Protocol of the Session on December 10, 2009

Wer über Dialogstrukturen redet, Herr Dr. Dressel, sollte dies ernst nehmen und nicht genau diesen Dialog von vornherein abschaffen.

Ich möchte noch etwas zu dem sagen, was eben von Herrn Dr. Dressel kam über den hohen Respekt vor der Polizei, und dann wurde mit einem Mal lamentiert über Überstunden. Es fehlte mir eigentlich noch der direkte Verweis bezüglich der Wasserschutzpolizei, dem Kommissariat in Cuxhaven und den Überfällen auf das PK 16 letzte Woche. Das zeigt die hohe Ernsthaftigkeit Ihrer Argumente.

Der parlamentarische Sprachgebrauch, den wir hier immer noch hüten, verbietet mir, das zu sagen, was man jetzt sagen müsste. Ich bin es wirk

lich leid, mir von denjenigen Menschen Vorhaltungen machen lassen zu müssen, die über 40 Jahre lang die größten Stellenkürzer bei der Hamburger Polizei gewesen sind, die wir je gehabt haben.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der GAL – Ingo Egloff SPD: Das ist doch traurig, dass Sie nach acht Jahren immer noch auf so etwas zurückgreifen müssen!)

Sie sind die Allerletzten, die von Respekt vor dieser Polizei reden dürfen.

Lieber Herr Egloff, Sie stellen sich heute hier hin mit Krokodilstränen in den Augen und sprechen von armen Polizisten, nachdem Sie die Polizei in Hamburg so weit kaputtgespart haben und als Sozialdemokraten jede Möglichkeit wahrgenommen haben, der Polizei den Rücken nicht zu stärken. Sie hätten handeln können, Sie haben nicht gehandelt, wir haben gehandelt.

(Michael Neumann SPD: Und das Ergebnis ist, dass Polizeiwachen geschlossen werden müssen!)

Ein letzter Satz noch zu dem, was Frau Schneider gesagt hat, weil ich dies für wichtig halte. Frau Schneider, Sie haben in einem kleinen Nebensatz von dem Menschenbild der Polizei gesprochen und dies im Prinzip kritisiert. Ich sage Ihnen ganz offen, dass ich das ausgesprochen daneben finde, sehr daneben. Die Polizei besteht in Hamburg aus fast 10 000 Menschen, die alle ein sehr differentes Menschenbild haben. Da gibt es nicht das eine Menschenbild, das von oben geprägt oder von irgendjemandem vorgegeben wird, aufgrund dessen die Polizei eskaliert, deeskaliert oder sonst etwas tut. Das sind Menschen, Demokraten, ganz sicher, wie du und ich und nichts anderes. Hier davon zu sprechen, es gäbe ein Menschenbild und das in einen Kontext zu rücken, als wenn dieses Menschenbild der Polizei in irgendeiner Art und Weise für Eskalationen verantwortlich wäre, das kann man so nicht stehen lassen, das ist mit uns nicht zu machen.

(Beifall bei der CDU und der GAL – Ingo Egloff SPD: Was meint er denn für eine Lö- sung!)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Punkt sehe ich nicht. Für die Aktuelle Stunde verbleiben uns noch genau drei Minuten. Legt die anmeldende Fraktion wert darauf, dass der Punkt noch aufgerufen wird? Das sehe ich nicht.

Wir treten dann ein in die weitere Tagesordnung. Ich darf noch einmal wiederholen, dass wir den Punkt "Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses und ihren Vertreterinnen und Vertretern" einvernehmlich vertagt haben.

(Dr. Andreas Dressel)

Wir kommen dann zu Punkt 25 der Tagesordnung, Drucksache 19/4686, Bericht des Sozialausschusses: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Heimrecht.

[Bericht des Sozialausschusses über die Drucksache 19/3919 (Neuf.): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Heimrecht (Senatsantrag) – Drs 19/4686 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr von Frankenberg, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu einem wichtigen Vorhaben unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Heimrecht". Das hört sich zunächst einmal nicht sehr spannend an. Es geht um das Heimgesetz des Bundes, das im Rahmen der Föderalismusreform an die Länder übertragen worden ist. Ich finde es sehr gut, dass die Länder Kompetenzen bei Angelegenheiten bekommen, die sie selbst gut regeln können.

Wir haben jetzt einen Entwurf vorliegen, abgekürzt WBG, das ist genau genommen das Hamburgische Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer, behinderter und auf Betreuung angewiesener Menschen. Das ist vielleicht auch der einzige Schwachpunkt, dass die Überschrift des Gesetzes ein bisschen sperrig ist, andererseits bringt sie das, was das Gesetz zum Inhalt hat, gut auf den Punkt.

