Eindeutig belegen lässt sich die irreversible Gehörschädigung von zu starker Schallbelastung. Nicht umsonst steht die gestiegene Lärmbelastung insgesamt im Fokus der Gesundheitspolitik. Es wird aber auch ausgeführt, dass eine eindeutige Zuordnung auf eine bestimmte Lärmquelle als Ursache für Hörschäden nicht belegt ist. Alle, die jetzt nach einer Verpflichtung für begrenzte Dezibelzahlen in Diskotheken schreien, sollten einkalkulieren, dass sie damit der Gesundheit keinen Dienst erweisen, weil Lärm eben ein allgegenwärtiges Problem ist. Es ist die größte Umweltverschmutzung, mit der wir es zu tun haben.
Ich will dem Senat nicht vorwerfen, dass er nicht umfassend aktiv im Kampf gegen Lärm ist. So gibt es für Hamburg seit wenigen Monaten, in der Aktuellen Stunde fiel das Stichwort bereits, einen Strategischen Lärmaktionsplan. Darin geht es um die Reduzierung von Straßenlärm, Schienenverkehr, Flugverkehr, Industrielärm, von Livemusik ist nicht die Rede. Außerdem haben wir noch den Arbeitsschutz, den hat die GAL bei ihrer Großen Anfrage aber zum Beispiel überhaupt nicht im Visier gehabt; nur eben fiel einmal die Worte "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter".
Da merkt man aber auch, das muss ich an dieser Stelle sagen, dass von Euch in der Fraktion niemand in der Gewerkschaft oder in Betriebs- und Personalräten sozialisiert wurde. Der Blick auf die Beschäftigten ist ein wesentlicher, weil die im Zweifel viel länger und dauerhafter zu lauter Musik ausgesetzt sind als Gäste. Der Arbeitsschutz schreibt relativ klar vor, wie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihr Personal vor Lärm zu schützen haben, bereits ab 85 Dezibel. Derzeit liegen in Klubs und Konzerthallen die vorgeschriebenen Obergrenzen bei 100 Dezibel, die Lautstärke variiert natürlich je nach Raumgröße und Entfernung des Publikums von der Saalanlage. Die Fabrik liegt in der Regel zum Beispiel bei 96 Dezibel.
Ein Problem ist auch, dass für Konzertveranstaltungen eine Dezibeluntergrenze deutlich unter 100 problematisch wäre, weil dann die einzelnen Instrumente nicht mehr angemessen abgemischt werden könnten.
blikums von den Boxen und durch die Verwendung marktüblicher Lautsprechersysteme ist es derzeit in kleinen Klubs unmöglich, dafür zu garantieren, dass die 100 Dezibel nicht punktuell überschritten werden. Das Clubkombinat Hamburg versucht außerdem zurzeit, Erkenntnisse über die tatsächliche Lautstärkebelastung in einigen Klubs zu gewinnen. Hier wäre ein Kontakt seitens des Senats dringend angebracht.
Prinzipiell wäre es möglich, die Klubs mit Dezibelmessanlagen auszustatten, im besten Fall sollten diese von der Kultur- oder der Gesundheitsbehörde bezuschusst werden. Dies könnte noch in eine gemeinsame Nachforderung zu den Haushaltsmitteln eingearbeitet werden, weil eine solche auch noch für die Umsetzung des Strategischen Lärmaktionsplans vonnöten ist.
Ein Problem ist abschließend, dass auf kleine Klubs im Zweifelsfall ungeheure Investitionen zukommen würden, wenn kurzfristig eine Technik angeschafft werden müsste, die eine einheitliche Beschallung garantiert. Eine übereilte gesetzliche Regelung aufgrund unzureichender Erkenntnisse könnte, ohne eine ausreichende Bewertungsgrundlage der Klubs selbst, zulasten insbesondere der kleinen Musikklubs gehen. Insofern, da gebe ich Frau Schaal recht, finde ich die Forderung von Herrn Gesundheitssenator Wersich vorschnell, gesetzliche Regelungen gegen zu laute Musik einzufordern. Herr Wersich, Sie betätigen sich doch sonst auch nicht als Law-and-order-man wie andere auf der Senatsbank.
Wenn die Gesundheit, im Speziellen das Gehör, geschützt werden soll, dann bitte ich im Zweifel darum, die technische Umsetzung begrenzter Beschallung von Livemusik in den kleinen Klubs mitzufinanzieren.
Frau Artus, es hat richtig Spaß gemacht dem zuzuhören. Also heute als Kämpferin für die Freiheit der Hörschädigung und wenn ich mich recht erinnere, haben Sie gestern noch das komplette Rauchverbot in den Gaststätten gefordert. Ordnungspolitisch ist das ein extrem amüsanter Schlingerkurs und ich habe manchmal den Eindruck, Sie suchen immer die Position, die kein anderer im Haus hat, damit Sie sagen können, dafür steht nur die LINKE und so kriegen wir unsere 5 Prozent zusammen.
