Die baulichen Anforderungen sind jedenfalls so hoch, die notwendigen Eingriffe so umfassend, dass Ihre Parteifreunde in der Bezirksversammlung Mitte den dortigen fast gleichlautenden Antrag gerade wieder zurückgezogen haben, nachdem sie sich ernsthaft und länger mit dem Thema beschäftigt haben. Das hätten Sie auch tun können und spätestens dann hätten Sie gemerkt, dass es nicht nur um Bautechnik geht, sondern dass in der Speicherstadt noch immer 250 Kleinbetriebe mit über 2000 Beschäftigten angesiedelt sind und davon noch immer etliche in den traditionellen Branchen. Da gibt es Gerüche und Geräusche, Betriebsamkeit, manchmal auch rund um die Uhr, und natürlich sind die Konflikte vorprogrammiert, wenn dazwischen Menschen in teuer ausgebauten Lofts leben. Darüber gehen Sie ganz locker hinweg und meinen, die Gewerbetreibenden mögen doch zum Kleinen Grasbrook umsiedeln.
Wenn Sie sich ein wenig mit der Lage der Betriebe beschäftigt hätten, dann wüssten Sie, dass dies das Aus für viele von ihnen bedeuten würde. Neubauten auf dem Kleinen Grasbrook kosten nämlich viel mehr Miete als das, was heute in der Speicherstadt gezahlt werden muss, und das kann sich niemand leisten. Aber genau
hier entlarvt sich wieder einmal der ganze Zynismus, meine Herren und wenigen Damen von der CDU, mit dem Sie hier regieren. Was scheren Sie 250 Kleinbetriebe, was scheren Sie 2000 Arbeitsplätze, wenn Sie dafür ein paar Yuppies mehr in der Innenstadt unterbringen können. Es fehlt an günstigem Wohnraum für die wachsende Stadt, aber was interessiert es Sie, wenn Sie eine der wertvollsten citynahen Flächen, die sich für familiengerechtes Wohnen eignet, mit zwangsumgesiedeltem Gewerbe zupflastern wollen.
Ich will Ihnen auch noch sagen, wo der Unterschied zwischen den Achtzigerjahren, wo es diese Idee schon einmal gab, und heute liegt. Damals gab es keine HafenCity, der Sie jetzt einen konkurrierenden Markt vor die Nase setzen wollen, denn natürlich wird es einen Verdrängungsprozess geben. Klar ist Ihre Idee vielleicht ganz schick und daher schadet Ihr Prüfungsantrag natürlich auch nicht.
Aber man sollte sich zumindest die Mühe machen, mit den Betroffenen zu reden, ehe man über ihre Köpfe hinweg entscheidet. Es gibt wirklich überhaupt keinen Grund, die Entscheidung jetzt übers Knie zu brechen. Es ist kein Nachteil für Hamburg, wenn die Entscheidung über Ihren Antrag ein halbes Jahr ausgesetzt wird, die Fachausschüsse mit den Betroffenen reden können und vielleicht auch etwas Klarheit über technische Fragen bekommen.
Wir wollen mit Ihnen gern über die Speicherstadt reden, Herr Finck. Es braucht nicht nur ein Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum der Speicherstadt, es braucht ein Gesamtkonzept für die mögliche künftige Nutzung, ein Konzept für die Anbindung der HafenCity an die Innen- und die Speicherstadt und das entwirft man nicht mal eben hier in drei Minuten am grünen Tisch.
Bitte stimmen Sie unserem Überweisungsantrag zu. Die Speicherstadt und die dort ansässigen Betriebe haben es verdient. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Finck, Sie beehren uns wieder einmal mit einem aus der Bezirksversammlung Mitte recycelten Antrag und, Frau Veit sagte es, er ist dort von Ihren eigenen Kollegen zurückgezogen beziehungsweise für erledigt erklärt worden, weil man nach sorgfältiger Prüfung und Erörterung festgestellt hat, dass der Zeitpunkt für die Umnutzung der Speicherstadt auf jeden Fall noch nicht gekommen ist. Der Gedanke ist wahrlich nicht neu, es wird schon seit Mitte der Achtzigerjahre in Hamburg bewegt, ob und auf welche Weise sich die Speicherstadt für Wohnen umnutzen lässt.
