Sie haben zwar die absolute Mehrheit, aber Sie haben nicht die absolute Macht. 56 Prozent der Wählerinnen und Wähler sind gegen Ihre Pläne und darunter viele herausragende Köpfe dieser Stadt.
Auch die moralische Legitimation fehlt Ihnen. Sie, die gerade eine beispiellose Daily Soap aus Vetternwirtschaft, Strafanzeigen, Kinderpornos und Privatdetektiven hinlegen, wollen es besser wissen als die Menschen in dieser Stadt?
Deshalb werden wir Ihre Pläne mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. Wir werden aufstehen für die Demokratie. Ich bin mir sicher – und da haben wir eine Parallele zum letzten Jahr –, dass Sie mit Ihrem Vorhaben nicht durchkommen werden. Selbst wenn Sie Ihren Gesetzentwurf hier mit der Brechstange durchsetzen wollen, bei den Hamburgerinnen und Hamburgern werden Sie damit scheitern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist zum Thema Volksgesetzgebung in den letzten Wochen und Monaten viel gesagt worden, vieles mehrfach, es gab zwei Sitzungen im Rechtsausschuss und es gab eine öffentliche Anhörung. Deswegen werde ich mich hier auf sehr wenige Sätze beschränken.
Erstens: Der Senat kann sich mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf voll und ganz identifizieren.
Der Senat hat sich mit dem bürgerschaftlichen Ersuchen sehr intensiv beschäftigt, was auch daran zu erkennen ist, dass er von den sechs Vorgaben nur fünf im vorgelegten Gesetzentwurf umgesetzt hat.
Zweitens: Der Gesetzentwurf wird zu Änderung des Verfahrens der Volksabstimmung führen und zwar – darauf lege ich Wert – im Einklang mit der Hamburgischen Verfassung.
Die dort verankerte, direkte Mitwirkung an der Landesgesetzgebung und an der Entscheidung anderer Fragen, die der Bürgerschaft als Vertretung des Volkes zugewiesen sind, wird nicht infrage gestellt. Eine Abschaffung der Volksgesetzgebung, wie es die Opposition immer hinstellt, ist weder das Ziel noch die beabsichtigte Wirkung des zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfes.
So werden beispielsweise beim Volksbegehren die Zahlen der bezirklichen Eintragungsstellen und deren Öffnungszeiten bedarfsorientiert so breit festgelegt, dass sich interessierte Bürger – und ich betone interessierte Bürger – dort eintragen können. Wie es in der öffentlichen Anhörung dargestellt wurde, es gäbe dann Warteschlangen von 26 Kilometern und dergleichen mehr,
ist es schlichtweg reine Utopie. Ich muss dem Vorwurf der Opposition entgegentreten, dass das Verbot des Sammelns von Unterschriften auf der Straße dazu führe, dass Volksbegehren künftig kaum noch erfolgreich seien.
Sie haben die Beispiele von Dr. Jäger gehört. Genau das ist der Fall. Gerade Bayern ist aufgrund der Quoren und Umstände dort ein Prototyp dafür, dass wir in Hamburg genau wie dort nach wie vor eine intakte Volksgesetzgebung haben werden.
Und genau wie Herr Müller es vorhin gesagt hat: Dieses ausrechenbare Sich-an-Wahlen-Anhängen ist genau der Punkt.
Die Abkoppelung der Volksentscheide von den Wahlen führt nämlich für alle Volksentscheide zu gleichen Bedingungen.
Kein Volksentscheid kann sich so in Zukunft an die unterschiedlich hohe Beteiligung an einer Wahl anhängen. Das wäre sonst ungerecht.
Jeder Volksentscheid stellt sich mit seinem Thema dem Volk Hamburgs in gleicher Weise vor. Die Beteiligung hängt dann nur noch vom Interesse ab und vom Thema, also davon, ob die Bürger tatsächlich daran interessiert sind, dieses Thema in die Volksgesetzgebung einzubringen.
Meine Damen und Herren, der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf zum Volksabstimmungsrecht ist erstens ausgewogen und zweitens modern. Er verschlankt das Verfahren, ist effektiv und berücksichtigt die direkte Mitwirkung der Bürger an politischen Entscheidungen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Schlussworte des Senates, muss ich sagen, sind für mich eine Verhöhnung der Öffentlichkeit,
Der CDU-Abgeordnete Dr. Jäger, auch Vorsitzender des Verfassungsausschusses – davon hat man hier nicht viel gemerkt –, hat Herrn Dr. Petersen bestätigt, eine staatstragende Rede gehalten zu haben.
Sie war vielleicht in einem gewissen Sinne staatstragend, indem Sie versucht haben, die Argumente des Staates, des Senates, zu übernehmen und sich mit ihnen in einer Art und Weise zu identifizieren, die die Grenze zwischen Exekutive und Legislative verwischt.
Der Innensenator hat es sich noch leichter gemacht: Er hat sich schlicht mit dem Senatsentwurf identifiziert. Eine großartige Leistung.