therapie in Altengamme und des Moritz-LiepmannHauses. 700 000 Euro wollte der Senat noch vor einigen Tagen einsparen. Noch einmal nachgerechnet sind es nur 250 000 Euro. Tatsächlich steht diese Einsparung aber in keinem Verhältnis zu diesem Rückschritt in der Resozialisierung, der hier stattfindet.
Wir haben hier Einrichtungen mit der Sozialtherapie, die hocherfolgreich sind und eine ermittelte Rückfallquote von lediglich 20 Prozent haben. Bei den meisten Maßnahmen im geschlossenen Vollzug muss man von 50 Prozent oder mehr ausgehen, gerechnet binnen fünf Jahren. Das heißt, hier haben wir wirklich funktionierenden Opferschutz.
Man muss sehen, dass in Bergedorf Sexualstraftäter therapiert werden. Wir haben in den letzten Jahren eine sehr intensive öffentliche Debatte gehabt, wie wir gerade Kinder vor Rückfalltätern schützen können, die Sexualstraftaten begangen haben. Wie schützen wir sie wirksam? Wir können die Täter nicht auf ewig einsperren. Das kann man nur bei ganz bestimmten Fällen machen. Auch wir haben ja der nachträglichen Sicherungsverwahrung für diese bestimmten Fälle zugestimmt.
Für alle anderen Fälle brauchen wir aber eine wirksame Sozialtherapie. Diese Einrichtungen sind wirklich vorbildlich. Das wird sehenden Auges abgeschafft. "Verlagerung" hört sich so schön an: Wer sich mit den Konzepten dieser Einrichtung genauer auseinander setzt, der weiß, dass dieses Konzept nicht ohne weiteres in den geschlossenen Vollzug verlagert werden kann. Eine wichtige Wirksamkeitsvoraussetzung ist ein Konzept von abgestuften Lockerungen, tatsächlich auch das Umfeld, und das ist innerhalb des geschlossenen Vollzuges nicht möglich.
Sie von der CDU tragen die Verantwortung dafür, wenn wir künftig vermehrt Rückfälle von Sexualstraftätern und anderen Straftätern haben, die in diesen Einrichtungen therapiert werden. Diese Verantwortung müssen Sie übernehmen.
Wir meinen, dass man angesichts dessen, dass die Bauarbeiten für den zweiten Bauabschnitt in Billwerder schon relativ weit fortgeschritten sind, gucken muss, wo man anderweitig im geschlossenen Vollzug Kapazitäten abbauen und dadurch auch einen Konsolidierungsbeitrag aus dem Strafvollzug erbringen kann. Aus unserer Sicht würde es sich lohnen, über die Schließung der Einrichtung in Vierlande nachzudenken.
Ich möchte als dritten Punkt – das werden wir ja dann bei den Haushaltsberatungen 2005/2006 noch genauer beraten – über Folgendes sprechen: Ich habe eben viel über Rückfallquoten und Legalbewährung gesagt. Ich möchte jetzt über ein Bewährungsversagen der anderen Art sprechen.
Es geht um den Umgang des Justizsenators mit Personal, das ihm direkt oder indirekt unterstellt ist. Dieser Umgang mit Personal war ja bereits in der letzten Wahlperiode Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Der Stil war in vielen Fällen einfach inakzeptabel. Insoweit stand
der Justizsenator bereits unter Bewährung, als er in den jetzigen Senat wieder aufgenommen wurde. Gegen diese Bewährung hat er durch das öffentliche Abmeiern der Staatsanwaltschaft verstoßen, ohne dass es dafür wirklich nachher belegbare Gründe gegeben hätte.
Die CDU ist schon ein bisschen lahm geworden mit ihren Zwischenrufen, das sei nicht direkt haushaltsrelevant.
Der Justizsenator hat aber durch dieses Vorgehen viel Kapital verschleudert, Kapital nämlich, das im Vertrauen der Bevölkerung in die Staatsanwaltschaft und die Gerichte besteht. Wenn ein Justizsenator Anlass hat, an der Qualität der Arbeit der Staatsanwaltschaft zu zweifeln, dann muss er zunächst einmal das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft direkt suchen und die Mängel dort abstellen. Es kann nicht angehen, dass ein Justizsenator die Staatsanwaltschaft vor der Öffentlichkeit schlecht macht, zumal, wenn sich dann nachher herausstellt, dass es dafür keine Gründe gab.
Soweit tatsächlich in den diskutierten Strafverfahren Fehler bei der Staatsanwaltschaft gemacht worden sein sollen, hat sich bei unseren genauen Nachfragen im Rechtsausschuss auch herausgestellt, dass der Justizsenator keinen besonderen Ehrgeiz hatte, diesen Fehlern nachzugehen.
