Rolf-Dieter Klooß
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Last Statements
Leeve Fru Präsidentin, leeve Kolleginnen un leeve Kollegen, leeve Fründ vun de plattdüütsche Sprook! Dat is jo'n fein Sook worden, dat wi jümmers eenmol in de Legislatur hier in't Parlament op Plattdüütsch diskuteert un villicht dorbi ok mol twüschendörch Platt snackt ward.
Dat weur domols, as uns Präsidentin Fru Dr. Stapelfeldt weur. De hett dat in de Reeg kregen, dat wi hier in't Huus vun alle Frakschoonen en Liddmaat in den Plattdüütschen Rot schickt hebbt. Dat weur toletzt vun de Greunen Fru Gregersen, vun de Swatten Kolleg Reinert un vun de Roten weur ik dat.
Nu hett de Plattdüütsche Rot an alle Parteien en Froogebogen oder en Proovsteen schickt, wo ok de Froog vun de Ortsschillers in ankümmt. Nu harr de CDU jo woll mit alle annern snacken kunnt un wi harrn dat tosomen besloten. Avers, dat is Wohlkampf, un denn kannst die ok nich op de plattdüütschen Mackers verloten.
De köönt dat Water nich hollen, wenn en gode Idee vun den Plattdüütschen Rot kümmt. Nu hebbt se dat klaut un nu is dat ehr Idee. Avers egal, dat is Snee vun güstern. Hüüt stimmt wi den Andrag to. Hett jo ok wat för sik, wenn jümmers mol wedder lütt beten Plattdüütsch in't Oog steken deit un uns erinnert, dat dat Plattdüütsch uns Regionolsprook is un de Europäisch Union dat ok so süht. Bi uns Schooln kunn dat seker noch 'n End beter warden, avers in uns Rundfunk 90,3 mit mien Fründ Gerd Spiekermann klappt dat hervorragend un ik meen, he hett den Fritz-Reuter-Pries vun de Karl-Töpfer-Stiftung, de he in April verlehnt kricht, ok bannig verdeent.
Ik mutt nu avers doch noch mol wat enkeldes to den Andrag seggen: Wenn dat heet, "De Senot schall kieken", keen is dor denn tostännig? Is dat de Kulturbehörd, is dat de Schoolbehörd oder is dat noch een anner Behörd? Dor mutt een oppassen. Dat mutt op jeden Fall een vun de Senatoren wehn, bi de Plattdüütsch keen Fremdsprook is.
Un denn dat Beschrieben vun de Schiller, dat gefallt mi. Is dat vun ju politisch meent mit dat "Hamborg seggt Tschüss"? Wenn dormit düsse Senot meent is, dormit weurn wi inverstohn.
Dat schulln wi denn man duppelt ünnerstrieken. Avers ok sünst hebbt wi nix gegen de Schiller bi't Kaamen un bi't Wegfohren. Markt doch de Lüüd, dat bi uns, in uns Hamborg, dat Platt noch to Huus is.
Nu wat över de Schiller vun de Stadtdeele. Dor mutt de Senot villicht tosomen mit den Plattdüütschen Rot mol oplisten, woneem dat goot is un woneem dat Kinnerkroom weur. Nich överall is dat anbröcht un wenn denn blots en Bookstov weniger oder anners schreben ward, schull man sik dat villicht överleggen. Avers holt ju dorto en poor Plattsnackers, de sik dor utkennt, un mookt dat nich so as in unser Naveroort Glinn. Dor weur erst mol en Schild mookt, wiel man sehn wull, wie so watt utsükt. Denn weur dat wedder afmookt un opletzt hett de Bo-Utschuss besloten, dat man dat mit dat Plattdüütsch op dat Ortsschild noloten schull. Dat is ok een Bispeel vun Sleswig-Holsteen, vun dat de CDU in ehrn Andrag snackt, blots annersrüm.
Un dat bi de Nomensschiller de Bezirksversammlungen mitsnacken mööt, dat is doch ganz kloor. Un denn dat Betohlen. Dor mööt jo woll doch 'n poor Stüer-Euros her, denn mit Spenn un Reklame, as man dat in die Schoolbehörd mol diskuteert harr, kann dat nich gohn.
Op de Schiller dröft keen Firmennoomen stohn. Nu heff ik över den lütten Andrag noog seggt. De SPD stimmt to. - Danke vör de Opmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senator und die Regierungsfraktion versuchen ja, den Vorfall kleinzureden, zu bagatellisieren und die Opfer als Täter hinzustellen. Ich will Ihnen am Anfang meiner Ausführungen ein Zitat aus dem Ihnen vielleicht auch bekannten Buch "Drachenläufer" von Khaled Hosseini vor Augen führen:
"Es gibt nur eine einzige Sünde und das ist der Diebstahl. Jede andere Sünde ist nur eine Variation davon. Wenn Du eine Lüge erzählst, stiehlst Du einem anderen das Recht auf die Wahrheit. Wenn Du betrügst, stiehlst Du das Recht auf Gerechtigkeit."
Meine Damen und Herren, darum geht es hier.
Die Menschen in dieser Stadt und das Parlament haben Anspruch auf Darstellung der Wahrheit, und zwar die Wahrheit von der Regierung, von der Behörde selbst dargestellt, unabhängig davon, ob gefragt wird oder nicht, sondern wenn erkannt wird, dass falsche Dinge berichtet worden sind, besteht eine Verpflichtung, diese zu korrigieren. Das, meine Damen und Herren, ist nicht geschehen. Man kann sich darüber streiten, ob die Fehler in der Statistik schon früher hätten entdeckt werden können und ob der Senator einen Anteil daran gehabt hätte, aber spätestens seit August, September war ihm bewusst, dass hier falsche Zahlen in der Öffentlichkeit waren. Betrug ist nicht nur die Aufstellung von Irrtümern, die Verwendung von Täuschungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung von Irrtümern. Das ist eine der Varianten des Betrugstatbestandes und daran muss der Vorfall gemessen werden. Hier geht es zwar nicht um einen Vermögensschaden, sondern es geht - viel schlimmer - um einen Vertrauensschaden, den sich dieser Senat in der Stadt selbst zugefügt hat.
Wir können noch weiter fragen, wenn wir schon strafrechtlich argumentieren, ob es dafür eine Rechtfertigung gibt. Ich sehe keine. Es gibt ein Motiv, aber ein unlauteres. Das Motiv ist, dass es die Wahlkampfpropaganda der CDU gestört hätte, wenn herausgekommen wäre, dass die Zahlen falsch sind, dass das Verhältnis eben nicht 70 : 30, sondern 30 : 70 wie im Bundesdurchschnitt ist. Das wäre peinlich gewesen. Das wollte uns der Senator ersparen.
Meine Damen und Herren! "Lüden" haben kurze Beine, aber die Stummel reichen noch aus, den Senator dahin zu bekommen …
Meine Damen und Herren! Ich kann verstehen, dass die CDU-Abgeordneten das Bild verkehren und den entstandenen Eindruck in ein Versagen der Opposition ummünzen wollen. Das ist vielleicht politisch verständlich. Aber die Öffentlichkeit nimmt es anders wahr. Ich weiß nicht, ob Sie am Sonntag die Journalistenrunde auf Hamburg 1 gesehen haben. Da waren ernsthafte Journalisten, die das politische Geschehen
verfolgen, zum Beispiel Herr Bahnsen von "Der Welt", dabei. Es gab die einhellige Auffassung, dass das Verhalten des Justizsenators nicht tragbar war. Das können Sie nicht beschönigen.
Ich glaube, der Erste Bürgermeister hat einmal gesagt, die Form sei die Mutter der Demokratie.
Da ist sicherlich etwas dran. Es hat dann aber auch etwas mit Anstand und Ehrlichkeit und vielleicht auch ein bisschen, Herr Lüdemann, mit soldatischen Tugenden zu tun. Ich hätte von Ihnen als Hauptmann der Reserve - vielleicht sind Sie noch höher im Dienst - doch erwartet, dass Sie in dem Moment, in dem der Fehler bekannt geworden war, mannhaft nach vorne gegangen wären und gesagt hätten, dass das alles Mist war und das korrigiert werden müsse. Sie haben es nicht gemacht. Sie haben die Chance verpasst. Damit haben Sie bewiesen, dass Sie dieses Amtes nicht würdig sind.
Ich glaube, es war auch der Erste Bürgermeister, der einmal gesagt hat, dass die Öffentlichkeit kein Interesse an Zahlen habe. Das mag in Teilbereichen stimmen. Ich gebe zu: Die Feinheiten, die sich aus der Datenschutzverschiebung beim Aufsatz der Maske bei der Erstellung der Statistiken ergeben hatten, worüber dann 20 Seiten im Protokoll des Rechtsausschusses referiert worden ist, sind etwas, was die Öffentlichkeit sicherlich nicht so brennend interessiert. Richtig, das Ergebnis ist entscheidend. Aber das Ergebnis war auch, dass spätestens im September bekannt war, dass die Daten falsch erhoben waren. Da hätte es sich gehört, diesen Vorfall zu thematisieren.
