Martin Schäfer
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Uns liegt eine Mitteilung des Senats zu einem Berichtsersuchen vor, das dieses Haus seinerzeit im Sommer einstimmig gefasst hat.
Zu dem Ersuchen führte die Tatsache, dass fast 2000 Beschäftigte des LBK zur Stadt zurückkehren und ihrem neuen Arbeitgeber Asklepios den Rücken kehren möchten. Die Mitteilung des Senats auf die Fragen dieses Hauses, was mit diesen Beschäftigten denn geschehen solle, ist wortreich, aber ansonsten ein einziges großes Fragezeichen.
A C
B D
Es ist ein Dokument der Hilflosigkeit und der Ahnungslosigkeit.
Eine Hoffnung zieht sich wie ein roter Faden durch dieses Papier, dass nämlich 357 Beschäftigte, die ihr Rückkehrrecht in Anspruch nehmen möchten, ein solches Recht gar nicht mehr haben, weil sie mittlerweile bei einer Tochterfirma untergebracht worden sind und somit nicht mehr beim LBK beschäftigt seien. Diese Angelegenheit ist vor dem Arbeitsgericht anhängig und muss noch entschieden werden.
Das zieht sich - wie bereits erwähnt - wie ein roter Faden, ein sogenannter Hoffnungsfaden, durch dieses Papier. Viel mehr an Wissen darüber, was mit den Rückkehrern geschehen könne, gibt es in diesem Papier nicht. Aber es gibt eine neue Dienststelle, die nichts anderes unternimmt, als zu prüfen, was mit den Rückkehrerinnen und Rückkehrern geschehen soll beziehungsweise wo und wie man innerhalb des öffentlichen Dienstes der Freien und Hansestadt Hamburg Stellen finden könnte.
Diese Dienststelle wird bis 2008 circa 2,6 Millionen Euro kosten. Ab 2009 würden diese Kosten weiterlaufen, wenn es notwendig ist, dass diese Dienststelle ihre Arbeit weiterhin verrichten muss. Alles deutet darauf hin, dass dies der Fall sein wird, weil sich bis zum Jahre 2008 beziehungsweise 2009 nahezu nichts an dem jetzigen Zustand geändert haben wird.
Hierzu möchte ich Ihnen ein paar kleine Erläuterungen geben. Was wurde bisher versucht, um diese Zahl von fast 1970 Rückkehrwilligen zu verringern? Es wurde seitens Asklepios versucht - zeitweise sogar mit pastoralem Beistand - die Rückkehrwilligen oder vielleicht auch nur ein paar davon zu überreden, von ihrem Rückkehrrecht keinen Gebrauch zu machen. Das geschah in einer Art und Weise, dass Asklepios überlegt hat, wen sie von den Rückkehrwilligen vielleicht behalten will oder könnte. Mit diesen Personen wurden dann Gespräche geführt. Diese Gespräche waren so erfolgreich, dass von den knapp 2.000 Personen 29 bereit sind, jetzt nicht zur Stadt zurückkehren zu wollen, sondern zu bleiben.
Die zweite gewaltige Zahl, die man nennen muss und die das Personalamt ausgemacht hat, ist, dass von den 1.930 verbliebenen Rückkehrern weitere elf sehr bald in Rente gehen, sodass das für die Stadt auch kein Problem mehr ist.
Jetzt kommt die dritte wirklich gewaltige Zahl. Man hat festgestellt, dass weitere drei Personen gar kein Rückkehrrecht haben. Dann hat man aber noch Leute gefunden, die im Sonderurlaub oder in der Elternzeit sind. Das sind 62 Personen, die man auch noch zu denen zählt, die erst gar nicht zurückkommen. Nur kehren diese dann später doch noch zurück.
Für die jetzt noch verbliebenen circa 1.900 Personen hofft man, anderweitig Arbeitsverhältnisse finden zu können. Allerdings steht hiervon nichts in dieser Mitteilung des Senats, wo diese anderweitigen Arbeitsverhältnisse sein könnten, geschweige denn, dass jemals ein solches Arbeitsverhältnis gefunden worden wäre. Das ist allein nur die Hoffnung, mehr nicht.
Wir bleiben also dabei, dass 1.900 Menschen bei der Freien und Hansestadt Hamburg untergebracht werden müssen, für die keine Stellen vorhanden sind. Jetzt ist die Frage, wohin diese Personen vermittelt werden könnten.
Das wären einmal sogenannte ausfinanzierte Stellen. Hier ist die Hoffnung, dass man solche Stellen findet. Das hat dann allerdings die etwas unangenehme Folge, dass hierauf nicht neue Leute eingestellt werden dürfen, was der Normalfall wäre. Hoffen wir, dass ein paar Stellen gefunden werden, die bereits vorhanden sowie ausfinanziert sind, auf die man diese Menschen vermitteln kann.
Die zweite Hoffnung sind Stellen, die sich dadurch, dass man sie schafft, selbst refinanzieren. Ich werde nachher ein Beispiel geben, das ziemlich skurril ist und auch von der Anzahl der Stellen, die bereits geschaffen worden sind, auch nicht gerade so zu Buche schlägt, dass es sich lohnen würde.
Dann gibt es bei der Freien und Hansestadt befristete Stellen, die dort, wo sie auslaufen, nicht verlängert werden, sondern jetzt mit Rückkehrerinnen oder Rückkehrern des LBK besetzt werden.
Hier gab es den Ansatz, das bei der ARGE umzusetzen. Das ist völlig skurril. Dort gibt es Menschen, die zeitlich befristet eingestellt worden sind, um Langzeitarbeitslose in Arbeit zu vermitteln. Jetzt laufen deren Verträge aus und sie werden nicht weiter beschäftigt, sondern man entlässt sie in die Arbeitslosigkeit, um auf diesem Wege Menschen, die etwas ganz anderes gelernt haben, dort einzusetzen.
Die dritte Möglichkeit wären Aufgaben, die weder budgetiert noch im Stellenplan vorgesehen sind. Hierauf wird es in der Hauptsache hinauslaufen. Es werden neue Stellen geschaffen werden müssen. Hierbei wäre jetzt aber nicht das Personalamt gefragt, das umzusetzen, sondern die Politik müsste erklären, was sie unternehmen will und welche sinnvollen Arbeiten es in dieser Stadt gibt, die dadurch erledigt werden könnten. Aber was steht in der Mitteilung des Senats? - Schlichtweg nichts. Es heißt nur, dass es solche Stellen geben könnte, aber weder wo, welche Art von Arbeit, noch wie viele Stellen es sein werden.
Ich komme zum nächsten Punkt. Seit dem 1. Juli können sich Rückkehrwillige auf Stellenausschreibungen des internen Arbeitsmarktes bewerben. Wie viele Bewerbungen hat es bisher gegeben und wurden welche vermittelt?
In der Mitteilung des Senats steht hierüber nichts. Es gibt allerdings eine Kleine Anfrage des Kollegen Dressel. Er hat sich erkundigt, wie es bei der Polizei mit den Stellen der Angestellten im Außendienst aussieht. Als Antwort
kam, dass 47 Stellen gefunden worden seien, die möglicherweise hierfür in Frage kommen könnten, mit Rückkehrerinnen oder Rückkehrern des LBK besetzt zu werden. Wie viele sind davon besetzt worden? Bis jetzt noch keine einzige Stelle und vorgesehen sind, ganze zwei Stellen zu besetzen. Das ist bisher der ganze Erfolg des Senats in diesem Bereich.
Aber Informationsveranstaltungen haben stattgefunden, und zwar zum einen bei der team.arbeit.hamburg, der ARGE, und zum anderen bei der Polizei. Am 30. November gab es eine Info-Veranstaltung für Ärztinnen und Ärzte. Was hierbei herausgekommen ist, weiß kein Mensch. Und dann wurde im November noch eine Veranstaltung für Köche und Betriebshelfer beim Studierendenwerk durchgeführt. Es gibt hierüber aber keine Ergebnisse.
