(Beifall bei der SPD – Petra Brinkmann SPD: Der Senat hört sowieso nicht zu. Er erzählt alles für die Katz!)
Der dritte Teil zieht die Schlussfolgerungen, die sich aus den ersten beiden Teilen ergeben. Da heißt es, es gebe Rationalisierungsmöglichkeiten. Die gibt es immer – selbstverständlich. Und jedes System, mag es noch so gut sein, ist verbesserungswürdig und verbesserungsbedürftig. Man muss darüber nachdenken, wie man es tut.
"… und dabei verstärkt vorrangige Leistungsträger (Krankenkassen oder Rentenversicherungen) zur Finanzierung von Angeboten herangezogen werden."
ist selbstverständlich unterstützenswert. Viel Spaß, viel Vergnügen und viel Glück dabei, das zu versuchen.
Es gab schon diverse Versuche dieser Art. Ich darf nur an einen erinnern. Wir versuchten, die Akupunktur soweit ins System hineinzubringen, dass sie von Krankenkassen finanziert werden würde. Versuchen Sie es bitte weiter, unsere Unterstützung haben Sie dabei.
Wir warnen aber davor, vorschnell die gewachsenen Strukturen dieses Hilfesystems zu zerschlagen. Ich möchte vor allem auf den Teil hinweisen, der in diesem Abschlussbericht als im Vergleich sehr teuer dargestellt wird. Das ist die psychosoziale Betreuung. Diese Betreuung ist im Zusammenhang mit dem Methadon-Modell entstanden, das es in dieser Weise nur in Hamburg gab. Man sollte also aufpassen, wenn man uns mit anderen Bundesländern vergleicht, weil dort andere Bereiche tätig sind. Wenn man dann 1 : 1 vergleicht, könnte es passieren, dass auf der einen Seite ein Apfel liegt und auf der anderen Seite die Birne und der Vergleich von vorne bis hinten hinkt.
Lassen Sie uns diesen Bericht von FOGS in aller Ruhe und Ausführlichkeit nicht nur im Ausschuss beraten, sondern dafür Experten anhören, um uns selbst ein fundiertes und umfassendes Bild davon machen zu können. Das ist meine Bitte. Ich hoffe, dass Sie danach verfahren, denn dieser Bericht war teuer genug und sollte sinnvoll und umfassend bearbeitet werden.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Lieber Herr Dr. Schäfer, wenn Sie sagen, ein externes Gutachten sei nicht nötig, dann habe ich den Eindruck, dass Sie Ihren Koalitionsvertrag aus dem Jahre 1997 offensichtlich nicht gelesen haben. Sonst wüssten Sie, dass auch Sie seinerzeit so etwas angeregt haben. Sie sitzen im Gegensatz zu mir schon einige Tage länger in diesem Hause.
Die Opposition und hier speziell natürlich einige SPDAbgeordnete haben bekanntlich Probleme mit Gutachten im Gesundheitsbereich.
Das kann man immer wieder der Presse entnehmen, zumal wenn die Ergebnisse nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen.
Die GAL ist hier erfreulicherweise schon etwas weiter. Sie begrüßt in ihrer Broschüre zur grünen Drogenpolitik ausdrücklich eine externe Begutachtung des Hamburger Drogenhilfesystems und führt auch richtigerweise aus:
"Erst eine Evaluation des Systems erlaubt es zu beurteilen, welche Formen und Einrichtungen sich hier bewährt haben und welche nicht, an welcher Stelle es der Hilfe bedarf und schließlich, ob Einsparungspotenziale vorhanden sind und wenn ja, wo."
Seit kurzem liegt der Abschlussbericht über die Evaluation des Hamburger Suchthilfesystems vor. Damit konnte ein wichtiger Zwischenschritt für dessen Weiterentwicklung erfolgreich abgeschlossen werden.
