Frau Präsidentin, Herr Staatsrat. Bezieht sich die Erfahrung als Schulleiter, auf die Sie vorhin auch rekurriert haben, auf den besonders sensiblen Bereich der Grundschule, wo die Vertretungsregelung besonders problematisch ist?
Meine Erfahrung als Schulleiter, das wissen Sie, Herr Lein, bezieht sich auf zwei Gymnasien, die ich geleitet habe: ein staatliches und ein privates. Ich verfüge aber gleichzeitig neben meiner Erfahrung als Leiter der Abteilung Schulaufsicht im Amt für Schule auch noch über die Erfahrung als Zuständiger für 17 katholische Grundschulen und deren Organisation von Vertretungsunterricht. Da muss ich sagen, dass wir aufgrund der sehr viel knapperen Versorgungslage, die in den privaten Grundschulen immer noch gegeben ist, auch dort eine vorbildliche Vertretungsregelung hinbekommen haben, die ich gerne staatlichen Grundschulen zur Verfügung stelle.
Trifft es auch zu, dass in vielen Schulen mehr Lehrer vorhanden sind als an diesen Schulen eigentlich nach dem Zuweisungsschlüssel vorgesehen sind, und werden diese Lehrer auch für den Vertretungsunterricht eingesetzt?
Wir haben in der Tat, um nach Einführung des Arbeitszeitmodells wirklich zu einer hundertprozentigen Versorgung unserer Schulen zu kommen, eine zusätzliche Verlässlichkeitsreserve von 1 Prozent eingestellt. Es kann deshalb durchaus sein, dass es Standorte gibt, die – bezogen auf ihre Bedarfsgrundlagen – über 100 Prozent versorgt sind. Es gibt eine erkleckliche Zahl. Diese Standorte können in freier Verfügung über diese Zeit entscheiden, ob sie diese Zeit von Anfang an für den Grund- und Wahlunterricht einsetzen oder ob sie sich damit eine Vertretungsreserve schaffen. Tatsache ist aber, wenn sie sich dafür entscheiden, die gesamte ihnen zur Verfügung stehende Ressource für Grund- und Wahlunterricht zu verwenden, dass sie dann im Falle eines Vertretungsengpasses aufgefordert werden, zunächst diese Überversorgung dazu zu nutzen, ihre Vertretungsprobleme zu lösen. Das kann dann in der Regel auch dazu führen, dass bestimmte Angebote, die man gemacht hat, aufgrund einer Verknappung nicht weitergeführt werden können. Das liegt dann aber daran, dass sich alle Beteiligten darauf verständigt haben, dass es gut ist, eine Ressource, die man vom Anfang des Jahres zur Verfügung hat, voll zu verwenden und nicht etwas zurückzulegen für den Fall des Vertretungsunterrichts. Beides ist also möglich, sowohl dass man etwas zurücklegt, zum Beispiel einzelne Lehrkräfte in einem Swing Arbeitszeit sammeln lässt, um sie dann zur Verfügung zu stellen, als auch indem man es anders organisiert.
Gibt es für diese Lehrer oder für diese Schulen einen klaren Verteilungsschlüssel? Wie lange sind diese Schulen in der glücklichen Lage …
Es gibt zunächst eine glasklare Lehrerzuweisung in Hamburg, die darin besteht, dass die Lehrer auf den jeweils einzelnen Schüler bezogen zugewiesen werden. Weil es durch Ummeldungen und Neuzugänge Veränderungen gibt, machen wir jedes Mal nach Auswertung der Herbststatistik noch eine Nachsteuerung, sodass wir Schulen, die durch Organisationsmaßnahmen wider Erwarten mehr Schüler bekommen haben, auch nachträglich Ressourcen zukommen lassen.
Darüber hinaus betreffen die festen Vertreterstellen solche Kolleginnen und Kollegen, die langfristig erkrankt sind. Für die haben wir, wie gesagt, die 400 Stellen zur Verfügung, die den Schulen langfristig zugeteilt sind. Weiterhin haben wir – früher nannten wir sie die RaabMittel, die im Laufe der Jahre aufgestockt worden sind, auch dieser Senat hat sie noch einmal aufgestockt – insgesamt Mittel für kurz- und mittelfristigen Unterrichtsausfall in Höhe von etwa 100 Stellen.