Herr Voet van Vormizeele, Sie haben wiederum die Zeit vor 2001 beschworen und Versäumnisse an die Wand gemalt. Ich will nicht weiter darauf eingehen.
Sie wissen selbst, dass das alles Quatsch ist. Das kann man alles im Einzelnen widerlegen. Aber jetzt nehme ich Sie einmal beim Wort. Wenn es dann so war, dass Sie angetreten sind - es soll alles besser werden und Sie wollen keine Fehler machen, die vielleicht früher einmal begangen worden sind -, dann wäre das ein Augenblick gewesen, nach vorne zu gehen und zu sagen, dass das falsch war, Sie das zugeben und abstellen. Es ist aber ein Vierteljahr ins Land gegangen und es ist erst herausgekommen, nachdem das Verstecken, Täuschen und Tarnen nichts mehr nutzte, als die Sache bekannt geworden war. Das ist der Vorwurf, der erhoben werden muss.
Ich war vorhin nicht ganz zum Schluss gekommen. Ich wiederhole meine letzten Worte.
Lüden - habe ich gesagt - haben kurze Beine. Aber die Stummel, die noch vorhanden sind, reichen aus, dass der Senator in der Lage ist, die politische Bühne auf eigenen Füßen zu verlassen, ohne Bewährung. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie können sich denken, dass ich von diesem Gesetzesvorhaben eine gänzlich andere Sichtweise habe, als die, die soeben unser Kollege
Trepoll vorgebracht hat.
In all den Jahren, die ich diesem hohen Hause angehöre, ist mir kein Gesetzesvorhaben untergekommen, dass in einer derart seltenen Einstimmigkeit von den Experten als ungeeignet und falsch kritisiert worden ist, wie der Senatsentwurf des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes.
Es ist ein überflüssiges Gesetz, weil es ein funktionierendes Bundesgesetz gibt. Es ist ein falsches Gesetz, weil es in unzulässiger Weise Jugend- und Erwachsenenvollzug miteinander verknüpft und dadurch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zuwiderläuft. Vor allem aber ist es ein schädliches Gesetz, weil es leider den in der Praxis bereits vollzogenen Schwenk zum Verwahrvollzug zementiert und so seinem selbst erklärten Ziel, für mehr Sicherheit zu sorgen, einen Bärendienst erweist.
Die Argumente, die von unserer Seite, aber auch von den unabhängigen Experten in der Anhörung gegen dieses Gesetz vorgebracht worden sind, sind wohlbekannt, aber ich will Ihnen einige davon heute noch einmal ins Gedächtnis rufen, damit Sie alle wissen, warum dieses Gesetz Murks ist.
Das Gesetz führt unter dem Etikett des Chancenvollzugs den Verwahrvollzug in Hamburg ein. Seit dem Dienstantritt des Ole von Beust-Senats unter freundlicher Mitwirkung des Richters Gnadenlos und seiner Truppe - Sie erinnern sich - ist der Verwahrvollzug zwar bereits Wirklichkeit in dieser Stadt, aber nun wird diese Praxis auch noch gesetzlich normiert.
Eine Chance sollen bei Ihnen nur die willigen und strebsamen Gefangenen erhalten. Aber wie mit den problematischen Gefangenen umgegangen werden soll, deren Bereitschaft, an sich zu arbeiten, erst geweckt werden muss, sagt der Entwurf nicht aus. Diese Gefangenen, die für einen Großteil der Rückfalltaten verantwortlich sind und die für die Bevölkerung am gefährlichsten sind, werden für die Dauer ihrer Haft weggeschlossen und verwahrt. Nach dem Ende ihrer Haft - und die kommt früher oder später für jeden - werden sie in die Freiheit entlassen, ohne darauf ausreichend vorbereitet zu sein und ohne dass man an ihrer Resozialisierung gearbeitet hat. Das sind tickende Zeitbomben.
Es wird an Ihnen sein, Herr Senator, zu erklären, warum Sie zwar alles für die Sicherheit während der Haft unternehmen wollen, aber nichts für die wichtige Zeit danach. Sie legen nun ein Gesetz vor, dass in unzulässiger Weise Vorschriften über den Jugend- und Erwachsenenvollzug vermischt. Ein Entwurf, der den Jugendstrafvollzug zu einem bloßen Wurmfortsatz des Erwachsenenstrafvollzugs macht und nicht einmal einen eigenen Abschnitt für die ganz eigene Vollzugsform vorsieht. Ein solcher Entwurf kann den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht entsprechen.
Das ist Ihnen in der Anhörung auch vielfach vorgehalten worden, aber geändert haben Sie nichts.
Die Verschiebung des Schwerpunkts der Vollzugsarbeit vom Vollzugsziel der Resozialisierung hin zur Vollzugsaufgabe der Sicherheit ist bestenfalls symbolische
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Gesetzgebung, denn sie wendet sich zunächst an die nicht straffälligen Bürgerinnen und Bürger und macht ihnen vor, dass ein Gesetz, welches das Wort Sicherheit nur recht häufig verwendet, auch genau diese Sicherheit erreichen wird. Schlimmstenfalls ist es aber eine Abkehr von allen Erkenntnissen der modernen Strafvollzugswissenschaft und ein Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, welches die Resozialisierung oder genauer gesagt die soziale Integration zum Ziel aller strafvollzuglichen Bemühungen erhoben hat.
Die Zahlen zu den Entweichungen, die Sie uns am Wochenende präsentiert haben, mögen auf den ersten Blick zwar ein erfreuliches Bild liefern, denn die Zahl der Entweichungen ist rückläufig. Wir wollen aber in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass sich dieses zum einen dadurch erklärt, dass Sie die Zahl der Lockerungsmaßnahmen erheblich heruntergefahren haben, und zum anderen in den letzten Jahren weit weniger Menschen in Haft sind, als in den Jahren zuvor. Letzteres macht rein rechnerisch bereits ein Drittel aus.
Die Gefangenenzahl führt mich direkt zu einer der ärgerlichsten Entscheidungen, die der Senat in den letzten Jahren getroffen hat. Es geht um die Umfunktionierung der JVA Billwerder von einer offenen in eine geschlossene Anstalt und um die Steigerung der Zellenkapazität auf Rekordniveau.
Ich habe dieses Gefängnis schon mehrfach als Moloch und Mammutanstalt bezeichnet. Jetzt ist es auch noch ein Geisterknast, weil seine Zellen vielfach leer sind. Obwohl wir Ihnen den heutigen Leerstand von Anfang an prophezeit haben, haben Sie weiter an diesen Plänen festgehalten. Die finanziellen Mittel, welche die Stadt im Hamburger Strafvollzug weiß Gott hätte anderweitig gut gebrauchen können, haben Sie auf Jahre hinaus im wahrsten Sinne des Wortes verbaut.
Wie wir in den letzten Monaten erfahren mussten, nimmt es dieser Senat mit der Einhaltung und der Umsetzung von richterlichen Vorgaben und Entscheidungen nicht so genau.
Meine Fraktion hatte bereits Anfang des Jahres davon Kenntnis erhalten, dass es unter den Senatoren Kusch und Lüdemann im Hamburger Strafvollzug üblich geworden ist, Beschlüsse und Urteile der Strafvollstreckungskammer nicht, nicht sofort oder in ganz anderer Weise umzusetzen, als dieses von den Gerichten erwartet und bestimmt worden ist. Das wurde möglich, weil der Bundesgesetzgeber vor vielen Jahren vergaß - man könnte auch sagen, dass er sich nicht vorstellen konnte, dass es einmal notwendig wäre -, im Strafvollzugsgesetz eine Regelung einzubauen, nach der die Anstalten beziehungsweise die Behörde unter Androhung und Verhängung von Zwangsmitteln dazu gezwungen werden können, richterliche Beschlüsse in der Praxis auch umzusetzen.
Mittlerweile sind durch ein Schreiben eines Richters an den Senat eine Vielzahl solcher Fälle bekannt geworden, in denen Maßnahmen gegen Gefangene, die durch ein Hamburger Gericht für unzulässig erklärt worden sind, trotz anders lautender Beschlüsse absichtlich nicht
umgesetzt worden sind. Das ist ein Skandal.
Es ist mehr als peinlich, dass erst nach einer derart langen Zeit eine Reaktion vonseiten des Senats erfolgt ist.
Dass der Justizsenator nun hoch und heilig versprochen hat, dass so etwas nicht mehr vorkommen werde, ist eine bloße Selbstverständlichkeit. Die Erfahrungen aus diesen Fällen sollten uns aber lehren, dass es dringend notwendig ist, dass eine Zwangsmittelvorschrift gegen die handelnden staatlichen Stellen geschaffen wird.