Lärm ist schädlich und darüber haben wir geredet. Wir reden nicht davon, dass Lärm nervt, sondern wir reden wirklich davon, dass Lärm das Gehör so
schädigt, dass man hinterher nicht mehr richtig hören kann. Die Zahlen waren alle richtig, die genannt wurden, außer die in der Rede von Frau Artus, aber alle anderen waren richtig. Ich will nur eine Zahl hinzufügen, weil Sie es auch angesprochen haben: Im Arbeitsschutz sagen wir, wer 40 Sunden die Woche bei 85 Dezibel Lärmbelastung arbeiten muss, erreicht die Schädigungsgrenze und muss deswegen Gehörschutz tragen – 40 Stunden, 85 Dezibel. Dieselbe Gehörschädigung bekommen Sie in der Diskothek bei 107 Dezibel in einer Viertelstunde. In einer Viertelstunde bekommen Sie dieselbe Gehörschädigung, als wenn Sie 40 Stunden durchgehend bei 85 Dezibel arbeiten. Und da zu sagen, also das mit dem Hörschaden wissen wir noch nicht so genau und Kinder können auch schon zum Teil nicht mehr richtig hören, das ist einfach fahrlässig. Da verschließen wir die Augen vor einer Entwicklung, die auf uns zurollt.
Deswegen sage ich wirklich ganz klar, wir haben es seit Jahren freiwillig versucht, das ist auch genannt worden, mit dem Discjockey-Verband, mit der DEHOGA, mit den anderen, wir haben ein Lärmsiegel gemacht, wir haben Schulungen gemacht, wirklich in Zusammenarbeit, und das Ergebnis ist, dass wir jetzt gerade einmal zwei Zertifizierte haben, einen Jugendklub und einen mobilen Diskothekenbetreiber, die das eingebaut haben.
Übrigens noch ein weiteres Argument: Ich glaube, dass diejenigen, die mobil sind und auf Festen Discos machen, nicht zu den Großveranstaltern gehören. Das zeigt, dass gerade auch Kleine diese Maßnahmen umsetzen und in die Qualität investieren können.
Frau Dr. Schaal, Sie hatten mich um Eckpunkte als Unterstützung für den Gesetzgeber gebeten und das ist immer noch das Parlament.
Ich plädiere ganz klar dafür, dass wir uns an den Durchschnittswert 99 Dezibel beziehungsweise 100 Dezibel halten, ich plädiere dafür, in ein solches Gesetz Regelungen zu den Spitzenwerten aufzunehmen, ich plädiere dafür, die Reichweiten zu klären, sprich, welche Form von Veranstaltungsorten davon erfasst werden sollten. Wir müssen die technisch wirksamen Maßnahmen definieren, denn alle Untersuchungen haben gezeigt, dass man das nicht nach eigenem Gehör kontrollieren kann, das geht nicht ohne Technik. Ich lehne aber die Schweizer Regelung ab, die eine immense Bürokratie bedeutet. Da haben Sie Anmeldeverfahren, wenn Sie über 90 Dezibel sind, müssen Sie sechs Wochen vorher in dreifacher Ausfertigung und mit Genehmigung – also ich glaube, wie soll
ten nicht den Weg über die Bürokratie gehen, sondern mit klaren Regelungen, Grenzwerten und technischen Möglichkeiten arbeiten.
Ich fühle mich ermutigt, auf diesem Weg voranzugehen, sei es, dass ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments kommt oder dass der Senat Ihnen einen Vorschlag macht. Wir sollten alle gemeinsam diesen Weg gehen und vielleicht lenkt auch die Linkspartei zum Wohle der Menschen noch ein und macht mit, das würde mich freuen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde diese Diskussion heute um den Lärmschutz ja sehr fruchtbar, aber auch an manchen Stellen sehr erstaunlich. Die Regierungsfraktionen betonen beide, wie wichtig gesetzliche Regelungen sind, weil es doch eine sehr große gesundheitliche Beeinträchtigung ist und der Lärm zu Hörschädigungen führt, die nicht mehr heilbar sind und auf ewig die Krankenkassen, aber natürlich auch die Betroffenen belasten; es sei doch ein sehr besorgniserregendes Problem, dem dringend entgegengetreten werden müsse. So schön, so gut, das ist ja auch richtig. Was ich nicht verstehe bei der ganzen Diskussion, ist, dass es einen ähnlichen Bereich gibt, und zwar den Nichtraucherschutz, in dem ähnliche Voraussetzungen herrschen, es gibt kleine und große Gaststätten, und wir warten seit Monaten auf eine Vorlage der Regierungsfraktionen für einen Gesetzentwurf, in dem wir den Nichtraucherschutz in dieser Stadt neu regeln und den Gesundheitsanforderungen Rechnung tragen. Diese Vorlage kommt und kommt nicht, stattdessen wird der Gesundheitsschutz beim Lärmschutz vorgetragen. Das ist sicherlich nicht unwichtig, aber ich frage mich natürlich, wann kommt endlich ein Vorschlag zur Neuregelung des Passivraucherschutzgesetzes.