Uns liegt eine Vielzahl von Empfehlungen vor, die noch geprüft und mit den Trägern und den Behörden beraten werden müssen, die dem Senat und der Bürgerschaft in Form eines umsetzungsorientierten Maßnahmenpakets im Herbst vorgelegt und dann in einem gemeinsamen Prozess umgesetzt werden sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, nutzen wir also die vor uns liegende Zeit für intensive Beratungen. Die Freien Träger im Fachrat haben beispielsweise in der vergangenen Woche in ihrer Presseerklärung schon mitgeteilt, dass sie sich einen angemessenen Zeitraum dafür wünschen.
Die Komplexität des Sachverhalts eignet sich nun wirklich nicht für Vermutungen, Unterstellungen und gegebenenfalls Schnellschüsse im Stile eines Billy the Kid.
Die Vorarbeiten für das vorliegende Gutachten reichen weit zurück und Sie mögen mir einen kurzen Rückblick gestatten:
Am 28. Januar 2003 wurde vom Senat mit der Konzeption wirksamer Drogenpolitik in Hamburg, das Hilfesystem für Drogenabhängige und der Einschluss externer Evaluationsinstrumente einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, beschlossen. In dieser Drucksache wurde unter anderem als zukünftiger Arbeitsschwerpunkt der Ausstieg aus der Sucht als das vorrangige Ziel aller hilfebezogenen Aktivitäten benannt. Das Hauptaugenmerk bei dieser Evaluation des Hamburger Drogenhilfesystems liegt also auf der Beurteilung der Qualität und Wirksamkeit im Hinblick auf den Ausstieg aus der Abhängigkeit, der Darstellung möglicher Über- und Unterversorgungen und der Untersuchung der Voraussetzungen für die Umsetzung der fachlichen Schwerpunkte. Last, but not least sei natürlich auch zu sagen, gegebenenfalls möchte man Erkenntnisse hinsichtlich möglicher Rationalisierungsmöglichkeiten erzielen.
Im Juni 2003 wurde der Gutachtenauftrag nach einer Ausschreibung an FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH,
Köln, vergeben. Zur Begleitung der Arbeit von FOGS wurde ein Beirat eingerichtet, der sich insbesondere aus Vertretern der Suchthilfeträger und der zuständigen Behörden zusammensetzt. Wie war das vorhin? Der Sachverstand in den Gremien. Hierdurch – das ist für die weiteren Prozessschritte wichtig – konnte bereits eine frühzeitige, breitere Beteiligung in der Abstimmung erreicht werden.
Der Entwurf des Abschlussberichts wurde am 31. März dieses Jahres von FOGS vorgelegt. Anschließend wurde er im Beirat unter Einbeziehung dieser Fachleute diskutiert, denn wer weiß es besser als die Leute, die damit arbeiten. Die Schlussfassung des Gutachtens liegt uns jetzt vor. Das Gutachten sollte sich auf die zuwendungsfinanzierten, ambulanten Hilfen sowie auf die stationären Eingliederungshilfen beschränken. Es sollte ferner das ganze System und nicht einzelne Träger evaluieren. Hierzu stellen sich gerade bei einem historisch gewachsenen System folgende grundlegenden Fragen:
Welche Maßnahmen eignen sich, um den Einstieg in die Abhängigkeit zu verhindern? Also, die Frage nach der Prävention. Tun wir wirklich genug, um den Abhängigen einen Ausstieg aus der Sucht zu ermöglichen? Nehmen wir die notwendigen Aufgaben ganzheitlich gebündelt wahr oder lassen sich mehrere Aufgaben noch besser zusammenfassen?
Zu diesen Fragen beinhaltet das Gutachten viele Antworten und Empfehlungen, zum Beispiel zur Steuerung und zum Strukturprozess und zur Ergebnisqualität des Hamburger Drogenhilfesystems. Diese müssen nun bewertet und ausgiebig diskutiert werden.
