Doris Mandel

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin hier aus voller Überzeugung nach vorne gegangen, um mich von ganzem Herzen, Herr Reinert, dafür zu entschuldigen, dass ich die Bemerkung etwas laut zu meinem Vordermann gesagt habe in einem Zusammenhang, der mir auf die Zunge gekommen ist, weil Frau Hochheim doch sehr vehement vertreten hat, dass jegliche Arbeit schön sei. Es war eine unbedachte Äußerung und ich möchte Sie alle herzlich bitten, mir abzunehmen, dass ich als überzeugte Sozialdemokratin und Parlamentariern niemanden von Ihnen verletzen würde und ganz besonders nicht Frau Hochheim.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Sie harren aus, das ist bewundernswert und ich danke Ihnen auch dafür.
Aber was ich jetzt zum Schluss so erschreckend finde und was mich bewogen hat, noch einmal etwas zu sagen,
ist, dass ein Wirtschaftssenator in dieser Stadt nicht mitbekommen hat, wie man Arbeitsplätze von Frauen in den letzten Jahren hier vermehrt hat, nämlich indem man im Einzelhandel die ganztags beschäftigten Verkäuferinnen nach Hause geschickt hat und dafür zerstückelte Arbeitsverhältnisse in kleinsten Beschäftigungsverhältnissen geschaffen hat. Dann spricht der Wirtschaftssenator die
ser Stadt davon, toll, 30 Prozent mehr Beschäftigung von Frauen. Herr Wirtschaftssenator, das ist peinlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hartnäckige Verfolgung und Belästigung, Telefonterror, permanentes Auflauern vor den Wohnungen oder vor dem Arbeitsplatz sind Phänomene, die wir vor 20 Jahren noch nicht mit einem Begriff belegen konnten. Heute nennen wir diese Straftat Stalking und dieser Begriff ist - dank des Bundesgesetzgebers - inzwischen in der Strafgesetzgebung als Straftatbestand verankert worden.
In der Öffentlichkeit ist es nach wie vor nicht im Bewusstsein vorhanden, welche Ausmaße diese Art von Straftaten inzwischen angenommen haben und wie viele es davon gibt. Erst am 9. Oktober wurde in Hamburg eine junge Frau von einem Stalker lebensgefährlich verletzt. Der Stalker war der Polizei bekannt. Die junge Frau hatte vor dem Angriff auf sie alles bis jetzt rechtlich Mögliche veranlasst und unternommen, um den Stalker von sich fernzuhalten. Leider war das vergebens.
Mit dem am 31. März 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen - so heißt dieses Gesetz - werden die Opfer jetzt strafrechtlich besser geschützt. Der Bundesgesetzgeber hat mit diesem Gesetz bis dahin bestehende Regelungs- und Gesetzeslücken, Strafbarkeitslücken geschlossen. Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU haben am 19. September im Bundestag gemeinsam einen Antrag beschlossen, in dem es um eine umfassende Gesamtkonzeption geht. Es wurde festgestellt, dass es einen dringenden Bedarf für eine solche Gesamtkonzeption gibt, um Gewalt gegen Frauen besser und wirkungsvoller bekämpfen zu können.
Leider können wir für Hamburg kein Konzept erkennen und wenn es eines gäbe, dann müsste es so große Lücken haben, dass wir es nicht sehen können.
Die beiden Bundestagsfraktionen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung unter anderem dazu auf, Herr Innensenator, bei den Ländern darauf hinzuwirken, dass der am 31. März 2007 in Kraft getretene Straftatbestand der beharrlichen Nachstellung in der Praxis angewandt wird. Die Bundesregierung soll die Länder dazu anregen, bei Polizei und Staatsanwaltschaften darauf hinzuwirken, dass Sonderzuständigkeiten eingerichtet werden. Nun wissen wir, dass wir in Hamburg mit unserer Polizei sehr gut aufgestellt sind. Wir haben inzwischen Fachkompetenz, die wir unbedingt nutzen und fachgerecht einsetzen sollten. Dazu bedarf es - das geht aus unserem Antrag hervor - einer Änderung des Polizeigesetzes, des SOG. Das möchten wir mit unserem Antrag bewirken. Wir wissen uns in einer großen Koalition mit den Bundestags
fraktionen beider großen Parteien einig. Wir bitten Sie inständig, unseren Antrag an den Innenausschuss zu überweisen, damit wir den Opfern von Stalking möglichst kurzfristig helfen können, sie geschützt sind und eine Wegweisung aufgrund dieses Straftatbestandes von der Polizei sofort verhängt, verordnet und überwacht werden kann. Dazu bedarf es aber der Änderung des SOG.
Ich bitte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, mit uns und der GAL gemeinsam dafür zu stimmen, dass wir diesen Antrag an den Innenausschuss überweisen und damit die Gesetzesänderung des SOG auf den Weg bringen. Die Opfer haben es verdient, dass wir versuchen, sie so weit wie es irgend geht und bestmöglich zu schützen. Dafür brauchen wir die Änderung des SOG. Ich bitte um Ihre Zustimmung zur Überweisung dieses Antrags. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Heintze hat es freundlicherweise schon erwähnt, dass unser erkrankter Kollege Kretschmann-Johannsen sicherlich heute sehr gerne am Pult gestanden hätte, um einige Worte zu dieser Gesetzesvorlage zu sagen. Aber nun müssen Sie mit mir vorliebnehmen. Herr Heintze, da haben Sie Glück, denn ich bin die mildere Form von Herrn Klooß, der Ihnen mit Sicherheit noch einmal die tatsächlichen Abläufe im Rechtsausschuss vor Augen geführt hätte. Es ist nämlich nicht unbedingt von der Dynamik gewesen, die Sie uns vorgetragen haben, wie Sie das Thema vorangebracht haben. Wir müssen unumwunden anerkennen, Herr Heintze, dass es dieses Bundesgesetz seit dem 1. August 2001 gibt. Seit der Zeit waren Landesregierungen und Landesmehrheitsfraktionen in den Landtagen aufgefordert, dieses Bundesrecht in Landesrecht umzusetzen. Da haben Sie dann mit ganz viel Schwung und Akribie einen Gesetzentwurf etwas schnell abgeschrieben, der Ihnen dann genauso wie uns zugesandt wurde. Dazu sage ich Ihnen herzlichen Glückwunsch. Das ist auch in Ordnung. Wir haben uns etwas zurückgehalten, weil auch heute wieder deutlich geworden ist, dass alles, was von der Opposition eingebracht wird - nehmen Sie nur das Freiwillige Soziale Jahr, das absolut sinnvoll und gut ist -, von Ihnen als Mehrheitsfraktion leider nicht einmal in einen Ausschuss zur Beratung überwiesen wird.
