Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die Fläche wird zurzeit vom Fachbereich Sport der Universität und dem Hochschulbreitensport genutzt. Wir gehen davon aus, dass die Universität die für die Errichtung des chinesischen Teepavillons benötigte Fläche abgeben wird, da die Universität es begrüßen würde, wenn sie die Möglichkeit erhielte, im Teepavillon Flächen für Veranstaltungen zu nutzen. Feste Vereinbarungen können zu diesem frühen Stadion der Planung und Konzeption noch nicht getroffen werden.
Wer soll nach derzeitiger Planung Eigentümer des zu errichtenden Teepavillons werden und welche Nutzungen sind für das immerhin 3500 Quadratmeter große Grundstück vorgesehen?
Die Tourismus-Kommission der Stadt Shanghai wird in Hamburg dieses Teehaus einrichten und als Eigentümer hier eine Europazentrale eröffnen. Das Zentrum soll die chinesische Kultur durch Programme, Ausstellungen oder Veranstaltungen zur chinesischen Teekunst, zur chinesischen Küche, zu chinesischen kunsthandwerklichen Produkten, zur chinesischen Musik und Kunst vorstellen. Es soll ein Ort deutsch-chinesischer Begegnung werden. Das Museum für Völkerkunde – das beinhaltete ja Ihre Frage – war in die Planungsphase eingebunden und wird fortlaufend beteiligt sein. Ich sehe gute Anknüpfungspunkte für die zukünftige Zusammenarbeit, die für alle Partner interessante Perspektiven bietet. Es bedarf enger deutschchinesischer Abstimmung, um diese große interkulturelle Herausforderung zu meistern.
Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt das Grundstück, um das es geht, mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren unentgeltlich zur Verfügung und die Gestaltung des Grundstücks um das Teehaus herum muss noch mit der chinesischen Seite konkretisiert werden.
Wie wurde bei den Planungen berücksichtigt, dass das Grundstück in der OlympiaKonzeption für das olympische Tennisturnier vorgesehen war?
Die Universität weiß um die Nutzung. Ich habe schon gesagt, dass wir mit der Universität noch weiter in Verhandlungen sind. Wenn jetzt die chinesische Seite ganz konkret gesagt hat, dass sie das chinesische Teehaus errichten will – das war ja noch etwas fraglich bis zur Unterzeichnung des Memorandums, das auf der Shanghai-Reise gelang –, dann werden wir in den nächsten Wochen alle Optionen klären, sodass alle Seiten zufrieden gestellt werden.
"Eine Rücknahme der Freizonenumzäunung im Bereich des Spreehafens würde nach einer Entscheidung der Oberfinanzdirektion Hamburg die zollamtliche Überwachung der Freizonengrenze und damit auch der gesamten Freizone undurchführbar machen. Damit kann der Spreehafen nicht separat aus der Freizone ausgegliedert werden."
Ich frage den Senat erstens, ob diese Ansicht der Oberfinanzdirektion auch vom Senat vertreten wird, und zweitens, ob der Senat der Auffassung ist, dass das Leitprojekt "Sprung über die Elbe" durchgeführt werden kann, ohne die Zollgrenze insbesondere im Bereich des Spreehafens zu verlagern?
Herr Präsident. Herr Abgeordneter, wie Sie richtig bemerken, ist das von Ihnen unvollständig erwähnte Zitat Teil einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage, Drucksache 18/679. In dieser Anfrage war unter anderem die Frage gestellt:
Nämlich die Öffnung des Zollzauns beziehungsweise die Rückverlegung in den von Ihnen genannten Bereich.
Die zuständige Fachbehörde hatte im Zusammenhang mit der Beantwortung auf diese Kleine Frage die insoweit zuständige Oberfinanzdirektion Hamburg als Teil der Bundeszollverwaltung dazu befragt und die OFD als zuständige Behörde hat dazu so geantwortet, wie Sie eben zitiert haben. Der Senat hat nur die Antwort auf die Kleine Anfrage wiedergegeben, er hat sich mit der Sache selbst nicht befasst und dazu auch keine Bewertung abgegeben.
