keine benannt, zum Beispiel, warum Sie das alles als Showprogramm vorstellen, warum – wie Herr Maier es ausgeführt hat – es nicht solide durchfinanziert ist. Das sind doch die wichtigen Substanzfragen, die hier gestellt wurden. Darauf sind Sie nicht eingegangen, weil Sie es nicht wissen. Wenn Sie auf Ihre "erfolgreiche Politik" eingehen, muss man sich fragen, warum es denn beim Jungfernstieg mit Public-private-partnership nicht klappt. Wenn es in diesem Bereich nicht klappt, warum soll es mit viel mehr Millionen Euro – 250 Millionen Euro – klappen? Diese Frage müssen Sie doch beantworten können.
Und wenn Sie eben so schön sagen, die Unternehmer dieser Stadt investierten wieder, weil Sie Senator seien: Dazu kann ich nur sagen, als Unternehmer investiere ich nicht, weil Sie Senator sind. Das ist ein Irrtum, das ist wirklich eine große Fehleinschätzung.
Ein letzter Punkt: Sie haben gesagt, Bildung sei ein Schwerpunkt. Wir haben erlebt – und der Bürgermeister hat es ja selbst eingestanden –, dass Bildung eben kein Schwerpunkt ist und dass Sie dort überall sehr viel einsparen, was wehtut. Das hat der Bürgermeister selbst gesagt. Frau Dinges-Dierig muss es ja immer mit mehr oder weniger Vergnügen exekutieren, aber das ist doch das Problem, dass Sie dort an den Grundlagen etwas wegnehmen. Dazu fehlt mir auch eine wirklich substanzielle Aussage von Ihnen, aber wahrscheinlich haben Sie dazu auch keinen Bezug.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Senator Uldall, Sie sprechen von Intensivierung der Investitionstätigkeit. Noch einmal: Sie geben im Jahr 2006 mit dem Sonderinvestitionsprogramm 10,5 Prozent des Gesamtetats in die Investitionen. Im Jahr 2001 wanderten 10,9 Prozent dorthin. Das ist Ihr Intensivierungsprogramm: Es ist weniger.
Zum Zweiten: Sie reden davon, dass sich private Investitionen in der Größenordnung von 250 Millionen Euro an dem Projekt beteiligen werden. Ich kapiere allmählich, was Sie mit privaten Investitionen meinen:
Sie kamen nicht zufällig auf die HHLA und auf die Messe. Das heißt, von Ihnen angeordnete Investitionen städtischer Gesellschaften
zählen jetzt plötzlich im Investitionsvolumen im Haushalt der Stadt mit. Solche privaten Investitionen von städtischen Unternehmen hat es aber schon immer gegeben. Die haben wir aber noch nie in der Investitionsquote der öffentlichen Hand gemessen.
Drittens, Ihre Finanzierungsvorschläge. Sie sagen, Sie machen die Sache jetzt viel solider, denn Sie würden ja sogar die Kreditaufnahme absenken und vollzögen die Investitionen zum Teil durch Umorganisation des öffentlichen Eigentums, indem Sie öffentliches Eigentum verkaufen und damit neue Investitionen tätigen. Ob das solide ist, ob dabei etwas herauskommt oder nicht, werden wir erst wissen, wenn wir die Doppik eingeführt haben, wenn wir wissen, ob der Vermögensbestand der Stadt tatsächlich am Ende gestiegen ist oder nicht. Im Moment wissen wir das nicht. Im Moment machen Sie es freihändig und tun aber so, als ob jede dieser Umschichtungen wirtschaftlich vernünftig sei. Das weiß ich aber gar nicht. Ich nehme an, dass zum Beispiel das lange bei der Stadt verbliebene Grundvermögen – das Sie ja zu einem beträchtlichen Teil verwenden wollen, um damit Investitionen zu tätigen – durch einfaches Daliegenlassen und durch Verknappung wahrscheinlich die höchste Wertsteigerungsrate im gesamten städtischen Vermögen erzielt hat. Die Verknappung kann die Stadt ja organisieren. Sie haben wahrscheinlich keinen Vermögensbestand, der so schnell im Wert gestiegen ist wie dieses. Alle anderen städtischen Investitionen sind nach einiger Zeit wieder gesunken. Das heißt also, städtische Grundstückswirtschaft war bisher immer ein ausgesprochen lohnender Bereich für die Vermögensbildung der Stadt. Den stellen Sie aber gerade zur Disposition zugunsten kurzfristiger Investitionen, die Sie daraus finanzieren wollen. Ob das dauerhaft und nachhaltig ist, steht in den Sternen. Ich glaube nicht so richtig daran.