Und wenn Sie schon eine gesetzliche Regelung fordern, dann verstehe ich nicht, warum Sie auf einen Wert von 99 Dezibel setzen. Wenn Ärzte sagen und wenn es bewiesen ist, dass ab 95 Dezibel eine gesundheitliche Schädigung einsetzt, dann nützen uns gesetzliche Regelungen, die ab 99 Dezibel einsetzen, überhaupt nichts.
Auch wenn die Schweiz und Österreich eine Regelung haben, die von 100 oder 105 Dezibel spricht, sehe ich es eher als eine Scheingesetzgebung an, wenn ab 95 Dezibel bekanntermaßen die gesundheitliche Schädigung einsetzt.
Zum Schluss, Frau Heitmann, lassen Sie mich noch ein Wort zu Ihnen sagen. Ich kann es bald nicht mehr hören, wenn es heißt, gesetzliche Regelungen könne man eigentlich nur da treffen und sie könnten nur da funktionieren, wo die entsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung vorhanden ist. Es mag ja sein, dass dies die Durchsetzung von Gesetzen erleichtert, aber mit der Diskussion hätten Sie die Steuergesetzgebung in diesem Land schon vor Jahrhunderten abschaffen müssen,
die hat auch keine große Akzeptanz in der Bevölkerung. Es kann nicht sein, dass mangelnde gesetzliche Regelungen damit begründet werden.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die vom Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz erbetene Kenntnisnahme ist erfolgt.
Wir kommen zum Punkt 59 der Tagesordnung, dem Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache 19/3178, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses HSH Nordbank. Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit dem nach Artikel 26, Absatz 1, Satz 1 der Hamburgischen Verfassung erforderlichen Quorum gestellt worden ist.
[Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses "HSH Nordbank" – Drs 19/3178 –]
Zu diesem Antrag liegt Ihnen als Drucksache 19/ 3258 ein gemeinsamer Antrag der CDU- und der GAL-Fraktion vor.
[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Auswirkungen der Geschäftspolitik der Hamburgischen Landesbank und der Landesbank Schleswig-Holstein auf die aus ihnen fusionierte HSH Nordbank – Drs 19/3258 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aus Fehlern nichts zu lernen, wäre der nächste Fehler. Das ist nicht von mir, sondern das ist gegenwärtig die Begrüßung von Herrn Nonnenmacher auf den Internetseiten der HSH Nordbank. Ich kann nur sagen, Recht hat er.
Die Fehler der Vergangenheit können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können einen Beitrag dazu leisten, dass sich derartige Vorgänge nicht wiederholen. Eine Wiederholung, ein weiteres De
Wie konnte es zu dieser dramatischen Schieflage kommen? Wie konnte es geschehen, dass eine Bank, die mehrheitlich den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein gehört, an den Rand der Pleite kommen konnte? Warum mussten Hamburg und Schleswig-Holstein mit einer Finanzspritze von 3 Milliarden Euro und mit Garantien über 10 Milliarden Euro helfen? Dies muss aufgeklärt werden und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Deshalb beantragen wir heute die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.
Wir dürfen so ein Dilemma, wie wir es im April erlebt haben, so eine Zwangslage, nicht noch einmal erleben oder, wie der Kollege Kerstan es damals formuliert hat, eine Entscheidung zwischen Pest und Cholera treffen müssen.
Bisher haben auch die Regierungsfraktionen die Notwendigkeit einer Aufklärung der HSH Nordbank-Krise betont. Uns geht es auch jetzt nicht darum, den Kopf irgendeines politisch angeschlagenen Senators zu erobern. Es geht darum, wie es dazu kommen konnte, dass eine Bank in einem Ausmaß Risiken in Kauf genommen hat, die sie in eine existenzielle Krise geführt haben. Keine andere deutsche Bank hat in den vergangenen Jahren auch nur annähernd so viele Risikoaktiva angehäuft wie die HSH Nordbank. Bei der Deutschen Bank machen diese Risikopositionen etwa 10 Prozent der Bilanzsumme aus, bei der HSH Nordbank sind es 50 Prozent. Das zeigt, dass die HSH Nordbank schon lange keine gesunde Bank mehr ist, auch wenn andere Leute auch auf der Senatsbank das in den letzten Jahren behauptet haben.