Protocol of the Session on June 11, 2009

Aufgabe der Politik aber ist es in der Tat, Rahmenbedingungen für eine Erfolg versprechende Arbeit zu schaffen. Das betrifft einerseits die pädagogische Arbeit und andererseits die Personalaufstockung bei den Erziehern und Erzieherinnen in den sozialen Brennpunkten. Das ist jedoch eine ganz andere Diskussion.

(Carola Veit SPD: Ach so!)

Diese Diskussion haben wir auch schon bei den Haushaltsberatungen an richtiger Stelle geführt und es ist unbestritten, dass mehr Personal in den Kitas benötigt wird.

(Carola Veit SPD: Das will Senator Wersich aber nicht!)

Senator Wersich hat jedoch klar gemacht – und auch ich habe das bei den Haushaltsberatungen deutlich gesagt – , dass bei den finanziellen Kraftanstrengungen, die wir zurzeit für die Kitas auf uns nehmen, keine Nachbesserungen vorgenommen werden können. Das gefällt mir genauso wenig wie Ihnen, aber so sieht die Realität aus. Das heißt jedoch nicht, dass wir den Gesundheitsschutz völlig außer Acht lassen, sondern hier gilt es, weitere Lösungsmodelle zu entwickeln. Wenn Sie daran konstruktiv mitarbeiten wollen, freue ich mich, und wenn wir an anderer Stelle über die Bedingungen reden, zum Beispiel für die Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation, dann sollten wir diese auch schaffen. Eine Vermischung dieser Themen halte ich nicht für sinnvoll, stattdessen sollten wir kon

struktiv am Gesundheitsschutz der Erzieher und Erzieherinnen weiterarbeiten.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Die Redezeit der Aktuellen Stunde ist erschöpft und wir kommen nun zu den Debatten.

Ich rufe Punkt 43 der Tagesordnung auf, Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz über die Drucksache 19/2138: Lärmschutz in Diskotheken, Tanzbetrieben und weiteren Veranstaltungsorten mit (Live-)Musik.

[Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz über die Drucksache 19/ 2138: Lärmschutz in Diskotheken, Tanzbetrieben und weiteren Veranstaltungsorten mit (Live-) Musik – Drs 19/3118 –]

Wird das Wort gewünscht? Herr Krüger, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich weiß nicht, wer unter Ihnen sich vorstellen kann, sich freiwillig über längere Zeit wiederholt dem Lärm auszusetzen, den ein startender Düsenjäger verursacht, das sind nämlich etwa 130 Dezibel.

(Norbert Hackbusch DIE LINKE: Der Senat beim Hafengeburtstag! Da mochte man das doch!)

Gutes Beispiel. Genau das ist der Wert, der bei 17 von 27 untersuchten Diskotheken im Spitzenbereich gefunden worden ist. Man weiß schon lange, dass es ein Verhältnis zwischen Lautstärke und Dauer der Beschallung gibt, das heißt, je höher die Lärmbelästigung ist, umso größer ist das Gesundheitsrisiko. Das bedeutet, dass es bereits bei 24 Minuten Beschallung mit mehr als 105 Dezibel zu Gehörschäden kommen kann und dass Schallspitzen über 135 Dezibel zu akuten Gehörschäden führen können. Bei drei der untersuchten Diskotheken lag der Spitzenwert bei 139 Dezibel. Zum Vergleich: Ab 150 Dezibel tritt unausweichlich und auf der Stelle ein akuter Hörschaden ein. Eine groß angelegte Untersuchung der Bundeswehr hat ergeben, dass bereits ein Viertel aller jungen Soldaten unter Hörminderung leidet.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Das spricht dafür, die Bundeswehr abzuschaf- fen!)

