Protocol of the Session on February 6, 2003

Herr Senator, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Antrag der Opposition bezüglich der Umsetzung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes, das erst am 3. April des letzten Jahres in Kraft getreten ist, ein paar Ausführungen. Sie können im Hause und auch ansonsten in Hamburg darauf vertrauen, dass das Bundesnaturschutzgesetz auch in Hamburg pflichtgemäß spätestens bis zum Jahre 2005 umgesetzt wird.

(Beifall bei Ekkehard Rumpf FDP)

Die Umsetzung von Rahmenvorschriften in Landesrecht gehört zu den originären Aufgaben eines Landesministeriums. Deshalb wird diese Aufgabe selbstverständlich von meiner Behörde wahrgenommen und es wird mit der gebotenen Sorgfalt an dieser Stelle gearbeitet. Das möchte ich hier noch einmal betonen.

Derzeit sind wir bereits dabei. Es arbeitet das federführende Naturschutzamt zusammen mit der Rechtsabteilung an einem ersten Arbeitsentwurf, der im Laufe der nächsten Wochen in die behördeninterne Abstimmung gegeben wird. Das, was Sie in Ihrem Antrag anführen, nämlich 10 Prozent der hamburgischen Landesfläche – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – als Biotopverbund zu schaffen sowie die Grundsätze einer guten fachlichen Praxis hinsichtlich der landwirtschaftlichen, der forstwirtschaftlichen und der fischereiwirtschaftlichen Nutzung zu beachten und die Umweltbildung zu stärken, sind Forderungen, die uns selbstverständlich auch am Herzen liegen. Sie können insofern sicher sein, dass hier nicht nur fristgemäß, sondern auch kompetent gehandelt wird.

Im Übrigen darf ich in diesem Hause kurz darauf aufmerksam machen, dass Hamburg im Naturschutz bundesweit einen durchaus respektablen Rang einnimmt. Rund 7 Prozent unserer Fläche ist heute schon Naturschutzgebiet. Damit steht Hamburg im Vergleich mit den anderen Bundesländern unangefochten auf Platz eins. Dabei ist in die oben genannten 7 Prozent der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer, der von der UNESCO schon vor vielen Jahren als Biosphärenreservat anerkannt wurde, noch nicht einmal mit eingerechnet.

Zum letzten Punkt Ihres Antrags möchte ich anmerken, dass auch wir die gute Praxis fortsetzen und selbstverständlich zu gegebener Zeit über die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes in diesem Hause ausführlich berichten werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Die sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/2102 an den Umweltausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist somit überwiesen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 35, Antrag der SPD-Fraktion: Keine parlamentarische Kontrolle der akustischen Wohnraumüberwachung in Hamburg?

[Antrag der Fraktion der SPD: Keine parlamentarische Kontrolle der akustischen Wohnraumüberwachung („Lauschangriff“) in Hamburg? – Drucksache 17/2103 –]

Wer begehrt das Wort? – Frau Dräger hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! 1998 ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert worden. Damals ist der so genannte Lauschangriff eingeführt worden, eine hoch sensible Entscheidung. Ich glaube, dass ich insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der FDP nicht daran erinnern muss, wie hoch sensibel diese Entscheidung gewesen ist, denn Ihnen ist damals eine allseits anerkannte Justizministerin abhanden gekommen. Es ist also kein kleines Thema, über das wir heute reden. Ich möchte deswegen zumindest einen Abschnitt aus dem Grundgesetz zitieren, der dem, was wir beantragt haben, zugrunde liegt. Es geht um Artikel 13 Absatz 6:

„Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3“

das zur Erläuterung des Lauschangriffs im Rahmen der Strafverfolgung –

„sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4“

der Lauschangriff zur Gefahrenabwehr –

„und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel.“

Der letzte Satz betrifft den Einsatz des Lauschangriffs zum Schutze von Personen während eines Einsatzes.

„Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.“

Höher kann man eine Kontrollverpflichtung der Parlamentarier wirklich nicht hängen. Das ist in diesem Bereich auch mehr als angemessen.

(Beifall bei der SPD und bei Christian Maaß GAL)

Auch Hamburg hat es sich nicht leicht gemacht und darüber sehr lange debattiert. Im Sommer 2000 wurde ein Gesetz beschlossen, das diese Kontrollverpflichtung auf Länderebene absichert. Auch hier heißt es letztlich:

„Der Senat berichtet jährlich der Bürgerschaft.“

In der Bürgerschaft gibt es ein Gremium, das eigens zu diesem Zweck gewählt wird, um dieser Kontrolle nachzukommen. Dieses Gremium haben wir auch in dieser Legislaturperiode wieder besetzt.

Bis heute liegt uns kein Bericht vor. Wir Parlamentarier wissen nicht, ob in Hamburg das Mittel des Lauschangriffes eingesetzt wird, wir wissen nicht, wie oft, wir wissen nicht, zu welchem Zweck, und wir wissen nicht, mit welchem Erfolg. Das heißt, wir können in keiner Weise beurteilen, was unsere Aufgabe wäre, ob die damalige Entscheidung auf Bundesebene die richtige gewesen ist. Es war der ausdrückliche Wunsch aller beteiligten Fraktionen bei dieser Entscheidung, dass dieses sensible Gesetz der Kontrolle unterliegt, damit man auswerten kann, ob es sinnvoll ist,

(Ekkehard Rumpf FDP)

ob es den Erfolg gebracht hat und ob die Kosten – ich meine nicht die monetären Kosten – einer so deutlichen Einschränkung gerechtfertigt sind.