Wir haben einen Antrag eingebracht, in welchem wir den Senat auffordern, sich für eine solche Regelung auf Bundesebene einzusetzen. Wir fordern Sie auf, sich diesem Antrag anzuschließen.
Kommen wir zurück zu dem Strafvollzugsgesetz. Nicht nur formal, sondern auch inhaltlich scheren Sie aus der einheitlichen Vollzugspraxis der Länder aus. Bis heute haben Sie kein nachvollziehbares Argument geliefert, warum Sie sich nicht dem Zehner-Entwurf für einen Jugendstrafvollzug angeschlossen
und es im Übrigen bei dem bisher bewährten Erwachsenenstrafvollzugsgesetz belassen haben.
Ich bin kein Träumer, was den Ausgang der heutigen Abstimmung angeht. Entgegen den Warnungen und Bedenken, die bereits von Fachleuten aus dem außerparlamentarischen Vorfeld geäußert worden sind, hat die Justizbehörde ihre Vorgaben durchgezogen.
Die Justizbehörde hat die Ausführungen der Experten, die auf die Fehler des Gesetzes schonungslos hingewiesen haben, in den Wind geschlagen und die CDUMehrheit im Rechtsausschuss ist ihr mit ihrer dünnen Mehrheit gefolgt.
Sie hat nur marginale Änderungen akzeptiert. Das ist - wie ich es sehe - ein Ausdruck arroganter Selbstüberschätzung sowie Machtausübung und zugleich ein Beweis für die Rechtsblindheit oder Rechtsfeindschaft des Senats und der Mehrheitsfraktion.
Aber Mehrheiten sind nicht ewig.
Die SPD wird nach der Wahl alles daransetzen, dass dieses Gesetz aufgehoben und durch ein verfassungsgemäßes, modernes und zukunftsgerichtetes Gesetz ersetzt wird. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, das höre ich gerne. Herr Senator Lüdemann, es ist schon erstaunlich, wie Sie hier alles, was Sie vermeintlich gut gemacht haben, noch einmal in Bausch und Bogen in den Himmel loben und alles, was vor Ihrer Zeit war, in die Tonne treten wollen.
Diese Schwarz-Weiß-Malerei glauben Ihnen Ihre eigenen Leute, glaube ich, nicht.
Sie sollten damit auch ein bisschen seriöser umgehen. Sie sollten einmal fragen, wie die Belegungssituation zustande gekommen ist. Wir von der SPD haben immer gesagt - und das entspricht übrigens auch dem gesetzgeberischen Auftrag im Strafgesetzbuch -, dass Kurzzeitstrafzeiten möglichst vermieden werden sollen. Wir haben immer gefordert, dass intelligente Strafen und Sanktionen verhängt werden, die der Haftvermeidung dienen. Darauf sind Sie nie eingegangen. Im Gegenteil. Ihr Vorgänger Kusch war der Meinung, es sollten möglichst viele in den Knast hinein. Das war auch einer der Gründe, weshalb er dann solche hypertrophierte Anstalt hat bauen lassen in Abkehr von den Planungen.
Jetzt haben wir die Situation, dass zu viel Haftraum vorhanden ist und Sie den nicht voll bekommen. Dazu haben Sie kein Wort gesagt, auch nicht zu den Kosten, die da entstanden sind und immer noch entstehen. Sie wollen sich demgegenüber damit brüsten, dass Sie nun in der Lage sind, den ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht verlangten Auftrag, Einzelhaft für die Gefangenen vorzusehen, nun erfüllen zu können. Das ist doch ein klarer Widerspruch. Den sehen wir alle, aber Sie scheinen das zu ignorieren.
Sie haben sich auch damit gebrüstet, dass Sie immer genau hingucken, was mit den Gefangenen geschieht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass Sie beziehungsweise Ihr Vorgänger die Einweisungskommission abgeschafft und Sie sie nicht wieder eingesetzt haben. Ein wichtiges Instrument, das aber heute nicht mehr vorhanden ist, das aber geeignet wäre, den Gefangenen dort hinzuschicken, wo er auch wirklich hingehört.
Sie haben uns vorgehalten, wir würden nur die Täter und nicht die Opfer im Auge haben. Das ist aber doch blanker Hohn, was Sie da sagen. Das stimmt doch überhaupt nicht. Selbstverständlich haben wir die Opfer im Blick und unsere gesamten Bemühungen, die Resozialisierung durch den Vollzug zu ermöglichen, dienen doch dem Schutze des Opfers
und in weiteren Teilen dann der Gesamtbevölkerung als Vermeidung von zukünftigen Straftaten. Das ist doch der Sinn der Sache und das können Sie hier nicht so verhöhnen.
Sie dürfen auch nicht darüber hinweggehen oder das sogar noch verteidigen, dass Sie bestimmte Sachen im Vollzugsgesetz einfach umbenannt haben. Jetzt heißt es bei Ihnen nicht mehr Urlaub, sondern Freistellung von der
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Haft. Das ist ein Ausdruck, der die Sache beschönigt. Sie haben außerdem dieses Instrument noch erschwert.
Ich kann daran erinnern, dass der von Ihnen benannte Sachverständige Arloth, der Präsident des Landgerichts Augsburg und Professor für Strafrecht, Ihnen gesagt hat, dass man so etwas eigentlich nicht machen kann und das sei ein Etikettenschwindel, der so gar nicht möglich ist.
Ein letztes Wort zur Aktenvorlage. Herr Senator, da haben Sie etwas durcheinandergebracht. Die Aktenvorlage, die wir durchgesetzt haben, bezog sich auf die sogenannten Bestechungsvorfälle und nicht auf die Renitenzfälle. Der Bestechungsvorwurf war der, dass durch Abmachungen der Justizbehörde mit Gefangenen die Rücknahme von Rechtsmitteln ermöglicht oder günstig beeinflusst wurde. Darum haben wir ein Aktenvorlageersuchen gestellt und die Akten eingesehen. Das hat aber nichts mit den Renitenzfällen zu tun, das heißt den Fällen, wo die Vollstreckungsbehörde nicht den Auflagen und Beschlüssen der Vollstreckungskammern nachgekommen ist. Dazu hätten Sie ein Wort mehr sagen können.
Wir haben nichts dagegen, dass sich die Vollstreckungsbehörde mit den Richtern treffen will oder dass sie Gespräche führen will. Nur das ist etwas anderes als das, was der Gefangene, der in seinen Rechten verletzt worden ist, dann selbst als Anspruch hat. Diesen Weg, den wir hier beschritten haben, können Sie auch nicht verächtlich machen. Der Senat selbst hat beispielsweise Bundesratsinitiativen ergriffen, wenn es darum geht, anstelle von Freiheits- oder Geldstrafen das Fahrverbot als Sanktion einzuführen. Das ist eine Sache, die wir im Prinzip auch gutheißen. Die ist allerdings - das muss ich auch noch einmal sagen - ein alter Hut. Die Diskussion wird seit vielen Jahren in der Literatur und in der Praxis geführt. Wenn Sie jetzt versuchen, das auf diesem Wege zu machen, ist das in Ordnung. Dann verstehe ich aber nicht, weshalb Sie dagegen sind, über eine Bundesratsinitiative ein wichtiges Instrument für die Verbesserung der Rechte der Gefangenen auf den Weg zu bringen. - Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will eines vorweg sagen: Es ist natürlich gut, dass es in dem konkreten Fall jetzt zu einer Lösung gekommen ist, aber die Lösung, die gefunden worden ist und so, wie sie zustande gekommen ist, hinterlässt doch einen schalen Beigeschmack. Das ist auch das Echo, das insgesamt in der Stadt zu finden ist. Lesen Sie die Zeitungen.
Herr Senator Gedaschko, Sie gelten als Fachmann auf vielen Gebieten. Aber so, wie Sie sich bei der Debatte im Januar auf dem Gebiet des Emissionsschutzes vergaloppiert hatten, so haben Sie es auch jetzt wieder im Baurecht getan. Es ist doch so, wenn es einen Bebauungsplan gab, der ein Vorhaben, wie es jetzt verwirklicht worden ist, verhindert hätte, dann hätte es die Möglichkeit gegeben, den Bebauungsplan zu verändern. Wenn sich nun alle Fraktionen in der Bezirksversammlung Wandsbek einig darüber gewesen wären und das Bezirksamt - und ich unterstelle das mal -, dann gibt es auch Mittel und Wege, solch ein Verfahren in den Fristen abzukürzen und schnell zu Lösungen zu kommen.
