Warum nun der zweite Bereich Akteneinsicht? Auch hier ist im Grunde gar nichts Neues. Das ist eine Präzisierung mit dem Ziel der Konfliktvermeidung, um sicherzustellen, dass Akteneinsicht nur für die Bereiche gewährt wird, in denen die Deputation auch Mitwirkungsrechte besitzt. Es ist logisch, dass man sagt, der Deputierte hat dort ein Akteneinsichtsrecht, wo er auch mitwirken kann, und nicht darüber hinaus. Das erspart ihm Interessenkonflikte, das erspart der beteiligten Behörde Interessenkonflikte und ist ein in sich geschlossener und plausibler Vorgang.
Sollte das Akteneinsichtsrecht der Deputierten nicht ausreichen, kann ich nur sagen, die Bürgerschaft hat ausrei
chend Akteneinsichtsrechte und kann sich mit allen Akten vertraut machen. Insofern sind das alles additive Rechte.
Der dritte Punkt: Kann sich der Senator in bestimmten Situationen durch seinen Staatsrat vertreten lassen? Auch da sage ich: Wie ist die bisherige Praxis? Wenn der Senator nicht da ist, kann die Deputation schlicht nicht tagen, weil sie dann nicht beschlussfähig ist.
Also bleibt als einzige Möglichkeit, dass man den Vertreter dazuholt. Das ist zum Beispiel in meinem Falle entweder der Kollege Uldall oder der Kollege Freytag. Was ist in einer konkreten Situation sachlich angemessen? Dass ein Kollege, der überhaupt nicht in die Materie eingearbeitet ist, sozusagen per Notoperation geholt wird, um zu sagen, nun leite die Sitzung, sonst sind die Damen und Herren nicht beschlussfähig; du weißt zwar nicht, worum es geht, aber nimm bitte die Sitzungsleitung wahr? Oder dies übernimmt der Staatsrat, der den Senator nach unserer Verfassung in bestimmten Situationen vertritt? Beispielsweise vertritt er ihn in allen Ministerkonferenzen, in allen übergreifenden Planungsräten, nach innen in der Behörde und die Deputation ist Teil der Behörde. Es ist die Aufgabe des Staatsrats in der Behörde, den Senator zu vertreten. Das heißt, es ist ausdrücklich im Interesse der Deputationen, dass die Sitzung der Deputation von jemandem geleitet wird, der auch den nötigen Sachverstand und die nötige Kompetenz hat. Darüber hinaus haben wir eine Reihe von Kautelen, die das zu einem wirklichen Ausnahmefall machen.
Letztlich haben wir gesagt, wir wollen eine einheitliche Geschäftsordnung haben, das heißt, dass alle Deputationen nach einer gleichen Geschäftsordnung arbeiten. Auch das dient der Klarheit und der Transparenz.
Also noch einmal zusammengefasst: Wir als Senat – ich bin davon überzeugt, das gilt für die CDU genauso – stehen ganz klar dazu, dass das bürgerschaftliche Engagement nicht nur erhalten, sondern gestärkt und ausgeweitet wird. Wir werden das am Beispiel der Verwaltungsreform deutlich machen. Wir sind aber schon der Meinung, dass man auch die Rechte und die Pflichten der Deputationen der praktischen Entwicklung anpassen muss. Deswegen ist es ein maßvoller Vorschlag, die Zusammenarbeit in der Deputation zu verbessern. Es ist gut und es ist auch überfällig, dass ein solcher Vorschlag endlich einmal in die Bürgerschaft eingebracht wird. Eine Abschaffung der Deputationen, wie es von vielen früher gefordert wurde, steht weder für diesen Senat noch für die CDU zur Disposition.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Senator Peiner, die Argumentation, etwas sei nur eine pragmatische Anpassung an Realitäten, haben wir in diesem Hause schon oft gehört: pragmatisch, effizient, verschlankt – wie die Vokabeln alle sind. Damit haben Sie zum Beispiel auch die faktische Abschaffung der Volksgesetzgebung begründet.
Damit begründen Sie in der Vorlage zum Personalvertretungsgesetz auch die eine oder andere Einschränkung von Mitwirkungsrechten. Damit begründen Sie heute, warum Sie den Deputationen die Zähne ziehen wollen. Bitte verzeihen Sie, dass uns in der Folge dieser Perlenkette langsam misstrauisch macht, was Ihren Einsatz für Informations- und Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger anbelangt.
Sie reden davon, dass Sie uns bei der Verwaltungsreform zeigen werden, wie viel Demokratie, wie viel Mitwirkung Sie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugestehen wollen, und sagen, dass Sie auch Haushaltrechte auf die Bezirke übertragen wollen. Wenn das so ist, dann ist es gut, aber ich hoffe, dass Sie den Bezirken und den Menschen, die dort entscheiden, dann auch das Geld wieder zurückgeben, denn sonst sind diese Haushaltsrechte ziemlich sinnlos und haben mit Mitwirkung ganz wenig zu tun.
