Protocol of the Session on August 25, 2005

Herr Senator.

Herr Abgeordneter, wir haben diese Fragestellung im Senat noch nicht beraten.

(Dr. Willfried Maier GAL: Erste Frage: Nein!)

Aber ich habe soeben schon ausgeführt, dass wir selbstverständlich beim Sprung über die Elbe die Möglichkeiten des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, insoweit sie uns weiterhin eröffnet sind, aktiv nutzen werden.

Die Investition in die Station Lohsepark ist für die HafenCity ohnehin sinnvoll. Hierüber gibt es überhaupt keinen Zweifel. Dort werden Menschen wohnen, es werden Arbeitsplätze entstehen und es wird Fußgänger- und Touristenaktivitäten geben. Wenn wir die Möglichkeit sehen, den Sprung über die Elbe auch im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs zu tun, werden wir natürlich versuchen, in der dann aktuellen intelligenten Konstellation der Antragslage für Hamburg den gesamtwirtschaftlichen Nutzen des Sprungs über die Elbe darzustellen und – genau wie hier – für Hamburgs Haushalt ein gutes Ergebnis zu erzielen.

Zweite Nachfrage des Abgeordneten Lieven.

Gehen die Fachleute in Ihrer Behörde gegenwärtig davon aus, dass sie bei einer Verlängerung der Strecke nach Süden nur einen Förderungsantrag ab der Station Lohseplatz stellen können?

Herr Senator.

Wir haben über diese Fragestellung noch nicht diskutiert, weil wir noch keine Planung mit dem ÖPNV hinsichtlich des Sprungs über die

Elbe haben. Wir haben eine Abfolge, den Sprung über die Elbe stadtentwicklungspolitisch auf den Weg zu bringen, und zwar nicht nur mit den beiden Ausstellungen, die ich genannt habe. Eine weitere Thematik ist die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Genau in dieser Abfolge werden wir die von Ihnen gestellte Frage beantworten können.

Der Abgeordnete Lühmann.

Herr Senator Freytag, Sie haben vorhin auf die Frage einer Kollegin geantwortet, dass die Folgekostenrechnung, die noch einzureichen ist, keinen Einfluss mehr auf das Ergebnis der standardisierten Bewertung habe.

Kann ich Sie so verstehen, dass Sie damit ausdrücken wollen, dass Äußerungen aus dem Ministerium, wonach ein Förderungsantrag, der überhaupt erst eingereicht werden müsste, erst dann vollständig ist, wenn alle Unterlagen erbracht sind, wozu auch eine Folgekostenrechnung gehört und die noch nicht vorliegt?

Herr Senator.

Herr Abgeordneter Lühmann, das ändert aber überhaupt nichts an den Grundfakten. Natürlich werden wir die formalen Voraussetzungen, nämlich den unterschriebenen Antrag, aufgrund des jetzt festgestellten gesamtwirtschaftlichen Nutzens auf den Weg bringen.

Die entscheidende Frage, ist das Projekt gesamtwirtschaftlich und somit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz förderungsfähig, ja oder nein, ist mit ja beantwortet worden. Die technischen Folgeanträge werden wir jetzt zügig bis Ende des Jahres abwickeln, sodass 2006 der Bund mit der Zusage am Zuge ist.

Der Abgeordnete Egloff.

Herr Präsident, Meine Damen und Herren! Der Bürgermeister hat vor der letzten Wahl versprochen, dass die U-Bahn auch nach Bramfeld und Steilshoop gebaut wird. Wenn Sie jetzt 100 Millionen Euro einsparen sollten und das auch tatsächlich eintritt, was noch nicht sicher ist, ist dann damit zu rechnen, dass Sie die eingesparten 100 Millionen Euro für diese Strecke verwenden?

Herr Senator.

Der Senat nimmt zur Kenntnis, dass die Opposition zunächst die 100 Millionen Euro anzweifelt, um sie anschließend schon für eine andere Maßnahme auszugeben.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

In Bezug auf die Frage von Herrn Egloff kann ich mitteilen, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die Hamburger Hochbahn mit Grundsatzplanung für die U-Bahn nach Bramfeld und Steilshoop beauftragt hat. Es gibt verschiedene Trassenplanungen, aber noch keinerlei Entscheidungen. Wir sind jetzt in diese Planungsprozesse eingetreten. Finanzierungs- und Realisierungsfragen sind noch nicht entschieden.