Die Werte dürften bei jungen Frauen ähnlich sein. Hörschäden sind leider nicht heilbar, somit also bleibende Krankheiten. Gesundheitsgefährdender Lärm in Discos, bei Musikveranstaltungen und Ähnlichem stellt also ganz eindeutig ein akutes,

(Christiane Blömeke)

Besorgnis erregendes Problem dar. Es geht uns überhaupt nicht darum, die Spaßbremse zu sein, aber klar ist, dass Werte über 100 Dezibel in der Regel gar nicht mehr voneinander unterschieden werden können, das heißt, wer dieser Lärmkulisse ausgesetzt ist, erlebt bei 110 oder 120 Dezibel keinen Hörunterschied mehr, es ist schlichtweg nur noch laut. Wissenschaftlich ist sogar belegt, dass bereits bei 105 Dezibel kein qualitativer Unterschied mehr festzustellen ist. Damit Sie eine konkrete Vorstellung haben, nenne ich Ihnen ein Beispiel. Wer bei 100, 120 Dezibel zehn Meter von einem Lautsprecher in der Disco entfernt ist, hat immer noch die Lärmkulisse eines vorbeifahrenden Lastwagens, das sind 90 Dezibel, und im Berufsleben ist ab 85 Dezibel das Tragen von Hörschutz Pflicht.

Viele europäische Länder, Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, aber auch unsere skandinavischen Nachbarn, haben deshalb Höchstgrenzen von in der Regel zwischen 90 und 100 Dezibel für den Lärm bei Musikveranstaltungen, in Diskotheken und Ähnlichem festgelegt. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hat sich mehrmals in den letzten Jahren mit diesem Thema befasst und eine Höchstgrenze von 105 Dezibel gefordert.

Hamburg ist bei diesem Thema sehr aktiv gewesen und es wurden eine ganze Reihe freiwilliger Maßnahmen unterstützt. Neben Informationsveranstaltungen hat der sogenannte DJ-Führerschein relativ große Resonanz gefunden, über sieben Prozent aller Teilnehmer bundesweit kamen aus Hamburg, das ist sogar eine überdurchschnittliche Beteiligung. Gleichwohl hat es keine wirklich signifikante Verbesserung beim Lärmschutz gegeben, da scheint es ähnlich zu sein wie in der Gastronomie, in der die freiwillige Selbstverpflichtung zum Nichtraucherschutz auch nicht gerade von Erfolg gekrönt ist.

Technische Maßnahmen zur Lärmbegrenzung gibt es, wobei hier nicht die Anschaffungskosten das Problem sind, sondern die laufenden Kosten für die Wartung. Offenbar reichen freiwillige Maßnahmen nicht mehr aus, und meiner Meinung nach ist der Gesetzgeber, oder die Behörde im Rahmen einer Verordnung, gefragt. Wir sollten einerseits sehr genau das Kosten-Nutzen-Verhältnis abwägen und andererseits auch über Kontrolle, Durchsetzbarkeit und dergleichen mehr nachdenken, denn die für eine Diskothek geltende Regelung müsste natürlich auch bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel, wie zum Beispiel einem Open Air-Konzert, gelten. Dieses Thema wird uns sicher noch länger beschäftigen, das hat uns die Große Anfrage der GAL deutlich gemacht.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der GAL)

Das Wort bekommt Frau Dr. Schaal.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Neueren Studien zufolge verbringt jeder zehn- bis siebzehnjährige Jugendliche mehr als zwölf Stunden pro Woche in einer Disco oder lässt sich von einem iPod oder Walkman mit entsprechender Lautstärke beschallen. Für Hörschäden, Herr Krüger, reicht bereits eine gute halbe Stunde aus, und wie es ist, eine halbe Stunde neben einem startenden Düsenjet zu stehen, kann ja jeder einmal ausprobieren. Wenn diese Zehnbis Siebzehnjährigen ins Rentenalter kommen, muss mit von heute aus gesehen zusätzlich neun Millionen Hörbehinderten gerechnet werden, wie mir Sven Tönnies vom Psychologischen Institut der Universität Hamburg prophezeit hat. Wie Herr Krüger gesagt hat, bilden sich Hörschäden nicht zurück, sondern verschlimmern sich im Laufe der Zeit, besonders wenn noch mehr Lärm die Ohren belastet. Schon jetzt beklagen die Krankenkassen einen drastischen Anstieg bei Verordnungen von Hörgeräten auch bei Jugendlichen. Rechnet man die Ergebnisse einer bayerischen Untersuchung hoch, müssten die Krankenkassen bundesweit 14,7 Millionen Euro mehr ausgeben, wenn der Trend so weitergeht.