Als erstes muss man festhalten, dass die Speicherstadt zu 100 Prozent genutzt wird. Sie ist voll vermietet, es sind viele Gewerbebetriebe dort und es ist ein sehr gut funktionierender Standort. Insofern muss man jetzt dort keine Leerstände bekämpfen oder sich Gedanken darüber machen, auf welche Art und Weise man dort brachfallende Immobilien nutzt.
Sie sagen, Sie wollen heute die Grundlage dafür schaffen, dass in der Speicherstadt Wohnen möglich wird; diese Grundlage ist nicht gegeben. Die Speicherstadt ist außendeichs. Es gibt mehrere Hamburger Gesetze und Verordnungen, die dem entgegenstehen und Wohnen außendeichs nicht erlauben. Sie müssen dort äußerst umfangreiche Maßnahmen des Hochwasserschutzes, der Rettungsmaßnahmen, der Einrichtung von Rettungswegen durchführen. Es reicht nicht aus, dort nur Rettungsbrücken zu schaffen. Diese Brücken müssen auch für die Feuerwehr befahrbar sein. Das würde zu erheblichen Eingriffen in die Gestalt der Speicherstadt führen, denn dann werden Sie mehrere Kibbelstegbrücken haben, die sich längs der Speichergebäude ziehen und das ergibt wirklich einen sehr unschönen Anblick und beeinträchtigt auch in starkem Maße das Bild dieses denkmalgeschützten Gesamtensembles, das wirklich einmalig in der Welt und für Hamburg prägend im Stadtbild ist.
Hinzu kommt, dass die Gebäude für Wohnen denkbar schlecht geeignet sind, so wie sie jetzt da stehen, denn sie haben in der Regel eine niedrige Deckenhöhe von 2,30 Meter. Die Hamburgische Bauordnung, wie sie gerade novelliert wird, verbietet es, in solch niedrigen Gebäuden Wohnungen einzubauen. Sie müssten übrigens sehr tief in diese Gebäude eingreifen, weil die Decken überhaupt nicht brand- und schallschützend sind, so wie es die Anforderungen an Wohnungen mit sich bringen. Im Übrigen sind die Gebäude im Wesentlichen 25 Meter tief, das heißt, es müssten Lichtschächte hineingebrochen werden. Es gibt viel zu wenig und viel zu kleine Fenster, die auch aufgeweitet werden müssten, um dort wirklich attraktiven Wohnraum zu schaffen.
Alles zusammengenommen – die Brücken außen, die notwendige Entkernung der Gebäude, ein neuer innerer Aufbau, die Aufweitung der Fenster – zerstört die Speicherstadt als wertvolles Kulturdenkmal Hamburgs. Man sollte sich wirklich dreimal überlegen, ob man so einen weitgehenden Eingriff durchführen will.
Ihr Antrag, auch wenn er sich teilweise wie ein Prüfantrag liest, beinhaltet einige sehr gravierende Punkte. Sie sagen, man solle die Speicherstadt anders ausweisen, nämlich als Wohnraum und ihn dann anbieten. Das heißt, Sie wollen in Richtung eines Verkaufs gehen, Sie wollen eine Planänderung durchführen, vielleicht die entsprechenden Gesetzesänderungen …
Herr Lieven, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hamann?
Eine Zwischenfrage gestatte ich gegenwärtig nicht, Herr Hamann. Das können wir gerne später besprechen.
Einen Verkauf der Speicherstadt zu Wohnungen können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf keinen Fall gutheißen. Deswegen ist dieser Antrag für uns auch bestenfalls überweisungsfähig. Man kann sich im Stadtentwicklungsausschuss noch einmal von den Fachleuten darstellen lassen, was dem Wohnen in der Speicherstadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt entgegensteht. Man kann gegebenenfalls prüfen, in welchen einzelnen Gebäuden es zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Es ist bereits in der Entwicklung der HafenCity angedacht worden, zu einem
späteren Zeitpunkt den Zollkanal und die einzelnen Kais durch Flutschutzwände abzutrennen und dadurch ein insgesamt eingedeichtes und flutsicheres Gebiet zu schaffen. Dann wird auch der Zeitpunkt gekommen sein für die Speicherstadt, dort eine grundsätzliche Umnutzung vorzunehmen. Das wird wahrscheinlich noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen und so lange sollte man der HafenCity auch keine Konkurrenz machen, indem man jetzt dort ein neues Fass aufmacht. – Vielen Dank.