Insofern haben wir uns da zurückgehalten, Herr Heintze, um die Angelegenheit voranzutreiben und den eingetragenen Lebenspartnerschaften tatsächlich die Gleichstellung mit Ehepaaren zu ermöglichen.
- Ja, das ist auch richtig, Herr Hamann. Das sollten Sie sich einmal merken.
Sie haben sechs Jahre Zeit gehabt, um den Senat davon zu überzeugen, dass es hier um ein Gesetz geht, das lange überfällig ist. Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, das war die zündende Idee und Sie hätten Ihr Wahlprogramm umgesetzt, ich weiß nicht, seit wann die CDU so etwas im Wahlprogramm hat,
aber ich weiß genau, wie lange wir das als SPD und Grüne schon im Wahlprogramm haben. Da bin ich mir sehr sicher, Herr Heintze.
Immerhin sind in Hamburg zwischen 2001 und 2006 rund 1.318 homosexuelle Paare die Lebenspartnerschaft eingegangen. Die sollen jetzt auch von den gleichen Rechten profitieren können. Leider klappt das 2007 immer noch nicht. Aber die Europäische Kommission, Herr Heintze, muss so etwas schon geahnt haben und hat deshalb das Jahr 2007 in seiner sozialpolitischen Agenda zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle erklärt. Ziel des Aktionsjahres 2007 ist es sicherzustellen, dass die europäischen Antidiskriminierungsbestimmun
gen durchgesetzt und umgesetzt werden. Leider ist die Botschaft bei Ihnen da etwas spät angekommen.
Bis auf die Gleichstellung der Beamten konnte im Rechtsausschuss die Anpassung des Landesrechts zwar weitgehend einstimmig vorgenommen werden, aber wir bedauern sehr, dass Sie letztendlich weit hinter Ihrem erstmals im November 2006 eingebrachten Entwurf im Rechtsausschuss zurückgeblieben sind, denn der ursprüngliche Entwurf hatte die Gleichstellung von Verheirateten und homosexuellen Beamtinnen und Beamten und heterosexuellen Beamtinnen und Beamten nicht nur bei der Beihilfe, sondern auch bei der Besoldung und Hinterbliebenenversorgung zum Inhalt. Damit hätte Hamburg in der Tat eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Gleichstellung homosexueller Ehen einnehmen können. Leider waren Sie da aber dann doch nicht mutig genug, denn es wäre rechtlich möglich gewesen, es doch schon so zu verabschieden und das angekündigte Landesbeamtengesetz nachzuliefern.
In der mit der CDU-Mehrheit vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung wird es jetzt nur die Gleichstellung bei der Beihilfe geben, aber nicht bei sehr entscheidenden Vorschriften in dem Landesbeamtengesetz.
Es ist uns leider nicht gelungen, Sie im Rechtsausschuss davon zu überzeugen, dass man diese Lösung aus rechtlichen Gründen sehr wohl hätte machen können. Wir freuen uns darüber, dass wir dieses Gesetz endlich haben. Herr Heintze, Sie haben es uns angekündigt, dass Sie selbst dafür Sorge tragen werden, dass die noch nachzubessernden Gesetze auch auf den Weg gebracht werden. Wir werden Sie dabei begleiten, aber wir hoffen sehr, dass sie nicht von der Dynamik weiterer sechs Jahre sind. - Vielen Dank.
Herr Hesse, Sie haben eben vorgetragen, dass Sie damals hier im Parlament zugesagt haben, dass Sie die Gespräche mit den Fluggesellschaften und dem Flughafen führen wollen. Sie haben uns aber nicht gesagt, ob Sie diese Gespräche inzwischen geführt haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Senator Uldall. Als Sie um ein Lob und ein Dankeschön für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE aus diesem Hause heraus gebeten haben, habe ich mich spontan entschlossen, doch noch einmal zu sprechen.
Ich bin Personalratsvorsitzende in einem Bezirksamt, das sehr viele Mitarbeiter aus den Sozialämtern an die ARGE verloren hat. Mittlerweile ist es so, Herr Uldall, dass die Mitarbeiter aus der ARGE sagen, dass es so furchtbar ist, dort zu arbeiten und alle gerne so schnell wie möglich zurückkehren möchten. Sie haben das auch begründet.
Man hat ihnen in der Ausbildung zum gehobenen Dienst beigebracht, dass man für den Bürger da ist, dass man die Sorgen und Nöte der Bürger anzuhören hat und dass man sich als Dienstleister empfindet. Davon ist in der ARGE nicht viel nachgeblieben. Die Menschen erhalten Bescheide, auf denen keine Telefonnummer, sondern eine bundesweite Hotline steht. Dafür brauchen die Men
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schen schon einmal unendlich viel Zeit, um überhaupt irgendwo einen Sachbearbeiter erreichen zu können. Es geht nur über diese bundesweite Hotline.
