Seit mehreren Wochen kündigt die Ausländerbehörde zur Identitätsfeststellung von Flüchtlingen Anhörungen durch eine Delegation aus Guinea an. Die Termine dafür wurden nun aber schon zum fünften Mal verschoben.
Erste Frage: Zwischen welchen Behörden beziehungsweise Institutionen oder Ministerien erfolgt die Abstimmung dieser Termine.
Herr Präsident, Frau Abgeordnete Möller! Die geplante Durchführung erneuter Interviews zur Identifizierung vorgeblicher beziehungsweise mutmaßlicher guineischer Staatsangehöriger in Hamburg war ursprünglich für den Zeitraum 18. bis 29. Juli 2005 geplant worden. Aus organisatorischen Gründen musste dieser Termin mehrfach verschoben und letztlich vorerst abgesagt werden.
Die Sammelinterviews wurden durch die Ausländerabteilung des Einwohnerzentralamtes vorbereitet. Zu den im Juli geplanten Sammelinterviews hatte der Präses der Behörde für Inneres, Herr Senator Udo Nagel, eine Einladung an die Außenministerin der Republik Guinea gerichtet. Die konkreten Termine und Modalitäten wurden zwischen der Ausländerbehörde Hamburg und dem Außenministerium von Guinea unter Einbeziehung des Auswär
Herr Präsident, Frau Abgeordnete Möller! Die Delegation sollte sich, wie auch schon bei den vorangegangenen Sammelinterviews im März 2005 aus Vertretern des Außen- sowie des für Grenz- und Einreiseangelegenheiten zuständigen Ministeriums zusammensetzen. Als Leiter der guineischen Delegation sollte erneut ein hochrangiger Vertreter des dortigen Außenministeriums fungieren. Die Legitimation der Delegation folgt aus der innerstaatlichen guineischen Aufgabenverteilung.
Nun ist dieses Anhörungsverfahren in anderen Bundesländern durchaus auch an der Tagesordnung. Wie sieht denn das abgestimmte Verfahren oder die Empfehlung für alle Bundesländer für die Durchführung und Einladung zu solchen Anhörungen aus?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete Möller! Ich kann im Moment nicht sagen, ob es eine bundesweite rechtsverbindliche Maßgabe für die Durchführung solcher Interviews gibt. Ich gehe nicht davon aus, da die Durchführung von Anhörungen Ländersache ist. Ich kann nur betonen, dass Hamburg in der Vergangenheit – wie Sie wissen – bereits zahlreiche dieser Sammelinterviews durchgeführt hat und von deren Nutzen überzeugt ist.
Sie haben bei der Verschiebung von organisatorischen Gründen gesprochen. Das ist sehr pauschal. Was verbirgt sich genau dahinter?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete Dr. Lappe! Die zeitlichen Verzögerungen sind aus unserer Sicht dadurch zustande gekommen, dass der Termin vonseiten der Vertreter der Republik Guinea nicht eingehalten werden konnte. Ich bin weder befugt, noch in der Lage, hier zu den innerguineischen Angelegenheiten Stellung zu nehmen. Von daher muss es bei dem bleiben, was ich vorhin gesagt habe.
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass sich die Botschaft hier in Deutschland von den Mitgliedern der Delegation distanziert hat und auch die ausgestellten Papiere nicht anerkennen will?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete Dr. Lappe! Der Senat hat sich mit dieser Frage nicht befasst. Aus Sicht der Innenbehörde sind mir diese Behauptungen neu und ich glaube nicht, dass es richtig ist, dass die Papiere nicht anerkannt werden, da aufgrund des ersten Sammelinterviews die Freie und Hansestadt Hamburg durch das Einwohnerzentralamt Pass-Ersatzpapiere angefordert und erhalten hat.
Herr Staatsrat, Herr Präsident! Nach dem Verfahren, das mir bekannt ist, werden Pässe und Pass-Ersatzpapiere üblicherweise von den Botschaften ausgestellt. Wie muss man sich in diesem Fall das Verfahren vorstellen?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Ich kann im Moment nicht sagen, wer die PassErsatzpapiere ausstellt. Aus der Sicht Hamburgs ist es auch ein sekundärer Punkt, wer in der Republik Guinea für die Ausstellung von Pass-Ersatzpapieren zuständig ist. Für uns ist es wichtig, dass diese Papiere ausgestellt werden. Hierzu dienen die Sammelinterviews und das März-Sammelinterview war insofern erfolgreich, als den Anträgen Hamburgs auf Ausstellung von Pass-Ersatzpapieren recht zügig stattgegeben worden ist.