Fazit: Wir bleiben auf ganz vielen zu finanzierenden Stellen sitzen. Die Summe, die die Stadt angeblich durch den Verkauf des LBK, der an sich schon ein Schaden für die Stadt war, einnimmt, wird gewaltig weiter reduziert werden müssen, nicht um die rein rechnerisch 75 Millionen Euro pro Jahr, aber durch einen erklecklichen Betrag über die nächsten Jahre hinweg, auf dem die Stadt sitzenbleibt, weil Sie mit diesem katastrophalen Verkauf der Krankenhäuser eine fulminante Fehlentscheidung getroffen haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senator hat in seiner unsäglichen und viel zu langen Rede immerhin eine richtige Sache gesagt:
Das Hauptproblem sei die Gewaltbereitschaft junger Täter. Herr Warnholz sagte, das Hauptproblem seien die Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren. Ich kann mich daran erinnern, dass von diesem Pult aus - im Jahre 2002, meine ich - die Sozialsenatorin Schnieber-Jastram bei der Streichung der Mittel für Kinderkuren, einer Präventionsmaßnahme gegen diese kriminelle Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen von hier aus sagte:
"Können Sie sich leisten, Ihre Kinder für 5.000 Euro in den Urlaub zu schicken?"
Das war diese Senatorin von diesem Platz aus - für eine Sache, die eine Präventionsmaßnahme gegen das gewesen wäre, was wir jetzt zunehmend feststellen müssen.
Aber gerne.
- Ich habe das überhaupt nicht verwechselt. Ich spreche über die Mittel, die diese Senatorin im Sozialbereich und im Jugendbereich gestrichen hat.
Des Weiteren spreche ich nicht über 1997, sondern über das Jahr 2007. Wenn nun bei diesen unsäglichen Versuchen, Statistiken zu verfälschen oder mit Statistiken zu fälschen, wie Herr Claußen das eben gerade auch wieder im Zusammenhang mit den Gesetzentwürfen zum SOG hinbekommen hat, wenn diese Versuche, über die Statistik alle Delikte zu zählen und zu übersehen, dass es heute nicht um alle Delikte geht, sondern dass es ausschließlich um Gewaltdelikte insbesondere durch Jugendliche und um die auf das Vierfache angestiegene Anzahl von Opfern geht, wenn Sie das nicht verstehen, wenn Sie darauf nicht einzugehen bereit oder in der Lage sind, dann verfehlen Sie das Thema radikal.
Zu der Frage Angst und Schrecken verbreiten: Angst und Schrecken wurde nicht durch uns verbreitet, sondern durch die Meldungen dieser Woche. Die Meldungen dieser Woche waren Meldungen über Tatsachen, denen Sie sich stellen müssen.
Drittens, Herr Claußen: Es stimmt nicht, dass wir lageabhängige Kontrollen abgelehnt haben. Es war in unserem Entwurf ebenso enthalten und den haben Sie abgelehnt.
Hinter allem, was insbesondere von Herrn Hesse als Erfolge aufgezählt wurde, Cop4U, Familien-InterventionsTeam, Feuerbergstraße, steht die Frage: Welche Erfolge hatte das denn? Sie haben Dinge eingeführt, aber die hatten keine Erfolge. Ganz offenkundig waren die fehl am Platz und sind schlicht und ergreifend wirkungslos im Zusammenhang mit der Frage Gewalt von Jugendlichen gegen Jugendliche. Sie haben heute schlicht und ergreifend das ganze Thema verfehlt. Sie haben sich nicht darauf eingelassen, die wirklichen Probleme mit zu debattieren. Sie sind ausgewichen, Sie sind auf der Flucht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Circa 2.000 Menschen wollen aus der Beschäftigung beim LBK zur Freien und Hansestadt Hamburg zurückkehren. Für diese 2.000 Menschen ist unklar, welche Arbeitsstellen sie bei der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten können.
Wir haben daher dieses Berichtsersuchen gestellt. Dankenswerterweise haben sich CDU- und GAL-Fraktion entschlossen, mitzugehen, sodass wir Ende September vom Senat erfahren werden, wie die Regelungen aussehen.
Etwas muss allerdings bereits heute geregelt werden. Diesen 2.000 Menschen muss hinsichtlich ihrer Beschäftigung bei der Freien und Hansestadt Hamburg insofern Sicherheit gegeben werden, dass sie genauso beruhigt in Urlaub fahren können, wie wir alle auch.
Daher ist es notwendig, dass die für diese Massenrückkehr aus dem LBK politisch Verantwortlichen - verantwortlich insofern, als sie einen Verkauf getätigt haben, bei dem abzusehen war, dass das vollmundige Versprechen, dass es nicht notwendig sei, von diesem Rückkehrrecht Gebrauch zu machen, sich als falsch erwiesen hat - gegenüber diesen Beschäftigten jetzt ein klares Wort sprechen müssen, dass sie bei der Freien und Hansestadt Hamburg verlässliche und vollwertige Arbeitsplätze erwarten können.
Das ist dringend geboten, weil sich ansonsten an dieser Stelle zeigen würde, dass dieser Senat und die CDU- Fraktion - das muss ich leider sagen - bei dem Verkauf verantwortungslos gehandelt haben, ohne die Folgen abzusehen, die zu erkennen waren. Es wurde von dieser Stelle aus sehr oft darauf hingewiesen.
Von daher fordere ich Sie auf, diesen Beschäftigten gegenüber ein ganz klares Wort auszusprechen, sodass sie hinsichtlich ihrer Zukunft bei der Freien und Hansestadt Hamburg beruhigt sein können.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einigen Monaten hatte ich von dieser Stelle aus die Befürchtung verlautbart, dass Asklepios in diesem Jahr betriebsbedingte Kündigungen vornehmen würde. Kurz darauf tat Asklepios kund, dass es in diesem Jahr nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird. Jetzt wissen wir warum und wie man das macht. Man benimmt sich gegenüber seinen eigenen Beschäftigten so, dass diejenigen, die ein Rückkehrrecht zur Stadt haben, diese Möglichkeit wahrnehmen wollen.
So wurde zwar noch in der Verkaufsdrucksache 18/849 vollmundig angekündigt, der Senat ginge davon aus,
"dass es gelingen würde, die Zahl der Rückkehrwilligen sehr klein zu halten, da im Privatisierungsprozess die berechtigten Interessen der Arbeitnehmerseite berücksichtigt worden sind und durch die Beteiligung eines strategischen Partners attraktive betriebliche Perspektiven im LBK Neu eröffnet werden."
Diese attraktiven Perspektiven im LBK Neu führen dazu, dass nunmehr vermutlich deutlich über 1.000 Beschäftigte des LBK zur Stadt zurückkehren wollen. Kein Mensch
weiß, was sie bei der Stadt tun sollen, kein Mensch weiß, wie das finanziert werden soll.
Bei durchschnittlichen Personalkosten von 50.000 Euro pro Jahr und Person kommen auf die Stadt Risiken in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr zu.
Anfangs wurde das ein klein wenig dadurch abgemildert, dass Asklepios seinerseits 15 Millionen Euro zahlt, das heißt 25.000 Euro für die ersten 600 Rückkehrwilligen. Alles, was darüber hinausgeht, wird nicht mehr durch solche Zahlungen abgefedert und geht voll zulasten der Stadt. Das geschieht, nachdem die Stadt selbst den in diesem Zusammenhang miserabelsten Verkaufsvertrag abgeschlossen hat, den es bisher gegeben hat.
Noch bevor der Käufer die Zahlung von schlichten 19,2 Millionen Euro geleistet hat, die dann in die Stadt geflossen sind, hat die Stadt als Ausgleich für das Jahresergebnis 2004 des LBK 19,5 Millionen Euro an Asklepios überwiesen.
Bitte verraten Sie mir, wie man es erreicht, einen solchen Kaufvertrag abzuschließen. Das würde ich auch gern tun. Wie bekommt man diesen Senat dazu, das noch einmal zu machen?
Dabei kam Asklepios zugute, dass der Jahresabschluss 2004 maßgeblich von der Geschäftsführung des LBK Neu - also von Leuten von Asklepios - zusammengestellt worden ist. Was geschah, oh Wunder? - Die Verluste waren plötzlich mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren zuvor,
und zwar nicht durch das Gebaren des LBK, sondern weil noch ganz andere Risiken mit einberechnet worden sind. Das Ergebnis war, dass die Stadt schon vorweg - ohne das Geld jemals zurückzubekommen - knapp 20 Millionen Euro überweisen musste. Ein solcher Kaufvertrag bringt für die Stadt nahezu nichts, denn er lässt alle Risiken bei der Stadt.
- Von Asklepios, so kann man das sehen, aber zulasten der Stadt.
Das Nächste, was anliegen wird - das wurde schon von Asklepios angekündigt -, ist, dass die Stadt auch dieses Jahr wieder Mittel nachschießen muss, denn wenn das Nettoumlaufvermögen zu niedrig ist, muss die Stadt ausgleichen. Auch dieses Jahr wird das wieder so sein. Im letzten Jahr waren es 18,3 Millionen Euro.
