(Zuruf von der CDU: Was sagt der Sportler dazu? – Gegenruf von Dr. Verena Lappe GAL: Er ist auch Finanzbeamter gewesen! – Gegenruf von Wolfgang Beuß CDU: Dann ist er befangen!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es sind schon ein, zwei Sätze angebracht zu der Einnahmesituation, die jedes Mal, wenn der Rechnungshofsbericht diskutiert wird, leider etwas zu kurz kommt. Ich meine speziell die Steuereinnahmen und ich spreche nicht wie der Blinde von der Farbe. Als gelernter Betriebsprüfer, der in seinem späteren Berufsleben auch Betriebsprüfer ausgebildet hat, weiß ich, was Trumpf ist. Und wenn man im Rechnungshofsbericht zur Kenntnis nehmen muss, dass das Steuerrecht vereinfacht werden müsse, was alle Redner und auch der Senator immer wieder erklärten, dann ist das sicherlich richtig, aber es ist eben nur die halbe Wahrheit. Man kann nicht die Augen verschließen und sagen, dann lasst alles mal so, wie es ist. Man darf nicht außer Acht lassen, wenn man den Rechnungshofsbericht liest, was an Steuereinnahmen nicht eingeht. Jedes steuerliche Mehrergebnis bei der Einkommensteuer bedeutet immerhin – nehmen wir einmal das Beispiel von 1 Million Euro –, auf Hamburg bezogen, nach dem Länderfinanzausgleich 100 000 Euro. Wenn jeder Betriebsprüfer im Schnitt, so die Antwort des Senats auf meine Anfrage, 1,5 Millionen Euro im Jahr mehr erzielt – ein Betriebsprüfer würde noch mehr erzielen, wenn er mehr Zeit hätte, es gibt ja Zeitvorgaben –, rechtfertigt das aus meiner Sicht, dass, was die Verwaltung anbelangt, mehr getan werden muss, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass die Betriebsprüfer ihre Arbeit vernünftig machen können und nicht Vorgaben erhalten, die dazu führen, dass die steuerliche Betriebsprüfung nicht in dem Sinne, wie es rechtsstaatlich sein müsste, durchgeführt wird. Wir können nicht auf der einen Seite bei Hartz sagen, alles müsse auf den Tisch des Hauses gelegt und geprüft werden und in diesem Bereich der Steuern machen wir die Augen zu und sagen, wir haben halt kein Personal. Dieses Personal hätten wir, das kann für Ausbildungsplätze ausgeschrieben werden, und in drei Jahren hätte man, wenn man heute starten würde, weitere Betriebsprüfer. – Vielen Dank.
Wer einer Überweisung der Drucksache 18/749 an den Haushaltsausschuss zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.
Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 29: Bericht des Rechtsausschusses zum Thema Vorkommnisse in der Staatsanwaltschaft.
[Bericht des Rechtsausschusses über das Thema Vorkommnisse in der Staatsanwaltschaft (Selbstbe- fassungsangelegenheit gemäß Paragraph 53 Absatz 2 Geschäftsordnung der Bürgerschaft) – Drucksache 18/735 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Bericht des Rechtsausschusses über die pressebekannten Vorkommnisse bei der Staatsanwaltschaft aus dem April dieses Jahres liegt nun vor. Er ist Grund genug, sich noch einmal genau mit den damaligen Ereignissen zu beschäftigen. Bezeichnenderweise kneift der zuständige Senator vor dieser Aufarbeitung, aber auch der Staatsrat. Ich nenne das nicht nur Feigheit vor dem Feind, das ist eine Missachtung des Parlaments.