Das ist ein Geist in dieser ARGE - und ich finde, da kann sich die Stadt Hamburg auch nicht herausreden, weil es in Hamburg vierzig Jahre lang gedauert hat, um von einer Obrigkeitsverwaltung zu einer Dienstleistungsverwaltung zu kommen, die für den Bürger da ist -, der sich jetzt so darstellt, dass die Antragsteller in Leistungsempfänger, Vermittlungsempfänger und in einen Fallmanagementfall eingestuft werden. Jeder sagt, von dir interessiert mich aber nur dieser kleine Teil und der andere interessiert sich nur für den anderen kleinen Teil des Lebens in der Familie. Ich hätte mir sehr gewünscht, Herr Uldall, dass Sie einmal die zentrale Personalversammlung besucht hätten, um den Dank des Senats dann vielleicht auch den Kollegen dort zu übermitteln. Dort hätten Sie sich vielleicht auch einmal anhören können, wo den Kollegen tatsächlich die Schuhe drücken und dass es für sie ganz schrecklich ist, diese Schlangen im Regen am Morgen vor der Tür stehen zu sehen und dass da eine Philosophie wie bei einer Postfiliale herrscht, wo erst morgens um acht Uhr die Tür aufgeschlossen wird. Frauen und Kinder stehen dort im Regen draußen und warten, bis da mal solch ein Schloss aufgeht. Das tut einem als dienstleistungserzogener Mitarbeiter dieser Stadt weh. Ich finde, da müsste auch dieser Senat seinen Einfluss geltend machen, um die Philosophie abzuändern, die dort eingezogen ist. Wir sind eine Dienstleistungsstadt, wir sind eine Dienstleistungsverwaltung und der Senat hat mit Fug und Recht und auch die Pflicht, das durchzusetzen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der CDUFraktion! Auch wenn ich in den letzten zehn Jahren immer wieder Anlass genug hatte, zu diesem Thema einen Beitrag zu geben, möchte ich es heute nicht versäumen, Ihnen den Absatz 2 des Artikels 3 der Hamburgischen Verfassung vorzulesen. Da heißt es:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird nach Maßgabe der Verfassung und der Gesetze ausgeübt. Sie hat auch die Aufgabe, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Insbesondere wirkt sie darauf hin, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten sind."
Dann wundert man sich als erwachsener Mensch, wenn man heute in die Sitzung kommt und einen Stimmzettel als Vorlage vorfindet, der nahezu arabisch anmutet. Es sind arabische Verhältnisse, die Sie uns hier bieten. Selbst im Iran sind mehr Frauen in den Parlamenten vertreten als Sie es zustande bekommen. Es ist einfach unerträglich, dass Sie glauben, mit diesem Verhalten die Metropolregion Hamburg auch nur annähernd beachtenswert und geachtet vertreten zu können. Auch in der Metropolregion Hamburg leben zur Hälfte Frauen. Ich weiß gar nicht, ob Sie sich immer die Augen verbinden, wenn Sie durch die Gegend laufen.
Es ist doch nicht zu fassen, das ist ja kein Zufall bei Ihnen und ich bitte alle Abgeordneten dieses Hauses, durch ihr Wahlverhalten deutlich zu machen, dass es nicht ausreicht, dass Frau Koop auf Podiumsdiskussionen als Frauenvertreterin in der CDU immer wieder erklärt, wir wollen die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern und Sie sich dann in der täglichen Praxis, in der politischen Wirklichkeit absolut anders verhalten. Von den 14 zu benennenden Delegierten für die Metropolregion der CDU ist eine Frau benannt und das ist ein Skandal.
Der Senat schrieb in der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage:
"Die Praxis der bevorzugten Wohnungszuweisung an Bewohnerinnen der Hamburger Frauenhäuser wurde zum 1. Juli 2005 vonseiten der SAGA/GWG eingestellt."
Was unternimmt der Senat, um die Vereinbarung wieder herzustellen?
Herr Staatsrat, mir liegt die Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Kollegin Lappe immer noch nicht vor. Insofern möchte ich auch eine weitere Frage stellen: Gibt es andere wirksame Instrumente, die den Frauen wieder schnell zu einer eigenen Wohnung verhelfen sollen?
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatsrat, es ist kein Frauenhaus geschlossen worden, wie Sie richtig berichtet haben. Gleichwohl sind zwei Frauenhäuser zusammengelegt worden
und dadurch gibt es insgesamt weniger Frauenhausplätze und auch weniger Beratungskräfte, die die Frauen bei der Wohnungssuche unterstützen. Ich frage Sie deshalb: Wie unterstützt Ihre Behörde, dass die Frauen weiterhin – nicht durch die Beratungsstelle "pro-aktiv Hamburg" – durch im Frauenhaus tätige Sozialarbeiter bei der Wohnungssuche unterstützt werden?
Herr Staatsrat, können Sie Angaben dazu machen, in Konkurrenz zu wie vielen anderen Dringlichkeitsscheininhabern sich die betroffenen Frauen tatsächlich um eine Wohnung bewerben?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Lappe hat sehr ausführlich dargestellt, wie die Entwicklung dieses Prostitutionsgesetzes gelaufen ist. Auch Frau Meyer-Kainer hat ganz viele Aspekte aufgegriffen, die es deutlich machen, dass wir mit diesem Prostitutionsgesetz das erste Mal ein Gesetz bekommen haben, das die Prostitution an sich als soziale Gegebenheit anerkennt. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung gewesen.
Wir wollen dieses Prostitutionsgesetz aber auch gerne noch einmal unter dem Aspekt sehen, dass es den Sinn und Zweck verfolgt, die Lebensverhältnisse von Männern und Frauen, die der Prostitution nachgehen, verbessern zu wollen und Frauen und Männern die Möglichkeit zu geben, eventuell wieder Ausstiegsperspektiven aus diesem Beruf, den sie sich gewählt haben, erkennen zu können.
Auch in allen anderen europäischen Ländern ist über den staatlichen Umgang mit Prostitution lange gerungen worden. Man kann am Beispiel von Schweden oder den Niederlanden besonders deutlich die Unterschiede in den
Abläufen erkennen. Es ist sehr unterschiedlich, wie dort staatliches Handeln in Bezug auf Prostitution organisiert ist. Bei allen Unterschieden in den europäischen Ländern bestand und besteht auch jetzt allerdings immer noch ein hohes Maß an absolutem Konsens, was den Menschenhandel, die Zwangsprostitution und den sexuellen Missbrauch betrifft. Alle Länder sind sich einig, dass diese Form von Gewalt aufs Schärfste zu bekämpfen ist.
In dem uns vorliegenden GAL-Antrag heißt es:
"Prostitution ist grundsätzlich legal."
Ja, Prostitution ist aber nach dem Willen des Gesetzgebers trotz des Erlasses des Prostitutionsgesetzes kein Beruf wie jeder andere.
Das ist auch gut so, denn die Prostitution ist weder für weibliche noch für männliche Prostituierte ein normaler Beruf, den man anstreben sollte. Prostitution ist ganz im Gegenteil nach wie vor eine individuelle Entscheidung zu einer sehr riskanten, gefährlichen und nicht auf Dauer lebenstragenden Tätigkeit.