Insgesamt bleibt es also dabei: Erstens intensivieren Sie die Investitionen gar nicht, zweitens, das, was Sie zusätzlich zu machen gedenken, finanzieren Sie nicht richtig, drittens schaffen Sie sich Spielräume am Parlament vorbei und viertens haben Sie einen großen Lautsprecher. Das muss man zugeben.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst zum Bericht Drucksache 18/1763. Hierin wird eine Kenntnisnahme empfohlen. Diese ist erfolgt.
Nun zum Bericht Drucksache 18/1764. In Ziffer 1 wird eine Kenntnisnahme empfohlen. Diese ist erfolgt. Wer stimmt der Empfehlung in Ziffer 2 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen. Das ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 37, der Drucksache 18/1836, Antrag der SPD-Fraktion: Ablehnung der EURichtlinie über die Dienstleistungen im Binnenmarkt.
[Antrag der Fraktion der SPD: Ablehnung der EU-Richtlinie über die Dienstleistungen im Binnenmarkt – Drucksache 18/1836 –]
[Antrag der Fraktion der GAL: Überarbeitung der Dienstleistungsrichtlinie – Senat muss Stellung beziehen! – Drucksache 18/1911 –]
Beide Drucksachen möchte die CDU-Fraktion an den Europaausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Dees, Sie haben es.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich Sie einen kurzen Augenblick anhand eines Beispiels aus meiner eigenen beruflichen Anschauung in eine etwas andere Welt führen. Es ist die Welt der Logistik und Hochregallager und, sagen wir einmal, das Jahr 2010, das ist der Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistungsrichtlinie der EU zwischenzeitlich vollständig in Kraft getreten sein würde. Stellen Sie sich drei Anbieter von Logistikdienstleistungen vor, zum Beispiel einen Hamburger mit seinem Hochregallager in einem Gewerbegebiet, einen vom Hamburger Nachbarland direkt an der Hamburger Landesgrenze und einen polnischen Dienstleister, der direkt neben dem Hamburger Anbieter im selben Gewerbegebiet in einem identischen Gebäude seine Logistikdienstleistung anbietet. Ein Kunde benötigt nun für eine Zwischenlagerung von vielen tausend Paletten unter anderem mehr als 500 Kubikmeter Aerosoldosen. Das entspricht etwa 500 Tonnen leicht flüchtiger und entflammbarer Gase.
Für beide deutsche Anbieter gelten eine Reihe von Richtlinien. Ich habe mir das einmal von Kollegen zusammenstellen lassen. Das ist die Betriebssicherheitsverordnung, die Löschwasserrückhalterichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz, die Industriebaurichtlinie, das Arbeitsschutzgesetz, die Gewerbeordnung, die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinie. Das ist nur die grobe Hälfte, den Rest erspare ich Ihnen.
Nach dem Willen der EU-Kommission gilt für den polnischen Anbieter hingegen keine dieser Rechtsvorschriften, sondern nur diejenigen seines Herkunftslandes. Mit diesem einfachen Prinzip – wenn man darüber nachdenkt, mutet es einen fast erst einmal genial an – will die EUKommission es sich ersparen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetze von 25 Mitgliedsländern durchforsten zu müssen. Die EU-Kommission will verhindern, dass der Dienstleistungserbringer, der die Dienstleistung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringt, in irgendeiner Form durch restriktive Maßnahmen oder diskriminierende Vorgehensweise öffentlicher Stellen behindert wird. Der gleichberechtigte Marktzutritt soll sichergestellt werden.
Die Grundidee ist dabei ja durchaus richtig. Es verbinden sich auch weitere Erleichterungen, über die wir in der nächsten Zeit durchaus nachdenken sollten. Prinzipieller erwägenswert sind die Abschaffung bestimmter Verwaltungsauflagen, die für kleine und mittlere Unternehmen besonders belastend sein können. Doch schauen wir uns an, wie die Geschichte ausgehen wird: Der Hamburger Dienstleister wird nach einer monatelangen Genehmigungsprozedur von der Hamburger Behörde eine Reihe von besonders kostspieligen Auflagen gemacht bekommen. Nur um Ihnen ein einziges Beispiel dieser Auflagen zu nennen: Man wird ihm vorschreiben, alle 1000 Quadratmeter einen Brandabschnitt einzurichten. Hierfür ist die Errichtung massiver Brandschutzwände aus Beton notwendig. In unserem Beispiel wären das fünf Stück.
