Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Kerstan! Es gibt in der Geschichte Hamburgs eine Vielzahl von Senatoren und ehemaligen Senatoren.
(Michael Neumann SPD: Kein Eugen Wagner! – Dr. Andrea Hilgers SPD: Es gibt nur einen! – Hans-Detlef Roock CDU: Das würde er nicht mehr auf die Reihe kriegen!
Herr Staatsrat, neben der Berufung des gescheiterten Ex-Schill-Senators Herrn Mettbach haben Sie unter anderem auch Kundeninteressensvertreter der HPA in den Aufsichtsrat berufen. Halten Sie es wirklich für sinnvoll, dass Kundenvertreter im Aufsichtsrat der HPA über Preis, Mieten und Pachten entscheiden, die sie dann selber als Kunden an die HPA zu entrichten haben?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ich kann dieser Ausführung nicht folgen, da entsprechende Kundeninteressensvertreter, wie Sie sie bezeichnen, nicht Mitglied im Aufsichtsrat der Port Authority sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsrat! Nochmals zu Herrn Mettbach und der Vielzahl von hamburgischen Senatoren. Welche besonderen Verdienste oder Erfolge aus seiner Amtszeit qualifizieren denn Herrn Mettbach über das Maß aller anderen Senatoren hinaus für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HPA?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Ich hatte soeben die Aufgaben der Port Authority dargestellt und dass es sich um die größte Ausgliederung im Hafenbereich in der Nachkriegsgeschichte handelt. Diese Port Authority wird am 1. Oktober 2005, also am kommenden Dienstag, die Arbeit aufnehmen.
Im Hinblick auf diese große Umstrukturierung ist es zweckmäßig, einen so genannten unmittelbaren Sachverstand zu haben und nicht einen Sachverstand von ehemaligen Senatoren, die vielleicht in den Siebziger- oder Achtzigerjahren tätig gewesen sind.
Herr Staatsrat, Sie haben soeben gesagt, dass kein Vertreter der Kunden im Aufsichtsrat sitzt. Wie qualifizieren Sie denn die Mitgliedschaft von Herrn Papenhagen, dem Vorsitzenden des Unternehmensverbandes Hafen?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Egloff! Nach meinem Kenntnisstand ist Herr Papenhagen am 1. Oktober 2005, wenn die Tätigkeit der Port Authority und damit die Aufsichtsratstätigkeit beginnt, nicht Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg.
Noch einmal zurück zu Herrn Mettbach. Ist die Initiative für die Mitgliedschaft beziehungsweise die Berufung von Herrn Mettbach in den Aufsichtsrat von Herrn Mettbach selbst oder vom Senat ausgegangen?
Die Initiative ist in dem hierfür vorgesehenen Verwaltungsverfahren entstanden und vom Senat beschlossen.
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Angesichts der Tatsache, dass Herr Papenhagen in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses als Interessensvertreter der Hafenwirtschaft aufgetreten ist und sich sehr wohl zu Pachten und Mieten geäußert hat, halten Sie das nicht nur für eine formale Unterscheidung, dass er am 1. Oktober 2005 nicht mehr Vorsitzender des Unternehmensverbandes Hafen ist?
und zum Zweiten ist Herr Papenhagen, wie ich bereits erwähnte, ab 1. Oktober 2005 in der entsprechenden unternehmerischen Verantwortung im Hafen nicht tätig. Gerade in der jetzigen Startphase kommt es in der Port Authority auf Sachverstand intern und extern, also auch über Hamburg hinaus, an. Das ist auch mit der Benennung von Rüdiger Grube in den Aufsichtsrat erfolgt, um den Blick über den Tellerrand hinaus und nicht nur aus der Verwaltungssicht zu bewerkstelligen. Das ist eine der wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrates in dem Element "Rat" zu geben.
Frau Präsidentin! Mit Beschluss am 25. Mai hat die Bürgerschaft einstimmig den Senat ersucht, im Zeitraum November 2005 bis Januar 2006 eine umfassende Erhebung zum Unterrichtsausfall durchzuführen und bis Mitte 2006 der Bürgerschaft zu berichten.