Erstens: Auch Beamte, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind Bürgerinnen und Bürger und gehören deswegen als Teil der Gesellschaft in solche Institutionen wie Deputationen mit hinein. Da sollte man keine künstliche Trennung herbeiführen. Es kommt auf die Mischung an.
Jetzt komme ich zu einem viel grundsätzlicherem Aspekt. Sie reden davon, es solle niemand kontrollieren, der vorher zu den Kontrollierten gehört hat. Ich will das einmal ausweiten. Es soll sich auch nicht derjenige, der kontrolliert wird, diejenigen aussuchen, die ihn kontrollieren sollen.
Insofern ist ein Unding, dass der Senat uns per Gesetz beschließen lassen will, wer ihn zukünftig kontrollieren soll. Wenn die Bürgerschaft das Bedürfnis hätte, diese Kontrollmöglichkeiten zu ändern, wäre es Aufgabe der Bürgerschaft und der sie tragenden Fraktionen oder der Fraktionen, aus denen sie besteht. Wenn die Regierungsfraktion das so sieht, soll sie es doch tun, einen solchen Antrag vorzulegen und zu sagen, wir möchten, dass ihr so kontrolliert werdet und von denjenigen, die die und die Rechte haben. Was passiert hier stattdessen? Sie, die kontrolliert werden sollen, möchten sich handgepickt aussuchen können, was wir dürfen und was nicht. Das ist schwach und ein Unding. Deswegen ist es gut, dass wir das noch einmal im Ausschuss beraten, aber es wird nicht reichen. Wir werden dieser Vorlage in keinem Fall zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Peiner, die Frage, ob Sie im Rahmen Ihrer Verwaltungsreform tatsächlich eine Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hinbekommen, ist, würde ich meinen, noch offen. Sie sind in der Tat mit dem Ziel angetreten, aber auch Sie selber haben sich bei der Präsentation des Zwischenergebnisses ein bisschen enttäuscht gezeigt. Das zeigt, dass die Frage, inwieweit es wirklich zu einer Stärkung der Bezirke
als der Einheiten, die näher an den Bürgerinnen und Bürgern dran sind, kommen wird, offen ist. Offen ist auch, wie die Diskussion in der CDU ausgehen wird, ob die Bezirke tatsächlich als handlungsfähige Einheiten übrig bleiben oder das nicht eher eine Alibi-Beteiligung ist.
Um auch kurz das weitere Beispiel anzusprechen, das für bürgerschaftliches Engagement sehr nützlich wäre, ist das Thema Informationsfreiheitsgesetz. Wir hatten in der letzten Wahlperiode einen Entwurf eingebracht, der im Rechtsausschuss versauert ist, weil die Regierungskoalition dieses Thema nicht anfassen wollte. Jetzt haben wir zwar zunächst das Bekenntnis der CDU-Fraktion, dass sie es sinnvoll fände, dass wir ein – wie auch immer geartetes – Informationsfreiheitsgesetz hätten. Aber der Senat hält sich vollkommen heraus und bremst sogar eher bei diesem Thema. Da hätten Sie tatsächlich einige Möglichkeiten, hier ihr allgemeines Bekenntnis zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern unter Beweis zu stellen. Da könnten Sie vielleicht auch noch einmal in Richtung der Justizbehörde hilfreich wirken.
Aber zur Vorlage. Es ist wirklich nicht überzeugend, warum diese Unvereinbarkeitsregelung im Hinblick auf die Mitglieder der Deputationen so geregelt sein soll, wie Sie das hier vorschlagen. Es ist tatsächlich so, dass der pensionierte Schulhausmeister nicht in der Bildungsdeputation mitwirken kann, obwohl er sicherlich genau den gleichen bürgerschaftlichen Blick hat, wie das beispielsweise Eltern oder andere Beteiligte haben, die mit Schule mehr oder weniger zu tun haben. Da sollte man eine vernünftige Mischung hinbekommen, indem man auch jene mit einbezieht, die bis dato in mehr oder weniger einfacher Funktion in den Behörden tätig waren.
Ein weiterer Punkt bei den Deputationen ist besonders bemerkenswert, die Unvereinbarkeitsregelung, denn sie führt dazu, dass junge Juristen ausgeschlossen sind, in der Deputation der Justizbehörde mitzuwirken, weil alle Juristen, um Volljurist zu werden, das Referendariat durchlaufen müssen und in den zwei Jahren im Bereich der Justizbehörde beschäftigt sind. Wenn sie das Referendariat beendet haben, können sie die ersten fünf Jahre ihres Berufslebens nicht teilnehmen. Junge Juristen sind also dann in der Deputation künftig nicht mehr möglich. Da gibt es durchaus Bedarf nachzudenken und an diesen Stellen nachzusteuern.
Aber ich glaube, dass Ihr Ansatz an dieser Stelle insgesamt falsch ist, eine solche generelle Regelung zu machen. Es wäre sehr viel sinnvoller, die problematischen Fälle, über die wir uns einig sind, einzeln zu regeln und zu sagen, welche Personen dann nicht Mitglieder sein dürfen.