Abgesehen von den Kosten behindert mangelnde Hörfähigkeit soziale Kontakte und verringert die Lebensqualität erheblich. Dem sollten die Gesundheitspolitiker schon einen Riegel vorschieben. Zwar kann jeder seine Freizeit im Rahmen des Zulässigen so ausleben, wie er möchte, und der Staat sollte sich auch nicht gouvernantenhaft als Spaßbremse betätigen, aber wenn dieser Spaß bei einem Viertel der Jugendlichen zu lebenslänglichen Hörschäden führt, ist in der Tat die Gesundheitspolitik gefordert.

(Beifall bei der SPD)

In Hamburg gab es, wie Herr Krüger bereits erwähnt hat, eine ganze Reihe von Untersuchungen, Empfehlungen, Appellen, Aufklärungsaktionen und Schulungen von Disc-Jockeys bis hin zu technischen Maßnahmen, die jedoch alle überhaupt nichts genützt haben. Nur wenige Hamburger Diskotheken und Tanztempel haben sich an Schallbegrenzung und Messeinrichtungen gehalten. In der Antwort auf die GAL-Anfrage bekennt der Senat freimütig, dass es – ich zitiere:

"[…] nicht in ausreichendem Maß gelungen ist, die Schallpegel auf freiwilligem Weg auf ein gesundheitsverträgliches Maß zu senken."

Herr Krüger hat sich offensichtlich diesem Bekenntnis schon angeschlossen, eine späte Einsicht, meine Damen und Herren. Ich erinnere mich dunkel, dass wir bereits 2002 in diesem Hause die

(Harald Krüger)

se Erkenntnis hatten, vielleicht wird sich auch Herr Müller erinnern oder wer auch immer damals in der Koalition unter der CDU-Führung dabei war. Andere Länder haben bereits gesetzliche Regelungen gefunden, aber hierzulande und insbesondere in Hamburg ist es immer noch so, dass das Jammergeschrei der betroffenen Branche offenbar den lautesten Techno-Sound übertönt. Dabei würden Lärmgrenzwerte und Maßnahmen zur Verringerung des Schallpegels weder den Umsatz noch den Spaß der Gäste in der Diskothek bremsen. Wie Herr Krüger gesagt hat, empfiehlt die Ärztekammer 95 Dezibel und laut Untersuchungen haben Disco-Gäste bei diesem Pegel auch noch ihren Spaß, wobei aber das Risiko einer Hörschädigung erheblich gesenkt werden würde. Warum der Senat die Höchstgrenze auf 99 Dezibel und mehr festlegen will, müsste er uns erklären. Es ist überhaupt an der Zeit, dass der Senat eine gesetzliche Regelung vorlegt. Zu dieser Auffassung, sind Sie, Herr Senator Wersich, ja wohl inzwischen auch gekommen, aber ich finde es schon ein bisschen seltsam, wenn Senator Wersich in einer Presseerklärung gesetzliche Lärmschutzregelungen in Diskotheken fordert.

(Senator Dietrich Wersich: Was Sie daran wundert, darauf warte ich jetzt, da Sie ja der Gesetzgeber sind!) Dietrich Wersich : – Wir aber warten auf die entsprechende Vorlage, Herr Senator, um zu sehen, was Sie vorhaben, damit wir darüber im entsprechenden Gremium dieses Hauses fundiert diskutieren können, und es würde uns schon weiterbringen, wenn Sie die Eckpunkte und Ihre Vorstellungen von einer solchen Regelung einmal vortragen würden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt Frau Heitmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist von Vorteil, wenn man nach der Aktuellen Stunde ans Rednerpult tritt. Die Hälfte ist draußen, umso ruhiger ist es und dass Lärm gesundheitsschädlich ist, hat diese Anfrage ja deutlich gezeigt. Herr Krüger hat auch bereits ausgeführt, dass die Lärmbelastung umso gesundheitsschädigender ist, desto länger man ihr ausgesetzt ist. Wenn wir heute wieder bis 21 oder 22 Uhr tagen, ist das ein bisschen Entspannung zwischendurch. Nichtsdestotrotz würde ich mich natürlich freuen, wenn die Reihen voller wären.

