der die Enttäuschten dann locker einsammeln kann. Das wollen wir nicht. Volksentscheide, die von Senat und Bürgerschaftsmehrheit nach Belieben übergangen werden, schaden der Demokratie mehr, als Sie ihr nutzen.
(Beifall bei der GAL und der SPD – Bernd Reinert CDU: Das ist doch nicht nach Belieben, sondern aus guten Gründen! – Glocke)
Herr Schira, wenn Sie da andauernd hineinquatschen: Es scheint Ihnen ja egal zu sein, aber vielleicht auch, weil Sie selbst mit Populisten gute Erfahrung gemacht haben oder gar nicht so schlechte.
(Beifall bei der GAL und der SPD – Unruhe auf der oberen Zuhörertribüne – Dr. Andreas Mattner CDU: Populistisch ist nur Ihre Rede! – Glocke)
Einen Moment, Frau Abgeordnete. Ich muss darauf hinweisen, dass auf den Zuhörerbänken Äußerungen des Beifalls oder des Missfallens zu unterlassen sind.
Schließlich hat ja der erfolgreiche Rechtsaußen Schill Ihnen zur Macht verholfen, die Sie nun ohne Rücksicht auf längerfristige Folgen gegen die Mehrheitsmeinung durchsetzen.
Aber Vorsicht, meine Damen und Herren! Das muss nicht immer so gut für Sie laufen. Das kann für die Demokratie gefährlich werden, aber auch für Sie, meine Damen und Herren von der CDU, wenn es nämlich der CDU egal ist,
ob sich mehr Menschen enttäuscht von der Politik abwenden. Uns ist es nicht egal, uns hier in diesem Hause auf der von mir aus gesehen linken Seite.
Wir haben heute lernen müssen, dass Volksentscheide eine klar festgelegte Bindungswirkung auf das Parlament haben müssen, damit sie die Demokratie verbessern und erweitern, denn es kann nicht sein, dass alles umsonst war. Deshalb plädieren wir für eine Änderung der Verfassung, die das Instrument der direkten Demokratie stabilisiert und wirkungsvoll wirken lässt, meine Damen und Herren. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Hamburgische Verfassungsgericht hat einstimmig entschieden. Die Bürgerschaft erhält jetzt die Möglichkeit, die Teilprivatisierung des Landesbetriebes Krankenhäuser zu beschließen und somit dem LBK, der Gesundheitsversorgung der Hamburgerinnen und Hamburger sowie unserem Haushalt eine langfristige und stabile Zukunftsperspektive zu bieten. Das, meine Damen und Herren, ist eine gute Nachricht für Hamburg und seine Bürger.
Gerade an einem solchen Tag sollten wir uns aber noch einmal die Situation des LBK ins Gedächtnis rufen, denn seit 1995 wird vom LBK ein umfangreiches Restrukturierungsprogramm durchgeführt, das durchaus seine positive Wirkung entfaltet hat. Ich erkenne ausdrücklich an, welche erheblichen Anstrengungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unternommen wurden, die Produktivität zu erhöhen, die wirtschaftliche Situation zu verbessern und die medizinische Qualität zu sichern.
Aber – und das muss man genauso anerkennen – dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen und die grundlegenden Probleme konnten bislang noch nicht und würden auch in Zukunft nicht in staatlicher Trägerschaft gelöst werden.
Nach dem jetzigen Stand der Restrukturierung, Frau Brüning, ist der LBK zwar in der Lage, seine laufenden Kosten zu decken und die Altersvorsorge für die derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzubauen. Das reicht aber nicht, denn er ist unverändert nicht in der Lage, Schuldenabbau, Zinszahlungen oder auch die dringend notwendigen Investitionen aus eigener Kraft zu leisten. Nur mit einem starken und kompetenten Partner
Die heute vom Senat vorgelegte Entscheidung ist also ein Bekenntnis für den LBK, denn wir wollen und brauchen einen zukunftsfähigen LBK für einen starken Gesundheitsstandort Hamburg. Der LBK ist der größte Krankenhausbetreiber und der größte Arbeitgeber in Hamburg. Der LBK bringt Umsatz nach Hamburg, immerhin fast ein Viertel der Patienten kommen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland.
Aber, meine Damen und Herren, nicht nur aus gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen, sondern auch aus ordnungspolitischen Erwägungen hat sich der Senat für eine Teilprivatisierung ausgesprochen.
Unsere staatlichen Krankenhäuser, Herr Schäfer, agieren heute in einem Markt, der durch Überkapazitäten, Herr Neumann, Verdrängung und harten Wettbewerb, aber auch durch Expansion und Übernahmen gekennzeichnet ist. In dieser Situation ist es für die Stadt äußerst schwierig bis fragwürdig, als Träger eines Teils der Krankenhäuser im Wettbewerb zu agieren und gleichzeitig Aufsichtsinstanz für alle anderen Krankenhäuser zu sein. Auch die anderen 45 Krankenhäuser in Hamburg, die Sie vielleicht in Ihrer langen Regierungszeit vernachlässigt haben, müssen sich auf den zunehmenden Wettbewerb einrichten, brauchen Investitionen und dürfen zu Recht eine faire Gleichbehandlung erwarten.
Oder, meine Damen und Herren von der Opposition, können Sie sich ernsthaft ein mehrheitlich staatliches Hamburger Krankenhaus vorstellen,
das mit Hamburger Steuergeld Krankenhäuser in ganz Deutschland, aber jetzt auch in Österreich und in China betreibt?
Missverstehen Sie mich nicht. In einem solchen, sich rapide wandelnden Krankenhausmarkt können Übernahmen und Betreibermodelle eine riesige Chance sein,
die wir den LBK nicht verwehren sollten. Nur müssen solche Chancen von denen wahrgenommen werden, die dazu die Kompetenz und Finanzkraft haben. Und das ist nicht die Freie und Hansestadt Hamburg, sondern das sind private, erfolgreich agierende Unternehmen.
Die Teilprivatisierung, meine Damen und Herren, ist unumgänglich. Wir haben uns von Anfang an dafür klare Ziele gesetzt. Wir würden die Teilprivatisierung nur umsetzen, wenn erstens die medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gesichert und verbessert würde,
wenn zweitens die Mitarbeiter für ihre Arbeitsplätze wieder eine Zukunftsperspektive erhielten und wenn drittens der Wirtschafts- und Medizinstandort Hamburg gestärkt würde und viertens der Haushalt von Zukunftsrisiken entlastet würde.
Nur – das hat unsere gründliche Prüfung ergeben –, wenn wir mittelfristig die Mehrheit am LBK abgeben, werden wir diese Ziele auch erreichen.