Spätestens Ende 2000, ein Jahr nach Verabschiedung des Hamburger Gesetzes, wäre ein Bericht fällig gewesen. Besonders gut wäre es gewesen, das sage ich ganz offen, wenn schon im Sommer 2001 ein solcher Bericht existiert hätte. Aber, ob wir das damals, mitten in einem, wie Sie sich sicher erinnern, sehr aufgeheizten Wahlkampf, hätten sachlich debattieren können, wage ich zu bezweifeln.

(Unruhe im Hause – Glocke)

Frau Abgeordnete! Mir wird signalisiert, dass Sie schlecht zu verstehen sind. Vielleicht liegt das am Geräuschpegel.

(Rolf Harlinghausen CDU: Oder am Inhalt!)

Herr Harlinghausen, Sie sollten das Thema ernster nehmen und nicht glauben, dass dieser Inhalt so unwichtig wäre, dass das Parlament darüber hinwegquatschen könnte.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Mit jedem der inzwischen 15 Monate, die seitdem verstrichen sind, hat der Senat die verfassungsmäßigen Rechte auf Unterrichtung und die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments weiter verschleppt. Das muss jetzt ein Ende haben. Deswegen stellen wir diesen Antrag. Wir stellen diesen Antrag auch, damit er hier und heute in diesem Parlament beschlossen wird. Es geht nicht um ein Konzept, das einer langwierigen Beratung in einem Ausschuss bedarf. Es geht hier nicht um ein Gesetz, dessen Folgen wir beraten müssten, zu dem wir eine Anhörung haben müssten, um unseren parlamentarischen Pflichten nachzukommen. Es geht darum, dass ein unstrittig vorhandenes Gesetz in dieser Stadt umgesetzt wird und dass dieser Bericht vorgelegt werden muss.

Ich habe mir aus dem Unterausschuss „Datenschutz“, in dem dieser Bericht in anderer Form zur Diskussion stand, berichten lassen, dass auch dort völlig unstrittig ist, dass es einen solchen Bericht geben muss. Es geht auch nicht darum, dass hier ein von der Opposition ungeliebtes Recht eingefordert wird, sondern es geht darum, dass wir eine Pflicht erfüllen, die im Grundgesetz festgeschrieben wird, und zwar möglicht sofort.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Ich möchte noch einmal an diejenigen Abgeordneten appellieren, die Anfang dieser Legislaturperiode mit mir in das Kontrollgremium gewählt worden sind. Herr Lüdemann, Sie werden dazu gleich ebenfalls etwas sagen. Sie sind, wie Herr Ehlers aus Ihrer Fraktion, wie Herr Schenk von der Schill-Partei, wie Herr Mahr von der GAL, wie Herr Neumann, wie Herr Christier

(Carsten Lüdemann CDU: Und Sie auch, Frau Drä- ger!)

und ich, Mitglied dieses gewählten Gremiums. Dieses Gremium soll eine parlamentarische Kontrolle in einem hoch sensiblen Bereich gewährleisten. Damit wir das tun können, brauchen wir den Bericht. Nehmen Sie diesen Auftrag, diese Pflicht ernst, ernster jedenfalls als die parteipolitische Scheu, einem Oppositionsantrag auch einmal gleich zuzustimmen. Unser Antrag soll uns sieben Mitglieder in die Lage versetzen, endlich dieser Pflicht nachzu

kommen. Deswegen stimmen Sie zu, heute und hier. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort hat Herr Lüdemann.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Sag ja!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte gleich vorweg klarstellen, dass es um die akustische Wohnraumüberwachung geht oder, wie immer gerne gesagt wird, den Lauschangriff. Es geht nicht um die Möglichkeit, die wir gerade vor zwei Monaten hier eingeführt haben, für den Bereich des Verfassungsschutzes.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Wissen wir!)

Ich glaube, nach zwei Monaten Verfassungsschutz kann man kaum einen Bericht einfordern.

Es geht um eine andere akustische Wohnraumüberwachung. Es ist gut, dass ich hier noch einmal deutlich sagen kann, dass es die akustische Wohnraumüberwachung in Hamburg bereits seit 1991 gibt und sie nicht erst durch den Gesetzentwurf zum Verfassungsschutz eingeführt worden ist.

(Dr. Martin Schäfer SPD: Das ist bekannt!)

Insofern muss ich Ihnen widersprechen, Frau Dräger, wenn Sie sagen, dass die akustische Wohnraumüberwachung erst 1998 durch die Grundgesetzänderung eingeführt worden ist. Wie erklären Sie sich dann, dass Sie sie bereits 1991 in Hamburg eingeführt haben? Da widersprechen Sie sich. Die Diskussion, die 1998 zur Grundgesetzänderung geführt hat, ging nur um rechtliche Grundlagen, aber nicht um die Einführung an sich. Im Zuge dessen sind auch in Artikel 13 Absatz 6 die so genannten Berichtspflichten eingeführt worden,