Protocol of the Session on April 14, 2005

Sie haben zwar die absolute Mehrheit, aber Sie haben nicht die absolute Macht. 56 Prozent der Wählerinnen und Wähler sind gegen Ihre Pläne und darunter viele herausragende Köpfe dieser Stadt.

Auch die moralische Legitimation fehlt Ihnen. Sie, die gerade eine beispiellose Daily Soap aus Vetternwirtschaft, Strafanzeigen, Kinderpornos und Privatdetektiven hinlegen, wollen es besser wissen als die Menschen in dieser Stadt?

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Man könnte meinen, das "D" in CDU steht für "Dallas" und nicht für Demokratie.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Deshalb werden wir Ihre Pläne mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. Wir werden aufstehen für die Demokratie. Ich bin mir sicher – und da haben wir eine Parallele zum letzten Jahr –, dass Sie mit Ihrem Vorhaben nicht durchkommen werden. Selbst wenn Sie Ihren Gesetzentwurf hier mit der Brechstange durchsetzen wollen, bei den Hamburgerinnen und Hamburgern werden Sie damit scheitern. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort erhält Senator Nagel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist zum Thema Volksgesetzgebung in den letzten Wochen und Monaten viel gesagt worden, vieles mehrfach, es gab zwei Sitzungen im Rechtsausschuss und es gab eine öffentliche Anhörung. Deswegen werde ich mich hier auf sehr wenige Sätze beschränken.

Erstens: Der Senat kann sich mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf voll und ganz identifizieren.

(Beifall bei der CDU und Zuruf von der CDU)

Der Senat hat sich mit dem bürgerschaftlichen Ersuchen sehr intensiv beschäftigt, was auch daran zu erkennen ist, dass er von den sechs Vorgaben nur fünf im vorgelegten Gesetzentwurf umgesetzt hat.

(Petra Brinkmann SPD: Ach, nee!)

Zweitens: Der Gesetzentwurf wird zu Änderung des Verfahrens der Volksabstimmung führen und zwar – darauf lege ich Wert – im Einklang mit der Hamburgischen Verfassung.

(Beifall bei der CDU)

Die dort verankerte, direkte Mitwirkung an der Landesgesetzgebung und an der Entscheidung anderer Fragen, die der Bürgerschaft als Vertretung des Volkes zugewiesen sind, wird nicht infrage gestellt. Eine Abschaffung der Volksgesetzgebung, wie es die Opposition immer hinstellt, ist weder das Ziel noch die beabsichtigte Wirkung des zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfes.

Der Gesetzentwurf wird aber, drittens, auf jeden Fall zu einer Verschlankung des Verfahrens führen.

(Beifall bei der CDU – Oh-Rufe bei der SPD und der GAL)

Dadurch wird die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden noch effektiver.

(Christian Maaß GAL: So viel Demokratie können Sie gar nicht abbauen wie Sie da aufbauen!)

So werden beispielsweise beim Volksbegehren die Zahlen der bezirklichen Eintragungsstellen und deren Öffnungszeiten bedarfsorientiert so breit festgelegt, dass sich interessierte Bürger – und ich betone interessierte Bürger – dort eintragen können. Wie es in der öffentlichen Anhörung dargestellt wurde, es gäbe dann Warteschlangen von 26 Kilometern und dergleichen mehr,

(Zurufe von der GAL)

ist es schlichtweg reine Utopie. Ich muss dem Vorwurf der Opposition entgegentreten, dass das Verbot des Sammelns von Unterschriften auf der Straße dazu führe, dass Volksbegehren künftig kaum noch erfolgreich seien.

Sie haben die Beispiele von Dr. Jäger gehört. Genau das ist der Fall. Gerade Bayern ist aufgrund der Quoren und Umstände dort ein Prototyp dafür, dass wir in Hamburg genau wie dort nach wie vor eine intakte Volksgesetzgebung haben werden.

(Beifall bei der CDU)

Und genau wie Herr Müller es vorhin gesagt hat: Dieses ausrechenbare Sich-an-Wahlen-Anhängen ist genau der Punkt.

(Zurufe von der SPD)

Die Abkoppelung der Volksentscheide von den Wahlen führt nämlich für alle Volksentscheide zu gleichen Bedingungen.

(Beifall bei der CDU – Christian Maaß GAL: Gehen sie doch einmal in die Schweiz!)

Kein Volksentscheid kann sich so in Zukunft an die unterschiedlich hohe Beteiligung an einer Wahl anhängen. Das wäre sonst ungerecht.

(Christian Maaß GAL: Je weniger abstimmen, des- to besser, super!)

Jeder Volksentscheid stellt sich mit seinem Thema dem Volk Hamburgs in gleicher Weise vor. Die Beteiligung hängt dann nur noch vom Interesse ab und vom Thema, also davon, ob die Bürger tatsächlich daran interessiert sind, dieses Thema in die Volksgesetzgebung einzubringen.

(Jenspeter Rosenfeldt SPD: Warum machen sie es jetzt?)

Das finde ich gerecht und auf jeden Fall verfassungskonform.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf zum Volksabstimmungsrecht ist erstens ausgewogen und zweitens modern. Er verschlankt das Verfahren, ist effektiv und berücksichtigt die direkte Mitwirkung der Bürger an politischen Entscheidungen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU – Jürgen Schmidt SPD: Das war ja dürftig!)

Das Wort erhält der Abgeordnete Klooß.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Schlussworte des Senates, muss ich sagen, sind für mich eine Verhöhnung der Öffentlichkeit,

(Beifall bei der SPD und der GAL – Petra Brinkmann SPD: Allerdings!)

eine Missachtung der Bürgerinnen und Bürger dieser Freien und Hansestadt Hamburg.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Der CDU-Abgeordnete Dr. Jäger, auch Vorsitzender des Verfassungsausschusses – davon hat man hier nicht viel gemerkt –, hat Herrn Dr. Petersen bestätigt, eine staatstragende Rede gehalten zu haben.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Von Ihrer Rede konnte man das, weiß Gott, nicht sagen.

(Beifall bei der SPD und bei Christian Maaß GAL)

Sie war vielleicht in einem gewissen Sinne staatstragend, indem Sie versucht haben, die Argumente des Staates, des Senates, zu übernehmen und sich mit ihnen in einer Art und Weise zu identifizieren, die die Grenze zwischen Exekutive und Legislative verwischt.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Der Innensenator hat es sich noch leichter gemacht: Er hat sich schlicht mit dem Senatsentwurf identifiziert. Eine großartige Leistung.