So kann man mittlerweile, wenn man alles zusammenzählt, auf 37,8 Millionen Euro kommen, die die Stadt nachgeschossen hat, ohne das Geld jemals wiederzusehen, und das bei einer Überweisung von Asklepios in Höhe von - ich wiederhole - 19,2 Millionen Euro, denn der Rest des Kaufpreises, der bisher überwiesen worden ist, geht voll und ganz zulasten des LBK. Die Hamburger Krankenhäuser müssen sich selbst kaufen und so viel erwirtschaften, dass sie diesen Kredit - ohne Beteiligung durch den Käufer selbst - wieder bedienen können.
Das miserabelste Geschäft, das die Stadt je abgeschlossen hat, ist jetzt an einer neuen Stelle angelangt. Jetzt trifft es über die Beschäftigten, wie zu befürchten ist, die Patienten.
Die Versorgung wird schlechter werden. Es ist zu befürchten, dass die Stadt dabei ein hundsmiserables Geschäft gemacht hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte auf das eingehen, was der Senator zu Beginn seiner Rede hier sagte. Auf die soeben gehörten Peinlichkeiten möchte ich nicht mehr eingehen, die sind sattsam bekannt.
Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und es kann keine Tolerierung der Gewalt geben. Beides ist völlig und ohne Umschweife und ohne Abstrich richtig. Um die Versammlungsfreiheit derer zu schützen, die friedlich ihre
Meinung kundtun wollen, die friedlich für etwas einstehen wollen, ist es aber auch notwendig, dass ihnen diese Möglichkeit gewährt wird, und zwar in jedem Fall. Sie muss insbesondere gegenüber denjenigen gewährt werden, die alles daransetzen, das zu verhindern. Das sind diejenigen, denen es nicht um Politik geht, sondern die zu solchen Veranstaltungen ausschließlich deswegen gehen, um Gewalt anzuwenden.
Eine Trennung zwischen diesen beiden Gruppen ist von daher in mehrfacher Hinsicht notwendig. Es ist notwendig, dass wir diese Trennung in unseren Köpfen vornehmen und wissen, was wir schützen und was wir bekämpfen müssen. Das muss dann auch vor Ort entsprechend deutlich von der Polizei umgesetzt werden. Das ist, weiß Gott, nicht immer einfach und genau in solchen Situationen eine Aufgabe, um die ich wirklich niemanden beneide. Aber gerade deswegen ist es notwendig, nach solchen Ereignissen immer wieder kritisch zu fragen, was richtig gelaufen ist und was unter Umständen das nächste Mal anders gemacht werden könnte, um das Demonstrationsrecht derer zu schützen, von denen Herr Schäuble sagte, er wolle, dass sie ihre Meinung kundtun können, zu denen Herr Nagel wieder überhaupt nichts gesagt hat.
Zu all dem gehört, dass im Vorfeld solcher Demonstrationen und dann auch am Tag selbst alles getan wird, um die Aufregung abzumildern und nicht, sie anzuheizen. Dazu gehört - darüber können wir gerne sprechen -, diesen sogenannten schwarzen Block nach Möglichkeit so von den anderen friedlichen Demonstranten fernzuhalten, dass deren Demonstrationsrecht gewahrt bleibt. Dazu gehört auch, ganz sensibel darauf zu achten, dass alle diejenigen, die friedlich demonstrieren wollen, das auch tatsächlich können und auch den Eindruck haben, dass sie es können. Sollte dabei etwas in die eine oder andere Richtung zu weit ausschlagen, dann ist es notwendig, dass wir uns hier in aller Ruhe und ohne diese Aufgeregtheiten darüber unterhalten, was an Einsatztaktiken - das ist Sache der Polizei - verändert werden könnte, aber auch, wie wir hier damit umgehen. Wenn wir so damit umgehen, wie Herr Warnholz es eben wieder getan hat, wird das absolute Gegenteil dessen erreicht, was zu erreichen ist, nämlich die Versammlungsfreiheit für alle diejenigen zu sichern, die friedlich demonstrieren wollen, jedem die Möglichkeit zu bieten, das kundzutun, was er kundtun möchte, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass niemand den Eindruck hat, er werde in seinen Grundrechten beschränkt.
In diesem Zusammenhang noch ein, zwei Sätze zum Einsatz von Staatsanwaltschaft und Polizei im Postverteileramt Mitte. Das halte ich in der Tat für eine Aktion, die hart an der Grenze dessen ist, was im Rahmen von Sicherheit für die eigene Meinung und für die Freiheit der Presse hart an der Grenze dessen ist, was gerade noch zu ertragen ist.
Wenn ein Bekennerschreiben bei einer Hamburger Zeitung eingeht, dann gehe ich davon aus - das war bisher meines Wissens immer so -, dass diese Zeitung nichts anderes tut, als dieses Bekennerschreiben an die Polizei weiterzuleiten. Weshalb dann in einem Postamt sämtliche
Briefe kontrolliert werden müssen, entzieht sich nicht meiner Kenntnis, aber dafür habe ich nur ganz wenig Verständnis, weil hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel überzogen angewandt worden ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich den Senat loben.
Es ist ausgesprochen lobenswert, dass ein Berichtsersuchen zur Abwechslung mal auf diese Art und Weise und nicht unter Verschiedenes in Ausschusssitzungen beantwortet wird, wie das oftmals geschieht.
Das ist das einzig Gute an dieser ganzen Geschichte. Ansonsten kann man nur sagen: Hier kreißte ein Berg und nicht einmal ein Mäuselein kam heraus.
Was sich verändert hat, ist, dass der Grenzwert bei Cannabis-Produkten von 10 Gramm auf 6 Gramm reduziert worden ist. Heureka, wenn das alles ist, aber an der Sache selbst wird sich überhaupt nichts verändern. Der Zustand bleibt der gleiche, ob draußen an den Schulen oder überall dort, wo er bisher war.
Sollte infolge einer Angleichung über mehrere Bundesländer hinweg etwas mehr Klarheit geschaffen worden sein, dann ist das auch noch lobenswert. Aber, Herr Böttger, wenn Sie in diesem Zusammenhang die offene Drogenszene anführen, dann war das schlichtweg daneben, denn die offene Drogenszene hat damit überhaupt nichts zu tun.
Daher nur noch der eine Satz: Angleichung über die Bundesländer hinweg ist gut, aber es wird sich nicht wirklich etwas verändern. Insofern kann man in dieser Sache gegen die Kenntnisnahme nichts einwenden.
Immer dann, wenn man dieses Thema ideologisch
und nicht pragmatisch angeht, wird es krumm, schief und falsch.
Es geht bei diesem Thema darum, dass erstens jeder weiß, dass der Handel mit Drogen und der Besitz von dem Zeug verboten ist. Das weiß jeder.
Zweitens hat man dann Toleranzgrenzen eingeführt, die sicherstellen sollen, dass nicht jemand auf Anhieb beim Besitz einer geringen Menge sofort mit allem überzogen werden muss, was das Gesetz hergibt. Das war ein Akt der schlichten Vernunft.
Jetzt über Null-Toleranz zu streiten und weiß der Teufel was zu reden, ist völlig daneben. Man sollte ganz einfach gucken, was wirklich da draußen vor sich geht und sich überlegen, was dabei hilft. Frau Senatorin, insbesondere Frau Schulsenatorin, gucken Sie einmal ganz genau in alle Schulen dieser Stadt, was dort diesbezüglich abläuft und überlegen Sie dann sinnvolle Konsequenzen daraus. Das, was hier passiert, wird dort überhaupt nichts ändern. Deswegen lohnt es sich auch nicht, darüber zu streiten, sondern lassen Sie uns dann im Zweifel überlegen, was man tun kann, damit sich wirklich etwas ändert und nicht durch solche Kinkerlitzchen.
Führt der Senat Gespräche mit der KV Hamburg, um die ärztliche Versorgung in solchen Gebieten, die relativ schwach mit Arztpraxen versehen sind, zu verbessern?
Gibt es Überlegungen beim Senat, Lösungen zur Verbesserung dieser ärztlichen
Versorgung in solchen Stadtteilen anzustreben, wenn diese von Ihnen soeben genannten vorrangigen Lösungsmöglichkeiten nicht greifen?