Wie Herr Krüger bereits ausgeführt hat, konnten wir der Anfrage entnehmen, dass beispielsweise eine Beschallung mit 95 Dezibel über eine Dauer von vier Stunden die gleiche schädigende Wirkung hat wie 105 Dezibel bei einer Dauer von mehr als 24 Minuten, das heißt, je lauter der Lärmpegel, desto kürzer sind die Zeiträume, die zu einer Hör

schädigung führen. Ab etwa 100 Dezibel sind für das normale Gehör kaum noch akustische Unterschiede auszumachen, es ist nur noch laut. Umso erschreckender ist es, auch das wurde bereits ausgeführt, dass in den Hamburger Diskotheken Spitzenwerte von 125 und 140 Dezibel leider an der Tagesordnung sind. Und das, obwohl, wie wir im Ausschuss erfahren haben, die Gäste sich vermutlich bei Werten um 95 Dezibel am wohlsten fühlen, denn bei dieser Lautstärke werden die meisten Getränke konsumiert, das fand ich interessant. Außerdem hat der Senat in unserer Großen Anfrage Umfragen zitiert, denen zufolge insbesondere Frauen die hohe Lautstärke als sehr unangenehm empfinden, was ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen kann.

Die Maßnahme einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Schallpegelregulierung haben wir in Hamburg in der Vergangenheit nicht ergriffen, und die bei jungen Menschen feststellbaren Hörschäden haben leider mittlerweile erschreckende Ausmaße angenommen. Wie Herr Krüger angemerkt hat, wurde bei Untersuchungen im Rahmen des Wehrdienstes festgestellt, dass bereits 24 Prozent der jungen Männer zwischen 16 und 24 Jahren bleibende Hörschäden aufweisen. Das ist sicher nicht nur auf die Diskotheken zurückzuführen, sondern auch auf MP3-Player und anderes, aber ich glaube, wenn wir als Gesundheitspolitiker die Möglichkeit haben, das Risiko, und zwar auch das für die Mitarbeiter in den Diskotheken, ein wenig zu minimieren, ohne dass die Diskothekenbesucher dies wahrscheinlich überhaupt bemerken werden, dann sollten wir diese Gelegenheit auch nutzen.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der CDU)

Allerdings muss ich hier einschränkend anmerken, dass von Seite der GRÜNEN zur genauen Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung noch einige offene Fragen geklärt werden müssen. Uns ist es sehr wichtig, dass dabei die kulturelle Vielfalt in dieser Stadt in keiner Weise in Mitleidenschaft gezogen wird. Hamburg ist eine kreative Stadt …

(Dr. Monika Schaal SPD: Kreativ und laut!)

… und gerade die kleinen Kneipen und Klubs sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Vielfalt, die wir in Hamburg haben. Der Senat gibt an, dass man in den Klubs und Diskotheken die Messung und Regulierung von Schallgrenzwerten entweder durch Messgeräte oder durch sogenannte Limiter regulieren kann. Die Limiter kosten laut Anfrage ungefähr 250 Euro in der Anschaffung und hinterher alle sechs Monate noch einmal 150 Euro in der Wartung. Eine Messeinrichtung kostet einmalig 700 Euro plus 250 Euro Wartung alle drei Jahre. Das sind sicherlich Peanuts für große Klubs, wie wir sie vielfach auf dem Kiez finden, das gebe ich zu, aber wie sieht das bei den kleinen Kneipen aus, in denen vielleicht zwei- bis dreimal im Jahr