Wenn es rechtliche Bedenken gab, dann hätte man Zuflucht nehmen können - wenn es denn geeignet gewesen wäre - zu dem von Ihnen mit der Mehrheit der CDU durchgedrückten Gesetz mit der Ergänzung des Paragrafen 29 a zum Ausführungsgesetz des Achten Sozialgesetzbuches. Aber das war völlig ungeeignet und es ist bedauerlich, aber ich habe recht behalten, dass es ein Placebo war, nein, es war weniger als ein Placebo, denn bei Placebos kann manchmal der Glaube helfen, aber hier nützt der Glaube nichts, wenn es harte Interessen sind, die aufeinanderstoßen.
Wir haben Ihnen damals einen Gesetzesvorschlag geliefert, der es im Rahmen der Abwägung eines Bebauungsplanverfahrens oder auch eines Befreiungsverfahrens möglich gemacht hätte, zugunsten der Kinder zu votieren.
Das hätte allerdings bedeutet, dass Sie sich dazu bekannt hätten, dass Ihnen die Föderalismusreform diese Gesetzgebungskompetenz gegeben hat. Das haben Sie nicht gewollt. Das haben Sie nicht geglaubt und das steht in einem seltsamen Kontrast zu einem anderen Bereich. Von der Gesetzgebungskompetenz, die Sie im Bereich des Strafvollzugs bekommen haben, haben Sie willigst Gebrauch gemacht und sind noch darüber hinaus gegangen und haben ein Gesetz gemacht, das bundesweit Hohn und Spott verdient und das auf dem Prüfstand der Gerichte und bei wechselnden Mehrheiten keinen Bestand haben wird. Aber als Sie die Gelegenheit gehabt hätten, sich für die Kinder zu entscheiden, da haben Sie versagt.
Es ist kein Einzelfall, Frau Strasburger. Ich brauche nur in das "Hamburger Abendblatt" von heute zu gucken. Dort steht:
"Laut Anfrage gibt es laufende Verfahren gegen Jugendeinrichtungen in Bergedorf, Harburg, Mitte sowie Wandsbek."
Wahrscheinlich ist das "Hamburger Abendblatt" klüger als Sie.
Nur noch ein kleiner Hinweis, Herr Senator Gedaschko: Die Baunutzungsverordnung ist Bundesrecht. Das hat nicht die SPD in Hamburg gemacht. Wahrscheinlich meinen Sie ein anderes Regelungsverfahren, aber das Stichwort müssen Sie selbst finden.
Ich will zum Schluss - Sie wissen ja, dass ich Ihnen gerne schöne Zitate gebe - folgendes wunderbare Zitat sagen:
"Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben: Die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder."
Das hat im 13. Jahrhundert Dante Alighieri, der große italienische Philosoph und Dichter gesagt.
Wenn es Ihnen ernst ist, dass die Augen der Kinder weiter leuchten und sich nicht verdunkeln,
weil es Ihnen erschwert wird, kindergerecht in Einrichtungen zu leben, dann tun Sie etwas dagegen, machen Sie Nägel mit Köpfen und verändern Sie die Gesetze so, dass Entscheidungen in Zweifelsfällen zugunsten der Kinder ausgehen. - Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Auch die SPD unterstützt den Antrag des Senats an die Bürgerschaft, dem Institut für Rechtsmedizin die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die erfolgreiche, vorbildliche und in ganz Deutschland anerkannte Arbeit fortzusetzen und zu garantieren.
Da Kollege Dr. Langhein hier schon eine kleine Vorlesung in Bezug auf Wahrheitsfindung im Allgemeinen und die Rolle des Instituts für Rechtsmedizin dabei im Besonderen gehalten hat, muss ich nicht noch etwas hinzufügen. Aber ich darf mit Genugtuung und auch ein wenig Stolz darauf hinweisen, dass insbesondere die SPD und die SPD-geführten Senate sich um die Stärkung der Verletztenrechte bemüht haben und dafür Einrichtungen bereitgestellt haben. Im Zuge dessen haben sie unter anderem dem Institut für Rechtsmedizin die Aufgabe erteilt, sich um die Opfer häuslicher Gewalt zu kümmern und Erstversorgung und Dokumentation zur Beweissicherung zu machen.
Sie können das unter anderem in der Mitteilung des Senats vom 27. April 1999 "Hamburger Initiative zur Stärkung der Verletztenrechte" oder in der Mitteilung des Senats vom 15. Mai 2001 zum Ersuchen der Bürger
schaft zum Thema "Maßnahmen gegen häusliche Gewalt" nachlesen. Es wäre nicht falsch, sondern fair gewesen, wenn im heutigen Senatsantrag diese Tradition erwähnt worden wäre, aber das holen wir hiermit nach.
Meine Damen und Herren! Es trifft zu, dass die Arbeit des Instituts für Rechtsmedizin sowohl im Bereich der klassischen forensischen Medizin als auch in seiner Rolle für den Opferschutz unverzichtbar ist. Deshalb muss ihm auch der notwendige finanzielle Rückhalt gegeben werden. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige ergänzende Bemerkungen. Ich rufe vorab noch einmal in
A C
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Erinnerung, dass Maßregelvollzug und Strafvollzug - natürlich nicht organisatorisch aber eben ihrer Rechtsmaterie nach - eng miteinander verbunden sind. Auch der Maßregelvollzug ist Strafvollzug. Das hat die im Senat federführende Gesundheitsbehörde aber offenbar aus den Augen verloren - mit fatalen Folgen. Das hat uns unter anderem die Expertenanhörung gezeigt.
Beiden Vollzugsarten ist gemein, dass in ihnen - naturgemäß, möchte man sagen - der schwerste Grundrechtseingriff vollstreckt wird, den unsere Rechtsordnung vorsieht, der Freiheitsentzug. Wer darüber hinaus mit der besonderen Situation im Maßregelvollzug vertraut ist, weiß, welch großen Herausforderungen sich die Bediensteten in Form der Insassen und der von ihnen verübten Taten gegenüber sehen und dass Grundrechtseingriffe von schwerster Intensität noch mehr als im Bereich des Strafvollzugs an der Tagesordnung sind. Was für den Strafvollzug gilt, sollte daher - so will man meinen - gerade auch für den Maßregelvollzug Geltung haben.
Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn man sich den vorliegenden Gesetzesentwurf betrachtet. Es wird, das ist unsere Befürchtung, ein erster Schritt hin zu einer vollständigen oder jedenfalls wesentlichen Privatisierung des Vollzugs insgesamt vorgenommen. Durch die Beleihung der Firma Asklepios mit der Durchführung des Maßregelvollzugs ist ein Stein ins Rollen gebracht worden, den Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, nicht mehr aufhalten können.
Wir haben mit unserem Änderungsantrag deutlich gemacht, wo die Grenzen zulässiger Privatisierung liegen. Wesentliche Aufgaben innerhalb des Vollzugs, die besonders intensive Grundrechtseingriffe mit sich führen - wie die Entscheidung über Lockerung und die Anordnung von Zwangsmaßnahmen - oder sonst hoheitlicher Natur sind, dürfen nicht von Privaten durchgeführt werden.
Durch den Volksentscheid zum LBK-Verkauf ist Ihnen vor wenigen Jahren von den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern deutlich ins Stammbuch geschrieben worden, dass sie eine Privatisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge oder von Kernbereichen des hoheitlichen Handelns nicht wollen.
Die Menschen wollen es nicht, weil sie wissen, dass betriebswirtschaftliches Denken zwar stets hilfreich, aber auch nicht allein selig machend ist. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben sich schon damals gegen den Willen des Volkes entschieden. Sie tun es in diesem Falle auch.
Wenn die Justizbehörde - insofern im Einklang mit den Experten im Strafvollzug - auf eine Kleine Anfrage vollmundig erklärt, sie denke nicht an eine Privatisierung, ist das ein bloßes Lippenbekenntnis, denn wenn sie es ernst meinte, hätte sie im Senat diese Position auch mit Blick auf den Maßregelvollzug vertreten müssen.
Sie hat es nicht getan, weil das nicht in das Konzept des LBK-Verkaufs an Asklepios gepasst hätte. Man darf gespannt sein, ob diese Grenzüberschreitung vor den Gerichten Bestand hat.
Eine weitere Neuerung, die der Gesetzentwurf enthält und gegen die wir uns klar aussprechen, ist die Beteiligung der Staatsanwaltschaft an der Entscheidung über die Gewährung von Lockerungen. Die Expertenanhörung hat gezeigt, dass es hierzu keine Notwendigkeit gibt. Die bisherige Hamburger Praxis hat sich auch im Ländervergleich bewährt. Dies hätten Sie im Übrigen, Herr Kollege Müller-Kallweit, selbst auch ausführen können. Es passt Ihnen aber offenbar nicht in den Kram.
