Protocol of the Session on September 23, 2004

(Vereinzelter Beifall bei der CDU und der GAL – Ah-Rufe bei der GAL)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann komme ich zur dritten Frage und der Abgeordneten Timmermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aus der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage geht hervor, dass geplant ist, die Geltungsdauer von Zeitkarten für Auszubildende von montags bis freitags zu begrenzen.

Ab wann trifft diese Regelung zu und wird es Ausnahmeregelungen geben für Auszubildende, die am Samstag arbeiten, da der Einzelhandel und auch das Gastronomiegewerbe am Wochenende tätig sind?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Der Senat hatte zur Konsolidierung des Betriebshaushalts beschlossen, die Zuschüsse im Ausbildungsverkehr auf tatsächliche Ausbildungsfahrten zu reduzieren. Dazu sollen die Gültigkeitstage für die Be

rechnung der Ausgleichsleistungen auf die ausbildungsnotwendigen Tage beschränkt werden.

In diesem Zusammenhang wurde auch geprüft, die Geltungstage der Zeitfahrausweise der Schüler, Auszubildenden und Studierenden auf die Wochentage Montag bis Freitag zu begrenzen.

Die Prüfung hat jedoch ergeben, dass eine Beschränkung der Geltungstage der Zeitfahrausweise unter anderem auch wegen der möglichen Arbeits- und Studienzeiten an Wochenenden nicht praktikabel ist und auch nicht zu den gewünschten Mehreinnahmen führen würde. Die Geltungstage der Fahrkarten für Schüler, Auszubildende und Studierende bleiben daher unverändert und deswegen ist eine Beantwortung der zweiten Frage entbehrlich.

Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur vierten Frage und zur Abgeordneten Dr. Lappe.

Vielen Dank, Herr Präsident. Der Senat hat angekündigt, die Arbeit der zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes eingerichteten Interventionsstelle pro-aktiv ab dem 1. Januar 2004 bis zum Ende der zweijährigen Projektphase evaluieren zu wollen.

Erstens: Trifft es zu, dass bis heute niemand mit der Evaluierung beauftragt worden ist, obwohl die finanziellen Mittel dafür lange bereitstehen?

Zweitens: In welcher Höhe sind Mittel für die Evaluierung 2004 und 2005 vorgesehen?

Herr Staatsrat Dr. Schmitz.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Es trifft zu, dass bisher niemand beauftragt ist. Allerdings ist eine Ausschreibung in Form einer freihändigen Vergabe an vier Institute beziehungsweise Personen ergangen und denen ist zur Stellung eines Angebots eine Frist gesetzt bis zum 30. September. Alsdann wird die zuständige Behörde zusammen mit der Justizbehörde über die Vergabe der Evaluation entscheiden.

Was die Kosten anbelangt, so sind im Haushalt unter dem Titel – die Nummer erspare ich Ihnen – 25 000 Euro eingestellt. Wenn es nicht zur Ausschüttung dieser Summe in diesem Jahr kommt, können die Reste für das nächste Jahr zurückgestellt werden.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Lappe.

Ich habe eine ganz irritierende Nachfrage. Ich wurde gestern von der Senatorin angesprochen und sie hat mir gesagt hat, seit 14 Tagen sei diese Evaluierung vergeben. Welche Aussage ist jetzt richtig?

Herr Staatsrat.

Nach den Angaben, die ich aus der Behörde für Familie und Soziales habe, ist es so, dass eine Ausschreibung erfolgt ist und dass die Vergabe an die dann in der Ausschreibung ausgewählte

Gruppe oder wissenschaftliche Institution nach dem 30. September stattfinden sollte.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Husen.

Herr Staatsrat, mich würde interessieren, welchen Zeitraum die Evaluation umfassen wird?

Herr Staatsrat.

Die Evaluation wird den Zeitraum der zwei Jahre 2004/2005 umfassen. Schon jetzt ist die Interventionsstelle gehalten, entsprechende Daten zu sammeln, die dann Gegenstand der Evaluation sein werden.

Eine weitere Nachfrage der Abgeordneten Husen.

Wann wird die Evaluation vorliegen?

Herr Staatsrat.