Vielen Dank, Herr Präsident! Als Ende des 15. Jahrhunderts Christoph Kolumbus Amerika entdeckt hatte, geriet ein Kraut nach Europa, das, geeignet behandelt und kleingeschnitten und in gewisse Gefäße gefüllt, angezündet werden konnte und dann glimmend abbrannte. Es gab Menschen, die ernsthaft den so entstehenden Rauch inhalierten und das, obwohl das Zeug grauslich schmeckt, obwohl es die Geschmacksnerven zerstört und auch sonst Krankheiten erzeugt, von denen man damals noch gar nichts wusste, von denen man heute aber umso mehr weiß.
Gleichwohl zog dieses Kraut einen Siegeszug durch Europa an und hat es auch geschafft, einige Versuche im 16. und 17. Jahrhundert, Tabak zu verbieten, zu überleben. Dahinter muss irgendetwas stecken, das all diese Widrigkeiten beim Rauchen von Tabak überwindet. Mittlerweile wissen wir auch das: Es erzeugt Sucht.
Mittlerweile wissen wir auch, dass es eine Industrie gibt, die das soweit ausgebaut hat, dass dieses suchterzeugende Potenzial noch weiter gesteigert worden ist und
dass es Inhalationsmöglichkeiten gibt, die so sind, dass nicht nur derjenige, der das Zeug freiwillig raucht, davon betroffen ist und davon geschädigt wird, sondern auch dessen Umgebung, jedenfalls dann, wenn sie sich diesem Rauch nicht entziehen kann.
So richtig es ist, dass Rauchen freiwillig geschieht und dass jeder, soweit er es will, sich auch freiwillig schädigen darf, so richtig ist es leider auch, dass Passivrauchen nicht freiwillig geschieht, jedenfalls solange nicht, wie nicht sichergestellt ist, dass an Orten, an denen sich Menschen aufhalten, nicht geraucht wird.
Aus diesen Gründen erscheint es uns notwendig, dass vonseiten des Gesetzgebers Regelungen getroffen werden, die sicherstellen, dass jemand, der vom Tabakrauch nicht belästigt werden möchte, das auch nicht wird. Es gibt nun Orte, an denen der Gesetzgeber so etwas regeln kann – dort sollte er es unserer Ansicht nach auch tun –, und es gibt Orte, wo er es nicht kann. Der Privatbereich bleibt selbstverständlich außen vor. Aber Sie haben damit begonnen – zu Recht und auch erfolgreich –, Schulen rauchfrei zu machen. Das war gut so, das muss nur weitergehen. Das muss weitergehen in anderen öffentlichen Gebäuden, in Krankenhäusern, in Sportstätten und dergleichen mehr mit ganz gewissen, eng umgrenzten und beschriebenen Ausnahmen – das haben wir auch so vorgestellt – und es muss verbindlich geschehen. Freiwilligkeit nützt an dieser Stelle erfahrungsgemäß nichts.
Das Argument, die Souveränität des Einzelnen würde durch ein solches Verbot eingeschränkt werden, zieht insofern nicht, als die Souveränität des Einzelnen in jedem Fall eingeschränkt ist. Heute ist sie eingeschränkt durch den Ausschluss derer, die nichts zu dieser prekären Situation beitragen, dass es Räume gibt, die rauchgeschwängert sind, die aber durch ihre Befindlichkeit, dadurch nicht belästigt werden zu wollen, ausgeschlossen sind, an gewissen Dingen teilzunehmen.
Sollten wir ein Verbot für diese Räume bekommen, dann wäre die Souveränität derer eingeschränkt, die das alles verursachen, allerdings nur temporär, nur solange sie diese Verursacher tatsächlich sind. Nachdem sie ihre Zigarette geraucht haben, können sie wieder reinkommen. Das ist nicht das Problem. Der Raucher sollte Rücksicht nehmen, nicht der Nichtraucher.
Wir möchten dieses Rauchverbot auch auf Gaststätten bezogen wissen.
Dort nur dann eingeschränkt sehen, wenn es wirklich eine räumliche Trennung gibt, die dadurch geschieht, dass in dem Raum, in dem sich Nichtraucher aufhalten, kein Zigarettenrauch ist. Sollte diese räumliche Trennung nicht vorgenommen werden können, ist in solchen Gaststätten ein Rauchverbot auszusprechen, klar und eindeutig. Das umso mehr, als Beschäftigte in Gaststätten, dann, wenn man diese Arbeitsplätze mit anderen industriellen Arbeitsplätzen vergleicht, von der Belastung der Luft her gesehen, eigentlich eine Maske tragen müssten. So jedenfalls die Erkenntnis aus der Expertenanhörung, die wir
im September letzten Jahres im Gesundheitsausschuss zu diesem Thema hatten.
Ich möchte jetzt noch auf ein Argument eingehen, das wahrscheinlich gleich kommen wird und das lautet, dass wir diesbezüglich keinen föderalen Flickenteppich in der Bundesrepublik haben möchten. Dieses Argument zieht aus zwei Gründen nicht.
Erstens gibt es einen föderalen Flickenteppich europaweit. Je nachdem, in welches Land man in Europa reist, darf man an manchen Orten rauchen, an anderen nicht.
Zweitens gab es überhaupt kein Problem mit diesem föderalen Flickenteppich, solange wie es in einigen Bundesländern beispielsweise Sperrstunden gab, in anderen nicht. Das alles ließ sich problemlos machen. So ließe es sich auch problemlos durchführen, Gaststätten als solche auszuzeichnen, in denen geraucht werden darf und als solche, in denen definitiv nicht geraucht werden darf. Sollte das in Norderstedt anders sein, dann wäre das nicht weiter schlimm, denn wir haben nicht umsonst einen föderalistischen Bundesstaat.
Wenn wir das haben und haben wollen, dann dürfen sich die Bundesländer an solchen Stellen auch unterscheiden. Insofern ist es notwendig, jetzt tätig zu werden. Deswegen haben wir jetzt dieses Gesetz vorgelegt. Sie können sich dazu entsprechend verhalten; wir finden, dass es höchste Zeit ist, ein solches Gesetz zu erlassen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es stimmt, Herr Böttger, wir haben festgestellt, dass wir den pragmatischen Weg unterstützen, den der Senat eingeschlagen hat, um diejenigen, die in der Behandlung waren, über den 31. Dezember letzten Jahres hinaus weiterbehandeln zu können. Wir finden aber, dass dieser pragmatische Weg konsequent weiterverfolgt werden muss für diejenigen, die noch nicht in dem Programm drin waren, die aber hineinkommen müssten.
Darum geht es und wir befinden uns wieder in einer ganz merkwürdigen Diskussion mit den Mitgliedern unserer beiden Parteien auf Bundesebene, die nicht aus Metropolen, nicht aus Städten kommen, sondern aus ländlichen Gebieten, die das Problem nicht kennen und die von daher einen ganz anderen Zugang zu diesem Problem haben und ideologisch verhaftet an etwas festhalten, was erkennbar und erkanntermaßen durch diese Studie falsch ist.
Daher muss es jetzt darum gehen, dass das so weitergeführt wird, wie es das Ergebnis dieser Studie nahelegt. Wir unterstützen alles, was geschieht, sofern es mit Nachdruck geschieht. Das bedeutet, dass die Bundesratsinitiative richtig ist.
Zu der zweiten Frage, die ideologisch immer noch ein bisschen verbrämt ist: Wie lange soll jemand in diesem Programm bleiben dürfen? Natürlich so lange, bis er gesund ist. Auch das ist ganz einfach. Genauso wenig man jemandem, der irgendeine andere Krankheit hat, sagen kann, diese Krankheit ist üblicherweise nach vier Wochen beendet, also hört die Behandlung nach vier Wochen auf, genauso wenig kann man hier mit der Behandlung aufhören, bevor der Mensch gesund ist.
So einfach ist das und so einfach sollte man es auch halten. Man sollte nicht wieder irgendwelche Schranken einbauen, die nichts anderes als Verunsicherung und dergleichen mehr bewirken, was die Leute wieder in die Sucht zurücktreibt.
Dahinter steht immer noch ein bisschen der Gedanke, dass Zwang helfen könne. Wir hatten heute das Thema Rauchen. Kein Mensch käme auf einen so komischen Gedanken wie den zwangsweisen Entzug aller Raucher. Der funktioniert nicht und der funktioniert auch dort nicht. Deswegen sollte man solche Geschichten einfach weglassen.