Das wird in der bestehenden Anlage entweder nicht machbar sein oder dem Dienstleister eine Investition in Millionenhöhe abverlangen und entsprechend den Preis für seine Dienstleistung verteuern.
Alternativ kann es der Kunde auch mit dem deutschen Anbieter aus dem Nachbarland direkt an Hamburgs Grenze probieren. Dort geht es ihm schon etwas besser. Die Behörde interpretiert vor dem Hintergrund der Rechtslage und der Vorschriften die technische Situation anders und fordert nur einen Brandabschnitt alle 7200 Quadratmeter, was nachher in den Kosten eine Menge ausmachen kann. Den besten Preis wird aber der polnische Anbieter machen können. Er braucht keine gesonderten Maßnahmen zu treffen. Er wird schon jetzt den günstigsten Preis anbieten können, vermutlich auch Dienstleister aus anderen EU-Mitgliedstaaten, das war aber leider unmöglich zu recherchieren, denn bei 25 Mitgliedsländern Verordnungen, Gesetze und Richtlinien diesbezüglich aufzustöbern hätte die Kapazität einer Heerschar von Büros und wissenschaftlichen Mitarbeitern gekostet und wäre wahrscheinlich nicht einmal zu einem Ergebnis gekommen.
Es wird noch schlimmer: Der polnische Dienstleister wird einen Subunternehmer beauftragen können, der ihm polnische Arbeitskräfte besorgt, zu Dumping-Löhnen, zu extremen Arbeitszeiten und bei schlechterem Arbeitsschutz. Das ist das Schlimmste, was uns im Zusammenhang mit Europa passieren kann. Das ist auch das Schlimmste, was Europa als großer Idee in diesem Land widerfahren kann. So etwas müssen wir auf jeden Fall verhindern.
Dass wir als Ergebnis der Dienstleistung einen völlig verzerrten Wettbewerb haben werden, ist, glaube ich, deutlich geworden. Nun wird aber in der Richtlinie das Prinzip des Herkunftslandes noch getoppt. Zuständig für die Überwachung der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind die Behörden des entsprechenden Heimatlandes des Dienstleisters. Es bleibt völlig unverständlich, wie das funktionieren soll, denn natürlich kann von den Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaates nicht erwartet werden, dass sie eine effektivere Kontrolle ausüben als diejenigen Behörden, die vor Ort sitzen. Nebenbei bemerkt, es darf auch daran gezweifelt werden, ob überhaupt ein wirkliches Interesse der entsprechenden Behörde bestünde. Wenn eine riesige Behörde dann für sich beschlösse, das gehe so nicht, da sei irgendetwas im Argen, müsste sie sich erst über ein kompliziertes Behörde-zu-Behörde-Verfahren die entsprechende Genehmigung holen, all diese Rechtsvorschriften zu überprüfen. Wie schnell das mit Behörde-zu-Behörde-Verfahren scheitern kann, sehen wir ja schon in Hamburg im Einzelfall. Delegierte man eine solche Aufsichtspflicht, würde es aber bedeuten, dass wir konkret vor Ort hier in Hamburg 25 Mal, für alle Mitgliedsländer, Gesetze, Richtlinien und Verordnungen kennen, beherrschen und anwenden müssten und das nur für den einen Einzelfall, den ich Ihnen hier aufgelistet habe. Für andere Fälle mag es völlig andere Gesetze und Verordnungslagen geben.
Und auch selbst das ist noch nicht alles, denn jede, aber auch wirklich jede wirtschaftliche Tätigkeit wird durch diese EU-Dienstleistungsrichtlinie erfasst. Dazu zählen auch Felder wie die Gesundheitsversorgung und die Pflegedienste. Der Beschluss des Bundesrates zur Dienstleistungsrichtlinie lehnt zu Recht die unterschieds
lose Anwendung des rein von Binnenmarktgesichtspunkten bestimmten Vorschlages auf eben solchen Tätigkeitsfeldern wie Gesundheits- oder Pflegedienste ab. Ich verzichte hier, ein leicht konstruierbares Beispiel länger auszuführen, wie schwierig es für ältere oder kranke Menschen werden dürfte, die Einhaltung medizinischer, pflegerischer oder sozialer Standards zu überprüfen, wenn plötzlich nicht mehr deutsche, sondern polnische oder lettische Vorschriften greifen und im Zweifel auch noch die Gerichte aus diesen Ländern für die Klagen entsprechend zuständig sein müssten. An dieser Stelle ist die Richtlinie nicht mehr nur abstrus, sondern angesichts der Ohnmacht, die man sich bei den Betroffenen vorstellen kann, geradezu – das muss ich leider sagen – unverfroren.