Da ist es auch nur folgerichtig, dass die Arbeitsagenturen zum Beispiel nicht das Recht haben, mittellose Prostituierte in die Prostitution zu vermitteln oder sie darauf hinzuweisen, dass sie ihre Mittellosigkeit dadurch überwinden könnten, die Prostitution als Erwerbstätigkeit auszuüben. Auch das ist gut so.
Das Prostitutionsgesetz war und ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn es erkennt den seit Jahrzehnten laufenden juristischen Eiertanz in Bezug auf die Anerkennung von Realität an. Die SPD-Fraktion ist jedoch der Meinung, dass sehr viel mehr getan werden müsste als bisher, um den Prostituierten den Ausstieg, den sie für sich freiwillig suchen, auch zu ermöglichen.
Zwar können Prostituierte, die aus diesem Beruf aussteigen wollen, die Vermittlungs- und Beratungsdienste der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, aber es ist doch völlig weltfremd zu glauben, dass sich die Prostituierten den Arbeitsvermittlern der ARGE mit ihrem Begehren öffnen werden. Daher, sagen zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachberatungsstellen, bedarf es eben ganz besonderer Beratungsstellen, die sich darauf spezialisiert haben, Ausstiegsberatung zu betreiben. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagen, es sei eine enorm zeitintensive Beratungsleistung, die dort stattfindet, weil die Beratung individuell auf jeden einzelnen Betroffenen abgestellt werden muss.
Es ist ganz viel gesagt worden. Ich habe die Hoffnung, dass Sie uns die weitere intensive Beratung, die auch, denke ich, dem betroffenen Personenkreis zugute kommen soll, im Sozialausschuss ermöglichen, und bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen. – Danke.
Herr Staatsrat, sehen Sie die von Ihnen genannte Überversorgung auch auf dem Gebiet der Kinderpsychologen und der Kinderpsychotherapeuten?
Herr Staatsrat, die Harburger haben sich sehr vehement an die Bürgerschaft gewandt mit der Bitte, endlich die Versorgung in dem Bezirk gerade im Bereich der Kinderpsychiatrie sicherzustellen. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie der Senat gedenkt, die Versorgung, die mit Sicherheit dort mangelhaft ist, und die Ansiedlung von weiteren Kinderpsychologen zu unterstützen?
Herr Staatsrat, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass es sich bei der Prostitution um ein Dienstleistungsgewerbe handelt und jeder Dienstleistungsbetrieb auch die Möglichkeit hat, für sich zu werben. Wird der Senat bei den Beratungen im Bundesrat Stellung beziehen, ob dieses Dienstleistungsgewerbe auch für seine Dienste werben kann?
Vielen Dank.
Herr Staatsrat, ist dem Senat bekannt, dass die Prostituierten, obwohl das Prostitutionsgesetz in Kraft getreten ist, aufgrund der Tatsache, dass sie nicht für sich werben können, nach wie vor in die Illegalität gedrängt werden?
Herr Staatsrat, Sie haben uns berichtet, wie viele schulpflichtige Kinder es in der Erstaufnahme gibt. Könnten Sie uns sagen, wie viele noch nicht schulpflichtige Kinder es in dieser Erstaufnahmeeinrichtung gibt, also von null bis sechs Jahren?
Herr Staatsrat, Sie haben uns berichtet, dass dort Mitarbeiter der Behörde für Inneres die Bewohner betreuen und es war die Frage nach Sozialarbeitern. Gehen wir zu Recht von der Annahme aus, dass die BfI jetzt Sozialarbeiter beschäftigt hat?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal den Versuch unternehmen, Ihre Aufmerksamkeit auf das Problem der Zwangsprostitution und der hiermit einhergehenden Kriminalität in dieser Stadt zu lenken, die völlig unstrittig landauf und landab zu erwarten ist.
Frau Meyer-Kainer, bei Ihrem Beitrag hatte ich irgendwie das Gefühl, dass Sie über irgendetwas anderes reden, nur nicht über unsere Anträge und über die zu erwartenden Probleme, die wir nun einmal im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft in unserer Stadt haben werden.
Ich möchte Ihnen noch einmal ins Gedächtnis rufen, dass gerade Sie, meine Herren und auch meine Damen von der CDU, sich doch ganz intensiv dafür eingesetzt haben, dass das Gewerbe und die Dienstleistungen in dieser Stadt möglichst rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Das haben Sie an den Ladenöffnungszeiten festgemacht.
Das Dienstleistungsgewerbe, was bisher überhaupt keine Ladenöffnungszeiten kannte und was sowieso rund um die Uhr läuft, ist die Prostitution. Diese Prostitution wird als Dienstleistung in unserer Stadt seit Jahrhunderten als selbstverständlich hochtoleriert und akzeptiert. Wenn aus diesem Bereich jetzt ein Hilferuf kommt, dass voraussichtlich mit der Fußballweltmeisterschaft unter den Freunden, die uns besuchen, nicht alles nur Freunde sind, sondern auch Menschen, die Frauen zur Prostitution zwingen und die Frauen eventuell in dem Zusammenhang auch schlagen und Gewalt antun werden, muss dieser Hilferuf aufgegriffen werden.
Es werden bestimmt auch Ladendiebe und andere darunter sein und ich denke, dass Sie jeden Lottoladenbesitzer schützen wollen, damit bei ihm im Laden nicht die Kasse geklaut und nichts geraubt wird. Sie werden im Detail ein Sicherheitskonzept entwickelt haben, Frau Meyer-Kainer. Ich halte sehr viel von unserer Polizei und von den dortigen logistischen Fähigkeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei überhaupt noch nichts geplant hat, wie Sie glauben. Das wäre hanebüchen und ist auch nicht der Fall.
Aber ich bitte Sie, dass endlich anerkannt wird, dass wir gerade in unserer Hafenstadt ein Dienstleistungsgewerbe haben, welches eine große Anziehungskraft ausübt. Es ist nun einmal so, mit allen Kunden kommen nicht nur Freunde. Wir wollen, dass die Menschen zu Gast bei Freunden sind, aber es werden sich nicht alle wie liebenswürdige Gäste verhalten und auch nicht in dem Bereich, um den es hier geht.
