Ich möchte noch einmal betonen – auch wenn Ihnen das anscheinend nicht passt –, dass sich der Senat diese Entscheidung angesichts des Volksentscheides nicht leicht gemacht hat.
In Abwägung aller Modelle und Interessen haben wir uns entschieden, die mehrheitliche Teilprivatisierung im Rahmen eines Stufenmodelles zu realisieren. Auch das Verfassungsgericht – falls Sie sich die Mühe machen würden, das heutige Urteil und dessen Begründung durchzulesen – hat in seiner heutigen Entscheidung diesen gründlichen Abwägungsprozess von Senat und Bürgerschaft ausdrücklich und besonders gewürdigt.
Nur ein solches Stufenmodell bietet die Möglichkeit, einerseits dem Volksentscheid möglichst lange zu entsprechen und damit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem neuen Investor die Chance zu geben, sich gegenseitig kennen zu lernen, bevor die Mehrheit der Anteile übergeht, und andererseits einen angemessenen Kaufpreis zu erzielen und gleichzeitig die notwendige unternehmerische Führung auf den Investor zu übertragen. Nur so lässt sich auch die nötige Synergie mit Knowhow und Struktur des Krankenhausunternehmens Asklepios für den LBK erzielen. Dieses Stufenmodell, meine Damen und Herren, über das Sie hier heute entscheiden werden, ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen die beste Lösung und nur mit ihm lassen sich unsere finanz- und gesundheitspolitischen Ziele erreichen. Dieses Stufenmodell ist ein Modell für einen zukunftsfähigen LBK und es ist ein Modell, das unserer Verantwortung gegenüber der Gesundheitsversorgung der Stadt und den Arbeitsplätzen beim LBK entspricht.
Lassen Sie mich abschließend auf eine immer wieder geäußerte Befürchtung eingehen, die Sie, Herr Schäfer, eben versucht haben, noch einmal aufzuwärmen. Auch bei einer Teilprivatisierung bleiben die wichtigen Steuerungsinstrumente in der Hand unserer Stadt. Grundsätzlich unterliegt der LBK, unabhängig von der Trägerschaft, den gleichen Bestimmungen wie die privaten und freigemeinnützigen Krankenhäuser in Hamburg. Auch bei einem zukünftig privaten Betreiber wird durch den Staat eindeutig geregelt und sichergestellt, wo, wann, wie und in welchem Umfang die Versorgung stattfindet. Deswegen, Herr Schäfer und meine Damen und Herren von der
Darüber hinaus hat sich doch die Freie und Hansestadt Hamburg in dem Vertragswerk umfangreiche Gesellschafterrechte zusichern lassen.
Diese betreffen nicht nur die Sicherung der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung oder die Grundsatzentscheidung über die zukünftigen Entwicklungen des Unternehmens. Vielmehr können wir auch den Verkauf eines Krankenhauses oder die Verlagerung des Firmensitzes – wie wir es ja leider zum Beispiel bei der HEW schmerzlich erleben mussten – ausschließen. Ohne Zustimmung der Stadt kann dieses nicht erfolgen. Im Gegenteil: Wir werden als Standort durch die Verlagerung der Konzernzentrale von Asklepios nach Hamburg nachhaltig gestärkt.
Meine Damen und Herren, ich habe im Vorfeld der heutigen Entscheidung von Ihnen, der Opposition, und maßgeblich auch von Ver.di immer wieder Bedenken und Vorbehalte und noch einmal Bedenken und Vorbehalte gegen unser Modell der Teilprivatisierung des LBK gehört. Wir haben die von Ihnen vorgebrachten Argumente evaluiert und ausgeräumt.
Wir haben Ihre so genannten alternativen Modelle prüfen lassen und mussten deren Untauglichkeit feststellen.