Die zuständige Behörde beabsichtigt nach dem 30. September zusammen mit der Justizbehörde, das entsprechende Institut, das in der Auswahl dann ausgewählt wurde, zu beauftragen. Dann soll mit der Evaluation begonnen werden. Die Evaluation soll den Zeitraum der beiden Jahre betreffen und dann veröffentlicht werden.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Opitz.

Herr Staatsrat, woran ist bis jetzt die Auswahl gescheitert?

Herr Staatsrat.

Aus Sicht der zuständigen Behörde entsteht kein Zeitverzug, weil die Interventionsstelle von Anfang an gehalten war, die für die Evaluation notwendigen Daten zu sammeln. Da die Interventionsstelle ihre Arbeit erst zu Beginn des Jahres aufgenommen hat, hat es aus Sicht der zuständigen Behörde keinen Zeitdruck gegeben, die Evaluation schon in der ersten Hälfte des Jahres zu vergeben.

Zweite Nachfrage der Abgeordneten Dr. Opitz.

Sie hatten gerade gesagt, dass jetzt eine Ausschreibung hinsichtlich vier Einrichtungen erfolgt ist, die sich bewerben sollen. Wurden bei diesen Überlegungen, wer die Evaluierung durchführen soll, anerkannte kriminologische und auch sozialwissenschaftliche Hamburger Einrichtungen einbezogen?

Einmal ist es auch die Universität Osnabrück, aber ansonsten sind es hamburgische Institutionen oder Personen.

Die zweite Nachfrage der Abgeordneten Dr. Lappe.

A C

B D

Sie haben eben richtig gesagt, Herr Staatsrat, dass die Interventionsstelle gehalten ist, selbst Daten zu erfassen. Bestätigen Sie mir oder sprechen Sie dagegen, dass dadurch, dass die Daten nicht ausgewertet worden sind, versäumt wurde, in die Überlegungen, wie man mit Frauenhausplätzen weiter umgeht, einzubeziehen, welche Erfahrungen die Interventionsstelle im Rahmen der Wegweisung gemacht hat, ob nicht Frauen trotz Wegweisung in ein Frauenhaus gehen müssen. Diese Daten sind jetzt bei der Entscheidung, die Frauenhausplätze zu reduzieren, nicht berücksichtigt worden.

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete. Ich kann Ihnen leider keine genaue Auskunft darüber geben, welche Daten die Interventionsstelle jetzt schon im Einzelnen erfasst. Mir ist aber gesagt worden, dass sie die für die Evaluation notwendigen Daten bereits jetzt erfasst.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Möller.

Es ist doch aber richtig, dass die Kriterien, die für die Evaluation notwendig sind, von Ihrer Behörde oder von der Behörde, bei der Sie Staatsrat sind, aufgestellt werden. Von daher dürfte der Behörde eigentlich bekannt sein, welche Daten dafür notwendig sind.

Herr Staatsrat.

Herr Präsident. Frau Abgeordnete, Ich vertrete den Staatsrat der zuständigen Behörde und ich bin insofern nicht über die Details der Fragestellung informiert.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, dem Teepavillon. Die Abgeordnete Fiedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Presseberichten über den ereignisreichen ChinaBesuch des Ersten Bürgermeisters ist zu entnehmen, dass Hamburg der Partnerstadt Shanghai ein Grundstück hinter dem Museum für Völkerkunde für die Errichtung eines Teepavillons zur Verfügung stellen wird.

Welche Vereinbarungen gibt es mit den bisherigen Nutzern des Grundstücks und mit dem Museum für Völkerkunde über die geplante Neunutzung?

Frau Senatorin.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die Fläche wird zurzeit vom Fachbereich Sport der Universität und dem Hochschulbreitensport genutzt. Wir gehen davon aus, dass die Universität die für die Errichtung des chinesischen Teepavillons benötigte Fläche abgeben wird, da die Universität es begrüßen würde, wenn sie die Möglichkeit erhielte, im Teepavillon Flächen für Veranstaltungen zu nutzen. Feste Vereinbarungen können zu diesem frühen Stadion der Planung und Konzeption noch nicht getroffen werden.