Ich habe noch einmal eine ganz herzliche Bitte an Sie. In der gesamten Republik, in der es Austragungsorte zur WM gibt ist es möglich gewesen, in den Landtagen und in den Stadträten entsprechende Präventionsmaßnahmen zu unterstützen und finanziell abzusichern. In einer großen Hafenstadt wie Hamburg soll das nicht möglich sein. Ich finde das nicht zum Gähnen, Frau Spethmann, sondern ich finde das einfach skandalös.
Herr Ploog, ich bitte Sie, es geht um eine Summe von 8134 Euro, mit der wir Prävention für potenzielle Opfer schaffen wollen. So pfiffig kann keine Regierungsfraktion sein.
Das ist Pfennigfuchserei. Pfennigfuchserei und Kleinlichkeit nennt man das im Volksmund.
Ich hoffe nach wie vor, dass Sie über Ihren Schatten springen. Wir wollen ja nicht, dass Sie unseren Anträgen zustimmen, sondern wir wollen, dass Sie das Geld zur Verfügung stellen.
Herr Staatsrat, könnte man in einem Ausnahmefall wie bei den Alsterschwänen nicht auch die Tiere und die Allgemeinheit dadurch schützen, dass man die Alsterschwäne vorsorglich impft?
– Das tut mir aber Leid für Sie, wenn der HSV spielt und Sie sind noch nicht zu Hause.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Senator hat mehrfach in seiner Rede erwähnt, dass Hamburg viel sicherer geworden sei, was sich aus der Kriminalstatistik ergeben würde. Nun liegt aber diese Kriminalstatistik der Öffentlichkeit noch nicht vor. Auch wir kennen sie noch nicht und Sie kennen sie auch noch nicht.
Ich darf Sie vielleicht daran erinnern, dass es für das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung schon ein Unterschied ist, ob die Anzahl der geklauten Fahrräder oder die Wohnungseinbrüche zurückgegangen sind, weil sich die Menschen inzwischen mit entsprechenden Firmen über Außenjalousien und verbesserten Türsicherungen versorgt haben. Die Autoindustrie war auch sehr tätig, Herr Ahlhaus.
Sie hat beispielsweise Wegfahrsperren erfunden, sodass wir weniger Autoaufbrüche und geklaute Autos haben. Aber was in dieser Stadt wesentlich schlimmer geworden ist, sind die Übergriffe auf die Unversehrtheit von Leib und Leben.
Diese Übergriffe sind eklatant gestiegen und Sie reden hier von erhöhter Sicherheit. Das finde ich so was von blamabel. Ich kann mich als Frau in dieser Stadt wesentlich weniger sicherer fühlen,
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weil die Anzahl der Vergewaltigungen, die schweren Körperverletzungen und die Messerattacken gestiegen sind. Und Sie reden hier von mehr Sicherheit in der Stadt.
Sie sagen, das stimmt nicht. Ich werde Sie festnageln, Herr Ahlhaus, wenn Sie diese Statistik hier erläutern müssen und das kann nicht mehr sehr lange dauern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte doch noch einmal einen Anlauf nehmen, Sie davon zu überzeugen, dass wir alle miteinander jeden Versuch für wertvoll ansehen sollten, die Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in unserer Stadt vorantreiben zu können.
Daher geht es hier auch gar nicht darum, diesen Antrag der GAL-Fraktion heute beschließen zu wollen. Ich möchte Sie herzlich bitten, darüber nachzudenken, ob wir nicht diesen Gedankengang der GAL im zuständigen Fachausschuss aufgreifen wollen, um weitere Wege für eine erfolgreiche Integration nachvollziehen zu können und zu überlegen, welche weiteren Hilfsangebote diese Frauen benötigen, außer dass sie sprachlich in die Lage versetzt werden sollten, eventuell mit Kindergärtnerinnen oder Lehrern in der Schule über Gewalt – auch gegen Kinder – besprechen zu können.
Frau Dr. Lappe hat soeben ein sehr gutes Beispiel angeführt, dass die Frauen häufig gar nicht in der Lage sind – nicht, weil sie nicht wollen, sondern weil von anderen meist männlichen Familienmitgliedern verhindert wird –, dass sie Beratungsstellen aufsuchen, wie wir sie uns vorstellen.
Wenn diese Frauen aber erst einmal die Möglichkeit haben, in eine solche Integrationsstelle gehen zu können und dann neben den sprachlichen Beratungen, wo man welche Kurse belegen kann, vielleicht auch noch erwähnen mögen, dass der eigene Mann das Kind so schrecklich schlägt, dann finde ich, ist das auch unter dem Aspekt, den Teufelskreis von Gewalt gerade in diesen Familien zu unterbrechen, mehr als notwendig, dass wir jeden kleinen Faden aufnehmen, um die Gelegenheit zu nutzen, jede Möglichkeit von Integration gerade in Bezug auf Durchbrechen von Gewaltspiralen aufzunehmen.
Ich habe nicht ein einziges Argument von Ihnen gehört, Frau Machaczek, warum wir uns im Fachausschuss nicht mit diesem Antrag auseinandersetzen sollen oder wollen. Wenn Sie sagen: "Nein, wollen wir nicht, das wird mir alles zu viel. Integration hört sich schön an, aber so ganz direkt wollen wir das eigentlich doch nicht." Das ist vielleicht eine Meinung, aber das glaube ich bei Ihnen gar nicht. Ich habe Sie bisher so erlebt, dass Sie Europa orientiert und offen für alle Probleme in dieser Stadt sind und dass man niemandem verbieten sollte, vernünftig über die Lösung von Problemen nachzudenken.
Also, liebe Kollegen, geben Sie sich einen Ruck. Die Mitglieder des Sozialausschusses – Herr Schira lächelt begeistert – sind sicherlich alle gern bereit, sich mit diesem Problem zu befassen.
Überweisen Sie bitte diesen Antrag in den Sozialausschuss. – Danke.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu vorgerückter Stunde möchte ich das Wort Mediation, das versöhnende oder Frieden stiftende Vermittlung entfalten zu können bedeutet, nutzen …
Vielen Dank. Die Mediation sollte auch uns dazu bringen, uns ein wenig versöhnend zuzuhören. Ich weiß, dass die Aufmerksamkeit heute schon sehr stark strapaziert worden ist. Fast alle sind sehr müde. Deswegen möchte ich auch darauf verzichten, noch einmal zu erläutern, was Herr Dr. Steffen und auch Herr Dr. Langhein sehr ausführlich dargestellt haben, zwar aus unterschiedler Sichtweise.