Darum finde ich es richtig, dass die Bundesratsinitiative ergriffen worden ist und wir sie mit Nachdruck begleiten. Von daher sollten wir dieses ideologische Geplänkel ganz sein lassen und diese merkwürdigen Beschränkungen und Einschränkungen, Herr Böttger, die von Ihnen in den Bericht des Gesundheitsausschusses hereingebracht worden sind, auch nicht fortführen. Wir sollten bei dem bleiben, was wir eigentlich wollen: Die Umsetzung des Ergebnisses dieser Arzneimittelstudie.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der ersten Debatte der heutigen Aktuellen Stunde ging es darum, dass Firmen, die sich an Tarifverträge halten, mit einem Gütesiegel versehen werden sollen. Ich schlage vor, wir versehen auch hamburgische Senate, die sich an die Verfassung zu halten gedenken, mit einem solchen Siegel. Dieser Senat bekäme das nicht.
Zu erklären, dass die Bürgschaft sachlich richtig gewesen sei, mag zutreffen. Wenn dem so war und Sie immer noch dieser Überzeugung sind, warum um alles in der Welt haben Sie das dann nicht hier eingebracht? Und warum kommt immer wieder im Zusammenhang mit dem LBK-Verkauf von Ihrer Seite und auch wortwörtlich von Ihnen, Herr Krüger, der Spruch: "Im Nachhinein sei man immer klüger". So hat sich Herr Dr. Peiner in der letzten Unterausschusssitzung, was die Informationspolitik in Bezug auf die Neustrukturierung von Asklepios anbelangte, geäußert. Im Nachhinein sei man klüger und man
hätte es eigentlich mitteilen sollen. Aber man hat es nicht getan. Wenn das immer wieder mal geschieht, dann fragt man sich, woran das liegt. Es muss wohl irgendetwas damit zu tun haben, dass man sich bei gewissen Dingen nicht erwischen lassen möchte. Daher hält man sich mit den Informationen zurück, die eigentlich notwendig wären.
Dann, Herr Krüger, sprachen Sie immer davon, dass Asklepios Kredite erhalten hätte. Ich weiß nicht, welche Kredite Asklepios erhält. Ich weiß nur eines, die Kredite, die der LBK erhält, zahlt der LBK wieder zurück. Das ist dann auch der Kaufpreis, den der LBK für sich selbst entrichtet hat. Die Risiken hieraus – Herr Kerstan hat das schon angeführt – wurden in die Zukunft geschoben. Daher konnten Sie bis jetzt immer wieder erklären, dass der Verkauf in Ordnung geht. Nun kommen aber peu à peu die Geschichten, die Sie veranlassen zu sagen: Im Nachhinein sind wir klüger.
Im Nachhinein werden Sie noch viel klüger werden, denn jetzt hat es schon mit dieser Art Dispositionskredit oder atmenden Kreditlinie, wie Herr Kerstan das genannt hat, angefangen für den Fall, dass zuwenig Geld in der Kasse ist. Im ersten Jahr wurden 19,5 Millionen Euro und im zweiten Jahr 18,3 Millionen Euro nachgeschoben. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass das Betriebsergebnis schlecht genug ist, um weitere 75 Millionen Euro des Kaufpreises nie bezahlen zu müssen. Sie bleiben gleichwohl bei Ihren 318 Millionen Euro, einer fiktiven Zahl, die überhaupt nichts mit dem zu tun hat, was an Geld fließt. Gleichzeitig – und das wird das Nächste sein, worauf Sie sich gefasst machen dürfen – sorgt dieses Betriebsergebnis, das nicht dem geplanten Betriebsergebnis nahe kommt, dafür, dass betriebsbedingte Entlassungen möglich sein werden.
Sie haben vorhin – ich weiß nicht, ob versehentlich oder absichtlich – auch davon gesprochen, dass so etwas sowohl bei dem ärztlichen als auch bei dem pflegerischen Personal nicht geschehen würde.
In der Tat werden betriebsbedingte Kündigungen zu Beginn erst einmal bei dem anderen Personal ausgesprochen werden. Das sehen die Beschäftigten des LBK auf sich zukommen. Was die Freie und Hansestadt Hamburg auf sich zukommen sieht, sind die Rückkehrwilligen. Das werden aufgrund all dieser Geschichten deutlich mehr sein, als jemals von dieser Senatsbank und von Ihnen angekündigt oder eingeräumt worden sind. Es werden deutlich mehr sein, als in der Verkaufsdrucksache angeführt worden ist. Dort ging man davon aus, dass der LBK so gut arbeitet, dass keiner eine Rückkehr in Anspruch nehmen würde. Woran liegt das? Der LBK arbeitet auf eine Art und Weise, dass man jedem Beschäftigten, der die Möglichkeit hat, dieses Rückkehrrecht in Anspruch zu nehmen, eigentlich nur dazu raten kann, denn alle Versprechungen, die von Ihnen in dem Kaufvertrag gemacht worden sind, waren hohle Versprechungen, die stückweise allesamt platzen.
Dieser Sache sehen wir entgegen und das ist der Grund, weshalb alle Dinge, die man eigentlich durch die Bürgerschaft hätte bringen müssen, so weit und solange es ging
A C
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verheimlicht worden sind. Insofern werden wir dieses Thema noch einige Male diskutieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach dieser Rede der Senatorin weiß ich, was der Bürgermeister gestern mit Langeweile meinte.
Aber auf vier Punkte möchte ich inhaltlich noch eingehen.
Erstens: Nichtraucherschutz, der Schutz von Nichtrauchern vor dem Zigarettenqualm derjenigen, die meinen, sie müssten ihn überall von sich geben.
Nach dieser Geschichte, die in Berlin wirklich nicht schön gelaufen ist, ist es notwendig, dass auf Länderebene, also insbesondere auch hier in Hamburg, etwas geschieht. Das, was jetzt zu lesen war, zeigt, dass dieser Senat nicht nur halbherzig, sondern hasenfüßig vor dem Gaststättenverband zurückzuckt vor einer sinnvollen
Maßnahme. Sie dürfen davon ausgehen, dass Sie sich damit sehr bald im neuen Jahr beschäftigen werden.
Zweitens: Drogenprävention bei Kindern und Jugendlichen. Das, was im Moment festzustellen ist, ist, dass schon Fünfzehnjährige und noch Jüngere cannabisabhängig werden. Das darauf zurückführen zu wollen, dass es bis zum Jahre 2001 eine Drogenszene am Hauptbahnhof gab, ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten.
Die Kinder waren damals wirkliche Kinder und haben damals überhaupt nichts mitbekommen. Aber Sie haben es seit fünf, sechs Jahren in der Hand, dagegen etwas zu tun. Unter Ihrer Zeit sind wir dahin gekommen, wo wir jetzt sind.
Drittens: Heroin. Herr Krüger, das war der Gipfel der Lächerlichkeit zu sagen, wir sollen uns darum kümmern, dass Ihre Parteifreunde in Berlin ihr Hinterweltlertum und ihre ideologische Verblendung aufgeben.
Das ist es, worum es geht, Herr Krüger, dass Sie dort tätig werden.
Viertens: LBK. Da sind Sie auch nicht informiert, Herr Krüger. Da läuft ein Vorermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg.
Doch, es läuft.
Aus diesem Grund sollte man immer dann, wenn Verfahren anlaufen, aufpassen und abwarten, was dabei herauskommt und nicht weitere Fakten schaffen.
Zweitens sagten Sie, Asklepios haftet. Sie hätten sich letzten Donnerstag anhören sollen, was Ihr eigener Senator im Unterausschuss sagte. Asklepios haftet überhaupt nicht. Die Stadt hat ein Durchgriffsrecht auf den LBK, das heißt, wenn er zu Schanden geritten ist, dann bekommen wir ihn zurück. Das ist auch nicht gerade lustig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Finck, Sie haben gut reden.
Wo Sie leben, gibt es Schulvereine, die eine Finanzierung vornehmen können. Sie haben keine Ahnung von den Stadtteilen, in denen es Schulvereine gibt, die diese Möglichkeiten nicht haben.
Ich möchte ganz kurz auf etwas eingehen, was Herr Roock zu Beginn ausführte. Er sagte wörtlich, dass wir bei den Arbeitsmarktdaten ganz weit vorn sind. Auch das
stimmt. Wir haben hier 70 000 Arbeitslose hinterlassen, was schon viel war. Sie haben das konstant auf 100 000 gebracht und das seit Jahren. Das ist Ihr Erfolg.