Selbst die Staatsanwaltschaft Hamburg will an dieser Entscheidung nicht beteiligt werden, denn sie kann weder in sachlicher noch in fachlicher Hinsicht neue Erkenntnisse in die Abwägung bringen. Es ist aber beabsichtigt - Sie sind sich noch nicht einmal zu schade, das öffentlich zu sagen -, dass es durch die Beteiligung der Staatsanwaltschaft im Ergebnis - gewissermaßen durch vorauseilenden Gehorsam - zu einer noch restriktiveren Handhabung der Gewährung von Lockerungen kommt, als es ohnehin unter Ihrer Ägide in den letzten Jahren der Fall war.
An dieser Stelle zeigt sich wieder einmal, dass auf dieser Seite des Plenums ein vollkommen ungerechtfertigtes Misstrauen gegenüber der fachlichen Kompetenz der zuständigen Mitarbeiter im Maßregelvollzug vorhanden ist. Sonst würden Sie nicht darauf bestehen, dass die Staatsanwälte als oberste Sicherheitsinspektoren an diesem Verfahren beteiligt werden sollen.
Wir haben uns mit unserem Änderungsantrag auch dagegen ausgesprochen, dass es nach Ihrem Gesetz möglich sein soll, durch die Hausordnung schwere Eingriffe in Rechtspositionen der Patienten zu rechtfertigen. Entsprechende Anordnungen können und dürfen aber nur durch die Anstaltsleitung ausgesprochen werden. Eine Hausordnung ist keine zulässige Rechtsgrundlage.
Wir haben diese und weitere Punkte, auf die ich an dieser Stelle aus Zeitgründen nicht weiter eingehen kann, in einem eigenen Änderungsantrag eingebracht. Wir halten diese Änderung für derart wesentlich, dass wir ohne sie nicht bereit sind, dem Gesetzentwurf des Senats zuzustimmen. In seiner jetzigen Form stellt dieses Gesetz nämlich einen weiteren Schritt in eine falsche Richtung dar, nämlich hin zu einem auf Restriktionen setzenden Vollzug, der sich immer weiter vom Ziel der Heilung entfernt und uns überdies durch die Beleihung auf Asklepios auf einen Weg bringt, den wir nicht mitgehen wollen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, Sie haben gesagt, wir hätten unterschiedliche Wahrnehmungen über die durchgeführten Verhandlungen und Expertenanhörungen. Wir haben Wahrnehmungen, aber woher Sie Ihre haben, weiß ich nicht. Sie waren ja nicht dabei.
Ihr Staatsrat war dabei, aber der ist heute nicht hier.
Sie haben in einer unglaublich demagogischen Art - allerdings auch leicht zu durchschauen und deshalb wirkungslos - gemeint, wir wüssten die Arbeit der Bediensteten im Maßregelvollzug nicht zu schätzen oder wir würden sie niedermachen oder auf ihrem Rücken etwas veranstalten.
Das ist absoluter Unsinn. Frau Brinkmann hat es ausgeführt, aber wenn Sie wollen, kann ich es auch noch einmal sagen. Natürlich haben wir äußerste Hochachtung vor der Arbeit dieser Menschen, die unter schwersten Bedingungen ihren Dienst versehen. Nur durch ihre Arbeit ist es dazu gekommen, dass Hamburg über Jahre hindurch, schon lange bevor die CDU das Sagen hatte, in Deutschland seinen guten Ruf erworben hat. Das ist also dummes Zeug.
Nun zur Frage der Privatisierung. Frau Spethmann, wenn Sie als Juristin nicht erkennen können, dass es einen Unterschied zwischen einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis und einem privatrechtlichen Anstellungsvertrag gibt, dann müssten Sie sich überlegen, vielleicht noch einmal in die Grundlagen hineinzugucken.
Das ist ein Riesenunterschied. In Deutschland steht selbst in den Bereichen, in denen Privatisierungen und Delegationen stattgefunden haben, die oberste Leitung der Anstalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
So ist es beispielsweise auch in Niedersachsen. Das hat eine große Bedeutung, weil wir nämlich auf der Grundlage des Beleihungsvertrags gesehen haben, welche Möglichkeiten die Anstalt und der Träger der Anstalt haben. Mit viel Mühe haben wir es erreicht, dass uns der Beleihungsvertrag zugänglich gemacht wurde. Es wäre möglich, hier aus den Einzelheiten zu zitieren, aber es reicht aus, wenn ich sage, die Entscheidung über Widersprüche und Beschwerden liegt bei der Anstaltsleitung. Aber das ist eine privatrechtliche Angelegenheit.
Dann ist dieser ganze Vertrag auf eine Dauer angelegt, die eine Generation beträgt, mit einer Kündigungsfrist, die so lang ist wie die übliche befristete Arbeitsleistung für einen Vorstandsvorsitzenden. Jetzt können Sie sich das ausrechnen.
Das heißt, wir haben de facto eine Privatisierung, eine Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf einen privaten Träger. Hinzu kommt die Hausordnung. Mein Kollege Dr. Steffen hat besonderen Wert darauf gelegt, ich bin ihm dankbar dafür, dass er insistiert hat. Auch der Blick in die Hausordnung zeigt, dass diese Hausordnung viel mehr ist als nur das Regeln von normalen Verhaltensweisen in einer geschlossenen Umgebung. Darüber hinaus gibt es dort auch Möglichkeiten für die Anstaltsleitung, bei bestimmten Verhaltensweisen einzugreifen. Das gehört da nicht hinein.
Aber zusammen genommen ist es eine höchst bedenkliche Sache und Sie können, wenn Sie auf die Beschlusslage von vor zwei Jahren verweisen, wirklich nicht der SPD und der GAL vorwerfen, wir hätten das gewollt. Im Gegenteil, wir haben es nicht gewollt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kein rechtspolitisches Thema hat uns hier in Hamburg in den letzten Jahren derart beschäftigt, wie der Strafvollzug.
Von dem Vorgänger des heutigen Justizsenators wurde der Strafvollzug zu einem seiner Schwerpunkte erklärt und sein Nachfolger, Herr Lüdemann, ist den einmal eingeschlagenen Weg weitergegangen.
Heute ist der Strafvollzug in Hamburg - das ist in Fachkreisen unbestritten - ein Verwahrvollzug ältester Prägung. Verehrte Frau Kollegin Spethmann, wenn Sie das hier belobigen und für in Ordnung befinden, dann ist das ein Kotau vor dem Senat, aber keine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Zuständen und den Möglichkeiten einer Verbesserung derselben.
Auch wenn das neueste Etikett, das Sie Ihrer Politik aufdrücken Chancenvollzug lautet, so ist doch in Wahrheit
festzustellen, dass seit Einführung des Strafvollzugsgesetzes in den Siebzigerjahren niemals so wenig in den Vollzug investiert wurde, wie heute.
Damit wir uns richtig verstehen: Mit Investieren sind keine Geldmittel gemeint. Dort haben Sie mit dem Prachtbau in Billwerder Ihrer gescheiterten und verfehlten Politik ein gruseliges Denkmal gesetzt, ein Mahnmal für die Law and Order-Fantasien von Kusch, Schill & Co., mit dem Sie vielen Bürgern dieser Stadt den Kopf verdreht haben.
Als im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen wurde, war es meine Fraktion, die bis zuletzt versuchte, das zu verhindern. Es ist bedauerlich, dass uns das nicht gelungen ist, denn von Anfang an war uns klar, dass dieser Senat nicht lange zögern würde, um von seinen neuen Befugnissen Gebrauch zu machen.
Zu verlockend war die Gelegenheit, eine Vollzugspraxis, die mit den bisherigen gesetzlichen Regeln nicht im Einklang stand und die vor den Strafvollstreckungskammern des Landsgerichts Hamburg ein um das andere Mal aufgehoben und korrigiert werden musste, auf eine eigene gesetzliche Basis zu stellen. Was hier passiert, sollte einem zu denken geben.
Anstatt das eigene hoheitliche Handeln den Gesetzen anzupassen, passen Sie die Gesetze Ihrem Handeln an.
Die von Ihnen vorgenommene Gleichsetzung der Vollzugsaufgabe, die Sicherheit der Allgemeinheit und des Vollzugsziels sozialer Integration mag auf den ersten Blick harmlos, ja selbstverständlich erscheinen. Tatsächlich handelt es sich um die bereits genannte Abkehr vom resozialisierenden Strafvollzug hin zum Verwahrvollzug. Es erinnert mich an die alte Doktrin vom Vollzug, wonach es hieß: Punitur quia peccatum est.
In der Praxis wird diese Verschiebung dazu führen, dass mehr Gefangene schlecht bis gar nicht auf die Freiheit vorbereitet aus den Knästen entlassen werden. Am Ende steht nicht mehr, sondern weniger Sicherheit für die Bevölkerung.