Am 15. April kündigte er vollmundig vor der Presse an, binnen 14 Tagen werde die Staatsanwaltschaft einen Bericht über die Versäumnisse vorlegen. Am 25. Mai lag dieser Bericht noch nicht vor. Der Justizsenator wird da offensichtlich von der Staatsanwaltschaft mehr an der Nase herumgeführt.
eine verschärfte Bewährungsauflage vom Bewährungshelfer von Beust bekommen: Er darf nichts mehr sagen. Herr Kusch ist zum Herrn Ich-sage-dazu-nichts geworden, weil die Gefahr rufschädigender Aussagen für den Senat zu groß ist. Das ist ein unhaltbarer Zustand:
Ein Senator, der zu relevanten Fragen seines Ressorts nicht mehr diskutieren kann, kann die politische Verantwortung in diesem Bereich nicht mehr tragen. Das geht einfach nicht.
Wir haben vor einigen Wochen hier unter dem Betreff "Sicherheitsrisiko Kusch" diskutiert. Der Senator ist ein Risiko für das Ansehen des Senates,
er ist ein Risiko für den Landeshaushalt und er ist auch ein Risiko für die Sicherheit der Allgemeinheit. – Vielen Dank.
Ich überlasse es Ihnen gerne, meine Damen und Herren von der Opposition, den Beifall von dieser Seite so zu interpretieren, dass auch die Abgeordneten der CDU genauso erstaunt sind wie ich, dass wir eigentlich unter der Überschrift Haushaltsdebatte glaubten zu debattieren und wir dann heute über allerlei anderes informiert wurden.
Das Wort "Haushalt" war jedenfalls nicht Schwerpunkt Ihrer Ausführungen, Herr Klooß und Herr Steffen.
Herr Klooß hat kritisiert, dass wir zwanzig Richterstellen – es werden ungefähr zwanzig Richter- oder Staatsanwaltsstellen sein – im Rahmen der Konsolidierungsnotwendigkeiten abbauen.
Ich schließe mich da meinen Kolleginnen und Kollegen im Senat an, dass auch mir die Zustimmung zu einem Senatsbeschluss nächste Woche, der zur Folge haben wird, dass wir 20 Stellen streichen müssen, nicht leicht fällt, diese 20 Stellen allerdings verglichen mit den Einschränkungen in anderen Haushalten politisch zu verantworten sind. Wir hatten im Jahr 2001 für die Gesamtheit aller Hamburgischen Gerichte und Staatsanwaltschaften einen Eingang von insgesamt 1,33 Millionen Verfahren. Nach dem ersten Quartal 2004 werden wir schätzungsweise im Jahr 2004 einen Eingang von 1,347 Millionen haben, das ist eine Steigerung von 1,3 Prozent. Im Jahr 2001 hatten wir 900 Richter- und Staatsanwaltsstellen.
(Michael Neumann SPD: Die Kriminalität sinkt laut dem Innensenator, die Zahlen können also gar nicht stimmen!)
Derzeit haben wir 917 Richter- und Staatsanwaltsstellen, das heißt, nach Absenkung um 20 werden 897 verbleiben, das heißt, ein Personalabbau auf diesem Sektor um 0,3 Prozent. Ich glaube, verglichen mit allen anderen Einschränkungen, die der Senat gezwungen ist, nächste Woche zu beschließen, ist das ein moderater und auch für die Leistungsfähigkeit der Justiz verantwortbarer Umgang.
Ich will noch einmal das Beispiel von Frau Spethmann mit den Sozialgerichten aufgreifen: Wir hatten 2001 eine Verfahrensdauer von 24 Monaten, die wir in den letzten beiden Jahren auf 19 Monate Verfahrensdauer abgebaut haben. Das zeigt die hohe Leistungsfähigkeit des Sozialgerichtes, weil die dort tätigen Richterinnen und Richter
mehr Fälle erledigen als eingehen. Deshalb ist mit einem weiteren Rückgang der Verfahrensdauer zu rechnen. Trotzdem sind 19 Monate Verfahrensdauer zu lange. Aus diesem Grund wird die Streichung von 20 Richter- und Staatsanwaltsstellen mit keiner einzigen Stelle das Sozialgericht treffen. Das, Herr Maier, ist übrigens unsere Art des Sparens, dass wir nicht mit dem Rasenmäher nach Ihrem Rezept auf die Gerichte eine Quote verlegen,
(Dr. Andrea Hilgers SPD: Sie fahren mit dem Mähdrescher! – Dr. Willfried Maier GAL: Finde ich völlig in Ordnung!)
sondern uns die Belastung anschauen und dabei beispielsweise feststellen, dass wir dem Sozialgericht keine einzige Streichung zumuten können.