Der Abgeordnete Quast.

Herr Senator, ich gehe mal davon aus, dass Sie sich nicht als Abiturient bezeichnet haben, bevor Sie auch die letzte Prüfung gemacht hatten.

Daher frage ich: Haben Sie die 100 Millionen Euro schon in der Tasche oder sind tatsächlich noch Prüfungen offen und hängt letztendlich von der Finanzierbarkeit und der Verfügbarkeit der Mittel ab, bevor Sie hier in Hamburg 100 Millionen Euro großzügig investieren können?

(Rolf Harlinghausen CDU: Das hat Gartenzwerg- Niveau! – Michael Neumann SPD: Aber in Augen- höhe mit Ihnen, Herr Harlinghausen!)

Herr Senator.

Also, Herr Abgeordneter Quast, ich glaube, diese Frage habe ich bereits beantwortet. Ich möchte das nicht wiederholen und beziehe mich auf das, was ich bereits ausgeführt habe. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Der Abgeordnete Kerstan.

Herr Senator, Sie haben ausgeführt, dass Sie für die Teilstrecke eine sechzigprozentige Förderung des Bundes erhalten und den Rest der Strecke alleine bauen. Wenn man sich das Gesamtprojekt anschaut, bedeutet das, dass der Bundeszuschuss auf 40 Prozent absinkt.

Jetzt meine Frage: Stimmen Sie mir zu, dass Sie mit einem gesamten U-Bahn-Projekt mit vierzigprozentiger Förderung schlechter sind, als alle anderen Senate vor Ihnen, die für alle U-Bahn-Projekte in dieser Stadt 60 Prozent Förderung des Bundes erhalten haben.

Herr Senator.

Herr Abgeordneter, wir können schon deshalb nicht schlechter sein, als andere Senate, weil diese Senate diese hervorragende U-BahnVerbindung U 4 noch gar nicht realisiert haben können. Wir realisieren sie und nicht andere Senate. Insofern geht Ihre Frage ins Leere.

(Beifall bei der CDU)

Unter Zugrundelegung der mathematischen Grundrechenarten ist mir 40 Prozent von 255 Millionen Euro viel mehr wert, als null Prozent von 255 Millionen Euro.

Der Abgeordnete Dr. Steffen.

(Dr. Willfried Maier GAL: Keine Stadtregierung macht es zu 40 Prozent, nur Hamburg!)

In der Berichterstattung über die Neuigkeiten der Finanzierung für diese U-Bahn-Strecke ist aufgeführt worden, dass nicht nur die Strecke zwischen Überseequartier und Lohseplatz aus der Berechnung herausgenommen worden sei, sondern auch Brandschutzmaßnahmen seien nicht berücksichtigt worden.

Daher frage ich: Kann beim Bau der U 4 auf Brandschutzmaßnahmen verzichtet werden?

Herr Senator.

(Klaus-Peter Hesse CDU: Was für eine Frage!)

Nein!

Herr Dr. Steffen, eine zweite Nachfrage?

Wenn auf diese Brandschutzmaßnahmen nicht verzichtet werden kann, sie also für das Gesamtprojekt notwendig sind, wie können dann die Brandschutzmaßnahmen bei der Berechnung des Kostennutzenfaktors für die Förderung herausgenommen werden?

Herr Senator.

Ich habe diese Frage auch schon beantwortet. Es wird Brandschutzmaßnahmen geben. Wenn in einzelnen Fällen diese Maßnahmen nicht über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz förderfähig sind, bezahlen wir die Brandschutzmaßnahmen selbst.

Der Abgeordnete Dobritz.

(Nebahat Güçlü GAL: Dann wird es ja noch teu- rer!)

Herr Senator, im Jahre 2008 wird erstmalig eine CDU-Regierung in der Nachkriegsgeschichte einen Bahnhof eröffnen dürfen, nämlich am Flughafen.