Dieses Gesetz ist in meinen Augen eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben in der 19. Wahlperiode. Es betrifft zum einen 41 500 Pflegebedürftige in Hamburg, zum anderen aber auch 20 000 Beschäftigte in diesem Bereich.

Wir haben einen Entwurf vorliegen, mit dem wir uns zunächst intern im Rahmen der Senatsberatung befasst haben. Dann haben wir ihn im Ausschuss intensiv behandelt und ein komplett neues und wichtiges Gesetz gemacht. Das ist auch für uns durchaus nicht der Alltag.

(Vizepräsident Wolfgang Joithe-von Krosigk übernimmt den Vorsitz.)

Wir als Parlament ändern sonst viel an Gesetzen herum. Dieses Gesetz ist ein sozialpolitischer Meilenstein für Hamburg.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte mich ausdrücklich bedanken, zum einen beim Senat, aber auch bei der Behörde und den Mitarbeitern dort, die wirklich sehr gute Arbeit mit dem Entwurf geleistet haben.

(Beifall bei der CDU und bei Christiane Blö- meke GAL)

Mein Dank gilt aber auch der Opposition. Wir haben einen konstruktiven Dialog erlebt und weil Sie, Herr Kienscherf, einen anderen Ruf haben, möchte ich Ihnen und Herrn Grund ausdrücklich danken. Wir haben im Ausschuss sehr konstruktiv zusammengearbeitet, dafür mein ausdrücklicher Dank an Sie. Nicht nur der Opposition möchte ich danken, sondern auch den Experten, Verbänden, Trägern, Anbietern und Nutzern, die sich im Vorwege mit Anregungen eingebracht haben. Wir haben das alles durchgelesen, es bearbeitet, gewichtet und gewertet. Von daher habe ich mich sehr darüber gefreut, dass die LINKE und die SPD dem Entwurf im Ausschuss zustimmen konnten. Das zeugt davon, dass wir gemeinsam ohne Streit wichtige Sachen für Hamburg vorangebracht haben.

(Beifall bei der CDU)

Insgesamt lagen wir mit dem Gesetzesentwurf doch ziemlich in der Mitte. Die einen hätten es gerne ein bisschen strenger gehabt, die anderen ein bisschen liberaler; wir sind da durchaus auf einem guten Weg. Vom Inhalt her hat der Verbraucherschutzgedanke eine sehr viel stärkere Gewichtung als beim Heimgesetz des Bundes. Der Mensch steht im Mittelpunkt und das ist sehr gut und wichtig.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Der erweiterte Anwendungsbereich betreutes Wohnen, jetzt Service-Wohnen, hat uns in den letzten Jahren sehr auf den Nägeln gebrannt. Wir sind dort zu guten Regelungen gekommen. Einerseits haben wir eine Regelung, mit der die Anbieter gut umgehen können. Andererseits kann aber nicht jeder im rechtsfreien Raum etwas behaupten kann, was er dann nicht wirklich anbietet. Da hat das Gesetz gute Wege gezeichnet.

Wir haben aber auch den ambulanten Pflegedienst mit aufgegriffen sowie Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz oder Behinderung. Insgesamt werden die Verbraucherrechte deutlich gestärkt, die Leistungen sind transparenter zu gestalten ebenso wie das wichtige Instrument der Kontrolle. Auf der anderen Seite ist aber auch die Eigenverantwortlichkeit gestärkt und das Qualitätsmanagement hat eine neue Bedeutung. Durch die klare Aufgabenteilung haben wir durchaus einen Bürokratieabbau.

Wir haben wirklich einen gelungenen Entwurf. Seriöse Anbieter werden keine Probleme haben, das auch zu erfüllen. Im Grunde genommen hat die Anhörung ergeben, dass die meisten ohnehin die Standards schon freiwillig erfüllen. Also muss keiner Angst haben, dass das schwierig ist. Die meisten Anbieter im Bereich der Pflege leisten hervorragende Arbeit und ein Generalverdacht oder Misstrauen ist nicht angebracht. Aber es gibt immer ein paar schwarze Schafe. Das ist einerseits wettbewerbsverzerrend für die Anbieter, die die Leis

(Vizepräsident Wolfhard Ploog)

tung seriös und gut anbringen. Auf der anderen Seite ist dann eine härtere Gangart vorgesehen.

Das Gesetz befindet sich auf der Höhe der Zeit. Im Ausschuss hatten wir die Idee des lernenden Gesetzes entwickelt. Ein Vorschlag, den die SPD mit eingebracht hat, war, dass wir es auch noch einmal evaluieren, das war auch unser Gedanke. Wir sind also durchaus offen für weitere Anregungen und schauen, wie sich das im Einzelnen bewährt.