Herr Staatsrat, mag die Situation am Gymnasium Farmsen vielleicht daher rühren, dass statt der erforderlichen und ursprünglich zugesagten zwölf Lehrerstellen nur fünfeinhalb Zuweisungen erfolgt sind?
Ich muss noch einmal wiederholen, dass ich über die Situation am Gymnasium Farmsen trotz meiner aktuellen Erkundungen nicht informiert bin.
Herr Staatsrat, halten Sie folgenden Vorgang für sinnvoll, wenn in einer neunten Klasse über drei Monate der Geschichtsunterricht ausfällt und die Schulaufsicht nur aufgrund von Elternbeschwerden reagiert, indem sie zwar netterweise sagt, dieser Unterricht muss in Jahrgang zehn nachgeholt werden, was aber nur auf Kosten des Bestandes der Schule geschehen kann und dazu führt, dass der Unterricht in anderen Klassen ausfällt?
Wir werden nicht nur erheben, ob der Grundunterricht in voller Stundenzahl erteilt wird, sondern auch erheben, wieweit der Fachunterricht erteilt werden konnte.
Ich bin aber durchaus der Ansicht – ich weiß nicht, ob das bei Ihrem Beispiel der Fall ist –, dass es sinnvoll sein kann, wenn aufgrund von Krankheit einer Lehrkraft kein Fachunterricht erteilt wird, unter Umständen in einem anderen Fach mehr Unterricht erteilt wird, um den Fachunterricht im Anschluss nachzuholen.
Es ist nicht immer vernünftig, neue Lehrkräfte in Klassen zu bringen, manchmal ist es vernünftiger, bewährte Lehrkräfte in den Klassen zu lassen und dann Fachunterricht nachzuholen. Mir geht es vor allen Dingen darum, dass zunächst einmal die Grundstunden, die unseren Schülern zustehen, erteilt werden. Wenn beispielsweise der Geschichtslehrer erkrankt und der Deutschlehrer anstelle von drei oder vier Stunden fünf oder sechs Stunden unterrichtet und später dieser Geschichtsunterricht in irgendeiner Form nachgeholt wird, ist das meiner Meinung nach durchaus eine vertretbare Organisation.
Herr Staatsrat, von wann stammt die aktuell geltende Richtlinie zur Vermeidung von Unterrichtsausfall?
Herr Staatsrat, es gibt eine Untersuchung, die Frau Goetsch vorhin zitiert hat, die nun wiederholt wird. Waren die Ergebnisse unter Rotgrün so rosig, wie es gerade hier dargestellt wird?
Unterrichtsausfall und die Organisation von Vertretungsunterricht war immer ein Problem. Vielleicht habe ich vorhin nicht die ganz korrekte Zeit genannt, aber mit Sicherheit wurde die Vertretungsrichtlinie zur Regierungszeit von Frau Raab eingeführt. Ich weiß das so genau, weil ich für diese Vertretungsrichtlinie 18 Entwürfe geschrieben habe.
Diese Vertretungsrichtlinie war eine Reaktion auf ein breit diskutiertes Problem, den Unterrichtsausfall in dieser Stadt.
Frau Präsidentin! Herr Staatsrat, eine Äußerung von Ihnen erfordert Klärung. Wo lagern die Schulen zurückgelegte Lehrkräfte und wie werden diese nach Lagerung wieder in den Lehrbetrieb integriert?
Ich glaube, dass man von A 12-, A 13- und A 14-Bediensteten durchaus einen gewissen Swing in ihrer Arbeitszeit erwarten kann. Mir ist berichtet worden, dass das in allen übrigen Wirtschaftsbereichen gang und gäbe ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Am 23. September 2005 teilte der Senat mit, dass Altona 2008 ein neues Schwimmbad erhalten soll, ohne jedoch das lange angekündigte Bäderkonzept für Hamburg vorzustellen.
Wann wird das Bismarckbad in Altona geschlossen werden? Wann wird das neue Bäderkonzept für Hamburg der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit vorgelegt?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am Freitag vergangener Woche die Geschäftsführung beauftragt, den Betrieb des Bismarckbades mit Wirkung zum 19. Dezember dieses Jahres einzustellen.