Frau Staatsrätin, treffen Medienberichte zu, wonach es mittlerweile gängige Praxis ist, abgestorbene Bäume in Hamburger Parks generell nicht mehr zu ersetzen?
Nein, das ist keine generelle Praxis, das kommt auf den Einzelfall an. Das wird von Fall zu Fall entschieden.
Können Sie prozentuale Angaben darüber machen, wie viele der gefällten, kranken und abgestorbenen Bäume in Parks auf finanziellen Gründen nicht mehr ersetzt werden können?
Sind bei Ihren Überlegungen zum Volkspark Erkenntnisse aus der Bürgerbefragung der Bezirksversammlung Altona aus dem Jahre 1999 eingeflossen?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Soweit ich weiß, sind in das Konzept, aus dem Altonaer Volkspark wieder diesen ursprünglich lichtdurchfluteten Park herzustellen, auch diese Ergebnisse mit eingeflossen.
Die Innenbehörde hat auf die Fortführung eines laufenden Gerichtsverfahrens zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Heußweg und in der Eppendorfer Landstraße verzichtet, wobei zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, welche Folgen sich aus dieser Entscheidung der Innenbehörde ergeben.
Sollen die beiden Straßen, in denen die Radwegebenutzungspflicht faktisch aufgehoben ist, gemäß den im Bezirk Eimsbüttel bereits beratenden Planungen umgebaut werden?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Zur Frage Heußweg: Die vom Bezirksamt Eimsbüttel zur Abstimmung vorgelegte Gesamtplanung sah die Anlage von Radfahrstreifen vor. Unabhängig von der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht hat sich die BfI gegen die geplanten Radfahrstreifen ausgesprochen. Nach Auskunft des Bezirksamts Eimsbüttel ruht die weitere Bearbeitung der Maßnahme wegen fehlender Mittel zur Finanzierung.
Für die Eppendorfer Landstraße bereitet das Bezirksamt Hamburg-Nord lediglich für den Bereich des Eppendorfer Platzes eine Umbauplanung vor. Im Rahmen der Platzgestaltung soll der vorhandene Radweg verbreitert werden, um keine Lücken im Radwegenetz entstehen zu lassen. Diese Planung wird von der Aufhebung der Rad
Welche Straßen sind in Bezug auf die mangelnde Benutzbarkeit der Radwege mit dem Heußweg und der Eppendorfer Landstraße vergleichbar?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Das sehr ausgedehnte Hamburger Radwegenetz ist seit der Nachkriegszeit historisch gewachsen und befindet sich deshalb heute nicht mehr überall in einem wünschenswerten Zustand. Die Frage, welche Straßen konkret in Bezug auf die Radwege mit dem Heußweg und der Eppendorfer Landstraße vergleichbar sind, ist so nicht zu beantworten. Hierüber liegen keine aktuellen und vollständigen Listen vor. Es ist aufgrund des sehr umfangreichen und kleinteiligen Radwegenetzes sowie der Vielzahl der Baudienststellen nicht praktikabel, eine exakte und laufend zu aktualisierende Übersicht über die Vergleichbarkeit im kleinteiligen Straßennetz zu führen.
Auch wenn dem Senat keine Liste über weitere Straßen ähnlicher Qualität vorliegt, würde ich doch gerne wissen, ob der Senat von sich aus möglicherweise für einige Straßen die Radwegbenutzungspflicht aufheben wird. Oder wird er neue Klagen ähnlicher Art abwarten, um dann erst zu reagieren?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete Möller! Die zuständige Behörde stellt im ersten Sinn Ihrer Fragestellung zurzeit konkrete Überlegungen an.
Eben ist bereits genannt worden, welche Planung für die Eppendorfer Landstraße ins Auge gefasst worden ist. Im Hinblick auf den Heußweg ist lediglich gesagt worden …
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Ich hatte eben aufgeführt, dass das Bezirksamt Eimsbüttel die Straßenbaubehörde ist und dass dort zurzeit Planungen betrieben werden, die aber auch wegen Geldmangel ruhen. Der Senat hat die Konsequenzen
Gedenkt der Senat nun, den Haushaltstitel "Förderung des Radverkehrs, Rahmenzuweisungen an die Bezirke" wieder angemessen auszustatten oder wird es stattdessen ein Sonderinvestitionsprogramm unter dem Titel "Sicheres Radfahren für die wachsende Stadt" geben?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Ich bitte um Verständnis. Erstens ist das ein Titel einer Behörde, die BSU heißt, und zweitens hat die Bürgerschaft im Moment nach meiner Kenntnis einen Haushaltsplan 2005/2006 beschlossen.
Mit welchen Programmen für Kindergärten, Schulen und Universitäten wird die UNESCO-Dekade für eine nachhaltige Bildung begleitet?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Die Vereinten Nationen haben die Jahre 2005 bis 2014 zur Weltdekade Bildung für nachhaltige Entwicklung erklärt. Die deutsche UNESCO-Kommission forderte als Lead-Agency alle Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, sich zu einer Allianz Nachhaltigkeit Lernen zusammenzuschließen.
Ziel der Dekade ist es, durch Bildungsmaßnahmen zur Umsetzung der 1992 in Rio beschlossenen und 2002 in Johannesburg bekräftigten Agenda 21 beizutragen. Zur konkreten Umsetzung der Ziele der Weltdekade hat das deutsche UNESCO-Komitee im Jahre 2004 ein deutsches Nationalkomitee einberufen, in dem auch die Umweltministerkonferenz mitwirkt. Vertreterin für die Umweltministerkonferenz bin in dem Fall ich.
Darüber hinaus ist Hamburg wie alle Bundesländer auch am Runden Tisch der Akteure vertreten und unterstützt und gestaltet so die Ziele des nationalen Aktionsplans.
Hamburg hat im Herbst 2004 eine Bestandsaufnahme der in Hamburg vorhandenen Ansätze einer Bildung für nachhaltige Entwicklung durchgeführt, soweit sie unter Beteiligung oder finanzieller Förderung der Behörden durchgeführt wurden oder werden.