Ich habe Ihnen aber bewusst eingangs ein anderes Beispiel als diese am häufigsten zitierten Beispiele genannt, gewissermaßen aus der Mitte des Hamburger Wirtschaftslebens, weil wir finden, dass der Bundesratsbeschluss in Wahrheit zwar richtigerweise den Schutz des Gemeinwohlinteresses aufgreift, sich aber eben mit seiner Kritik nur auf diese Tatbestände von Pflege und Gesundheit konzentriert und das viel zu kurz greift. Noch weniger ist es den europapolitischen Schwerpunkten des Senats von Anfang Januar dieses Jahres zu entnehmen, wie Sie eigentlich zu der Dienstleistungsrichtlinie stehen. Gerade einmal 17 Zeilen in, glaube ich, Acht- oder Sieben-Punkt-Mikroschrift, zweispaltig auf acht Seiten, 17 Zeilen davon sind diesem gravierenden Umwälzungen gewidmet, die uns gegebenenfalls erreichen können. Frau Merkel, Ihre Parteivorsitzende, hat gerade erst Ende Februar, am 28., das Herkunftslandprinzip, das ich Ihnen ausführlich in seinen Auswirkungen geschildert habe, unterstützt und will nur ein paar mehr Ausnahmen, vermutlich genau die in den Bereichen Gesundheitsdienst und Pflegedienste. Die CDU in der EVP-Fraktion möchte allerdings noch das Handwerk, das deutsche Zunftwesen und die freien Berufe vor Konkurrenz in Deutschland schützen. Das ist die Form von Klientelpolitik, die wir in vielen bundesrepublikanischen Reformdebatten der letzten Jahre bei Ihnen immer wieder beobachtet haben und wo Sie sich auf Bundesebene zum großen Reformtiger aufschwingen, aber allzu oft in Wahrheit Besitzstandswahrung meinen.
Die Kommissionsinitiative fußt auf der Lissabon-Strategie der EU-Staats- und -Regierungschefs aus dem Frühjahr 2000. Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt ausdrücklich die Kernelemente der Strategie, die darauf abzielen, mittels einer Wirtschaftsreform die Union in den nächsten zehn Jahren zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen. Schließlich ist ja Hamburg schon immer wichtiger Bestandteil von Handel und Wettbewerb gewesen. In diesem Sinne ist zwar die Kommissionsinitiative im Prinzip folgerichtig – nämlich einen besseren Binnenmarkt für Dienstleistungen zu schaffen –, durch breiteren Wettbewerb neue Impulse, Innovation und mehr Wachstum und Beschäftigung zu ermöglichen. Doch das Prinzip des Wettbewerbes ist doch nur dann richtig verstanden, wenn es unter anderem dem Unternehmen auf Basis sozialer und ökologischer Standards durch eine höhere Effizienz und durch mehr Innovation Vorteile schafft und damit einen Wettbewerb, der uns nach vorn bringt. Aber es wäre doch ein gesellschaftlicher Rückschritt, wenn wir Wettbewerb so verstünden, dass es in einen Unterbietungswettbewerb sozialer Standards mündete. Ein solch falsch verstandener Wettbewerbsbegriff und vermeintli
cher wirtschaftlicher Dynamik führt in die Irre, zu Lohndumping und letzten Endes auch in die wirtschaftliche Stagnation.
Wir sind deshalb außerordentlich erleichtert, dass es Bundeskanzler Schröder und Präsident Chirac gelungen ist, die EU-Kommission dazu zu bewegen, die Dienstleistungsrichtlinie grundlegend zu ändern. Der Senat steht in der Pflicht, sich nicht weiter vor diesen Fragen wegzuducken, seine Haltung offen zu legen und seine Vorstellung zu erläutern, um in diesen Prozess, der jetzt stattfindet, einzubringen, wie wir zu mehr Wettbewerb und Wachstum innerhalb der EU kommen, ohne die Standards zu senken.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eins hat mich ja eben fasziniert, Herr Dees, dass Sie genau wissen, wie die Situation in Polen im Jahre 2010 ist, dass Sie genau wissen, wie dann die Preise pro Quadratmeter aussehen. Ich werde Sie mal wegen der Lottozahlen fragen. Das hat schon so etwas von dem, was man einmal Fünf-Jahres-Plan nannte. Das geht ja noch darüber hinaus.