"Ihre Umsetzung werden wir mit den Trägern der Suchtkrankenhilfe, den Krankenkassen und Rentenversicherern, den beteiligten Behörden und den parlamentarischen Gremien erörtern und dabei wichtige Weichenstellungen vornehmen."
In einer Pressemitteilung habe ich darüber hinaus als Fachsprecher Drogen und Sucht unmittelbar nach Veröffentlichung des Gutachtens eine Selbstbefassung – Sie nannten es bereits, Herr Dr. Schäfer – des Gesundheitsausschusses zur nächsten Sitzung am 10. Juni angeregt und zugleich eine öffentliche Anhörung zum FOGSGutachten auf der ersten Sitzung des Ausschusses nach der Sommerpause gefordert. In der Pause haben wir dieses auch mit Vertretern sowohl der GAL als auch der SPD besprochen.
Wie Sie meinen Ausführungen nun entnehmen konnten, ist somit der vorliegende SPD-Antrag überflüssig und wird aus diesem Grunde von uns abgelehnt. – Vielen Dank fürs Zuhören.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Gesellschaft FOGS gibt es selbst zu, dass mit der Evaluation des Hamburger Drogenhilfesystems Neuland betreten wird. Und wie es so ist, wenn man sich auf den Weg macht, neues Land zu entdecken: Wer auf
Den Äußerungen von Staatsrat Wersich auf der Pressekonferenz am 18. Mai war bereits zu entnehmen, dass er sich den Teil des Gutachtens besonders gründlich durchgelesen hat, in dem es um die finanzielle Ausstattung der psychosozialen Betreuung und den Vergleich Hamburgs mit anderen Bundesländer geht. Schade eigentlich, besonders für die Betroffenen.
Auch wenn es bei der Beauftragung des Gutachtens zuerst darum ging, Kürzungsspielräume auszuloten, wären es verschwendete 150 000 Euro, wenn man die gewonnenen Erkenntnisse auch jenseits der finanziellen Ausstattung des psychosozialen Betreuungsbereichs nicht nutzen würde.
Anstatt sich vor allem darauf zu konzentrieren, wo Hamburg auf das Niveau anderer Bundesländer sinken kann, würde es mich interessieren, was der Senat plant, um Hamburg teilweise auf das Niveau anderer Bundesländer steigen zu lassen.
So kritisiert das Gutachten die miserable Infrastruktur, um Exabhängigen und Substituierten zurück ins Alltagsleben zu helfen. Ausgerechnet der Senat, der ständig versucht, Ausstiegsorientierung und Akzeptanzorientierung gegeneinander auszuspielen, verliert kein Wort darüber, wie man den Einstieg in den dauerhaften Ausstieg gestalten könnte. Es kann doch niemand an Drehtürsuchtkarrieren Interesse haben: Raus aus der Sucht, rein in die Sucht, raus aus der Sucht, rein in die Sucht. Ohne Hilfe bei der Wohnungssuche und Jobangebote zu machen, bleibt Ausstiegsorientierung ein Lippenbekenntnis.
Auch zur Frage der Prävention, gerade bei jungen Menschen, war bisher nur zu hören, man habe das im Blick, es stehe im Regierungsprogramm. Nun kann man glauben, dass alles, was im Regierungsprogramm steht, wahr wird, aber, ehrlich gesagt, habe ich nicht erst seit dem Aus der Sportförderung meine Zweifel.
Schließlich ist gerade bei Kindern und Jugendlichen eine Unterteilung in legale und illegale Süchte unrichtig. Die Möglichkeit, das Hamburger Suchthilfesystem als Ganzes zu begreifen, wurde allerdings schon vernachlässigt, als die Evaluation in Auftrag gegeben wurde.
Anstatt sich also im erfolglosen Kampf gegen Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten zu verzetteln, wäre eine flächendeckende Suchtprävention, die vor allem auch Alkohol und Nikotin einschließt, längst überfällig.