Sie ja sonst auch sehr gerne folgen, der Deutschen Polizeigewerkschaft und dem Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft, die einfach fragen, wie die genauen Rahmenbedingungen seien. Wir müssen nämlich sehr genau hinsehen, welchem Risiko wir nicht nur die Verkehrsteilnehmer aussetzen, sondern insbesondere die Begleitpersonen. Die Versicherer wissen heute noch nicht, wie die Situation ist, wenn es zum Schadensfall kommt. Sie wissen nicht, ob nicht – rein rechtlich gesehen – bei einer uneinheitlichen Regelung zwischen verschiedenen Bundesländern an einer Landesgrenze angehalten werden müsste. All das muss geregelt werden. Das heißt, wir müssen uns im Ausschuss intensiv fragen, ob dieses Modell für den Großstadtverkehr geeignet ist und wie wir rechtliche Unsicherheiten, die bis heute bestehen, rechtzeitig ausräumen können. Ich weiß nicht, warum Sie das im Ausschuss nicht machen wollen.
Die letzte Gruppe, die Deutsche Polizeigewerkschaft, fragt hier, wie sie den Modelversuch wirklich kontrollieren soll. Es gibt so viele Dinge im Straßenverkehr, die kontrolliert werden müssen, die man nicht zu 100 Prozent schafft, aber hier wird es richtig schwierig. Ich erkenne einen Siebzehnjährigen nicht einfach durch die Windschutzscheibe und sage dann, der braucht eine Begleitperson und die ist gar nicht dabei, weil ich ihn rein optisch nicht von einem Achtzehnjährigen unterscheiden kann. Da sagt die Polizei natürlich, die Gefahr, dass Leute mit 17 Jahren dann doch unbegleitet fahren und wir das gar nicht kontrollieren können, ist viel größer, als der Gesetzgeber es erst einmal annimmt.
Natürlich ist die zum Teil schon da. Aber die Frage ist doch, ob wir hier das Tor aufmachen für mehr Gefahr oder nicht. Ich möchte, dass wir uns im Ausschuss einmal die Mühe machen, mit allen beteiligten Gruppierungen sehr ernsthaft darüber zu sprechen, wo wir denn genau hinwollen. Unser Ziel ist es, die Straßen sicherer zu machen. Das kann man aber nicht, indem man jetzt einen Blankoscheck unterschreibt. Deswegen können wir Ihrem Antrag auch leider nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Veit, lieber Kollege Lühmann! Ich habe mich nach Ihren Reden schon ein bisschen gewundert, warum Sie diesem Antrag nicht zustimmen können, dann aber eigentlich auch wieder nicht, denn das Problem, das wir haben, und der Grund, warum Sie diesem Antrag wahrscheinlich heute nicht zustimmen wollen, ist sehr offensichtlich.
Es ist ein Manöver, um vom Versagen und Verzögern der Bundesregierung abzulenken, die ja von Ihnen gestellt wird.
In der Politik sagt man sehr häufig, wer nichts weiß, gründet einen Arbeitskreis. Herr Trepoll hatte vorhin mit seiner Rede vollkommen Recht. Was Sie hier gesagt
haben, war ein Offenbarungseid dahin gehend, dass Sie das alles hätten recherchieren können, denn das Thema "begleitetes Fahren mit 17" wird bereits seit zwei Jahren sehr intensiv in unterschiedlichen Bundesländern behandelt; es gibt auch unterschiedliche Beschlüsse dazu. Es ist mit Sicherheit kein Thema, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem wir uns noch in einem Ausschuss beschäftigen müssten.