Anfang dieser Woche konnte man lesen, dass Hamburg in arme und reiche Dörfer zerfällt. Das ist leider die Wahrheit. Und dann höre ich von Ihnen, Herr Roock, dass die aktive Stadtteilentwicklung 39 Millionen Euro über vier Jahre und über die ganze Stadt verteilt, wobei etwas für diejenigen herauskommen soll, die es wirklich benötigen. Herr Lieven hat Ihnen das vorgerechnet. Es kommt aber noch viel weniger für jeden einzelnen in den armen Stadteilen heraus, als Herr Lieven das hier dargestellt hat. Das nützt überhaupt gar nichts.
Herr Finck führte auch noch die Ganztagsschule auf der Veddel an, die eingeführt worden sei. Mit welchem Geld ist sie eingeführt worden? Nur mit dem Geld aus Berlin haben Sie auf der Veddel eine Ganztagsschule einführen können.
Was hier geschieht, ist ganz einfach. Sie zeigen einmal wieder, dass Sie von dem Auseinanderdriften der einzelnen Stadtteile in dieser Stadt überhaupt nichts wahrnehmen, wenn Sie die aktive Stadtteilentwicklung über die gesamte Stadt verteilen, anstatt sie dort einzubringen, wo es notwendig ist, wo die Kinder es bräuchten, anstatt die Klassenstärken zu verringern und gezielt in die Kitas zu investieren. Stattdessen gehen Sie mit der Gießkanne über die Stadt und wissen von nichts.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Bitte hängen Sie das so tief, wie es gehört.
Zum Sachverhalt: 1994 – im Jahre des Herrn 1994 – hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Rechtspraxis in den einzelnen Bundesländern sehr auseinandergeht. Es hat weiterhin festgestellt, dass das in diesem Zusammenhang nicht gerade vorteilhaft sei und hat die Länderregierungen aufgefordert, für eine Vereinheitlichung zu sorgen – so weit, so schön.
Dann ist zwölf Jahre lang nichts passiert, ohne dass auch sonst irgendjemand bemerkt hätte, dass sich das in irgendeiner Weise auffällig oder unangenehm bemerkbar macht. Jetzt, zwölf Jahre danach, soll eine Bund-LänderKommission eingerichtet werden, die zu einer solchen Vereinheitlichung führen soll – so weit, ebenfalls so gut.
Jetzt kommt die CDU-Fraktion im Schweinsgalopp daher und schiebt einen Antrag hinterher, dass nunmehr das geschehen soll, was sowieso geschieht. Es ist ja richtig, Herr Böttger, dass es immer einmal wieder notwendig ist, diesen Senat aus einem gewissen Tiefschlaf zu holen.
Insofern ist es auch richtig, dass Sie diesen Antrag stellen, indem Sie den Senat auffordern, etwas zu tun, was er vermutlich sowieso schon ohne es wirklich zu merken tut. Aus diesem Grund, dass in einer Sache, die vernünftig ist und nicht weiter wehtut, die niemanden wirklich tangiert, jetzt wirklich etwas geschieht und der Senat handeln soll, werden wir Ihrem Antrag auch zustimmen, ohne auf irgendwelche ideologischen Auseinandersetzungen, die es an dieser Stelle auch gar nicht geben kann, weil sie viel zu aufgesetzt und viel zu schwergewichtig wären, eingehen zu wollen. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, weil er völlig redundant ist, nicht wehtut aber immerhin ein Gutes hat: Er versucht den Senat aufzuwecken.
Ich hatte wirklich nicht gedacht, dass dieses Thema solche Wellen schlagen könnte. Ich möchte nur noch auf eine Kleinigkeit aufmerksam machen. Dieses Gutachten des Max-Planck-Instituts, auf das schon einige Male hingewiesen wurde, hat auch zum Ergebnis, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass den weitaus weniger signifikanten Unterschieden in der Strafverfolgungspraxis der deutschen Bundesländer ein erheblicher und direkter Einfluss auf den Konsum illegaler Drogen zukommt. Das heißt, egal wie das Gesetz aussieht, egal wie es ausgelegt wird, am Konsum illegaler Drogen wird es nichts ändern. Von daher würde ich raten, diese ganze Geschichte bitte ein bisschen tiefer zu hängen.
Vielen Dank Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Mettbach bewirbt sich Ende Oktober 2005 bei der Wirtschaftsbehörde um einen Job, mit dem er Flächen für die Stadt Hamburg akquirieren möchte. In der Behörde wird ein Schreiben entworfen, das eine Absage mit ausführlicher Begründung beinhaltet, und zwar dahingehend, wer sich in Hamburg schon damit befasst, das zu tun, was Herr Mettbach tun wollte. Es werden alle aufgeführt und es wird sauber begründet, weshalb man die Dienste des Herrn Mettbach nicht brauche.
Herr Uldall schickt dieses Schreiben nicht ab. Herr Uldall beschließt, dass er seinem Exkollegen das mündlich mitteilen wolle. Das erklärte jedenfalls Herr Uldall kürzlich in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses. Er überbringt Herrn Mettbach mündlich am 22. Dezember letzten Jahres diese Absage, am Rande einer Aufsichtsratssitzung.
Anfang 2006 nimmt die Logistikinitiative die Arbeit mit zwei Mitarbeiterinnen auf. Herr Uldall erklärt im Wirtschaftsausschuss – und jetzt kommen wörtliche Zitate –:
"Wir haben dann Anfang des Jahres 2006 die Logistikinitiative gegründet. Sie wurde am 1. März im Umland in einer Pressekonferenz vorgestellt … Wir haben dann ein Gutachten bekommen. In diesem Gutachten wurde eine Zahl von 14 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen genannt, die wir schaffen können, wenn wir … vor allen Dingen zusätzliche Logistikflächen schaffen … Wir haben dann mit Herrn Mettbach einen Vertrag geschlossen …"
Und hier gibt es noch etwas, nämlich eine Pressemitteilung des Senats über exakt dieses Gutachten und über die exakt 14 000 zusätzlichen Arbeitsplätze, die geschaffen werden können. Diese Pressemitteilung des Senats kam am 2. Januar heraus.
Herr Uldall, der hierfür zuständige Wirtschaftssenator, hat das irgendwann im März auch wahrgenommen, dass dem so sei. Ihm fiel daraufhin plötzlich und unerwartet ein, dass er mehr Arbeitskräfte bräuchte. Daraufhin wurde plötzlich eine Halbtagsstelle geschaffen. Es fiel ihm auch plötzlich und unerwartet ein, dass es diesen Brief von Herrn Mettbach gegeben hat, und stellte daraufhin Herrn Mettbach ein,
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obwohl er seit zwei bis drei Monaten und noch länger wusste, welche Notwendigkeiten dafür vorhanden waren und dass diese Notwendigkeit, Flächen nicht nur in Hamburg, sondern auch am Rande Hamburgs sowie über die Grenzen Hamburgs hinaus aufzutun, gegeben sei. Das wusste er nicht erst seit März, wie er uns kundtun wollte, sondern das wusste er schon viel länger. Nur, dass er hierfür jemanden zusätzlich benötigt, fiel ihm plötzlich im März ein.
Warum ausgerechnet im März? Im März geschahen ein paar Dinge.
Im März wurde Herr Kusch entlassen. Daher brauchte im März die Justizbehörde einen neuen Senator. Das wurde der Staatsrat der Justizbehörde. Daher brauchte die Justizbehörde einen neuen Staatsrat. Das wurde der Staatsrat des Inneren. Daraufhin brauchte die Innenbehörde einen neuen Staatsrat. Das wurde Herr Ahlhaus. Daraufhin wurde ein Job bei der CDU am Leinpfad frei. Diesen Job wollte Herr Mettbach.
Im März fand noch etwas statt. Im März hatte Herr Mettbach ein weiteres Anliegen. Er trug dieses Anliegen Mitte März dem Staatsrat der Senatskanzlei vor. Es ging um die Bebauung der "Heißen Ecke" an der Reeperbahn. Dieses Anliegen trug er außerdem am 20. März sowohl dem Oberbaudirektor
als auch dem Bausenator sowie am 21. März dem Bürgermeister vor. Leider konnte dem Anliegen des Herrn Mettbach nicht nachgegeben werden, denn das, was er wollte, traf auf Schwierigkeiten.
Es gibt zwischen dem Besitzer der "Heißen Ecke" und dem Bezirk Mitte gerichtliche Auseinandersetzungen, weil die Auflagen, die dem Besitzer auferlegt wurden, bis heute nicht erfüllt worden sind, denn diese Ecke, wie wir alle wissen, ist noch immer unbebaut, hätte aber schon seit einiger Zeit bebaut sein sollen.
