stellenplan vorgelegt wird, sodass man weiß, wie das Geld dort umgesetzt wird. Das vermissen wir hier und darum möchten wir im Nachhinein noch beantragen, dass der Senat der Bürgerschaft einen Wirtschaftsplan mit den entsprechenden Erläuterungen vorlegt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Weggen und Herr Hecht, das hörte sich an wie die Frohe Botschaft aus Tausendundeiner Nacht. Was wir da alles wieder gehört haben: Der Naturschutz wird jetzt auf den Weg gebracht, die Elbe profitiert endlich vom Hafen und Ökonomie und Ökologie werden miteinander versöhnt – ich glaube das noch nicht. Nicht nur ich, sondern auch viele Naturschutzvereine haben die Frage gestellt, warum wir denn jetzt noch eine Stiftung brauchen, wenn der Lebensraum Elbe verbessert werden soll. Wir haben – Frau Dr. Schaal hat darauf hingewiesen – im Ausschuss mehrfach nachgefragt, ob es nicht eine Alternative gegeben hätte, aber das ist wahrscheinlich der politische Wille und der kann bekanntlich Berge versetzen.
Öffentlich-rechtliche Stiftungen werden in letzter Zeit häufig ohne nennenswertes Stiftungsvermögen errichtet, so zum Beispiel die Hamburger Museumsstiftung; das ist auch schon häufig beklagt worden. Das Gleiche wiederholt sich nach unserer Auffassung mit der Stiftung Lebensraum Elbe. Diese Stiftungen besitzen häufig zu wenig Sachvermögen und in diesem Fall auch zu wenig Stiftungsvermögen. Da der Haushalt jährlich vom Parlament beschlossen werden muss, besteht für viele öffentlich-rechtliche Stiftungen keine Existenzsicherheit. Sie können zudem jederzeit per Gesetz wieder aufgehoben werden. Hinzu kommt, dass die Gesamtsumme der Zuführungen auf 40 Millionen Euro begrenzt ist; auch von daher bezweifeln wir die Dauerhaftigkeit der Elbstiftung.
Zu den Details: Das Stiftungskapital beträgt 10 Millionen Euro, 6,6 Millionen Euro kommen aus dem Hamburger Haushalt und 3,3 Millionen Euro von der HPA. Die Zinserträge auf dieses Stiftungskapital belaufen sich nach den heutigen Prozentsätzen nicht mehr auf 4 Prozent, sondern wegen der heute schon viel zitierten Wirtschaftskrise eher auf 3 Prozent, sodass vom Stiftungsvermögen jedes Jahr 300 000 Euro zur Verfügung stehen würden. Es soll dann eine Geschäftsstelle eingerichtet und ein Geschäftsführer eingestellt werden, es muss Miete gezahlt und es müssen Gutachten eingeholt werden. Wir haben im Ausschuss mehrfach nachgefragt und so ganz langsam mit der Kneifzange
haben wir dann eine Zahl bekommen. Aufgrund dieser Aussage schätzen wir, dass die Kosten für den Betrieb der Stiftung jährlich 200 000 Euro betragen, sodass vom Zinsertrag des Stiftungskapitals dünne 100 000 Euro übrig bleiben.
Das Stiftungsvermögen soll aus den Geldern der HPA um 7,5 Millionen Euro aufgestockt werden und insgesamt soll die ganze Stiftung dazu dienen, eine Kompensation für solche hafenstrukturellen Maßnahmen zu erübrigen, die zur Beseitigung von Wasserflächen führen. Nun ist zwar gesagt worden, es sei noch nicht so weit mit der Hafenvertiefung, aber wahrscheinlich kommt sie doch und der Lebensraum Elbe braucht so oder so Naturschutzmaßnahmen. Hinzu kommt, dass dem Stiftungsvermögen ab dem Jahr 2011 zusätzlich jährlich 230 000 Euro aus Haushaltsmitteln zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zufließen sollen. Ich frage Sie allen Ernstes, wie Sie in heutiger Zeit, wo die Bundeslandwirtschaftsministerin, Frau Aigner, als einzige Reaktion auf den UN-Klimagipfel in Kopenhagen gesagt hat, jetzt stehe die Erhöhung der Deiche in den Küstenländern an, auf die Idee kommen, in den nächsten zehn Jahren beim Hochwasserschutz zugunsten der Elbstiftung 2,58 Millionen Euro einzusparen. Es ist ausdrücklich im Gesetz enthalten, dass die Mittel, die die Stiftung einsetzt, nicht für Hochwasserschutz eingesetzt werden müssen und – Frau Dr. Schaal hat darauf hingewiesen – sie können sogar in anderen Bundesländern eingesetzt werden.