Liebe Frau Kollegin Veit! Ich versuche jetzt einmal, nur zwei, drei Punkte herauszunehmen und zu erläutern, die Sie angesprochen haben. Was passiert denn, wenn jetzt einer der Siebzehnjährigen mit seinem Auto nach Hamburg kommt? Sie haben es richtig dargestellt. Der kann hier fahren, weil die Hamburger das niedersächsische Modell, das ich persönlich nicht für perfekt halte, anerkennen. Es wird aber nicht nur in Hamburg anerkannt, sondern bundesweit, von SPD-regierten Bundesländern, von CDU-regierten Bundesländern und von koalitionsregierten Bundesländern. Alle sagen, sie warteten nur darauf, dass es komme, dass die Bundesregierung etwas tue, deswegen akzeptierten sie, was die Niedersachsen angefangen hätten. Insofern scheint schon eine große Übereinstimmung zwischen den Bundesländern zu herrschen, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Ein kleiner Tipp noch von mir: Es gibt bereits einen Bundesratsbeschluss zu diesem Thema, in dem eindeutig geregelt ist, wie das begleitete Fahren mit 17 aussehen soll. Dies ist eine Grundlage, an der wir uns in Hamburg orientieren, und darin sind auch Dinge geregelt und beantwortet, die hier heute von Herrn Lühmann als Fragen aufgetaucht sind.
Die Haftungspflicht: Ich selbst habe auch mit 16 – man ist ja selbst auch Motorradfahrer und kennt das wahrscheinlich noch – einen Motorrad-Leichtkraftschein gemacht und bin mit 80 Kubikzentimetern durch die Stadt gefahren. Da hat sich auch keiner darum geschert, ob ich einen Unfall verursache oder nicht, und die Versicherung hat gezahlt. Es gibt seit Jahren unsere Austauschschüler, die in den USA ihren Führerschein gemacht und ihn hier umgeschrieben haben.
Die durften auch auf unseren Straßen fahren. Auch darum hat sich keine Versicherung gekümmert. Das ist alles nur an den Haaren herbeigezogen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigen Sie bitte – das ist jetzt wirklich ein ernsthafter Appell, es geht auch ein bisschen darum, politisch auf die Bundesregierung Druck zu machen, damit endlich etwas passiert – heute Flagge.
Jeder Tote und jeder Verletzte auf der Straße ist einer zu viel. Herr Lühmann, wir müssen nicht jahrelang warten. Wir müssen auch nicht zehn und 20 Jahre weiter tagen, bis es zu 100 Prozent perfekt ist. Mir geht es einfach darum, dass die SPD und die GAL, dass die Ministerien endlich einen vernünftigen Vorschlag erarbeiten. Die Unterlagen dafür sind alle da.
Das Ausland – André Trepoll hat das dargestellt – hat bereits unterschiedliche Erfahrungen gemacht, eigentlich alle positiv. Herr Lühmann, Sie haben natürlich Recht, es bestehen unterschiedliche Voraussetzungen und es handelt sich um unterschiedliche Modelle, aber im Grundsatz hat man gesagt, wir finden es gut. Hamburg wird – das
sage ich hier noch einmal ganz deutlich, damit es keine Missverständnisse gibt – auf eine bundeseinheitliche Richtlinie warten; wir wollen das auch. Sollte aber in den nächsten Monaten immer noch nichts passieren, weder im Verkehrs- noch im Justizministerium, dann werden wir zum Schutze der jungen Menschen hier in der Stadt ähnlich wie Niedersachsen aktiv werden und eine eigene Richtlinie erlassen.
Anhörungen und Fachkongresse gab es in anderen Bundesländern bisher genug. Die SPD, Frau Veit – recherchieren Sie es einmal –, hat sogar in BadenWürttemberg einen ähnlich klingenden Antrag eingebracht.
Stimmen Sie unserem Antrag zum Schutze der jungen Menschen heute zu, machen Sie gemeinsam mit uns Druck auf die Bundesregierung, damit es in zwei, drei Monaten eine bundeseinheitliche Linie gibt und wir das in Hamburg auch einführen können. – Vielen Dank.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 18/248, 18/311 und 18/321 an den Stadtentwicklungsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen, zunächst zum SPD-Antrag aus der Drucksache 18/321. Wer möchte diesen beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wer möchte den GAL-Antrag aus der Drucksache 18/311 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wer stimmt dem CDU-Antrag aus der Drucksache 18/248 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Punkt 19 auf – Verlassen Sie den Saal bitte ruhig, wenn die Angelegenheit für Sie jetzt nicht mehr so wichtig ist –, die Drucksache 18/238, Antrag der SPDFraktion: Anhörung zur Evaluierung des Drogenhilfesystems.