(Dr. Monika Schaal)

ein Konzert oder eine Tanzveranstaltung stattfindet? Wenn die gar nicht feststellen können, wie hoch die Dezibelwerte sind, und dafür abgestraft werden, kann das auch nicht die Lösung sein.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der CDU)

Um eine gute Lösung zu finden, wie auch in kleinen Klubs und Kneipen, ohne deren Existenz zu gefährden, die Schallpegelbegrenzung eingehalten werden kann, werden wir als GAL mit den Beteiligten in der kommenden Woche das Gespräch suchen und unter anderem auch darüber diskutieren, ob man mit mobilen Messgeräten oder Ähnlichem Abhilfe schaffen kann. Uns geht es um eine Lösung, die breite Akzeptanz findet und allen gerecht wird, und zwar den Diskothekengängern und Konzertbesuchern, den Mitarbeitern und auch den Klubbetreibern selbst; denn nur wenn diese Akzeptanz vorhanden ist, kann eine gesetzliche Regelung funktionieren, und nur dann können wir auch die kulturelle Vielfalt in dieser Stadt erhalten. Ich habe im Ausschuss bei der gesamten Behandlung des Themas eine große Einigkeit bei allen Fraktionen wahrgenommen. Ich wünsche mir, dass wir im Parlament eine Vorlage erarbeiten und dass dann der Antrag, der aus unserer Sicht allen Beteiligten in dieser Stadt gerecht wird, große Zustimmung findet. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Das Wort bekommt Frau Artus.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Lärm nervt, Lärm macht krank, das zeigen alle Erhebungen. Aber es ist nicht nur die Livemusik, die das Gehör zerstört. Wie gut und wichtig die Große Anfrage der GAL war, haben wir bereits ausführlich im Gesundheitsausschuss erörtert, und wir waren auch, wie Frau Heitmann schon sagte, weitgehend einer Meinung. Allerdings sind einige Fragen offen geblieben und der ausschließliche Blickwinkel auf Livemusik ist mir im Nachhinein doch etwas eindimensional vorgekommen.

Dazu kommt, dass die Untersuchungen, die zur Lärmbelastung vorgenommen wurden, meines Erachtens noch nicht abschließend aussagefähig sind, denn was wären die Folgen, wenn die Institutionen, die Livemusik anbieten, verpflichtet würden, die Lautstärke auf eine bestimmte Dezibelzahl zu begrenzen? Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, heißt es in der Antwort zur Großen Anfrage. Dabei liegt es doch auf der Hand, was passieren würde: Kleine Klubs könnten sich die Kosten für die technische Umrüstung gar nicht leisten und müssten aufgeben, während die großen überleben würden.

Ebenso beruft sich der Senat auf eine Untersuchung, die ausschließlich, das wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorredner ja auch schon erwähnt, bei männlichen Wehrpflichtigen vorgenommen wurde. Gleichzeitig lesen wir in der Großen Anfrage, dass sich insbesondere weibliche Gäste durch die Lautstärke in Diskotheken gestört fühlen. Erkenntnisse zu einer geschlechtsspezifischen Hörbelastung gibt es jedoch noch nicht. Es gibt auch bereits Hörschädigungen bei Kindern, die aber sind nicht jedes Wochenende der Livemusik eines Klubs ausgesetzt.

Eindeutig belegen lässt sich die irreversible Gehörschädigung von zu starker Schallbelastung. Nicht umsonst steht die gestiegene Lärmbelastung insgesamt im Fokus der Gesundheitspolitik. Es wird aber auch ausgeführt, dass eine eindeutige Zuordnung auf eine bestimmte Lärmquelle als Ursache für Hörschäden nicht belegt ist. Alle, die jetzt nach einer Verpflichtung für begrenzte Dezibelzahlen in Diskotheken schreien, sollten einkalkulieren, dass sie damit der Gesundheit keinen Dienst erweisen, weil Lärm eben ein allgegenwärtiges Problem ist. Es ist die größte Umweltverschmutzung, mit der wir es zu tun haben.