Die von Ihnen vorgenommene Privilegierung des geschlossenen vor dem offenen Strafvollzug ist ein Ausdruck dieser veränderten Vollzugswirklichkeit. Bezeichnenderweise findet sich in Ihrer Gesetzesbegründung kein einziger Satz, warum der geschlossene Vollzug nunmehr Regelvollzug sein soll. Die Ausführungen von Frau Spethmann waren eher ein hilfloser Versuch, dieses hier nachzuholen.
Was versprechen Sie sich davon, außer dass Sie sich an den Stammtischen als konsequenter Bestrafer brüsten können? Was Sie machen, ist an vielen Stellen alberne Schaupolitik. So streichen Sie beispielsweise den Begriff Urlaub und sprechen nunmehr von Freistellung von der Haft. Das ist eine Veralberung der Wähler, denn Sie geben dem Kind nur einen anderen Namen.
Genau an dieser Stelle erkennt man, dass Sie von Ihrem eigenen Konzept, wenn man es denn so nennen will, nicht einmal selbst überzeugt sind. Alle Expertenanhö
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rungen und Aufschreie der Fachverbände haben doch gezeigt, dass Lockerungen, Urlaub, Freistellungen oder wie Sie das immer nennen wollen, als Mittel und Werkzeuge einer sozialen Integration der Gefangenen unverzichtbar sind.
Sie haben in Ihrer Drucksache erklärt, Sie hätten die Verbände sprechen lassen, was angeblich zu Korrekturen geführt hat. Aber Sie lassen uns das nicht nachprüfen. Sie haben den Satz, der auf eine Anlage Bezug nimmt, worin diese Verbandsstellungnahmen enthalten sein sollen, gerade durch einen unschuldigen kleinen Zettel wieder ausgestrichen. Wir sollen das also nicht sehen. Das halte ich für einen Skandal.
In den letzten Jahren mussten wir feststellen, dass vor allem die Jugendkriminalität auf dem Vormarsch und zu der neuen großen Herausforderung der Rechts- und Innenpolitik geworden ist. Am Ende ist es der Strafvollzug, der sich mit den minderjährigen Tätern auseinandersetzen muss. Das Bundesverfassungsgericht hat verlangt, dass der Strafvollzug an Jugendlichen auf eine eigene, gesetzliche Grundlage gestellt wird.
Die SPD-Fraktion hat daher in diesem Jahr bereits einen eigenen Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug vorgelegt, in dem die Grundlagen und Regeln für einen modernen und humanen Strafvollzug gelegt werden. Der Senat hat sich diesem Vorhaben, welches von insgesamt neun Bundesländern getragen wird, nicht angeschlossen und in seinem heute zur Debatte stehenden Entwurf für ein neues hamburgisches Strafvollzugsgesetz die Regeln für den Jugendstrafvollzug hineingewurstet. Das führt dazu, dass der verfassungsmäßig vorgeschriebene Erziehungsauftrag in der Jugendhaft eingeschränkt und unter das Diktat der Sicherheit und Ordnung der Anstalt gestellt wird. Die Anstalten, die nach Ihren Vorstellungen und nach Ihrem neuen Gesetz geführt werden, werden zukünftig höhere Rückfallquoten produzieren. Das prophezeie ich Ihnen.
Eine beschämende Rolle hat die CDU-Fraktion gespielt. Sie hat den Gesetzentwurf der GAL und vorher den der SPD ohne Debatte und ohne Ausschussberatung schnöde abgelehnt. Es wird Ihnen aber nichts nützen, denn die Inhalte werden in den anstehenden Ausschussberatungen zur Sprache kommen. Das verspreche ich Ihnen.
Der Senat setzt mit seinem Antrag seinen Sonderweg fort, der Hamburg rechtspolitisch isoliert. Die Zersplitterung des Strafvollzugsrechts in Deutschland wird weiter vorangetrieben. Der Endpunkt ist deutlich sichtbar, und zwar privatisierte Haftanstalten, in denen sich auf Gewinnmaximierung fixierte Unternehmen daran versuchen dürfen, aus gefährlichen Straftätern bessere Menschen zu machen. Mit der Übertragung des Maßregelvollzugs im AK Ochsenzoll auf den privaten Betreiber Asklepios hat dieser Senat bereits den Anfang gemacht. Weiteres wird folgen. Das muss man befürchten, auch wenn Sie das heute noch in Abrede stellen werden.
Ich kann Ihnen daher eines sicher voraussagen.
Dieses Gesetz werden wir wieder einkassieren, wenn wir Sie im Februar von der Senatsbank jagen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein paar Bemerkungen müssen nach den Worten des Senators erlaubt sein. Wenn hier immer vom offenen und geschlossenen Vollzug die Rede ist und der Hamburger Vollzug gerühmt wird, weil er angeblich schon den geschlossenen Vollzug zu ungefähr 80 Prozent vollzieht, dann dürfen wir nicht vergessen, dass diese Lage hergestellt worden ist durch den Senator Kusch,
der die Praxis geändert hat und aus einer als offene Anstalt geplanten JVA Billwerder eine geschlossene gemacht und sie zu einer gigantischen Fehlplanung geführt hat, die zur Hälfte leer steht, den Steuerzahler Millionen kostet und nichts zum Rechtsfrieden beiträgt.
Vielleicht sind Sie enttäuscht, dass die Richter nicht so viele Menschen in Freiheitsstrafe verurteilen, aber so ist es nun einmal. Sie versuchen jetzt den geschlossenen Vollzug als das allein selig Machende darzustellen, damit
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Sie wenigstens die Anstalt in Billwerder halb voll bekommen.
Das ist mit Sicherheit der falsche Weg.
Sie verteufeln immer den offenen Vollzug und lassen dabei offen, was denn daran eigentlich so schlimm ist. Sie malen immer ein Gespenst an die Wand, das es überhaupt nicht gibt. Dann sagen Sie doch einmal, wie viele Versagensfälle im offenen Vollzug gegeben waren und welche Qualität dieses Versagen hatte, ob es einmal eine Überschreitung des Urlaubs um eine Stunde oder so gab oder ob in der Zeit des Freigangs irgendetwas Schlimmes passiert ist. Es gibt keine Zahlen, die das belegen und sagen könnten, dass der offene Vollzug so verderblich war, dass wir das jetzt umsteuern müssten.
Wenn Sie jetzt das Wort vom Chancenvollzug hervorheben, dann will ich Ihnen einmal sagen: Wir werden das mit Blick auf den Jugendstrafvollzug genau unter die Lupe nehmen müssen. Es spricht einiges dafür, dass diese Art von Vollzug, die Sie Chancenvollzug nennen, verfassungsrechtlich äußerst bedenklich ist. Was den Erwachsenenvollzug angeht, werde ich den Verdacht nicht los, dass Sie mit dem Beschwören der Eigenverantwortlichkeit des Gefangenen vertuschen wollen, dass Sie nicht genug Geld ausgeben und nicht genügend Personal einstellen, um die Gefangenen angemessen zu betreuen.
Der Verwahrvollzug, den wir Ihnen vorhalten, ist auch das, was wir damit meinen. Nämlich: Im Vollzug wird - das bestätigen uns die Fachleute und auch die Vollzugsbediensteten - weniger als in früheren Jahren für die Gefangenen getan. Sie werden früher eingeschlossen und haben weniger Möglichkeiten, Freizeitbeschäftigungen nachzugehen. Das ist etwas, was letztlich dazu führt, dass sie eben dann doch eher verwahrt werden, als dass man sie in der Haft auf das Leben in Freiheit vorbereitet. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir trotz der vorgerückten Zeit, mit einem Zitat zu beginnen. Ich hoffe, dass ich damit das Interesse meiner Fraktionskollegin Frau Duden gewinne.
Das Zitat lautet:
"Der Strom der menschlichen Geschäfte wechselt, nimmt man die Flut wahr, führt sie zum Glück, versäumt man sie, so muss die ganze Reise des Lebens sich durch Not und Klippen winden."
Diese schönen Shakespeare-Worte - für die LiteraturFreunde: Aus Julius Cäsar, vierter Akt, dritte Szene -
finden sich als Ausklang im Grünbuch der EUKommission zur europäischen Meerespolitik, über die wir heute debattieren.
Ich will Ihnen sagen, warum ich dieses Zitat meinem Beitrag vorangestellt habe. Eine vorausschauende Politik muss wichtige Themen aufgreifen, formulieren und auf die politische Tagesordnung setzen. Genau dies hat unser Nachbarland Schleswig-Holstein noch unter der Ministerpräsidentin Heide Simonis getan.
Das Ergebnis dieser klugen und vorausschauenden Politik ist, dass heute ganz Europa über eine integrierte europäische Meerespolitik spricht. Es geht dabei um nicht weniger als um einen ressortübergreifenden koordinierten Ansatz im Umgang mit dem Meer, der wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Aspekte zusammenführt.
Ich hätte mir gewünscht, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg sich in vergleichbarer Weise um das Thema gekümmert hätte.