Der Besitzer dieses Grundstücks
ist ein gewisser Herr Osmani. Zwischen Herrn Osmani und dem Bezirksamt Mitte gibt es gerichtliche Auseinandersetzungen. Diesen Auseinandersetzungen wollte selbst der Erste Bürgermeister weder vor- noch eingreifen.
Aus diesem Grunde soll angeblich laut Aussage des Herrn Wirtschaftssenators Herrn Mettbach in diesem Gespräch mitgeteilt worden sein, dass die Zuständigkeit beim Bezirk Mitte liegt und er sich daher an Herrn Schreiber wenden solle. Um ihm das mitzuteilen, hat der
Staatsrat der Senatskanzlei, der Bausenator und der Bürgermeister Herrn Mettbach zu einem Gespräch empfangen. Das ist äußerst wichtig und bei Ihnen anscheinend nicht weiter ungewöhnlich.
Dann geschah noch etwas im März. Ende März bekam Herr Mettbach dann doch seinen Job, wenn es auch nur ein Halbtagsjob war. Alles, was er gern gewollt hätte, wurde auf die Hälfte reduziert, aber er hat den Job erhalten. Die Entscheidung, nun doch Herrn Mettbach einzustellen, erfolgte laut Aussage von Herrn Uldall genau durch ihn selbst. Er konnte zwar nicht erklären, wann das genau war und warum. Er konnte nur bestätigen: Die Entscheidung habe ich getroffen. Was dann in seiner Behörde geschah, konnte oder wollte er nicht sagen. Das alles bleibt wunderschön im Dunkeln.
Er konnte und wollte auch nicht ausführen, wann er mit Herrn Fischer beziehungsweise mit dem Bürgermeister über dieses Thema gesprochen hat. Er hat lediglich eingeräumt, dass er es getan hat, aber gleichwohl betont, den Namen Osmani und was dahinter steckt nie gehört zu haben. Das hätte er am 15. Mai zum ersten Mal wahrgenommen. Am 15. Mai gab es diesen Bericht in der Morgenpost. Dieser Bericht wurde dann auch ausgeschnitten, kopiert und in die Akten, die uns dann vorgelegt worden sind, aufgenommen. Diese Akten sind völlig unvollständig, aber der Bericht war darin enthalten.
In diesem Bericht erklärt Herr Mettbach, dass er Geschäftsbeziehungen zu Herrn Burim Osmani habe. Zweieinhalb Wochen später erläutert Herr Mettbach in einem Telefonat mit dem Staatsrat der Wirtschaftsbehörde, dass dem nicht so sei. Die Frage, ob denn die Wirtschaftsbehörde sich nun dafür interessiert habe, wie diese Diskrepanz in den Aussagen – zum einen in der Morgenpost, die doch immerhin so wichtig erschien, dass sie in die Akte aufgenommen wurde, und zum anderen Ihnen gegenüber – aufgelöst werden könne, kam die Antwort des Senators Uldall – ich zitiere:
"Das sei völlig unwichtig gewesen. Hier sei überhaupt niemand dem hinterher gegangen. Das habe dort überhaupt niemanden interessiert."
Herr Mettbach blieb erst einmal im Amt, bis er dann am 8. Juni doch plötzlich entlassen werden musste. Warum eigentlich?
Man wusste definitiv bei der Einstellung von Herrn Mettbach von seinen Geschäftsbeziehungen zu Herrn Osmani.
Selbstverständlich, Herr Mettbach hat in Sachen Osmani Mitte März mit dem Bürgermeister und mit dem Bausenator verhandelt. Man wusste präzise Bescheid, dass es solche Geschäftsbeziehungen gab. Man hat ihn dennoch eingestellt, weil man meinte und das auch meinetwegen gern meinen durfte, dass das kein Problem sei.
Dann stellte sich im Mai heraus, dass es doch vielleicht ein Problem sei. Dann kam die Aussage, dass das Problem dadurch zustande gekommen sei, weil das Ganze öffentlich gemacht wurde.
Daraufhin wurde Herr Mettbach dann von seinen Aufgaben unter Fortführung der Bezüge bis Ende des Jahres entsprechend der Vertragsgestaltung entbunden.
Noch am selben Tag mittags hat Herr Uldall in einer Pressekonferenz kundgetan, dass er diesen Vertrag nicht auflösen wolle, am Abend desselben Tages hat Herr Uldall den Vertrag dann aufgelöst. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses begründete er das damit, dass er vorher dem Bürgermeister hätte Bescheid geben wollen. Ich weiß nicht, wie die Kommunikationswege in diesem Senat sind.
Der Wirtschaftssenator hat es nicht geschafft – nicht einmal telefonisch –, den Bürgermeister zu erwischen, um ihm mitzuteilen, was doch von gewisser Bedeutung war und durch die Presse ging, dass die Veröffentlichung dieser Angelegenheit so unangenehm war, dass man nunmehr tätig werden musste, obwohl man kurz zuvor noch der Meinung war, dass das nicht nötig wäre.
Worum ging es bei der ganzen Geschichte? Offenkundig musste im März dieses Jahres jemandem geholfen werden, dessen Übergangsbezüge zufälligerweise auch im März dieses Jahres zu Ende gingen.
Hier wurde jemand arbeitslos.
Anfang April bekam dieser Jemand dann plötzlich und unerwartet einen Job. Der Bürgermeister, auf solche Dinge angesprochen, verweigert seitdem jegliche Auskunft. Der Wirtschaftssenator ist die Ahnungslosigkeit in Person. Sein Name ist Hase.
Und welche Rolle spielte bei der ganzen Geschichte dann noch der Landesvorsitzende der CDU? Es gab kürzlich in der Sitzung des Ausschusses keine Aussage seitens des Wirtschaftssenators. Dreimal musste nachgefragt und nachgehakt werden. Dann stellte er fest, dass er immer vergessen hatte, die Frage zu beantworten, obwohl Herr Kerstan ihm diese Frage mehrfach gestellt hatte. Er stellte lediglich fest, dass er so viel und so oft mit Herrn Fischer rede, dass er sich beileibe an nichts mehr erinnern könne. Ich kann nur sagen: Sein Name ist Hase.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Hochheim, Sie haben für Ihre Fraktion gezeigt, dass Sie genauso viel zu dem Thema zu sagen haben wie der Senat selbst, nämlich nahezu nichts.
Wenn man die Beantwortung dieser Großen Anfrage durchliest, dann sieht man förmlich vor sich, wie die Ärmelschoner übergezogen worden sind, wie die Bleistifte gespitzt worden sind, um Antworten zu geben, die so dröge sind, dass sie jenseits all dessen sind, wonach gefragt worden ist.
In der Einleitung wird beschrieben – Herr Lieven hat es schon aufgezählt –, welche Wirkungen vielfältige Kulturen und Subkulturen auf die Entwicklung einer Stadt haben, wie abweichende und nichtökonomisierte Lebensstile für neue Trends sorgen, wie daraus ein modernes Image entsteht und das dann wieder die Ökonomie stimuliert. Was fällt dem Senat dazu ein? Dem Senat fällt dazu ein, auf die erfolgreiche Entwicklung des Clusters Luftfahrt zu verweisen. Das ist ihm in den Schoß gefallen. Neu an dem Ganzen ist lediglich das Wort "Cluster".
Weiter stellt die GAL in der Einleitung dar, welche Rolle entwertete Räume, heruntergekommene Stadtviertel, ausgelassene Industriegelände, alte Speichergebäude als Raum für Experimente bieten. Der Verzicht auf Einnahmen heute führt zu weit höherem Nutzen morgen. Der Senat dazu:
"…, dass hierfür wirtschaftlich angemessene Miet- und Pachteinnahmen erzielt werden."
und das in jedem Fall und ohne jede Rücksicht auf das, was mit den Arealen und Gebäuden getan werden könnte. Auch hier hat der Senat nicht erklärt, worum es dem Grunde nach geht; die Frage ist nach weiteren, in Hamburg noch nicht angewendeten Förderinstrumenten zur Unterstützung kreativer Branchen. Die Antwort des Senats:
"Die zuständigen Behörden … haben … Kenntnis über alle relevanten Förderinstrumente in Bund und Ländern."
Was sie mit der Kenntnis machen, steht nicht da; sie tun schlicht gar nichts.