Es wäre schön, Herr Dr. Langhein, wenn die Rechtsanwälte tatsächlich ihre Geschäftsinteressen dem Wunsch, Frieden zu stiften, hinten anstellen würden. Dann hätten wir mit Sicherheit auch weniger Prozesse in den Gerichten, die dort von Richtern, hoch bezahlt und teuer, von uns allen finanziert, verhandelt werden müssen. Dem ist aber leider mitnichten so, Herr Dr. Langhein.
Deswegen bitte ich Sie, doch noch einmal in sich zu gehen und Ihre Entscheidung zu überprüfen, ob es denn so verkehrt sein kann, wenn in Bayern, in Baden-Württemberg, in Niedersachsen sehr erfolgreich – auch unter dem Aspekt von Entbürokratisierung im Bereich der Justiz, was Sie hier so oft und gerne im Munde führen – damit gearbeitet wird. Ich bitte Sie, diesen Antrag zumindest in den Rechtsausschuss zu überweisen, damit wir uns die erfolgreiche Arbeit aus Bayern, aus Baden-Württemberg, aus Niedersachsen einmal angucken können. – Vielen Dank.
Frau Staatsrätin, Sie haben eben ausgeführt, dass das Schulschwimmen vom nächsten Schuljahr an von der Bäderland GmbH übernommen und auch die Konzeption übernehmen wird. Wie stellt der Senat sicher, dass bei Schließung des Bismarckbades trotzdem das Schulschwimmen für den Bezirk und die Nutzer im Bezirk Altona bis zum Beginn des nächsten Schuljahres sichergestellt wird?
Frau Staatsrätin, wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns dieses erläutern könnten. Wie wollen Sie das sicherstellen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer hätte vor 30 Jahren gedacht, dass wir im Jahre 2005 in einem deutschen Parlament über ein Phänomen wie Zwangsehe debattieren werden? Ich glaube, niemand von uns. Frau Koop, Sie sagten, es sei ein gemeinsamer Antrag, und ich freue mich auch sehr, dass Sie unserer Initiative, diesen Antrag stellen zu wollen, gefolgt sind. Vielen Dank.
Frau Koop, in Deutschland leben mehrere Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Darunter etwa 3,5 Millionen Muslime. Davon sind circa 70 Prozent aus der Türkei zu uns gekommen. Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass sich der größte Teil dieser Menschen in Deutschland gut integriert hat und wir ihnen vieles zu verdanken haben. Sie haben einiges aufgeführt. Noch in unserer Kindheit gab es im Winter mit Sicherheit nicht so leckeres Gemüse, es gab eine weniger große Auswahl. Wir haben von dieser Vielfalt in ganz vielen Lebensbereichen profitiert. Ich kann nur unterstreichen, wie freudig wir auch diese Menschen, die uns Neues und andere Sichtweisen gebracht haben, begrüßt haben.
Aber ein Teil dieser dauerhaft in Deutschland lebenden Migranten lebt in Parallelgesellschaften, in denen den Frauen einzig und allein die traditionelle Frauenrolle zugeordnet wird: Heim, Herd und Kind. Das kann mit unseren Ansprüchen, die auf unserem Grundgesetz beruhen, natürlich nicht in Einklang gebracht werden. Traditionell werden in der Türkei oft Ehen gestiftet, also von den Familien arrangiert. Dies ist ein Phänomen, das wir bis vor 100 Jahren auch in Deutschland kannten. Das gab es bei uns überwiegend in ländlichen Bereichen. Das Problem hierbei ist aber die Abgrenzung zur Zwangsheirat und diese Grenze, meine Damen und Herren, ist fließend. Ein Hauptgrund für die Zwangsheiraten liegt sicherlich auch in unserem deutschen Ausländerrecht, denn der Ehepartner erhält nur durch die Heirat das Aufenthaltsrecht, das offensichtlich zu einer Art teurer Handelsware geworden ist.
Nach der derzeitig geltenden rechtlichen Definition liegt eine Zwangsheirat vor, wenn mindestens ein Partner mittels körperlicher oder psychischer Gewalt zu dieser Ehe gezwungen wird. Religiöse Begründungen für eine Zwangsverheiratung gibt es nicht, denn eine gültige Ehe setzt auch im Islam ein gegenseitiges Einverständnis beider Ehepartner voraus, diese Ehe eingehen zu wollen. Offizielle Daten über das Ausmaß dieser Zwangsverheiratungen liegen uns leider noch nicht vor. Beratungsstellen und Menschenrechtsorganisationen berichten aber – so zum Beispiel TERRE DES FEMMES –, dass man davon ausgehen muss, dass es in Deutschland mehrere tausend Zwangsverheiratungen pro Jahr in Deutschland gibt und das ist aus meiner Sicht eine unerträgliche Situation.
Wir müssen sicherstellen, dass alle kulturellen und religiösen Gruppen in Deutschland das Grundgesetz achten. Das Recht auf Gleichberechtigung, Gleichstellung im grundgesetzlichen Sinne steht allen in Deutschland lebenden Menschen zu und nicht nur den Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Wir brauchen ein Klima der Akzeptanz der verfassungsrechtlichen Grundwerte, damit auch die Gleichberechtigung der Frauen, ob mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit, gelebt werden kann. Wir brauchen Deutschkurse für diejenigen Frauen, die kein Deutsch können, oder aber deren Sprachkenntnisse so gering sind, dass sie sich über ihre Rechte in Deutschland gar nicht richtig informieren können. Wir müssen diejenigen Frauen unterstützen, die einer Zwangsheirat entkommen wollen, sei es vor oder nach der Hochzeit. In erzwungenen Ehen wird nicht selten Gewalt ausgeübt, sondern es ist sehr häufig gerade in diesen Fällen von übermäßig vorhandener Gewalt die Rede.
Wir brauchen für diejenigen, die aus solchen Familien flüchten, Plätze in Frauenhäusern und wir brauchen dringend Beratungs- und Therapiestellen, die in der Lage sind, auch fremdsprachliche Beratung leisten zu können.