Leider ist das nicht der Fall. Im Juni vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission das sogenannte Grünbuch
vorgelegt, in dem sie Fragen aufwirft, wie eine europäisch integrierte Meerespolitik aussehen kann. Der Konsultationsprozess zu diesem Grünbuch läuft noch bis Ende dieses Monats. Der Bundesrat hat unter Federführung der norddeutschen Länder im März eine Stellungnahme für Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss der Regionen hat sich unter Federführung des schleswigholsteinischen Europaministers Uwe Döring ebenfalls geäußert.
Im Juli wird das Europäische Parlament seine Stellungnahme verabschieden und im Oktober wird die Kommission auf der Grundlage der Konsultationen einen Aktionsplan vorlegen.
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat schon im März dieses Jahres einen Antrag vorgelegt, der den Senat dazu bewegen wollte, Stellung zu diesem wichtigen Thema zu beziehen und seine Bedeutung für Hamburg zu konkretisieren.
Es ist keineswegs damit getan, nur Einfluss auf den Meinungsbildungsprozess der europäischen Institutionen zu nehmen. Bereits heute, da sich eine europäische Meerespolitik in ihren Konturen abzeichnet, müssen wir auch hier vor Ort unsere Hausaufgaben machen. Es geht um wichtige Themen, einige sind schon genannt: die Verbesserung und der Schutz der Meeresumwelt, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen der Meere, die Rolle der Häfen und der Schifffahrt, die Arbeitsbedingungen auf See, Ausbildungskapazitäten in der Seefahrt und - nicht zuletzt - die Bewältigung der Folgen des Klimawandels.
Die SPD-Fraktion wollte, dass sich der Senat hierzu äußert. Leider hat die CDU unseren Antrag im Ausschuss abgelehnt.
Vielleicht war sie eifersüchtig, dass ihr das nicht vorher eingefallen war. Aber egal, Sie haben die Kurve noch bekommen und haben sich dem Thema inhaltlich zugewandt. Das ist gut so und deshalb haben wir im Europaausschuss alle konstruktiven Vorschläge unterstützt, die zur Meerespolitik passen und dahin gehören. Wir begrüßen also ausdrücklich das Ergebnis. Der Forderungskatalog liegt Ihnen vor. In ihm sind, so denken wir, in ausreichendem Maße sowohl die ökonomischen als auch die ökologischen Dimensionen berücksichtigt. Was uns allerdings fehlt, ist der Hinweis auf die Hausaufgaben, die in Hamburg zu erledigen sind.
Die maritime Wirtschaft bietet gerade für Hamburg erhebliche Entwicklungspotenziale. Hamburg ist ein renommierter Werftenstandort. Allein in der Schiffbau- und in der Offshore-Zuliefererindustrie sind in Hamburg circa 10.000 Menschen in 80 Unternehmen beschäftigt. Hamburg ist der herausragende Reederstandort. Mit der HSHNordbank ist der weltgrößte Schiffsfinanzierer am Standort Hamburg. Dazu kommen Forschungseinrichtungen von Rang, ebenso der Internationale Seegerichtshof.
Hamburg ist der maritime Standort schlechthin in Deutschland. Was tut der Senat? Er gibt ein Gutachten in Auftrag. Während Schleswig-Holstein zum Vergleich bereits umfangreiche Potenzialanalysen vorgelegt hat und seine Aktivitäten in einer Landesinitiative Zukunft Meer bündelt, wird in Hamburg erst Mitte des Jahres mit
den Ergebnissen eines Gutachtens über ein maritimes Cluster mit Schleswig-Holstein gerechnet.
Der SPD-Fraktion war es ein Anliegen, dass Hamburg die Chancen, die in einer europäischen Meerespolitik liegen, nicht verschläft. Dazu muss man der Entwicklung vorangehen und nicht hinterherlaufen.
Die Stellungnahmen zum Grünbuch der EU-Kommission, die heute mit dem Ausschussbericht zur Abstimmung stehen, kommen für die EU-Kommission noch rechtzeitig, für die große Konferenz Anfang Mai in Bremen ist sie schon zu spät. Wir stimmen dieser Stellungnahme zu, aber wir halten es für einen Fehler, dass der Senat in Hamburg das Thema Meerespolitik so zögerlich angeht. Das sieht die Handelskammer übrigens ähnlich. Sie fordert vom Senat ebenfalls ein stärkeres und schnelleres Handeln.
Ich komme zurück zum eingangs zitierten ShakespeareZitat:
"Wer die Gunst der Flut nicht nutzt, muss später die Not der Klippen meistern."
In diesem Sinne fordere ich den Senat auf, das Thema in Hamburg offensiver als bisher voranzutreiben, damit Minister Uwe Döring - ich zitiere ihn vollständig - mit seiner Äußerung über Hamburgs mangelndes Engagement bei diesem Thema
"Die sitzen mit den Füßen in der Elbe und mit dem Hintern auf dem Hafen."
nicht Recht behält. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Drs. 18/6224 liegt uns nunmehr, wenn man den Behördenentwurf für ein Hamburgisches Strafvollzugsgesetz hinzuzählt, der dritte Entwurf für ein Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzugs vor. Es wurde schon gesagt, dass die SPD bereits im Februar dieses Jahres ihren Entwurf in Gestalt der Drs. 18/5831 vorgelegt hatte.
Eines will ich vorab deutlich sagen: Inhaltlich ist der SPD der Entwurf der GAL wesentlich näher als das, was die Justizbehörde und später wohl der Senat mit Unterstützung der CDU-Fraktion erarbeitet hat beziehungsweise vorlegen wird. Die SPD hatte sich eng an dem Entwurf von neun Bundesländern orientiert, auch und gerade deshalb, um eine Zersplitterung des Rechts auf diesem Gebiet zu verhindern.
Der GAL-Entwurf lehnt sich in vielen Punkten ebenfalls inhaltlich an den von der sogenannten Neuner-Gruppe entwickelten Gesetzesentwurf an. Dies wird durch viele gleichlautende Formulierungen und dem in den meisten Teilen übereinstimmenden systematischen Aufbau des
Gesetzes deutlich. An diesen Stellen - das wird meine Kolleginnen und Kollegen von der GAL nicht verwundern - findet Ihr Entwurf Sympathie und Zustimmung bei meiner Fraktion. An manchen Stellen indes sind Sie von den Vorgaben des Neuner-Entwurfes abgewichen. Hier tun sich dann doch einige Unterschiede auf, die im Ergebnis dazu führen müssen, dass wir diesem Entwurf nicht unsere Zustimmung erteilen können. Ihr Entwurf muss sich vorhalten lassen, dass er durch seine ganz eigene Schwerpunktsetzung und seine teils einseitige Ausgestaltung zu einer Zersplitterung des Vollzugs führen wird.
Das Kernproblem, welches dieser Entwurf aufweist, ist die einseitige Art, in der er Rechte und Vergünstigungen der Gefangenen festschreibt, ohne gleichzeitig in angemessener Weise Pflichten der Gefangenen zu definieren. Auch weicht der Entwurf von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ab, wenn er die Einheit und Gleichwertigkeit der Vollzugsziele von Sicherheit und sozialer Integration verneint und überdies das Vollzugsziel der Erziehung abschafft und durch den Begriff der Förderung ersetzt.
Ein moderner und humaner Strafvollzug, zumal an Jugendlichen und Heranwachsenden, muss die Gefangenen in die Pflicht nehmen, an sich selbst zu arbeiten, um letztendlich das Vollzugsziel zu erreichen. Vollzugsziel heißt, dass ein Leben in Freiheit wieder möglich wird, ohne dass der Gefangene erneut straffällig wird.
Die SPD folgt diesem Gedanken und statuiert eine Pflicht des Gefangenen, an der Erreichung des Vollzugszieles mitzuwirken. Hier stelle ich eine Schieflastigkeit im Entwurf der GAL fest. Um im Bild zu bleiben: Sie füllen nur die eine Seite der Waagschale, indem Sie konkrete und fortschrittliche Auflagen erteilen, unter denen der Vollzug zu erfolgen hat, Sie lassen aber die andere Waagschale leer, wenn Sie zum Beispiel der Anstaltsleitung die Mittel der erzieherischen Maßnahmen und der Disziplinarmaßnahmen aus der Hand nehmen und stattdessen durch ein Konzept der sogenannten ausgleichenden Konfliktregelung ersetzen.
Auch wir von der SPD haben uns im Rahmen der Expertenanhörungen, die wir zu diesem Thema veranstaltet haben, mit diesem Konzept beschäftigt. Wir haben allerdings festgestellt, dass dieses Konzept für einen nicht unerheblichen Teil der Gefangenen nicht geeignet ist.