Zur Erinnerung: Berichte über zwei Straftaten hatten Anfang April den Justizsenator Dr. Kusch dazu veranlasst, sich mehrfach via Presse herablassend und populistisch über die Arbeit der Staatsanwaltschaft auszulassen. Diese Kritik war nicht nur in der Sache, sondern vor allem auch ihrem Stil nach vollkommen unangebracht und eines Hamburger Senators unwürdig. So ließ sich der Senator mit den Worten zitieren:
"Wir haben Zweifel, ob alle unsere Mitarbeiter dieselben Wertmaßstäbe anlegen.... Die Mitarbeiter müssten stärker angehalten werden, Recht nicht im 'luftleeren Raum' auszulegen."
Der Bericht des Rechtsausschusses bestätigt nun, dass die handelnden Staatsanwälte sich in der Sache nichts vorzuwerfen haben, sich also ihrerseits an Gesetz und Recht gehalten haben. Dem Senator hingegen muss man vorwerfen, dass er seinerseits mit seiner öffentlichen, unberechtigten Kritik dem Ansehen der Strafverfolgungsbehörde in der Bevölkerung starken Schaden zugefügt hat.
Mit seiner Äußerung, Mitarbeiter müssten stärker angehalten werden, Recht nicht im luftleeren Raum auszulegen, erweckte er bei den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern den Anschein, die Staatsanwaltschaft nehme ihre Aufgaben nicht beziehungsweise nicht richtig wahr. Der Senator hat sich damit einmal mehr zum Kronzeugen eines weit verbreiteten Irrglaubens und Vorurteils gemacht, das die deutsche Justiz insgesamt für zu mild und die Verfolgung und Bestrafung von Straftätern nicht für hart genug hält.
Darüber hinaus hat der Senator die damalige Erkrankung des Leitenden Oberstaatsanwalts genutzt, um diesem
einen kommissarischen Leiter vor die Nase zu setzen. Er hat damit nicht nur versucht, das Ansehen des Leitenden Oberstaatsanwalts dauerhaft zu beschädigen, was ihm gottlob nicht gelungen ist, sondern er wollte weiterhin die Strafverfolger insgesamt disziplinieren. Er blieb damit bei seinem bisherigen Führungsstil, der vor allem durch Drohungen und Repressionen gegen Mitarbeiter geprägt war und ist.
Diese Personalführung hatte ihm als erstem Senator des Beust-Senats einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingebracht. Gegen diese Maßnahmen richtete sich in der Folge ein so noch nicht da gewesener Protest vonseiten der Staatsanwälte, Richter und anderer Angehöriger der Rechtspflege sowie auch der Presse. Schließlich sah sich der Bürgermeister selbst genötigt einzugreifen. Der Senator wurde damals zum persönlichen Rapport bestellt und zur Zurücknahme seiner Umsetzungsmaßnahmen gezwungen.
Angesichts der vielfachen Skandale und Ausfälle, die sich der Senator jedoch bereits in der Vergangenheit geleistet hatte – es sei hier nur an seinen unseligen Besuch im Wüstenknast von Sheriff Joe erinnert –, ist es aber weder ein Zeichen von Führungsstärke noch von später Einsicht, dass der Bürgermeister hier eingriff. Vielmehr hätte er schon damals konsequent den mit der Führung einer Behörde überforderten Justizsenator ablösen müssen.
Welche Gründe ihn hiervon abgehalten haben, vermag ich nicht zu erkennen. Sachliche oder fachliche sind es jedenfalls nicht gewesen.
Der Rechtsausschuss hat sich mit diesen Ereignissen im Rahmen der Selbstbefassung beschäftigt. Wie allerdings nicht anders zu erwarten war, konnten wir beim Senator weder Einsicht noch Bedauern feststellen. Eigene Fehler kann er nicht erkennen, stattdessen wird gemauert, was das Zeug hält. Einsicht in Unterlagen wird dem Ausschuss mit erkennbar fadenscheinigen Verweisen auf das Datenschutzrecht verweigert.
