Protocol of the Session on February 1, 2007

Herr Staatsrat.

Dieses ist ebenfalls bundesweit geregelt. Ich habe vorhin erläutert, dass, wenn ein Notstand in einer Versorgungsregion bestehen würde – das ist in Hamburg nicht der Fall, im Gegenteil, wir haben mit die höchste Arztdichte und sind in vielen Facharztgruppen jenseits der Schwelle der Überversorgung – und die Eigenregulierungsmechanismen der Kassenärztlichen Vereinigung nicht mehr greifen würden, dann in zweiter Linie die Krankenkassen gefordert sind und die Möglichkeit haben, die Versorgung sicherzustellen.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Hilgers.

In welche Richtung, Herr Staatsrat, hat sich die Situation der ärztlichen Versorgung in den sozial schwachen Stadtteilen in den letzten fünf Jahren verändert?

Herr Staatsrat.

Das ist eine sehr umfassende Frage, aus der sich nicht erschließt, in welche Richtung diese Frage gestellt ist. Insgesamt haben wir in den vergangenen Jahren ein Anwachsen der Arztdichte in Hamburg um etwa 10 Prozent. Das heißt, heute sind in Hamburg mehr Ärzte tätig als je zuvor.

Zu den anderen Fragen der regionalen Verteilung habe ich vorhin schon Ausführungen gemacht.

Zweite Nachfrage der Abgeordneten Dr. Hilgers.

A C

B D

– Haben Sie nicht. – Sieht der Senat in der Aufteilung der Versorgungsregion Hamburg in mehrere Regionen eine Lösung für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung in den sozial schwachen Stadtteilen?

Herr Staatsrat.

Diese Einteilung ist bundesweit vorgegeben und ich möchte hier noch einmal daran erinnern, dass die ländlichen Versorgungsregionen zum Teil deutlich größer sind als unsere Stadt und hier ganz andere Versorgungsmaßstäbe bestehen. Daran gemessen ist jeder Hamburger mit jeder Form ärztlicher Angebote so gut versorgt wie kaum ein anderer Bürger dieser Republik.

(Beifall bei der CDU)

Eine Nachfrage des Abgeordneten Schmidt.

Herr Staatsrat, wann ist denn Ihrer Auffassung nach der Zeitpunkt gekommen, selber aktiv zu werden und sich nicht auf andere zu beziehen, wenn es in Stadtteilen besonders schwierig ist?

Herr Staatsrat.

Ich bekomme hier den Zwischenruf, ob die Frage persönlich gemeint sei, ob ich dann als Arzt dort tätig werden würde. Zur Frage der Instrumentarien für den Fall einer Unterversorgung habe ich vorhin alles ausgeführt, was nacheinander passiert. Da muss man eben gucken, ob den entsprechenden Zuständen abgeholfen worden ist.

Zweite Nachfrage des Abgeordneten Schmidt.

Dann konkret die Frage, Herr Staatsrat, wie generell geregelt ist, wann es einen Notstand gibt.

Herr Staatsrat.

Dieses setzt eine Unterversorgung in Hamburg mit einer bestimmten Facharztgruppe voraus, von der wir in allen Bereichen weit, weit entfernt sind.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Maier.

Herr Staatsrat, würden Sie mit mir die Auffassung teilen, dass eine Monopolorganisation wie die Kassenärztliche Vereinigung vollständig ihre Berechtigung verliert, wenn sie nicht mehr die gleichmäßige Versorgung in der Fläche sicherstellen kann?

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Herr Staatsrat.

Die KVH hat bestimmte Aufgaben in der Sicherstellung der Versorgung und stellt

diese Versorgung in Hamburg in einer Weise sicher, dass wir eher mit einer Überversorgung zu kämpfen haben, weil nämlich viele Facharztsitze für Hamburg gesperrt sind. Wenn die Kassenärztliche Vereinigung diese Versorgung nicht mehr wahrnimmt, treten die Mechanismen ein, die ich vorhin genannt habe, das heißt, die staatliche Sicherstellung, die der KVH übertragen ist, geht dann zunächst an die Krankenkassen über. Im Übrigen ist die Frage der Unterversorgung für Hamburg insgesamt sehr hypothetisch.

(Beifall bei der CDU)

Eine Nachfrage der Abgeordneten Mandel.

Herr Staatsrat, sehen Sie die von Ihnen genannte Überversorgung auch auf dem Gebiet der Kinderpsychologen und der Kinderpsychotherapeuten?

Herr Staatsrat.

Wir haben in Hamburg im Bereich der Kinder- und Jugendärzte einen Versorgungsgrad von 111 Prozent, der leicht oberhalb der Überversorgung liegt. Wir haben im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie bereits in der Vergangenheit Situationen gehabt, wo auch die Kassenärztliche Vereinigung zu der Auffassung gekommen ist, dass es eine Unterversorgung gab und was dann dazu geführt hat, dass über diese Quoten hinaus Vertragsarztsitze an entsprechende Therapeuten vergeben worden sind, zum Teil auch mit einer örtlichen Bindung. Der Versorgungsgrad für Hamburg ist auch im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie übererfüllt. Wenn jedoch gleichwohl lokal Bedarf vorhanden war, sind an lokale Berufsausübung gebundene Kassenarztsitze oder Therapeutensitze vergeben worden.

Zweite Nachfrage der Abgeordneten Mandel.

Herr Staatsrat, die Harburger haben sich sehr vehement an die Bürgerschaft gewandt mit der Bitte, endlich die Versorgung in dem Bezirk gerade im Bereich der Kinderpsychiatrie sicherzustellen. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie der Senat gedenkt, die Versorgung, die mit Sicherheit dort mangelhaft ist, und die Ansiedlung von weiteren Kinderpsychologen zu unterstützen?

Herr Staatsrat.

Der Senat kann nicht für die Bürgerschaft sprechen. Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, hat sich Harburg an die Bürgerschaft gewandt.

Zur Frage der regionalen Versorgung habe ich eben Ausführungen gemacht und auch auf die Möglichkeit hingewiesen, mit gebundenen Vertragsarztsitzen etwas innerhalb der Region von Hamburg zu tun, was die KV auch macht.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Krüger.

Herr Staatsrat, ist es richtig, dass die Kassenärztliche Vereinigung bei besonderen Bedarfslagen Sonderbedarfszulassungen aussprechen kann und dass das in Hamburg in der Vergangenheit auch mehrfach geschehen ist?

Herr Staatsrat.

Das ist zutreffend und es trifft auch für den zuletzt angesprochenen Bereich zu.

Weitere Nachfragen sehe ich zu diesem Thema nicht.

Dann rufe ich die zweite Frage und die Abgeordnete Dr. Lappe auf.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Am 24. Januar 2007 beschloss die Bundesregierung ihren Bericht zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten.

Meine erste Frage: Welche Maßnahmen hat der Senat seit dem 1. Januar 2002 für eine landesrechtliche Umsetzung des Prostitutionsgesetzes ergriffen?

Herr Staatsrat Schulz.

Frau Abgeordnete, das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostitution enthält unmittelbar geltendes Recht. Daher bedarf es weder einer Umsetzung des Prostitutionsgesetzes noch einer Anpassung landesrechtlicher Regelungen. Im Übrigen darf ich ergänzend auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Kollegin Brinkmann vom 18. Juni 2003 verweisen, die die gleiche Fragestellung enthielt.

(Zurufe von der GAL: 2003!)

Frau Abgeordnete Dr. Lappe, wollen Sie die zweite Frage oder eine Nachfrage stellen?