Es gibt Klagen darüber, dass das Mikrofon nicht an war. Ich konnte Herrn Lieven gut verstehen. Es gab Klagen darüber, dass man ihn schlecht verstehen konnte. Das liegt natürlich zum Teil auch daran, dass nicht alle konzentriert zuhören. Wir werden beim nächsten Wortbeitrag gleich testen, ob das Mikrofon geht oder nicht.
Ich stelle erst einmal fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und wir zur Abstimmung kommen. Wer einer Überweisung der Drucksache 18/2692 an den Stadtentwicklungsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisung ist abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer den CDUAntrag aus der Drucksache 18/2692 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei wenigen Enthaltungen mit Mehrheit angenommen worden.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 28, dem Bericht des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 13./14./15. Dezember 2004: "Masterplan Konversionsflächen".
[Senatsmitteilung: Bericht des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 13./14./15. Dezember 2004 "Masterplan Konversionsflächen" – Drucksache 18/2650 –]
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Konversionsflächen bieten in vieler Hinsicht Ressourcen und Anknüpfungspunkte für die Stadtentwicklung. Durch ihr Flächenpotenzial, die Neubewertung der Lagebeziehung, erhaltenswerte Gebäudebestände sowie durch hohe Ansprüche an die Folgenutzungen sind sie eine besondere Herausforderung für die Planung. Das Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2004/2008 sieht unter dem Motto: "Die Zukunft der wachsenden Stadt gestalten" eine Intensivierung und konsequente Einbringung aller potenziellen Konversionsflächen in einem gebündelten Planungs- und Entwicklungsprozess vor, auch wenn im Ergebnis für jedes einzelne Projekt und mit den jeweiligen Eigentümern die erforderlichen Klärungen und Planungen durchzuführen sind. Konversionsflächen sollen einen wesentlichen Beitrag zu einer sparsamen Flächeninanspruchnahme in Hamburg leisten. Durch ein großes, realisierbares Neubauvolumen sind Konversionsflächen eine der wichtigsten Ressourcen der wachsenden Stadt. Die gesamte Potenzialfläche beträgt rund 451 Hektar. Der darin enthaltene absehbare mobilisierbare Anteil für bauliche Nut
zungen wie Wohnen beträgt rund 73 Hektar, für die Neubauansiedlungen von Gewerbebetrieben rund 98 Hektar und für gemischte Nutzungen rund 106 Hektar.
Mit fortschreitendem Klärungsprozess werden sich diese Zahlen voraussichtlich noch erhöhen. Bei den Potenzialflächen sind auch die Neuerschließung sowie der Erhalt von Grünflächen, zum Teil auch Waldflächen, zu berücksichtigen, die nun der Allgemeinheit für Erholungszwecke zur Verfügung gestellt werden können.
Viele der Konversionsflächen ermöglichen durch ihre zusammenhängende Flächengröße, Lage und Einbindung die Realisierung neuer Nutzungen in erheblichem Umfang, Ergänzungen von Funktionen mit gesamtstädtischer Bedeutung in hochzentralen Lagen, eine Verbesserung der Nutzungsmischung von Quartieren durch Ergänzung bisher fehlender Funktionen, die Umsetzung neuer wegweisender städtebaulicher Konzepte für die wachsende Stadt. Circa 34 Prozent der Konversionsflächen liegen innerhalb eines Radius von fünf Kilometern und fast 60 Prozent aller Konversionsflächen innerhalb eines Radius von 10 Kilometern um die City. Sie können in besonderem Maße von der Nähe zu Zentren und/oder vielfältigen Infrastruktureinrichtungen profitieren beziehungsweise die Auslastung solcher Einrichtungen unterstützen. Die Lage innerhalb des Siedlungsraums erleichtert die Erschließung beträchtlich.