Nun aber zurück zu den Fällen, in denen auf Verstöße der Gefangenen vonseiten des Vollzugs reagiert werden muss. Es kann für uns überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass Instrumente, wie erzieherische und Disziplinarmaßnahmen, wie der Entzug von Rundfunkgeräten, der Ausschluss von Freizeitaktivitäten und in letzter Konsequenz auch der Arrest der Anstaltsleitung zur Verfügung stehen müssen. Unser Ansatz ist, dass wir klare Regeln an die Anstaltsleitung vorgeben, aber auch Spielräume für die Anwendung und Auswahl der geeigneten Sanktionsmittel lassen. In dem Entwurf der GAL hingegen wird man an mancher Stelle den Eindruck nicht los, dass die Verfasser Anstaltsleitung und Bediensteten nicht zutrauen, die gesetzlichen Befugnisse zur Erziehung und Disziplinierung rechtlich einwandfrei einzusetzen.
Für die CDU ist Regelvollzug der geschlossene Vollzug. Man muss wohl annehmen, meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie hiermit die leeren Mega-Knäste
füllen wollen, die Ihr Ex-Senator Kusch der Stadt wider besseren Willens eingebrockt hat. Zur Sicherheit der Bevölkerung werden Sie damit aber nicht beitragen.
Hier geht allerdings auch der GAL-Entwurf zu weit, wenn er den offenen Vollzug zur Regel macht und kein geeignetes Korrektiv in sein Gesetz einfügt. Richtig ist hingegen, eine klare Präferenz zugunsten des offenen Vollzuges zu normieren, und zwar wie folgt: Die Gefangenen sollen im offenen Vollzug untergebracht werden, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere verantwortet werden können zu erproben, dass sie sich dem Vollzug nicht entziehen und die Möglichkeiten des offenen Vollzuges nicht zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden.
Zuletzt noch zu einigen Punkten. Das von Ihnen vorgeschlagene Amt eines unabhängigen Beauftragten für den Strafvollzug ist durchaus interessant. Wir können hierüber im Rahmen der Beratungen - wenn es denn dazu kommt und dafür ist ja die SPD - noch einmal reden.
Das nach Ihrem Willen einzuführende Überbrückungsgeld hingegen erscheint systemfremd; eine richtige Verordnung wäre anderswo wohl angebracht.
Ihre grundlegend andere Definition des Ranges der Sicherheit und Ordnung der Anstalt halten wir für falsch. Sicherheit und Ordnung einer Haftanstalt bilden die Grundlage eines erfolgreichen Vollzugs, das kann man nicht wegdefinieren. Wir möchten gerne im Rechtsausschuss darüber weiter diskutieren. Das will die CDU offenbar nicht und das ist bedauerlich. Es wird also zu einer Abstimmung kommen und hier muss klar Farbe bekannt werden. Eine Enthaltung wäre nicht die richtige Stellungnahme. Die SPD muss bei alledem bei der Ablehnung des Entwurfs bleiben. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um eins einmal klarzustellen und vorwegzuschicken. Die SPD hat keine Berührungsängste mit Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Das hat auch Herr Dr. Dressel nicht gesagt. Selbstverständlich gibt es dafür die gesetzlichen Grundlagen sowohl im hamburgischen Polizeirecht wie auch im Bundesdatenschutzgesetz. Und wenn diese Grundlagen beachtet werden und diese Vorgaben eingehalten werden, dann ist Videoüberwachung zulässig. Das sind aber die Merkmale, die dann auch abgeprüft werden müssen: Ist so eine Überwachung erforderlich? Werden die Interessen schutzwürdiger dritter Betroffener hinreichend berücksichtigt und was wird mit den erhobenen Daten gemacht? Wie werden sie bearbeitet und werden sie schnell, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, gelöscht? Das sind die Dinge, die erforderlich sind, um eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu rechtfertigen. Das sind auch die Fragen, die der Unterausschuss Datenschutz im Rechtsausschuss demnächst stellen wird. Dazu werden wir eine umfangreiche Betrachtung haben und werden uns das auch vor Ort ansehen.
Aber, Herr Senator Nagel, das waren auch die Punkte, die Herr Dr. Dressel angemerkt hat. Ich muss mit Bedauern feststellen, dass Sie dazu keine detaillierten Angaben gemacht haben.
Sie haben dazu kein Wort gesagt. Das ist zumindest höchst bedauerlich. Es ist eigentlich erforderlich, dass Sie das hier darlegen.
Zweitens: Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum soll der Strafverfolgung oder der Verhinderung von Straftaten dienen. Wir haben von Ihnen die Zahlen bekommen. Das ist etwas, was wir dann noch einmal nachfragen können. Aber selbstverständlich ist es erforderlich, dass die erhobenen Daten, also das, was aufgenommen wird, auch rund um die Uhr überwacht werden und dass dann auch, wenn etwas beobachtet wird, die erforderlichen Polizeikräfte bereitstehen, um sofort eingreifen zu können. Ob das in jedem Fall zu jeder Tageszeit an jedem Ort des überwachten Raums gewährleistet ist, das werden wir noch einmal nachfragen. Das lassen wir im Moment einmal auf uns zukommen, aber wir werden das nachprüfen.
Der dritte Aspekt, den ich anspreche und der auch immer wieder genannt wird, ist: Die Videoüberwachung soll der Abschreckung dienen und soll Täter davon abhalten, Straftaten zu begehen. Dazu gibt es eine interessante Untersuchung, nämlich aus London. London ist die Stadt, die weltweit die meisten Videokameras hat und die am dichtesten überwacht wird. Eine vom britischen Innenministerium in Auftrag gegebene Studie hat nun erwiesen, dass dieser Aspekt der Abschreckung sich nicht bewahrheitet hat. Es ist keine Erkenntnis dafür vorhanden, dass das Aufstellen und Betreiben von Videokameras in diesem Maße abschreckend gewirkt hat. Das ist etwas, was auch in unsere Betrachtung eingehen muss. Das muss auch wichtig sein, wenn wir überlegen, ob es notwendig ist, an anderen Stellen oder auch an den Stellen, wo es schon geschehen ist, Videokameras aufzubauen, neu zu installieren oder vielleicht einzuschränken.
Mit anderen Worten: Es ist nicht so einfach, zu sagen, wir hätten eine Reihe von Straftaten verhindert und das allein rechtfertige schon in dem betreffenden Raum die Aufstellung und es sei damit auch hinreichend bewiesen, dass wir das auf dem Hansaplatz oder sonst wo so machen müssten. Dazu sage ich am Rande nur: Die Betroffenen müssen auch gehört werden. Es gibt in St. Georg eine ernst zu nehmende Initiative, die sagt, man bräuchte das nicht. Auch damit muss man sich schließlich auseinandersetzen.
Was auch nicht untersucht worden ist und sicherlich auch nicht in der Kürze der Zeit untersucht werden kann, ist die Frage, inwieweit nicht eine Verdrängung von kriminellen Handlungen in Bereiche, die nicht überwacht sind, stattgefunden hat. Das gilt nach den Erkenntnissen aus London namentlich für Betäubungsmittelkriminalität. Auch das werden wir noch einmal untersuchen müssen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai letzten Jahres ist der Gesetzgeber aufgefordert, den Jugendstrafvollzug in Deutschland auf eine eigene gesetzliche Grundlage zu stellen. Dieser Forderung kommt die SPD-Fraktion nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach.
Wie wir bereits bei anderer Gelegenheit besprochen haben, ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug insgesamt im Zuge der Föderalismusreform vom Bund auf die Länder übergegangen. Wir haben dieses – das haben wir immer offen gesagt – für einen falschen Schritt gehalten, insbesondere deshalb, weil wir der festen Überzeugung sind, dass der Strafvollzug in ganz Deutschland einheitlichen Regelungen folgen und einheitlichen Standards genügen muss.
Unsere Befürchtung, dass einige Länder – und wir meinten damit vor allem die Länder, in denen die CDU regiert – die Gelegenheit nutzen könnten, um ihre antiquierten und rückwärts gewandten Vorstellungen von Vollzug umzusetzen, bestätigt sich nun. Während sich eine Gruppe von zunächst zehn Bundesländern – nach dem Ausscheiden Sachsens noch neun – zusammengefunden hat, um den Jugendstrafvollzug gesetzlich zu regeln, meint der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, partout einen eigenen Weg gehen zu müssen. Der Wettbewerb um den schändlichen Titel "Wer hat den härtesten Knast" scheint damit eröffnet.
Unser Gesetzentwurf hingegen bereitet die Grundlage für einen modernen und sicheren Jugendstrafvollzug, der den besonderen Anforderungen an diese spezielle Vollzugsform gerecht wird. Er orientiert sich in allen wesentlichen Punkten an dem sogenannten Neuner-Entwurf und wird so für Rechtssicherheit und Einheitlichkeit auf Länderebene sorgen.