Herr Senator, im Jahre 2008 wird erstmalig eine CDU-Regierung in der Nachkriegsgeschichte einen Bahnhof eröffnen dürfen, nämlich am Flughafen.
Erstens: Können Sie mir sagen, wie hoch das Kostennutzenverhältnis bei der S-Bahn-Anbindung zum Flughafen ist?
Zweitens: Können Sie mir sagen, wie hoch der Prozentanteil der Mitfinanzierung des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bei dieser Investition gewesen ist?
Ich weise darauf hin, dass beide Fragen nicht auf die U-Bahn-Linie U 4 bezogen sind. Wenn der Senat das zu beantworten gedenkt, obliegt es ihm. Ich kann ihn nicht dazu zwingen.
Auch bei der S-BahnMaßnahme liegt die Finanzierungsgrundlage gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz über dem Quotienten 1,0 und damit hat der Bund auch die Förderung zugesagt. Weitere Einzelheiten, Herr Abgeordneter Dobritz, müssten wir nochmals separat erörtern.
Nachfrage gesagt, dass Ihr Verhandlungserfolg, den Sie hier so darstellen, der Einstieg in den Ausstieg der Kostenteilung zwischen Bund und Ländern nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist. Wenn das so kommt, ist der Erfolg, der durch den Bund erzielt worden ist, dauerhaft nur noch 40 Prozent für ÖPNV-Investitionen dazuzuzahlen. Teilen Sie die Meinung Ihrer Parteifreunde?
Ich kann zunächst nicht beurteilen, Herr Abgeordneter, ob es diese Meinung der Parteifreunde tatsächlich gibt. Ich kann nur beurteilen, ob das Verfahren, was wir gewählt haben, etwas völlig Ungewöhnliches ist. Die Antwort darauf ist: Nein!
Jede Kommune versucht, für ihre herausragenden Infrastrukturmaßnahmen die Beteiligung des Bundes zu erreichen. Genau das haben wir hier getan. Das machen auch andere Städte. Jeder versucht, für seine eigene Kommune mit guten Argumenten das Beste herauszuholen. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit wird anhand knallharter, mathematischer und nachprüfbarer Kriterien erteilt. Diese Entscheidungskriterien erfüllt die U 4 auf der Strecke, wie ich sie dargestellt habe, in vollem Umfang.
Herr Senator, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eine endgültige Förderzusage des Bundes über 100 Millionen Euro für die U 4 haben?
Ist Ihnen dann eine Presseerklärung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bekannt, Herr Senator, die lautet, dass eine endgültige Förderzusage des Bundes allerdings erst dann möglich sei, wenn das Land einen von ihm geprüften Förderantrag vorlegen würde. Das sei bislang nicht geschehen.
Vielen Dank auch für diese Vorlage an die Regierung, Herr Petersen. Diesen formalen Antrag, den ich noch unterschreiben muss, werde ich schnellstmöglich auf den Weg bringen. Das ist überhaupt gar kein Problem.
Die entscheidende Problematik ist gewesen, den gesamtwirtschaftlichen Nutzen festzustellen. Das war die Hürde und diesen Durchbruch haben wir erreicht. Einen Antrag zu unterschreiben, ist überhaupt gar kein Problem. Wir werden jetzt die restlichen Teilabschnitte antrags
technischer Art vorbereiten. Der Durchbruch ist gelungen. Noch einmal für Sie, Herr Petersen, die nun folgenden Formalien sind nicht entscheidend.
Herr Senator, ich würde gern wissen, ob Sie nur auf der Kostenseite Reduzierung erreicht haben oder ob möglicherweise auch die Nutzenseite erhöht wurde? Sind vielleicht künftig erneut die Zahlen der Arbeitnehmer in der HafenCity erhöht worden, um diesen positiven Wert zu errechnen? Haben wir jetzt künftig 50 000 Arbeitsplätze in der HafenCity zu erwarten?
Wir haben anhand der Kriterien, die Ihnen bekannt sind, die Antragslage vorgetragen. Wir haben das Nutzenkostenverhältnis auf der kleineren Strecke natürlich in eine andere Relation bringen können, als bei der großen Strecke. Das ist schon mathematisch logisch. Genau das haben wir anhand der Daten, die Ihnen bekannt sind, Herr Quast, getan.
Herr Senator, können Sie uns vielleicht noch einmal erklären, warum die vom Bund geforderten zusätzlichen Unterlagen Ihrer Meinung nach überhaupt keinen Einfluss mehr auf das Prüfungsergebnis haben sollen. Sie wären dann eigentlich obsolet.
Also, Herr Abgeordneter Lühmann, die Folgekostenerrechnungen dienen insbesondere dafür, die von den Kostenträgern vor Ort zu tragenden Kosten für die Infrastruktur zu ermitteln. Sie haben aber keine Auswirkungen mehr auf den festgestellten gesamtwirtschaftlichen Nutzen.
Ich meine, ich könnte das auch als CD irgendwo hinterlegen, und Sie können sich das dann immer abspielen und Ihre Frage noch einmal wiederholen. Aber ich will es gern noch einmal versuchen. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen ist das Kernelement der Förderfähigkeit durch den Bund. Nicht ein unterschriebener Antrag, der von uns selbstverständlich sofort formal auf den Weg gebracht wird. Wir werden im Oktober und November die nötigen technischen Schritte realisieren, sodass der Bund in die Lage versetzt wird, die Zusage auch zu erteilen.
Ich frage Sie: Wann stellen Sie die Grundlagen für die neue Berechnung, auf die Sie so hoffnungsvoll schauen, dem Parlament zur Verfügung?
Frau Abgeordnete, ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass diese Berechnung mit Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zustande gekommen ist,
Unsere Kriterien, die wir geliefert haben, sind in einem mathematischen Prozess zu einem Gesamtergebnis zusammengefügt worden. Ich biete Ihnen gern an, dass wir im Rahmen des Stadtentwicklungsausschusses auch über Einzelheiten sprechen können, wenn das Verfahren beendet ist. Dort können Sie dann gern Ihre Fragen stellen und wir werden Auskunft geben.
Herr Senator, habe ich Sie insgesamt also richtig verstanden, dass, wenn Sie mit großem Selbstbewusstsein und Händen in den Hosentaschen vor dem Parlament stehend erklären, der große Durchbruch erzielt worden ist, weil Sie einen neuen Antrag gestellt haben?