Ich möchte zu meiner ersten Frage feststellen, dass mein Zitat aus Drucksache 17/2370 stammte. Ist es dem Senat bekannt, dass die Grenze der Zollfreizone in weiten Teilen durch Wasserflächen im Bereich der Norderelbe gebildet wird, und sieht es der Senat als unmöglich an, dieselbe Grenzsituation im Bereich des Spreehafens herzustellen, das heißt, den Zaun aufzuheben und dort eine Wassergrenze festzusetzen?
Herr Präsident. Herr Abgeordneter, der Verlauf der Grenze der Freizone ist im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es ist so, dass dafür nicht der Senat zuständig ist, sondern dass Veränderungen der Zollgrenze nur durch Zustimmung der zuständigen Bundesministerien und der Oberfinanzdirektion erfolgen können.
Ich möchte noch einmal nachfragen, ob der Senat der Auffassung ist, dass das Leitprojekt "Sprung über die Elbe" bei Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Freizonengrenzen durchgeführt werden kann?
Herr Präsident. Herr Abgeordneter, zum Thema "Sprung auf die Elbe" verweise ich auf die Pressemitteilung des Senats vom 16. Dezember 2003, in der auch hierzu die entsprechenden Ausführungen gemacht werden. Ich kann sie Ihnen gern gleich noch aushändigen.
Hält der Senat es nicht für notwendig, sich in der Frage des Spreehafens und des Freihafenzauns eine Meinung zu bilden und gegenüber den Bundesbehörden und gegenüber der Oberfinanzdirektion initiativ zu werden?
Herr Präsident. Herr Abgeordneter, in der von mir eben erwähnten Pressemeldung hat der Senat mitgeteilt, dass er einen entsprechenden Senatsplan zur wachsenden Stadt verabschiedet hat, der einen Strukturplan für die übergeordneten städtebaulichen Ziele aufzeigt. In diesem Zusammenhang sind die zuständigen Fachbehörden unter anderem beauftragt, Details in der weiteren Umsetzung zu bearbeiten und aufzubereiten und dem Senat zur Entscheidung vorzulegen. Darüber hinausgehend hat sich der Senat im Hinblick auf die von Ihnen gestellte Frage nicht damit befasst.
Ich würde gerne wissen, ob es andere Planungen im Bereich des Hafens gibt, die sich mit der Führung der Freizonengrenze beschäftigen, und ob sich der Senat damit schon befasst hat?
Der Senat hat sich mit möglichen anderen Planungen in der von Ihnen angedeuteten Weise nicht befasst.
Bedeutet das, dass es auch zum Beispiel beim Thema der Port-Authority-Gründung bisher noch keine Befassung mit der Führung, Verlagerung oder Veränderung der Freizonengrenze gegeben hat?
Aber in der von mir erwähnten und zitierten Pressemeldung des Senats sind die Themen angesprochen, die die zuständigen Fachbehörden insoweit bearbeiten sollen. Das sind erstens der Brückenschlag Kleiner Grasbrook und Veddel, zweitens Arbeitswelten am Reiherstieg, nördlicher und mittlerer Reiherstieg, drittens die neue Mitte, Zentrale Nord-Süd-Achse in Wilhelmsburg, viertens Stadtrand (Wilhelmsburger Osten, Siedlungsrand bis Autobahn) und fünftens Sprung über die Süderelbe (Har- burger Binnenhafen).
Herr Staatsrat, die Wirtschaftsbehörde plant, die festen Freihafenzonen abzuschaffen. Ich frage Sie vor diesem Hintergrund: Zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Wirtschaftsbehörde die festen Freihafenzonen zugunsten einzelner Zolllager aufzuheben?
Herr Präsident. Herr Abgeordneter, die zuständige Fachbehörde überprüft ständig, ob und gegebenenfalls in welchem Umfange aufgrund von Rechtsentwicklungen aufseiten der Europäischen Union, insbesondere was den Zollkodex angeht, oder aufgrund von Veränderungen des Umschlagwachstums Anpassungen unter anderem auch in Bezug auf das Freizonengebiet erforderlich sind. So ist beispielsweise die Freizone anlässlich von Containerumschlaganlagenerweiterungen auch entsprechend erweitert beziehungsweise verändert worden. Dies ist ein permanenter Prozess. Planungen über die in Ihrer Frage enthaltene Behauptung einer vollständigen Aufhebung der Freizone gibt es in der zuständigen Behörde nicht.