Meine erste Frage lautet: Welche Vorbereitungen hat der Senat unternommen, damit die Erhebung im November 2005 gestartet werden kann und wie wurden die Schulen darüber informiert?
Frau Abgeordnete, die Behörde für Bildung und Sport wird die Untersuchung oder besser gesagt die Erhebung vom 6. November 2005 bis zum 27. Januar 2006 in Hamburgs Schulen durchführen.
Sie wird sich dabei, um die Vergleichbarkeit mit der Erhebung des Jahres 2001 herzustellen, einerseits der damaligen Erhebungsinstrumente bedienen und wird darüber hinaus zusätzliche Erhebungsinstrumente, beispielsweise zur Nutzung der durch das Lehrerarbeitszeitmodell zur Verfügung gestellten 38 Vertretungsstunden pro Lehrerstelle im Jahr, in die Erhebung mit einfügen.
Die Schulen werden am 17. Oktober, also drei Wochen vor Beginn der Erhebung, über die Erhebung informiert. Gleichzeitig werden ihnen die Fragebögen mit den entsprechenden Anleitungen zugehen.
Geht der Senat weiterhin davon aus, dass, wie er zuletzt festgestellt hat, der Unterrichtsausfall minimiert sei – das betrifft die Drucksache 18/1903 – und hat er dennoch zusätzlich Maßnahmen zum Schuljahr 2005/2006 zur Vermeidung von Unterrichtsausfall ergriffen?
Der Senat geht weiterhin davon aus, dass sich der Unterrichtsausfall minimiert. Wir haben inzwischen hierüber auch zumindest partielle Untersuchungen durchgeführt.
Wir können beispielsweise zeigen, dass sich in einem unserer gymnasialen Schulkreise, in dem wir eine solche andauernde Untersuchungen durchgeführt haben, der Unterrichtsausfall im Beobachtungszeitraum seit dem ersten Halbjahr des Schuljahres 2001/2002 – hier betrug er 4,17 Prozent – auf 2,61 Prozent im ersten Halbjahr 2004/2005 minimiert hat.
Das sind allerdings – wie ich gern eingestehe – nur Ausschnittsuntersuchungen. Um ein vollständiges Bild zu erhalten und den Unterrichtsausfall des Jahres 2001 mit dem gegenwärtigen Zustand vergleichen zu können, werden wir dem bürgerschaftlichen Ersuchen folgend um die Jahreswende, also in dem von mir vorhin benannten Zeitraum, eine erneute Untersuchung durchführen, die sich sowohl vom Zeitraum, als auch von der Länge dann sehr gut mit der Untersuchung des Jahres 2001 vergleichen lässt.
Sie stimmen also zu, dass die Zahlengrundlage oder die Fallgröße, die zu Ihrer Aussage geführt hat, der Unterrichtsausfall sei minimiert, nicht groß genug ist, um diese Aussage eigentlich wirklich begründet zu treffen?
Wir haben allerdings – und das lässt sich nachweisen – die Mittel für die Vertretung von drohendem Unterrichtsausfall in den letzten Jahren sehr deutlich erhöht. Das geht einmal schon aus der Anfrage hervor, auf die Frau Goetsch sich vorhin bezogen hat. Das kommt im Übrigen ganz besonders dadurch zustande, dass wir durch die geregelte Vertretungspflicht einer jeden Lehrkraft im Arbeitszeitmodell ein enormes zusätzliches Vertretungspotenzial gewonnen haben.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass es vor dieser Arbeitszeitregelung lediglich die so genannte Mehrarbeitsregelung gab, die den Beamten dazu verpflichtete, unter Umständen drei Stunden im Monat Mehrarbeit zu leisten. Jetzt haben wir eine festgelegte wöchentliche Vertretungsstunde pro ganzer Lehrerstelle. Wie ich vorhin schon erwähnte, sind das pro Lehrerstelle im Jahr 38 Vertretungsstunden, die hinzugekommen sind, ohne dass Vertreterstellen gekürzt worden sind. Im Gegenteil, die Vertreterstellen sind zusätzlich auch aufgestockt worden, wie aus der Beantwortung der Großen Anfrage hervorgeht.