Ich möchte Sie daran erinnern, dass es vor dieser Arbeitszeitregelung lediglich die so genannte Mehrarbeitsregelung gab, die den Beamten dazu verpflichtete, unter Umständen drei Stunden im Monat Mehrarbeit zu leisten. Jetzt haben wir eine festgelegte wöchentliche Vertretungsstunde pro ganzer Lehrerstelle. Wie ich vorhin schon erwähnte, sind das pro Lehrerstelle im Jahr 38 Vertretungsstunden, die hinzugekommen sind, ohne dass Vertreterstellen gekürzt worden sind. Im Gegenteil, die Vertreterstellen sind zusätzlich auch aufgestockt worden, wie aus der Beantwortung der Großen Anfrage hervorgeht.
Daraus zu folgern wäre ja, dass, wenn Sie aus der Sicht des Senates darstellen, der Unterrichtsausfall sei minimiert, Sie nicht davon ausgehen,
dass eine gewisse Zahl von Unterrichtsstunden pro Monat weniger ausfällt – beispielsweise statt 20 000 nur 5000 oder 1000 Stunden –, sondern dass allein die Durchführung von Maßnahmen, deren Auswirkung noch nicht klar ist und erst untersucht werden muss, bei Ihnen ausreicht, um zu einer festgelegten Darstellung eines minimierten Unterrichtsausfalls zu kommen.
Ich habe erklärt, dass wir mehrere Gründe zu der Vermutung haben, dass sich der Unterrichtsausfall minimiert hat. Ein Grund hierfür ist beispielsweise, dass ich zumindest im Vergleich zur Vergangenheit in dieser Sache eine deutliche Abnahme der Gravamina von Eltern feststelle.
Da wir uns aber damit nicht zufrieden geben, haben wir vor, eine ordentliche Totalerhebung durchzuführen und diese Erhebung mit dem Stand des Jahres 2001 zu vergleichen. Wir werden dasselbe Erhebungsinstrument anwenden. Insofern wird der Vergleich aus unserer Sicht zumindest valide sein. Ich muss Sie bitten, diese Erhebung dann abzuwarten. Wir werden dem Parlament hierüber berichten.
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Sie haben soeben noch einmal diese eine wöchentliche Vertretungsstunde angesprochen, zu der jeder Lehrer im Rahmen des Arbeitszeitmodells verpflichtet ist. Können Sie denn noch einmal darstellen, wie das organisatorisch durchgeführt werden soll, weil hierzu jeder Lehrer vom Stundenplan her mindestens eine Freistunde im Rahmen seines Deputats haben müsste?
Herr Abgeordneter, die Organisation ist in diesem Fall jeder einzelnen Schule überlassen. Wir haben schon mehrfach Wert darauf gelegt, dass es sich bei dem Lehrerarbeitszeitmodell um ein Jahresarbeitszeitmodell handelt.
Das bedeutet, dass pro ganze Lehrerstelle 38 Vertretungsstunden zur Verfügung stehen. Ob man das in der Weise organisiert, dass jeder Lehrer eine Bereitschaftsstunde in der Woche hat und diese durchführt oder man einer Lehrerkraft ein größeres Vertretungskontingent gibt, ist sehr wohl in das Belieben der Schulen gestellt.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Erhebung auch dazu nutzen werden, "best practice"-Beispiele von Schulen zu erfragen, wie man mit dieser Ressource umgegangen ist.
Ich möchte aber betonen, dass wir zusätzliche Vertreterstellen geschaffen haben, und zwar über das hinaus, was wir an Vertreterstellen immer schon gehabt haben. Wir haben auch die Vertreterstellen, wie man nachlesen kann, um 80 Stellen vermehrt. Wir haben also nicht – damit das klar ist – bei den Vertreterstellen gespart, um diese Ressource zu schaffen, sondern wir haben diese Ressource als Verpflichtung für jede Lehrkraft zusätzlich geschaffen.
Aber Herr Staatsrat, Sie würden mir doch zustimmen, dass in erster Linie die von Ihnen dargestellten 38 Stunden auf dem Papier stehen und in der Praxis nicht unbedingt ankommen?
Nein, ich würde Ihnen hier nicht zustimmen wollen. Ich kann nicht unterstellen, dass Schulleitungen unserer Stadt so leichtfertig mit einer so kostbaren Ressource umgehen. Immerhin kostet eine Lehrerstunde, ohne dass man Pensionen und Beihilfen hinzurechnet, 36 Euro.
Das hieße ja, dass unsere Schulleitungen pro Lehrerstelle einfach so ohne weiteres Werte in erheblicher Größe verfallen ließen. Das möchte ich unseren Schulleitungen nicht unterstellen.
Herr Staatsrat, vor gut sechs Monaten hat die Mummert Consulting AG mitgeteilt, dass die Schulen organisatorische Schwierigkeiten bei der Ausschöpfung der Vertretungsreserven hätten. Welche Konsequenzen hat die Schulbehörde hieraus gezogen?
Die Schulbehörde hat hieraus die Konsequenz gezogen, in den Schulkreissitzungen mit den Schulaufsichten und den Schulen darüber zu sprechen, wie man diesen organisatorischen Schwierigkeiten begegnen kann.