Gerade in diesem Bereich der Beratungsstellen für Frauen hat der Senat die Mittel gekürzt. Wenn wir Integration wirklich wollen und nicht nur Sonntagsreden halten wollen – so wie ich jetzt gerade –, muss der Senat die Mittel für Beratung und die Hilfen für Opfer aufstocken. Auch das sollte uns klar sein.
Wir wollen ihnen ja helfen und ihnen die Flucht aus diesen Zwängen ermöglichen. Deswegen müssen wir dann auch – wie man hier in Hamburg sagt – "Butter bei die Fische" tun. Wir müssen die muslimischen Gemeinden und die Imane erreichen. Sie können wichtige Mittler zwischen den Kulturen sein. Wenn in den Moscheen das Thema Zwangsheirat auf der Grundlage unseres Grundgesetzes und der Menschenrechte im Allgemeinen diskutiert und offiziell abgelehnt wird, kann dabei vielleicht etwas für die Frauen erreicht werden. Eine Zwangsheirat verstößt gegen die Menschenwürde. Gegenüber Zwangsehen darf es in unserer Gesellschaft, auch nicht unter dem Vorwand Traditionen oder Sitten und Gebräuche, keine Toleranz geben. Null Toleranz gegenüber Zwangsehen und Zwangsverheiratungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, mit Ihrer Stimme die Überweisung unseres gemeinsamen Antrages in den Sozialausschuss zu unterstützen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, ich möchte auf die Antwort des Herrn Staatsrates zurückkommen, dass die Eltern vorher informiert worden seien. Herr Staatsrat, halten Sie es für möglich, dass die Eltern nur einen Tag vorher darüber informiert worden sind, dass die Kinder vorzeitig aus der Obhut der Schule entlassen werden?
Herr Staatsrat, halten Sie es nicht für ein Recht der Eltern, darauf vertrauen zu können, dass die Kinder gemäß einem Stundenplan in der Schule beschult und betreut werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern gab es einen Bericht im NDR 3 Fernsehen, der mich zutiefst erschüttert hat. In der Medienlandschaft Hamburgs wurde über den schreckliche Tod Jessicas berichtet und alle Hamburger mussten es wahrgenommen haben, was passiert war. Vor dem Hintergrund dieses schrecklichen Ereignisses hat ein NDR-Fernsehteam bei einer Außentemperatur von einem Grad minus einen Kinderwagen an der Außenalster abgestellt, versehen mit einem Lautsprecher und einer Kassette, die ein Babygeschrei wiedergab. Es klang so, wie ein Baby schreit, wenn es Hunger oder Schmerzen hat. Dies geschah nicht am Mümmelmannsberg, nicht in Jenfeld, nein, es war in Harvestehude, an der Außenalster. Das Fernsehteam hat gefilmt, dass 182 erwachsene Menschen ohne nachzusehen an diesem allein stehenden Kinderwagen vorbeigegangen sind. Wo blieb ein erwachsener Mensch, eine andere Person, die sich darum kümmerten? Sie sind einfach weitergegangen. So etwas passiert, nachdem wir uns alle in dieser Stadt die ganze Woche vor Trauer über den tragischen Tod eines Kindes in Not und Leid schier zerrissen haben. Das ist für mich das Erschütternste gewesen.
Wir haben in Hamburg einmal eine Kampagne gehabt, die hieß "Wer nichts tut, macht mit". Ich bitte ganz dringend darum, dass wir gerade auf dem Gebiet, wo es um Hilfe für Kinder geht, wieder an alle Menschen in dieser Stadt appellieren, guckt hin, macht nicht mit, indem ihr wegschaut. Ich hoffe sehr, dass der Geist, der inzwischen in dieser Stadt herrscht, weil offensichtlich die Mehrheit in Singlehaushalten lebt und es für sie in ihren Lebensentwürfen nicht mehr vorstellbar ist, überhaupt jemals eine Familie oder Kinder haben zu können oder zu wollen, nicht überhand nimmt und die Allgemeinheit auf das Wohl der Kinder achtet. Deswegen sollten wir gemeinsam an unsere Mitmenschen appellieren: Wenn ein Kind in Not ist, guckt hin und macht nicht mit. – Danke.
Herr Staatsrat, nach Aussagen der Frauen in dem Frauenhaus sind sie durch einen Brief Ihrer Behörde aufgefordert worden, sich mit der Wohnungsbaugesellschaft SAGA zwecks Zuweisung einer Wohnung in Verbindung zu setzen. Es wurde ihnen ein Vermietungssachbearbeiter genannt. Rückfragen bei der SAGA haben ergeben, dass dieser Mann bis zum 23. November in Urlaub ist. Gehen Sie davon aus, dass die BSF die Zuwendungen für das Frauenhaus bis zur Einweisung der Frauen in eigene Wohnungen übernimmt?
Herr Präsident, ich hätte gerne eine Antwort auf den zweiten Teil meiner Frage, ob die BSF weiterhin die Zuweisungen für das erste Frauenhaus übernimmt, bis die Frauen adäquat untergebracht sind.
Herr Staatsrat, Sie haben gerade ausgeführt, dass die Behörde davon ausgeht, dass ausreichende Kapazität vorhanden sei, um die Frauen in anderen Notaufnahmeplätzen in Hamburg aufnehmen zu können. Ich frage Sie: Was hat sich in der Belegungssituation der fünf übrigen Frauenhäuser seit September geändert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Missachtung von Frauenrechten und die Weigerung, Opfern von häuslicher Gewalt Schutz zu gewähren, ist ein Kennzeichen dieses Senats.
Frau Schnieber-Jastram exekutiert ungerührt auf dem Rücken der Schwächsten in dieser Stadt, das sind die misshandelten Frauen und Kinder, die Sparpläne des Senats. Die Anzahl der Gewaltdelikte in Hamburg hat von 2002 auf 2003 um über skandalöse 23 Prozent zugenommen. Und welche Konsequenzen ziehen Sie daraus? Sie schließen ein Frauenhaus. Sie, Frau Senatorin, haben bisher sehr kaltherzig bewiesen, dass Sie völlig beratungsresistent sind. Sie sind nicht bereit, auf Argumente zu hören, wenn sie nicht in Ihre heile Welt passen. Soll sich doch – und das sieht man auch an der Anwesenheit der CDU-Fraktion – bitte schön der Weiße Ring um die geschlagenen Opfer kümmern. Was gehen uns die geschlagenen Frauen und Kinder an. Sollen sie doch sehen, wie sie damit klarkommen.