Unabhängig davon, was für Sie primär und sekundär ist und wie viele Pass-Ersatzpapiere tatsächlich erfolgreich ausgestellt wurden – nach meiner Information sind es nur neun – ist auch eine interessante Frage, ob die Delegation die Materialien, um die PassErsatzpapiere auszustellen, wie Stempel, Papiere et cetera, hierher mitbringt, um damit eventuelle Kosten zusammenzubringen oder ob das dann von Guinea aus läuft.
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Ich vermag eine Frage aus Ihren vorliegenden Schilderungen nicht zu erkennen. Ich darf aber gleichwohl das wiederholen, was ich soeben gesagt habe: Aus der Sicht Hamburgs ist es wichtig, dass Pass-Ersatzpapiere ausgestellt werden. Wer und wie das in der Republik Guinea durchführt, ist – auch hier darf ich mich wiederholen – für uns zweitrangig.
Wie erklärt sich der Senat den Umstand, dass von 186 Personen, die von dieser Delegation als guineische Staatsbürger anerkannt wurden, nach
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Bei dieser Tätigkeit der Ausländerbehörde folgt – wie Sie auch wissen – nicht von einer Sekunde zur anderen sofort die nächste Entscheidung. Gerade die Aufgabe, aus Drittstaaten Pass-Ersatzpapiere zu erhalten, ist eine sehr langwierige Angelegenheit. Ich kann hier auch für die BfI erklären, dass wir sehr froh und dankbar sind, dass die Sammelinterviews zu dem Erfolg geführt haben, dass jetzt in der Tat Pass-Ersatzpapiere ausgestellt worden sind. In der Verwaltung wird so gearbeitet, dass schrittweise die Dinge erledigt werden. Hier sind wir dabei und sind frohen Mutes, dass auch in Zukunft PassErsatzpapiere zeitnah ausgestellt werden.
Zweite Nachfrage der Abgeordneten Möller. – Sie tauschen? Wie Sie möchten. Eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Steffen.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Möller hat der Senat ausgeführt, dass diese Delegation diese Papiere selbst mitbringt. Wie stellt sich dann der Senat zu der Erklärung, dass das Ausstellen der Papiere ein sehr aufwändiger Vorgang sei? Wie kann das sein, dass diese Delegation, wenn sie dann diese Personen als Staatsbürger anerkennt, diesen nicht gleich Papiere ausstellt, obwohl sie nach Auskunft des Senates die notwendigen Papiere dabei hat?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich diese Nachfrage im Moment nicht exakt beantworten kann. Ich bin der Auffassung, dass im Ergebnis zählt, in welchem Zeitraum Pass-Ersatzpapiere ausgestellt worden sind. Ob die mitgebrachten Papiere nun gleich oder erst später unterschrieben werden, ist dabei – so meine ich – nicht der entscheidende Punkt. Wichtig ist der erste Punkt: In dem Sammelinterview wird durch die Mitglieder der guineischen Delegation festgestellt, ob der Betreffende guineischer Abstammung ist, ja oder nein. Das wird dokumentiert. Und der zweite Schritt besteht darin, dass dann Pass-Ersatzpapiere angefordert werden, die bisher den Anforderungen entsprechend zeitnah erfolgten.
Ich möchte noch einmal auf den Status der einzelnen Mitglieder der Delegation zurückkommen. Trifft es zu, dass diese Personen jeweils als Privatpersonen hier einreisen, also ein Visum haben, dass sie als Privatpersonen bezeichnet?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete Möller! Ich habe jetzt nicht in die Visa der Delegationsmitglieder schauen können. Wir gehen aber davon aus, dass diese Delegation im offiziellen Auftrag der Republik Guinea in Hamburg war und wieder nach Hamburg
kommen wird. Es gibt für uns überhaupt keinen Grund, an der innerguineischen Legitimation dieser Delegation zu zweifeln. Das zeigt aus unserer Sicht auch die Tatsache, dass der zweite Schritt – die Anforderung von PassErsatzpapieren – aufgrund des hier in Hamburg erfolgten Handelns dieser Delegation ohne Probleme möglich war.
Ich bin schon etwas befremdet darüber, dass Sie sagen, dass es Ihnen egal ist, woher die Pass-Ersatzpapiere kommen. Aber Sie sind offensichtlich sicher, dass die Delegation berechtigt war, solche Pass-Ersatzpapiere auszustellen? Das ist meine erste Frage.