Die zweite Konsequenz, die wir hieraus ziehen werden, habe ich vorhin beschrieben. Wir werden uns von den Schulen jetzt mitteilen lassen, welche Modelle sie haben, um mit diesem organisatorischen Problem fertig zu werden. Aus meiner Erfahrung als Schulleiter glaube ich aber, sagen zu können, dass sich die Schwierigkeiten in Grenzen halten, wie mit diesem organisatorischen Problem umgegangen wird.
Aber es hat einen erheblichen Widerstand in der Lehrerschaft gegeben, diese Vertretungspflicht für jedermann anzuerkennen. Das möchte ich, Herr Maier, in der Tat nicht abstreiten. Wir waren uns aber mit vielen in der Öffentlichkeit darüber einig, dass man das Problem Vertretungsunterricht nur so lösen kann, dass man die Vertretungspflicht für jede Lehrkraft im Lehrerarbeitszeitmodell berücksichtigt.
Das ist der Unterschied zu einer bisher in allen anderen Bundesländern und auch bis dato in Hamburg herrschenden Praxis. Dort wurde vorausgesetzt, dass Lehrkräfte ohne irgendeine Berücksichtigung in ihrer Arbeitszeit für eine Vertretung zur Verfügung stehen. Das Lehrerarbeitszeitmodell führt zum ersten Mal aus, dass die Vertretung in der Lehrerarbeitszeit mit abgerechnet ist.
Wenn es dennoch organisatorische Probleme geben sollte, dieses auch an die Schülerinnen und Schüler zu bringen, dann ist das ein Lernprozess, von dem ich persönlich glaube, dass er leistbar ist.
Ich möchte das etwas plastischer sehen, wie Sie sich die organisatorische Geschichte vorstellen. Sie haben uns in der Drucksache 18/1903 des Senats mitgeteilt, dass die Vertretungsreserve bei sparsamer Bewirtschaftung…
Die Frage lautet: Wie muss man sich das jetzt vorstellen, wenn beispielsweise ein Lehrer längere Zeit fehlt. Erhält die Schule dann einen Vertretungslehrer oder muss das aus dieser Vertretungsreserve erwirtschaftet werden?
Staatrat Dr. Reiner Schmitz: Ja, Herr Abgeordneter, wir verfügen über langfristige Vertretermittel in Höhe von knapp 400 Stellen. Wir verfügen über kurz- und mittelfristige Vertretermittel in der Höhe von 100 Stellen. Diese Stellen kommen zusätzlich hinzu und haben nichts mit dieser einen Vertretungspflichtstunde zu tun. Ich verhehle aber nicht meine Überzeugung, dass man auch mit einer Vertretungspflichtstunde pro Woche, die im Jahresarbeitszeitmodell, wie ich vorhin darstellte, 38 Stunden im Jahr darstellt, Reserven bilden könnte, um den nicht gleichmäßig im Jahresverlauf anfallenden Unterrichtsausfall – den kurzfristigen – abzudecken. Das würde dann allerdings voraussetzen, dass bestimmte Lehrkräfte in ihrer Arbeitszeit zu einem gewissen Swing bereit sind.
Ich habe aber auch gesagt, dass es das Modell der Bereitschaftsstunde geben kann. Auch dies wäre eine Lösung, die ganz besonders bei großen Schulen einen zumindest kurzfristigen Unterrichtsausfall sehr wirksam beheben könnte. Wir wissen, dass das viele Schulen inzwischen so organisieren.
Ich glaube, dass wir in der Tat von den Schulen erfahren werden, dass sie sehr unterschiedliche Modelle entwickelt haben. Wir werden Ihnen diese Modelle bei der Beantwortung des bürgerschaftlichen Ersuchens mitteilen. Auf die Frage, wie die Schulen es denn wirklich machen, werden wir dann noch viel besser auskunftsfähig sein als jetzt.
Herr Staatsrat, ist dem Senat die Situation am Gymnasium Farmsen bekannt, wo in einer fünften Klasse wöchentlich fünf Unterrichtsstunden ausfallen und dieser Zustand frühestens nächstes Jahr im Februar behoben werden kann?
Frau Abgeordnete, mir ist dieser Zustand am Gymnasium Farmsen nicht bekannt. Ich habe heute morgen allerdings, um auf diese Fragestunde vorbereitet zu sein, eine aktuelle Umfrage bei der Schulaufsicht gestartet, ob es an irgendeiner Schule solche Fälle gibt. Mir ist kein solcher Fall berichtet worden. Es kann allerdings sein, dass das Gymnasium Farmsen dies aus innerorganisatorischen Gründen so organisiert hat.
Ich weiß, dass es Fälle gibt, dass beispielsweise nach der Neueinstellung von Lehrkräften in Mangelfächern auswärtige oder auch Hamburger Bewerber in letzter Minute abgesprungen sind. Das geschah allerdings nicht, weil die Stellen nicht vorhanden waren oder weil das Geld nicht vorhanden war, sondern weil der Lehrerarbeitsmarkt für diese Mangelfächer es in so kurzer Zeit nicht hergegeben und es in einzelnen Fächern Engpässe gegeben hat. Ich werde aber gerne dem Fall Farmsen nachspüren und Ihnen dann Aufklärung verschaffen.