Dieser Senat hat zwar Geld für eine völlig überteuerte U-Bahn, aber für Bruchstücke dieses Geldes für die Opfer von Gewalt in unserer Stadt – und das sind eben sehr viele Frauen und Kinder – reicht es nicht.
Die Behauptungen der Sozialsenatorin für eine Schließung des ersten Frauenhauses sind in der Sachverständigenanhörung des Sozialausschusses alle widerlegt worden, und zwar von allen Sachverständigen, ob sie nun von der CDU oder von den übrigen Fraktionen benannt worden sind, unisono als völlig unzulänglich, völlig absurd widerlegt worden. Das zentrale Ergebnis war, dass keineswegs weniger Frauenhausplätze gebraucht werden.
Die Hilfeverweigerung bei Frauen und Kindern mit ungesichertem Aufenthaltsstatus ist nicht zu rechtfertigen. Meine Damen und Herren von der CDU, was bedeutet eigentlich noch das C in Ihrem Namen? Diese menschenverachtende Anweisung Ihrer Sozialsenatorin,
menschenverachtend, genau –,
A C
B D
den Opfern von häuslicher Gewalt nicht helfen zu wollen, wenn sie keinen deutschen Pass haben,
kommt einem Skandal gleich. Sie teilen Frauen und Kinder in Opfer erster und zweiter Klasse ein.
Die Opfer von häuslicher Gewalt werden durch das Gewaltschutzgesetz gestärkt, um ihre Rechte wahrzunehmen. Die Polizei leistet da sehr gute Arbeit. Die Frauen verlangen zum Teil die Wegweisung der Täter aus der Wohnung und sie beantragen bei den Familiengerichten auch die alleinige Überlassung der bisherigen gemeinsamen Wohnung. Aber das ist auch durch das Gesetz der Bundesregierung so gewollt und das ist auch gut so. Die Polizei, die in der Beziehung sehr pragmatisch vorgeht und denkt, ist auch diejenige, Frau SchnieberJastram, die die Frauen und die Gewaltopfer und die geschundenen Kinder in die Frauenhäuser bringt. Aber das interessiert Sie nicht. Gewaltopfer sind in dieser Stadt, insbesondere bei der CDU-Fraktion, von überhaupt keinem Interesse mehr. Das Ergebnis dieser Anhörung war,
dass den Frauen und Kindern auf jeden Fall auch weiterhin die Frauenhäuser zu ihrem Schutz zur Verfügung stehen müssen. Manche Frauen und Kinder sind an Leib und Leben bedroht. Die werden sogar von der Polizei in die Frauenhäuser geschickt und die Polizei weiß wirklich am besten, dass sie die Opfer nicht rund um die Uhr beschützen kann.
Die Interventionsstelle ist eine ganz wichtige Ergänzung zu den Frauenhäusern. Wir haben deshalb auch über zwei Jahre dafür gekämpft, dass Sie, Frau Senatorin Schnieber-Jastram, endlich diese Interventionsstelle einrichten. Allerdings war es nicht unsere Absicht, dass Sie das durch Kürzungsmittel bei den Frauenhäusern vornehmen.
Aber die Anhörung hat auch noch ergeben, dass selbstverständlich alle sechs Frauenhäuser nach wie vor gebraucht werden.
Danke schön. Sie sind angetreten, Frau Senatorin, mit dem Ausspruch: Wer unsere Hilfe braucht, wird sie auch bekommen. Bitte, denken Sie daran, Ihr Versprechen einzulösen und halten Sie die Frauenhäuser weiterhin als Notaufnahmeplätze für die Frauen bereit. – Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. Anlässlich des Internationalen Frauentages findet traditionell in Hamburg ein Senatsempfang statt. Dieser hat in diesem Jahr am 4. März stattgefunden.
Ich frage den Senat erstens: Hatte der Senatsempfang zum Internationalen Frauentag denselben Stellenwert für den Senat wie andere Senatsempfänge?
Zweitens: Ist die Bewirtung auf allen Senatsempfängen in etwa gleich?
A C
B D
Herr Staatsrat, ich frage Sie dann, um das besser verstehen zu können: Wenn die Bewirtung auf den Senatsempfängen nicht gleich ist, wie unterscheidet sie sich und in welcher Form?
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatsrat, wenn sie von der jeweiligen Fachbehörde geordert wird, die für die Ausrichtung dieses Senatsempfangs zuständig ist: Was hatte denn die Fachbehörde an Bewirtung geordert? Sekt oder Selters?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU pflegt ihre Tradition der Missachtung von Frauen in den eigenen Reihen und im Allgemeinen auch weiter in dieser Legislaturperiode.
Nicht nur dieser Senat hat ein Problem mit den Frauen, sondern ganz offensichtlich auch die CDU-Fraktion an sich.
Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, haben tatsächlich die Stirn, der Bürgerschaft zur Wahl für den Beirat der Landeszentrale für politische Bildung ausschließlich fünf Männer als Mitglieder vorzuschlagen.
Wer die hamburgische Verfassung nicht so genau kennt, hat eigentlich nichts im Parlament zu suchen.
Artikel 3 Absatz 2 Satz 4 – damit auch Sie es finden können – der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg schreibt vor, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten sein sollen. Dieser Artikel steht in der hamburgischen Verfassung nicht, damit man das Papier füllen konnte, sondern um sicherzustellen, dass der Blickwinkel von Frauen auf die Politik und ihre Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben auch berücksichtigt wird.
Meine Herren von der CDU! Dass Sie mich Ihrer Frauenfeindlichkeit nicht überraschen,
kann ich nur wiederholen. Leider ist bei Ihnen auch keine Besserung in Sicht.
Meine Damen von der CDU! Zu allem gehören immer zwei Seiten. Mit Ihrer widerstandslosen Hinnahme der reinen männlichen Besetzung des Beirats der Landeszentrale für politische Bildung durch die CDU tun Sie weder sich selbst noch den Frauen in unserer Stadt einen Gefallen.