Wir haben uns mit anderen Bundesländern verglichen und dort, egal unter welcher politischen Führung, fast ausschließlich Mehrheitsprivatisierungen vorgefunden. Wir haben in Schleswig-Holstein – unter einer rotgrünen Regierung – erlebt, dass diese vor wenigen Wochen ihre letzten drei Landeskliniken – und das sogar im sensiblen Feld der Psychiatrie – zu 100 Prozent privatisiert hat.
Wir in Hamburg haben weiterhin einen LBK mit über 500 Millionen Euro Schulden, für den wir dringend eine Perspektive brauchen. Diese liegt hier heute vor Ihnen. Gestehen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, es sich doch ein: Es gibt zu der von uns vorgeschlagenen Teilprivatisierung keine verantwortbare Alternative.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Herr Dräger hat ja einen richtigen Satz gesagt: Dieser Senat besitzt keine Kompetenz in der Gesundheitspolitik. Da hat er Recht.
Es ist natürlich schlüssig und konsequent, wenn man dem Grundsatz folgt, einem kranken Patienten nur noch dadurch das Leben retten zu können, dass man ihn tötet,
nämlich schlichtweg den LBK in den letzten drei Jahren voll gegen die Wand laufen zu lassen, keine Investitionen mehr vorzunehmen und jetzt Krokodilstränen darüber zu vergießen, dass das ein Unternehmen ist, das am Markt schwer bestehen kann. Das ist auch Ergebnis Ihres Versagens.
Es ist auch die Frage, warum man einen ganzen Krankenhausbetrieb zu einem Zeitpunkt verkauft, da die Preise für Krankenhäuser auf 40 Prozent des eigentlichen Marktwertes abgesunken sind. Wenn es einen Augenblick gäbe – selbst wenn man der Auffassung wäre, man müsse verkaufen –, wäre dies der genau allerfalscheste, weil nämlich alle versuchen, ihre Krankenhäuser zu verkaufen und alle wissen, was durch die Veränderungen in der Gesundheitspolitik in der Bundesrepublik auf die Krankenhäuser zukommt. Deshalb ist es, selbst wenn man sagt, man wolle verkaufen, auch kaufmännisch eine Katastrophe, was Sie und der Senat sich hier leisten.
Herr Dräger hat ja selbst gelobt, dass der LBK enorme Anstrengungen unternommen hat, sich ordentlich aufzustellen. Er hat gelobt, wie gut der LBK vorangeschritten ist. Warum weigern Sie sich, dem LBK auch noch die letzten zwei, drei Jahre zu geben, bis er wirklich marktfähig ist? Warum wollen Sie das?
Herr Reinert hat gesagt, er treffe heute mit reinem Gewissen eine Entscheidung. Es gibt viele Menschen, die meinen, ein reines Gewissen zu haben. Das kann aber auch daran liegen, dass sie es selten benutzen.
Inhaltlich ist nämlich – auch wenn Herr Dräger hier wortreich versucht hat vorzutragen – nicht herübergekommen, warum wir eigentlich unsere Krankenhäuser verkaufen sollen, wenn im Ergebnis – wie Martin Schäfer doch nachgewiesen hat – die Pensionslasten bei der Stadt bleiben.
Hamburg wird doch bei diesem Geschäft ein Minus machen. Ich habe bereits am Montag versucht, es deutlich zu machen. Ich habe auch den Hinweis gegeben, welchen Hintergrund dieses Geschäft haben könnte,
denn offensichtlich scheint eine langjährige Bekanntschaft des Finanzsenators durchschlagender zu sein,
Ich habe in diesem Zusammenhang am letzten Dienstag, also gestern, ein Schreiben des Finanzsenators erhalten,
in dem er mich auffordert, mich heute in der Debatte zum LBK und in einer Presseerklärung von dem zu distanzieren, was ich am letzten Montag gesagt habe.
Andernfalls werde er morgen, am 16. Dezember, Strafantrag zumindest wegen verleumderischer Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens nach dem Strafgesetzbuch gegen mich stellen.
Nun ist ja die offensichtliche Dünnhäutigkeit und Kritikunfähigkeit dieses Finanzsenators schon lange ein Thema in dieser Stadt.