Ich habe es einmal durchgerechnet. Sie mögen das langweilig finden, ich finde es ganz schön gravierend, wenn hier so getan wird, als würde eine bahnbrechende Maßnahme zum Naturschutz der Elbe auf den Weg gebracht werden. Im Jahr 2010 stehen für Naturschutzmaßnehmen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2020 sind es circa 2 Millionen Euro und im Jahr 2025, wenn die Deckelung erreicht ist, sind es nur noch 0,5 Millionen Euro. Das geht also nach und nach runter und wird keineswegs besser.
Wir sind der Auffassung, dass die Finanzierung völlig unzureichend ist und es einfach nicht einzusehen ist, warum jetzt 10 Millionen Euro in eine neue Stiftung gesteckt werden, wovon der Naturschutz nur ganz wenig hat. Wenn man wirklich für die Verbesserung der ökologischen Situation der Elbe ist, dann sollte man dieses Geld besser in eine bestehende Stiftung stecken oder man sollte es als Haushaltstitel einrichten.
Wenn man sich ansieht, wie Stiftungen beurteilt werden – es gibt ein DZI-Siegel für Stiftungen, das man nur erhält, wenn man mit den Spenden und dem Stiftungskapital sehr wirtschaftlich umgeht –, dann bin ich der festen Überzeugung, dass die
Stiftung Lebensraum Elbe das DZI-Siegel bei Antragstellung nicht bekommen würde, weil die Verwaltungskosten im Verhältnis zu dem, was tatsächlich ausgegeben wird, viel zu hoch sind.
Wir teilen auch die Auffassung der SPD, dass es eine mangelnde Transparenz gibt und dass man den Stiftungszweck noch viel deutlicher formulieren muss. Mit den Maßnahmen außerhalb Hamburgs haben wir hier überhaupt keine guten Erfahrungen. Die ganzen Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Airbus haben gezeigt, dass dies meistens nicht gelingt.
Nun zum SPD-Antrag, hier gibt es drei Spiegelstriche. Wir sind der Auffassung, dass dies nicht ausreichend ist. Beim ersten Spiegelstrich würde sich die Summe, die man jährlich für Naturschutzmaßnahmen ausgeben könnte, um 200 000 Euro erhöhen; das erscheint uns viel zu wenig.
Wir können auch nicht verstehen, warum Sie nur für die ersten zwei Jahre den Maßnahmenkatalog fordern, das erscheint uns auch unzureichend. Was uns fehlt – bei diesem Senat ist es sehr wichtig, dass man Termine setzt –, ist ein Wirtschaftsplan.
Es sollte jetzt ein Wirtschaftsplan, ein Finanz- und Stellenplan aufgestellt werden. Dies muss jährlich wieder aufgestellt werden, um eine bessere Transparenz zu erhalten.
Alles in allem sind wir der Auffassung, dass die Gelder in Höhe von 10 Millionen Euro und mehr besser in eine bestehende Stiftung gegeben werden sollten, zum Beispiel die Stiftung Naturschutz. Dann hätte die Stiftung Naturschutz jedes Jahr einen viel höheren Betrag oder man könnte einen eigenen Haushaltstitel einrichten. Aus dem Grunde werden wir sowohl diesen Gesetzesantrag als auch den Antrag der SPD ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich richtig zugehört habe, ist von allen Rednern die Bedeutung der Elbe für Hamburg betont worden als Lebensader, als der Fluss, dem wir zu verdanken haben, wie sich die Stadt entwickelt hat. Deswegen möchte ich zu Beginn der Debatte an die Opposition gerichtet sagen, dass ich es sehr bedauern würde, wenn Sie sich mit Blick auf die Bedeutung der Elbe heute nicht den Ruck geben könnten, langfristig für die Elbe etwas zu erreichen, denn die Elbe hat aus naturfachlicher Sicht einen Preis gezahlt. Sie haben vorhin von Versöhnung gesprochen und sie infrage