Angesichts der erschreckenden Offenheit, mit der der Senator zuvor der Presse gegenüber zu internen Vorgängen und laufenden Verfahren Stellung nahm, kann man sich nur wundern, warum er nun dem Ausschuss gegenüber diese Geheimniskrämerei an den Tag legte. An seine skandalösen Äußerungen wollte der Senator sich dem Wortlaut nach auch nicht mehr erinnern, er sei ja schließlich, wie er sagte, kein Computer. Dass die Kolleginnen und Kollegen von der CDU im Rechtsausschuss das Verhalten des Senators in dieser Sache als – ich zitiere – "angemessen und richtig" bezeichnet haben, soll hier nicht unerwähnt bleiben. Mit einer solchen Chuzpe hat noch nicht einmal der Senator selbst sein Verhalten beschönigt, nachdem ihm der Bürgermeister derart den Kopf gewaschen hatte.
Bei Ihnen hat sich, meine Damen und Herren von der CDU, seit Sie die absolute Mehrheit haben, eine Arroganz breit gemacht, wie andere Parteien sie noch nicht einmal in 40 Jahren Regierung aufbauen.
Wenn man dann noch im Bericht liest, die Justizbehörde – gemeint ist damit wohl der Senator selbst – habe auf weitere Presseaktivitäten verzichtet, weil man die Unruhe in der Staatsanwaltschaft nicht weiter forcieren wolle, fragt man sich doch, ob Herr Kusch – er ist immer noch nicht da – denn wirklich aus Fehlern nicht lernen will.
Erstens darf ich diesem Satz entnehmen, dass er in der Sache weiter an seinen Äußerungen und Maßnahmen festhalten will beziehungsweise von ihrer Richtigkeit überzeugt ist und zweitens nur um des Hausfrieden willens von weiterer Presseschelte an der Staatsanwaltschaft abgesehen hat.
Der Bericht des Ausschusses hat uns einmal mehr gezeigt, dass Herr Dr. Kusch weder das Gespür noch das Talent besitzt, um die Justizpolitik in Hamburg zu bestimmen.
Auf seine nächsten Entgleisungen dürfen wir gespannt sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ein Wort zu dem von Herrn Klooß eben angesprochenen Verfahren, was ich – das will ich hier ganz zu Anfang sagen – ziemlich schofelig finde. Herr Klooß, Ihre Fraktion hat ganz genau gewusst, dass der Senator heute aufgrund von Dienstverpflichtungen in Berlin ist. Das Angebot an Ihre Fraktion, diese Debatte zu verschieben, haben Sie bewusst nicht angenommen. Sich jetzt hier hinzustellen und so zu tun, als wenn alles Absicht wäre oder gar zu behaupten, er würde kneifen, das, verehrte Kollegen, fällt auf Sie zurück und nicht auf den Senator.
Es gibt Debatten, verehrte Kollegen, bei denen man sich fragt, warum sie eigentlich angemeldet worden sind – diese ist so eine.
(Beifall bei der CDU – Michael Neumann SPD: Es gibt Reden, da fragt man sich auch, warum sie gehalten werden!)
(Michael Neumann SPD: Noch nicht mal Sie regen mich auf! – Gegenruf von Frank-Thorsten Schira CDU: Herr Neumann ist heute besonders aufge- regt!)
Vielleicht sollten wir uns nach dem Beitrag von Herrn Klooß noch einmal ganz kurz ins Gedächtnis rufen, was wir hier eigentlich debattieren, denn davon war bei dem Kollegen Klooß nicht allzu viel zu hören. Wir sprechen heute über den Bericht des Rechtsausschusses – für die Kollegen auf der linken Seite in diesem Hause noch einmal –, das ist die Drucksache vom 18. August 2004 mit der Nummer 18/735, denn das haben Sie bisher offensichtlich nicht begriffen.
Anlass für diese Debatte war die Selbstbefassung des Rechtsausschusses zum Thema Vorkommnisse in der Staatsanwaltschaft und nicht etwa, wie der Kollege Klooß hier vermeinte darstellen zu müssen, Vorkommnisse um Herrn Dr. Kusch.