Der wichtigste Punkt ist aber in jedem Fall das Akteneinsichtsrecht. Sie haben gesagt, die Bürgerschaft habe ein umfassendes Akteneinsichtsrecht. Das ist so nicht richtig. Die Bürgerschaft kann dann in die Akten einsehen, wenn eine qualifizierte Minderheit ein Aktenvorlageersuchen beschließt. Das bedeutet, dass natürlich kleinere Fraktionen von diesem Akteneinsichtsrecht keinen Gebrauch machen dürfen. Das stört uns im Moment relativ wenig, weil SPD und GAL sich in ihrer Kritik und ihrer kritischen Kontrolle gegenüber diesem Senat einig sind. Aber wir sollten im Auge behalten, es kann auch einmal Situationen von großen Koalitionen geben, wo diese Möglichkeit der Aktenvorlage zahnlos ist für die dann zahlenmäßig
kleine Opposition. Deswegen ist das momentane Akteneinsichtsrecht für die Deputierten sehr wertvoll und auch für die Zukunft sehr wichtig.
Es gibt aber ein weiteres Problem, das jetzt in dem Verfahren beim Akteneinsichtsrecht für die Deputierten angelegt ist. Wenn sie nur noch bei Grundsatzangelegenheiten hereingucken sollen, dann kann man einerseits sagen, die Deputierten werden sich hauptsächlich für Grundsatzangelegenheiten interessieren. Aber die Definition, was eine Grundsatzangelegenheit ist, kann häufig strittig sein. Das bedeutet, dass die Deputierten dann im Kampf um ihre Rechte regelmäßig den Senat anrufen müssen. Da muss man erstens fragen, ob der Senat tatsächlich will, dass er regelmäßig mit solchen Fragen beschäftigt wird. Zweitens ist natürlich klar, dass die Deputierten im Zweifelsfall vor einem solchen Aufwand zurückschrecken und dann vielleicht ganz harmlosen Anfangsverdachten nicht nachgehen und auf ihr Akteneinsichtsrecht verzichten, wenn der Senator das sperrt. Und das geht nicht. Das ist ein Verfahren, das die Arbeit der Deputierten tatsächlich sehr behindert. Ich meine, es muss schon so sein, dass die Deputierten erst einmal ganz harmlosen Fragen nachgehen können müssen und sie dann erst feststellen, dass dahinter ein größeres Problem steckt. Das zeigen auch Beispiele aus der vergleichbaren Materie über die Anwendung von Informationsfreiheitsgesetzen in anderen Bundesländern, wo tatsächlich erst einmal ein ganz harmloser Verdacht dann einen politischen Skandal an die Oberfläche befördert hat.
Das zeigt auch die Arbeit der Deputationen, wie es sie hier in Hamburg gibt. Häufig sind die Deputierten die ersten, die einen politischen Skandal überhaupt mitbekommen, die eine Kontrolle ausüben und den Senatoren auf die Finger hauen können. Die Voraussetzung ist, dass Deputierte informierte Deputierte sind. Genau diese Möglichkeit schneiden Sie durch die Bescheidung des Akteneinsichtsrechts ab. Das halten wir für nicht richtig und für einen Schritt in Richtung weniger Demokratie.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir scheint es angebracht, in dieser Debatte wieder ein bisschen mehr zur Sachlichkeit zurückzukehren.
Polemische Äußerungen mögen Sache der Opposition sein, werden aber aus Sicht der CDU-Fraktion dem Thema und seiner tatsächlichen Bedeutung nicht gerecht.
Zu den einzelnen Punkten will ich hier keine weiteren Ausführungen machen. Dazu hat aus meiner Sicht Herr Senator Peiner überzeugend Stellung genommen; dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.
Ich möchte aber auf einen Punkt eingehen, Frau Dräger, den Sie in Ihrem zweiten Beitrag angeführt haben. Natürlich haben auch Beamtinnen und Beamte das Recht, Deputierte zu werden. Daran werden sie doch gar nicht gehindert. Ich stelle mir aber die Frage: Warum muss es ausgerechnet in der Behörde sein, in der sie zuvor tätig gewesen sind? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund.
Lassen Sie uns dieses Thema in aller Ruhe und ohne Aufgeregtheit – oder wie Tacitus sagen würde: sine ira et studio, ohne Zorn und Eifer, – im Ausschuss beraten. Ich freue mich auf diese Beratung
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ich verstehe es nicht, Herr Senator: Wir, die wir hier sitzen, verstehen uns als repräsentative Vertreterinnen und Vertreter der Hamburger Bevölkerung. Auch wir hatten hier das Problem zu regeln, wie man verhindert, dass ein Interessenkonflikt zwischen der Aufgabe entsteht, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger tätig zu sein – sozusagen mit dem Blick auf das Gemeinwesen –, und der Rolle, die wir unter Umständen als Beamte innerhalb der Exekutive spielen.
Die Bürgerschaft hat diesen Konflikt geregelt, und zwar so, dass man ab einer bestimmten Hierarchiestufe nicht gleichzeitig Abgeordneter sein kann. Das ist eine vernünftige Regelung, die zwar Härten für Einzelne gehabt hat