[Antrag der Fraktion der SPD: Anhörung zur Evaluierung des Drogenhilfesystems – Drucksache 18/238 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Abschlussbericht der externen Evaluation liegt nun vor. Er war uns vom Senator in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses angekün
Der Abschlussbericht ist es wert, dass er nicht nur per Selbstbefassung im Gesundheitsausschuss und möglicherweise in einer öffentlichen Anhörung auf geringst möglicher Sparflamme gehandelt, sondern auch in diesem Hause debattiert wird. Daher heute unser Antrag, den wir jetzt debattieren können.
Dieser Abschlussbericht – 200 Seiten stark und einen sechsstelligen Euro-Betrag wert – kann im Großen und Ganzen in drei Teile eingeteilt werden. Der erste Teil sind Erkenntnisse, die schon bekannt waren. So steht darin, dass Hamburg über ein differenziertes Hilfesystem verfügt, durch das langjährig Drogenabhängige gut erreicht und umfassend betreut werden und im bundesweiten Vergleich sehr gut ausgestattet ist.
Das ist etwas, was wir seit Jahren wissen und immer wieder vortragen, was aber auf Ihr Betreiben hin – die GAL kann ich davon nicht ausnehmen – unbedingt extern evaluiert werden musste, obwohl man das durch scharfes Hingucken auch in aller Ruhe längst hätte feststellen können.
Es liegt allerdings auch ein bisschen die Gefahr darin, wenn von einem externen Gutachter ein Lob ausgesprochen wird. Etwas, womit wir im bundesweiten Vergleich recht gut ausgestattet sind, könnte nämlich tendenziell auch der Streichung preisgegeben werden, zumindest könnten gewisse Begehrlichkeiten geweckt werden. Insofern kann man ein System, das organisch aufgebaut und sinnvoll gewachsen ist, auch sehr schnell, sehr konsequent und sehr wirkungsvoll kaputtmachen. Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass im nächsten Doppelhaushalt vorgesehen sein soll – ich will mich vorsichtig ausdrücken –, die Zuwendungen für dieses System um 10 Prozent zu kürzen, dann besteht diese Gefahr nicht bloß irgendwo ihm Hintergrund, sondern wird sehr real.
Um den Abschlussbericht in Ruhe und sinnvoll bearbeiten und diskutieren zu können, darf er nicht einfach über eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss beerdigt werden. Ich möchte dort nicht nur mit Experten aus Hamburg, sondern auch aus anderen Städten darüber diskutieren, um zu sehen, welche Teile unbedingt erhalten werden müssen, welche Teile welche Auswirkungen haben, um dann von dieser Warte aus entsprechend entscheiden zu können.
Der zweite Teil enthält Forderungen, die wir in den letzten zwei Jahren ständig erhoben haben. Die Steuerungsmethoden für dieses Hilfesystem wurden in Hamburg seit Mitte der Neunzigerjahre modernisiert. Auch das ist eine Feststellung aus diesem Abschlussbericht.
Was allerdings fehlt, ist ein Abstimmungsgremium, das verschiedene Leistungsträger und Leistungserbringer sowie Behörden zusammenführt. Was ist in den letzten zwei Jahren geschehen? Wir haben von hier aus immer wieder heftig dagegen gescholten. Es gab die Amtsleiterrunde, es gab die Staatsräterunde und immer dann, wenn wir sagten, jetzt holt noch Experten dazu, dann wurde gesagt, das sei nicht nötig, wir entscheiden so viel besser. Hier haben Sie es schwarz auf weiß, Sie haben viel Geld dafür ausgegeben und vielleicht glauben Sie dann
(Beifall bei der SPD – Petra Brinkmann SPD: Der Senat hört sowieso nicht zu. Er erzählt alles für die Katz!)