Noch schöner wird es dort, wo – ich habe selbst gelernt, was es ist – nach kultureller Sukzession als Instrument der Stadtentwicklung gefragt wird. Es geht dabei um die Nachnutzung brachgefallener Immobilien und Areale für kulturelle Zwecke. Antwort des Senats:
"… Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst."
Er weiß nichts, er hat dazu keine Ahnung, keine Meinung.
Wo es dagegen um die HafenCity geht, sind die Antworten prall. Dort wird alles aufgezählt, von der Elbphilharmonie bis zum Tamm-Museum; das hat aber nichts mit dem Thema zu tun.
Am allerbesten ist es dort, wo es um Subkulturen in sozialen Brennpunkten geht. Das ist ein Thema – das springt einen förmlich aus der Antwort heraus an –, das der Senat noch nicht einmal mit der Kneifzange anfasst. Das gibt es einfach nicht, Subkulturen darf es nicht geben, von sozialen Brennpunkten wollen Sie nichts hören und dabei könnten Sie doch sehen, wenn Sie sich die Geschichte der letzten 15 Jahre angucken würden, was aus solchen Gegenden werden kann. Das Schanzenviertel wurde schon angesprochen. Vor 15 Jahren wollte kein Mensch dort hin, vor zehn Jahren war es europaweit verschrien. Was ist es heute? Man kann aus solchen Gebieten etwas machen, wenn man nur möchte.
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Sie schaffen es lediglich, das alles gar nicht weiter anzugucken. Stattdessen zählen Sie penibel jede klitzekleine Kleinigkeit auf. Da hat es mich richtig gefreut, dass der Senat als Beitrag zur kreativen Stadt auch das Kinderfest des SPD-Distrikts Eimsbüttel-Süd aufgeführt hat und dabei allerdings übersehen hat, dass es gar nicht nur von uns gemacht wird, sondern in Zusammenarbeit mit Altona-Nord grenzüberschreitend und solidarisch. Das als Beitrag dazu aufzuführen zeigt, mit welcher Ärmelschonerhaltung und mit welch spitzem Bleistift das alles beantwortet wurde, aber nicht im Geiste der Fragen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es war einmal eine Hochschule, und zwar die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, die aus drei Fachbereichen bestand – Allgemeine Verwaltung, Polizei und Finanzen – und zufrieden stellend arbeitete. Vor einigen Jahren mussten Überlegungen angestellt werden, ob sie reformbedürftig sei. Dann begann man, die Überlegungen zu konkretisieren, kam auf den prima Vorschlag, den Fachbereich Allgemeine Verwaltung an die Hochschule für Angewandte Wissenschaften zu verlagern und dort anzubinden. Dann kam man allerdings auf weniger gute weitere Überlegungen, denn das Nächste, was dann geschah, war, aus dem kleinsten Fachbereich – dem für Finanzen – eine sehr kleine Hochschule zu basteln, die Hochschule für Finanzen. Sie besteht aus circa 180 Studierenden – nicht pro Jahr, sondern insgesamt –, aus demnächst noch ganzen drei Professoren und der dazugehörigen Verwaltung. Das ist schon mehr ein Witz, weil alles, was eine Hochschule ausmacht, bei einer solchen Bonsai-Veranstaltung schlicht nicht stattfinden kann.
Jetzt kommt der nächste Schildbürgerstreich: Der verbliebene Fachbereich Polizei der ehemaligen Fachhochschule für Verwaltung soll ebenfalls eine eigene Fachhochschule werden. Dort gab es bislang 13 Professorenstellen, von denen zurzeit sieben besetzt sind. Das soll nun übergehen in eine eigene Hochschule. Dazu liegt ein Referentenentwurf vor, der fast noch Schlimmeres erahnen lässt, als es die Hochschule für Finanzen schon zeigt.
Freiheit von Forschung und Lehre? – Weitgehend Fehlanzeige. Organisation nach demokratischen Grundsätzen? – Schlicht ein Witz.
Der Gründungspräsident, der notgedrungen bei jeder neu zu gründenden Hochschule eingesetzt werden muss, der üblicherweise für ein beziehungsweise eineinhalb Jahre amtiert, um das Ganze aufzubauen und dann in die richtigen Wege zu leiten, soll hier für fünf Jahre eingesetzt werden. Es soll ein Hochschulrat eingesetzt werden, der aus fünf Mitgliedern besteht, von denen eines von der Hochschule selbst bestimmt werden darf. Selbstverwaltung, Selbstbestimmung dieser Hochschule? – Fehlanzeige.
Zu der Frage, wie viele Professorenstellen diese neue Hochschule am Ende haben soll – von 13 Professorenstellen sind, wie gesagt, derzeit nur sieben besetzt –, weiß der Senat heutzutage nichts zu sagen. Auf eine Kleine Anfrage bekam ich die Antwort, die Planungen der zuständigen Behörde seien noch nicht abgeschlossen. Das heißt, der Senat gründet eine neue Hochschule, weiß aber nicht, wie sie aussehen und wie sie ausgestattet werden soll. Gleichzeitig bringt die Polizei eine Imagebroschüre heraus – wunderschön in Bunt – und dort steht, dass die neuen Polizistinnen und Polizisten ab Herbst dieses Jahres präzise nach den Vorgaben dieses Referentenentwurfs studieren sollen.
Der nächste Punkt. Zusammenarbeit mit Nachbarländern? – Fehlanzeige. Es war zwar der Wunsch der Senatskanzlei und der Finanzbehörde zu prüfen, ob und wenn ja, welche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern – insbesondere mit Schleswig-Holstein – möglich sei. Nur, zu welchem Ergebnis hat das geführt? – Zu keinem.
Der nächste Punkt. Es sollen auch Sicherheitsfachleute aus dem Bereich der privaten Sicherheitsunternehmen ausgebildet werden. Kein Mensch weiß heute, welche Bedarfe dort bestehen, kein Mensch weiß heute, welche Lehrinhalte den Studierenden angeboten werden sollen, und kein Mensch weiß heute, wie viele es sein werden. Vermutlich kann man sie an einer Hand abzählen, denn der Bedarf solcher Firmen an Menschen mit Hochschulausbildung ist sehr gering. Das kann jeder beliebige Betriebswirt, der Absolvent einer anderen Fachhochschule ist, genauso gut machen, er braucht nicht diese spezielle Ausbildung, zumal in diesem Referentenentwurf und bei dem, was von Behördenseite zu hören ist, keinerlei Spur einer Ahnung besteht, welche Bedarfe es dort geben könnte und welche Lehrinhalte vermittelt werden sollten. Die sollen aber zusammen mit den Polizeianwärtern ausgebildet werden, sodass zu befürchten steht, dass die Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten schlechter wird. Konzept für diese gemeinsame Ausbildung? – Fehlanzeige, aber sie soll, wie gesagt, schon ab Herbst stattfinden.
Es ist nicht nur aus diesem Grunde, sondern vor allem wegen der immer noch offenen Personalstruktur und weil die Anzahl der selbstständig lehrenden Professoren zugunsten der Anzahl von wissenschaftlichen Mitarbeitern beziehungsweise Lehrkräften für besondere Aufgaben zurückgehen könnte, eine Qualitätsminderung der Ausbildung zu befürchten.
Der nächste Punkt. Zu Beginn des Studiums bekommen die Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter acht Monate lang keinerlei Besoldung. Die Folge wird sein, dass diejenigen, die die Möglichkeit haben, in ein anderes Bundesland abzuwandern, um dort ihre Ausbildung zu absolvieren, das auch tun werden. Das heißt also, es wird auch hier zu einer Qualitätsminderung führen.
Ich bin ziemlich sicher, denn diese Abstimmung mit den Füßen ist zu befürchten.
Der nächste Punkt. Miniaturhochschulen brauchen, wenn man sie als eigenständige Hochschule fährt, jeweils eigene Verwaltungen. Das haben wir im letzten Jahr bei der Gründung der Finanzhochschule schon angeprangert. Es hat nichts genützt, aber jetzt ist etwas geschehen, was aufhorchen lässt und Hoffnungen macht. Drei andere relativ kleine Hochschulen dieser Stadt wurden jetzt, was ihre Verwaltungen anbelangt, weitgehend zusammengelegt.
Die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage ist ausgesprochen erfreulich. Ich darf Sie Ihnen zitieren:
"Das gemeinsame Dienstleistungszentrum AdHOCH der HafenCity-Universität, der Hochschule für bildende Künste und der Hochschule für Musik und Theater wird vorrangig Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Personal, Haushalt und Finanzen sowie Studierenden- und
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