„Der Senat wird aufgefordert, durch den Erlass einer Rechtsverordnung, sich zum Schutz von 10 Prozent der hamburgischen Landesfläche als Teil eines Biotopverbundes zu verpflichten und geeignete Maßnahmen zur Realisierung zu ergreifen.“
Die Länder schaffen ein Netz verbundener Biotope – Biotopverbund –, das mindestens 10 Prozent der Landesfläche umfassen soll. Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.“
Mir ist bis hier nicht klar, was die SPD mit ihrem Antrag bezwecken will. Liest man Paragraph 5 des Bundesnaturschutzgesetzes, wird man feststellen, dass dieser den Punkt Ihres Antrags betrifft beziehungsweise Sie die Forderungen lediglich abgeschrieben haben. Wenn Sie hier auf Zustimmung von unserer Seite hoffen, muss ich Ihnen sagen, dass der Antrag noch Beratungsbedarf hat und an den zuständigen Umweltausschuss überwiesen werden sollte. – Ich danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da das Präsidium der Bürgerschaft scheinbar nicht in der Lage ist, es zu unterbinden, dass ein Mitglied der SPD-Fraktion ein Mitglied der Regierung als „Wachtelkönig“ bezeichnet, weise ich dies im Namen des Senats aufs Schärfste zurück,
Dass Sie das noch lächerlich finden, zeigt, auf welche Art und Weise hier miteinander umgegangen wird.
Meine Damen und Herren! Kritik am Präsidium wäre bei einem Abgeordneten nicht möglich gewesen. Da hätte ich abgeklingelt. Beim Senat ist das nicht üblich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es auch irritierend, Herr Senator Mettbach, dass Sie das Präsidium rügen, obwohl der Sitzungspräsident den Gebrauch des Wortes gerügt hat. Es ist also geahndet worden.
Ich glaube, „Senator Wachtelkönig“ wurde unser Senator damals aus diesen Reihen auch des Öfteren genannt.
Also regen Sie sich bitte nicht so auf. Machen Sie nicht aus einer Mücke einen Elefanten. Das ist wirklich lächerlich, was hier passiert.
(Beifall bei der GAL und der SPD – Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Kommen Sie jetzt zur Sache! – Richard Braak Partei Rechts- staatlicher Offensive: Sie sind der Quasselkönig!)
Wenn man den Handlungsbedarf, der sich aus der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ergibt, zusammenfassen will, steht das unter der Überschrift Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Naturschutz. Ich sehe auch in Hamburg erheblichen Bedarf. Das betrifft zum einen die gute fachliche Praxis, die hier konkretisiert werden muss. Das betrifft aber auch die Strukturelemente in der Kulturlandschaft, die gefördert werden sollen. Wie wollen wir es erreichen, dass wir keine ausgeräumten Landschaften haben, sondern dass wir auch innerhalb der Kulturlandschaft immer noch eine große Artenvielfalt hinbekommen? Das betrifft auch den Biotopverbund. Auch davon war schon die Rede. Es ist ein guter Ansatz der SPD, dass in ihrem Antrag das Instrument einer Rechtsverordnung angesprochen ist, wie der Biotopverbund umgesetzt werden soll, denn die Rechtsverbindlichkeit für den Biotopverbund ist ein wesentlicher Punkt.
Im Übrigen sehe ich es genauso wie Herr Engels, dass eine Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes noch sehr viel mehr Umsetzungsbedarf hervorruft, als im Antrag genannt ist. Ihr Antrag ist wahrscheinlich auch nicht enumerativ gemeint. Wir haben Umsetzungsbedarf, insbesondere beim Schutz der Uferbereiche, bei der Weiterentwicklung der Verbandsklage – das hat Herr Engels auch schon gesagt – und bei der Landschaftsplanung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht können wir uns nach den vielen Königen, von denen hier die Rede war, etwas abregen und uns mit der Sache beschäftigen.
In der Tat gibt der Antrag Anlass, uns im Ausschuss über die Auswirkungen des neuen Bundesnaturschutzgesetzes und in diesem Zusammenhang auch über das Hamburgische Naturschutzgesetz zu unterhalten. Herr Engels hatte das schon angesprochen.
An und für sich hätte es dieses Antrags nicht bedurft. Er beinhaltet nämlich lediglich die Aufforderung, sich an bestehende Gesetze zu halten. Das ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht extra beantragt werden.
Wenn man bedenkt, dass die Rahmenvorschriften der Novelle bis 2005 umgesetzt werden sollen, Sie dem Senat aber eine Frist bis zum 30. September setzen, den Vollzug zu melden, ist es ein bisschen frech, insbesondere dann, wenn das eine Partei macht, die gerade in Sachen Umweltschutz in der Vergangenheit ihre Probleme hatte, verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden.
Frau Dr. Schaal, bevor wir das Thema im Umweltausschuss beraten, rate ich Ihnen, zur Hamburger Universität zu gehen. Dort gibt es im Fachbereich Rechtswissenschaft die Forschungsstelle Umweltrecht, an der Professor Dr. Ramsauer tätig ist.
Professor Dr. Ramsauer wird Ihnen seine Meinung über Gesetzesinitiativen Ihrer Fraktion, Ihrer Partei, Ihres Senats vielleicht erläutern können. Es ist nämlich grauenhaft, was zu Ihrer Zeit an Gesetzen gemacht worden ist.
Sie erzählen uns hier, dass wir das Ausgleichskonzept, das Sie so toll gemacht hätten, fortführen sollten. Wir haben in dieser Stadt einen Nachholbedarf an Ausgleichsmaßnahmen, von Ihrem Senat hinterlassen, der so exorbitant ist, dass wir im Grunde genommen gar nicht wissen, wo wir anfangen sollen, um die rechtlichen Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Bleiben wir beim Hamburger Naturschutzgesetz. Wir können uns im Ausschuss über diese Streitfrage des Verbandsklagerechts unterhalten. Für liberale Juristen – als Schnittmenge von Liberalen und Juristen, die jeweils für sich immer sehr streitfähig sind und immer sehr viele verschiedene Meinungen zu ein und demselben Thema haben – ist die grundsätzliche Frage nach dem Verbandsklagerecht von sich aus schon problematisch, weil es eine Umgehung des Popularklageausschlusses ist. Wir sind der Überzeugung, dass vor Gericht nur Menschen klagen sollten, die in ihren eigenen Rechtsgütern verletzt werden, sodass der einzig richtige Weg wäre, das Recht auf unberührte Natur zum Rechtsgut zu erheben, aber nicht, eine Erweiterung der Rechtssubjekte herbeizuführen. Das wäre für uns der falsche Weg. Aber darüber können wir uns vielleicht unterhalten.
Wenn ich das Klagerecht der Verbände in Paragraph 29 institutionalisiere, dann immer und in allen Fällen. Sie hingegen haben die Projekte, die Ihnen wichtig sind – Herr Engels hatte sie erwähnt –, schlicht und ergreifend ausdrücklich ausgenommen. Mit anderen Worten: Die Neunundzwanziger dürfen klagen, aber nicht gegen die Hamburger SPD. Diese Art der Rechtsauslegung hat sich der Alte Fritz einmal selbst verboten. Deswegen galt er als aufgeklärter Herrscher.
Die Chuzpe, mit der Sie – bei der Vergangenheit – solche Anträge stellten, zeigt, dass die Aufklärung an der Hamburger SPD scheinbar spurlos vorübergegangen ist. – Danke.