Flächen, die bisher Barrieren im Stadtgebiet waren, werden zugänglich beziehungsweise gut zu durchqueren sein. Enklaven können aufgehoben, die Stadtstruktur konsistenter und durchlässiger gestaltet werden. Neue vorteilhafte Beziehungen werden geschaffen.
Die in den Konversionsflächen vorhandenen Grünflächen werden für den Stadtteil und die Öffentlichkeit nutzbar. Gründefizite in dicht bebauten Quartieren werden damit abgebaut. Die Flächen stellen, wie festgestellt, besondere Anforderungen an die Qualität der Stadtentwicklung. Häufig ist der Gebäudebestand oder die städtebauliche Gestalt des Gebiets beachtens- und erhaltenswert. So stellt sich die Aufgabe, neue Nutzungen in alten Gemäuern unterzubringen und damit ein spannendes Zusammenspiel von Alt und Neu zu gestalten.
Die Unterbringung von Wohnungen, Gewerbebetrieben und gemischten Nutzungen auf bereits baulich beziehungsweise durch Infrastruktur überformten Flächen im Sinne der Innenstadtentwicklung schont vorhandene Grün- und Freiflächen. Diese Flächen bilden ein wichtiges Stück Lebensqualität für die wachsende Stadt. Sie führt zu einer besseren Auslastung der vorhandenen sozialen und technischen Infrastruktur. Damit soll auch dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung entsprochen werden, indem eine Flächeninanspruchnahme von Grün- und Freiflächen minimiert wird.
Der Funktionsverlust von Flächen kann regelmäßig als Chance begriffen werden, Entwicklungen einzuleiten und bedarfsgerecht neue Nutzungen zu schaffen. Durch solches Flächenrecycling kann der steigende Flächenverbrauch und die Inanspruchnahme von Grün- und Freiflächen reduziert werden. Konversion wird damit eine Zukunftsaufgabe für die Stadtentwicklungspolitik bleiben.
Insoweit liegt mit der Senatsmitteilung über Konversionsflächen ein sehr erfreulicher Zwischenstand vor. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wird alles tun, diesen Prozess weiter erfolgreich voranzutreiben. Die Potenziale dieser
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat sicherlich eine Fleißarbeit geleistet, um diesen Bericht über die Konversionsflächen zu erstellen. Allerdings ist dieser Bericht nur eine reine Bestandsaufnahme, bietet wenig Konzeptionelles und schon gar nichts Visionäres. Wir hatten andere Erwartungen, als wir diesen Punkt aus dem Regierungsprogramm des Senats vernehmen konnten und die CDU einen Antrag gestellt hatte, um diesen Konversionsflächenbericht einzufordern.
Aber nach Ihrem Beitrag, Herr Hecht, der auch mehr buchhalterischer Art war, wundert es uns natürlich nicht, dass der Bericht so ist, wie er eben ist.
Der Bericht macht deutlich, dass Hamburg genug Flächen hat, um wachsen zu können. An den Flächen liegt es also nicht, wenn es nicht geschieht, sondern vielleicht liegt es daran, dass Ihre letzte Vision die von der wachsenden Stadt war und seitdem nicht mehr viel passiert ist.
Hamburg hat auch dann genug Reserveflächen für die Zukunftsentwicklung, wenn man bedenkt, dass rund ein Drittel der im Bericht aufgezählten Flächen – circa 260 Hektar – bereits bebaut sind oder zurzeit bebaut werden.
Warum Sie zum Beispiel das Gaswerksgelände in Bahrenfeld – im Jahre 2000 fertig gestellt –, das KampnagelGelände – schon 1999 bebaut – und die ScharnhorstKaserne – 2001 bebaut –, in diesem Bericht aufzählen, ist mir schleierhaft und erweckt den Eindruck, dass Sie sich mit fremden Federn schmücken wollen. 44 Jahre waren doch nicht so schlecht, nicht?