Im Ausschuss hatten wir umfangreiche Anhörungen mit vielen Experten. CDU und GAL haben sich bemüht, noch Änderungen einzubringen. Wir haben beispielsweise Befragungen gestrichen, dafür Messungen der Lebensqualität, Verbot der Annahme von Leistungen und einiges andere mehr hineingenommen. Auch die SPD hat einen Änderungsantrag gebracht. Wir haben uns dann dahingehend verständigt, den Bereich der Evaluierung noch einmal im Gesetz aufzugreifen – ein sinnvoller Gedanke.

Im Bereich der Rechtsverordnung stellte sich natürlich die Frage, was auf uns zukommt. Der erfolgreiche Dialog, der im Gesetzgebungsverfahren angesprochen und von Senatsseite durchgeführt worden ist, sollte auch fortgesetzt werden. Es war ein konstruktiver Austausch. Wir können allerdings Rechtsverordnungen nicht wie Gesetze behandeln. Rechtsverordnungen sind Aufgabe der Exekutive, Gesetze die der Legislative. Das ist eine vernünftige Aufgabenteilung und mit dem Dialog sind wir auf einem guten Weg. Ansonsten erfüllen wir damit eine Aufgabe des Koalitionsvertrages, die wir uns selbst gesetzt haben, und was wir versprochen haben, halten wir auch.

Ich für meinen Teil blicke auf jeden Fall auf gute Beratungen zurück. Wir haben ein sehr gutes Gesetz vorliegen und mit dem Entwurf, wenn wir ihn dann heute beschließen, haben wir ein zukunftsweisendes, verbraucherfreundliches Gesetz und einen wichtigen Schritt getan; den Herausforderungen des demographischen Wandels ist Hamburg mit diesem Gesetz gewachsen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der GAL)

Das Wort hat Herr Kienscherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr von Frankenberg, Sie haben bereits sehr ausführlich dargestellt, dass die Beratungen im Gegensatz zu vielen anderen Themen, die wir im Sozialausschuss angesprochen haben, durchaus konstruktiv verlaufen sind. Von daher – auch das haben Sie schon gesagt – wird die SPD-Fraktion diesem Gesetz heute zustimmen.

Wir stimmen zu, nicht, weil wir glauben, dass es ein Meilenstein ist, wie Sie das eben angespro

chen haben oder wie der Senator das in seiner vollmundigen Pressemitteilung verbreitet hat, sondern weil es ein wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung für mehr Verbraucherschutz und mehr Transparenz ist. Vor allen Dingen ist es ein Gesetz, das viele der SPD-Forderungen aufnimmt. Dafür bedanken wir uns an dieser Stelle ganz ausdrücklich.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben uns seit Jahren dafür eingesetzt, dass wir im Bereich des betreuten Wohnens vorankommen und Mindeststandards schaffen. Wir schaffen einen neuen Begriff des Service-Wohnens, der weniger verwirrend ist als der alte Begriff des betreuten Wohnens, und wir schaffen erstmals Mindeststandards. Das ist aus Verbraucherschutzgründen zu begrüßen und es ist gut, dass dieses Parlament dafür stimmt und sich einhellig dazu bekennt, dass Verbraucherschutz gerade für Senioren ein äußerst wichtiger Bereich ist und wir dies noch viel stärker unterstützen wollen.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD-Fraktion hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, insbesondere die Transparenz, aber auch die Prüfungsqualität im Bereich der stationären Pflege, ebenso wie im Bereich der ambulanten Dienste, zu erhöhen. Auch hier räumen wir ein, dass das Gesetz durchaus den richtigen Weg geht und wir ihm deswegen auch zustimmen. Wir werden auch zustimmen, weil die von Ihnen angesprochene konstruktive Diskussion innerhalb der Ausschussberatung dazu geführt hat, dass in dieses Gesetz noch diverse Änderungen hineinkommen, die wir, die Sie ausformuliert haben und die wir dann gemeinsam in der letzten Ausschussberatung beschlossen haben. Dies zeigt, dass, wenn wir alle gemeinsam wollen, sehr wohl Gesetzesvorlagen im Sinne der Menschen, die von der Pflege betroffen sind, verändert werden können. Hierfür unseren herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Was wir gleichwohl immer noch etwas kritisch sehen – ich muss Sie auch ein bisschen befriedigen, Frau Blömeke, denn wenn ich nur Positives berichte, dann können Sie gleich gar nichts mehr sagen –,

(Michael Neumann SPD: Das macht die trotzdem! Das macht die immer, weil sie es nicht verstanden hat! – Elke Badde SPD: Ihr fällt schon was ein!)

ist das Thema Rechtsverordnung.