Herr Nockemann, damit Sie es noch einmal richtig verstehen: Ich habe davon gesprochen, dass Polizisten beispielsweise Haftbefehle oder Durchsuchungsanordnungen einholen müssen. Ich habe nicht von Zuführungen gesprochen.
Gibt es noch weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? – Die sehe ich nicht. Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft Kenntnis genommen hat.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf, Antrag der SPD-Fraktion: Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die GAL-Fraktion hat beantragt, diese Drucksache an den Umweltausschuss zu überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Schaal.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor fast genau einem Jahr ist das Bundesnaturschutzgesetz novelliert worden. Der rotgrüne Senat war zweifelsohne Vorreiter.
Mit unserem Antrag fordern wir jetzt den Senat auf, die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes anzupacken und dafür zu sorgen, dass ein Biotopverbund hergestellt wird, der 10 Prozent der Landesfläche einnimmt, in der Land- und Forstwirtschaft Mindeststandards für eine gute fachliche Praxis zu gewährleisten und die Umweltbildung in die Schulgesetznovelle aufzunehmen.
Das Bundesnaturschutzgesetz fordert, Natur als unsere Lebensgrundlage in Verantwortung auch gegenüber künftigen Generationen im unbesiedelten, aber auch im besiedelten Gebiet auf Dauer zu gewährleisten. Für eine Millionenstadt wie Hamburg ist das eine große Herausforderung. Dieser muss sich der Senat in Gänze stellen. Naturschutz ist nämlich keine Aufgabe, die man allein beim Umweltsenator abladen und dann als erledigt betrachten kann. Der Naturschutz muss bei vielen Entscheidungen mit berücksichtigt werden.
Wir hören nun zum Beispiel beim Thema „Wachsende Stadt“, dass der Senat Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen künftig außerhalb Hamburgs vornehmen will. Außerdem werden die Bezirke ermuntert, Grün- und Landwirtschaftsflächen sowie Kleingärten in Gewerbeflächen umzuwandeln; gegen Bares versteht sich. Aber wenn immer mehr Grün- und Landwirtschaftsflächen in dieser Stadt vernichtet werden, wird es eng für den Biotopverbund.
Wir wollen aber unseren Kindern eine artenreiche Natur auch in unserer Stadt und nicht nur Betonwüsten mit Glasund Stahlpalästen bieten.
Die Vorgängersenate haben 27 Naturschutzgebiete unterschiedlicher Beschaffenheit und Größe ausgewiesen. Hamburg verfügt bei seiner Gesamtfläche über anteilig 7,3 Prozent für den Naturschutz beziehungsweise 22 Prozent für den Landschaftsschutz.
(Dr. Andrea Hilgers SPD: Den interessiert das nicht! – Ingo Egloff SPD: Das ist wie beim Wachtelkönig! Den hat auch noch keiner gesehen!)
Senator Rehaag sollte sich einmal ein Beispiel nehmen. Die Unterschutzstellung der Borghorster Elbwiesen ist zwar eine gute Sache, aber das reicht nicht.
Der Senat muss jetzt die vorhandenen Schutzgebiete vernetzen und den Biotopverbund sichern. Das klappt nur, wenn auch Land- und Forstwirtschaft mitziehen. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer.
Federführend für die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Behörde für Umwelt und Gesundheit – BUG; für die Land- und Forstwirtschaft ist aber die Behörde für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Während Umweltsenatoren unterschiedlicher Färbung gelegentlich mit Wachtelkönigen verglichen werden – da kommt er gerade, der Wachtelkönig –,
(Beifall bei der SPD und der GAL – Zurufe von der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)
kann man beim Wirtschaftssenator nur noch vom Schützenkönig sprechen, denn das Einzige, was in diesem Zusammenhang aus der Wirtschaftsbehörde zu hören war, waren die Schüsse auf die Schwäne. Das ist kein Indiz für eine gute fachliche Praxis.
Viele Naturfreunde, Herr Müller-Sönksen, hätten sich nämlich gewünscht, dass Wirtschaftssenator Uldall längst einmal mit den Landwirten, denen die Felder gehören, verhandelt hätte, um ihnen einen Ausgleich für mögliche Ernteausfälle durch Fraßschäden zu geben. Das ist aber nicht passiert. Es ist höchste Zeit, Herr Senator Rehaag, dass Sie mit Ihrem Kollegen Uldall einmal ein Gespräch führen.
Aber auch mit dem Bildungssenator müssen Sie reden. Denn im Zusammenhang mit der Schulgesetznovelle sollte man gleichzeitig über die Umsetzung der Umweltbildung reden. Was läge näher, das jetzt zu tun? Ist die Schulgesetznovelle erst durch, hat wohl keiner Interesse mehr daran. Im jetzigen Schulgesetz ist die Umweltbildung gesichert. Wir hätten gern einmal gewusst, was der Senat auf diesem Gebiet vorhat.
Es gibt noch einen Grund, sich jetzt mit der Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes zu befassen, obwohl noch Zeit wäre. Hamburg hat in diesem Jahr den Vorsitz bei der Umweltministerkonferenz. Das ist ein Grund mehr, eine Vorreiterfunktion zu übernehmen, aber jedenfalls keiner, um hinterherzuhinken. – Vielen Dank.
Frau Dr. Schaal, ich muss Sie ermahnen: Halten Sie sich bitte gegenüber dem Senat an den parlamentarischen Sprachgebrauch.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unbeschadet, wie die einzelne Parteimeinung zum neuen Bundesnaturschutzgesetz sein mag, besteht natürlich die Verpflichtung, die entsprechenden Vorgaben, die mit der Mehrheit im Bund beschlossen wurden, auch in den Ländern umzusetzen. Dies, liebe Frau Dr. Schaal, ist eine Selbstverständlichkeit, der sich Hamburg nicht beugen muss, sondern zum Teil auch gerne beugen wird. Insofern rennt Ihr Antrag offene Türen ein. Er hat uns ernsthaft zu der Überlegung Anlass gegeben, diesen Antrag eventuell gar nicht an den Umweltausschuss zu überweisen. Es gab noch einen zweiten Grund. Sie hatten drei Gründe für eine Überweisung genannt. Sie wissen sehr genau, dass uns bei den damaligen Beratungen zum Hamburgischen Naturschutzgesetz zahlreiche weitere
Punkte bekannt waren, weil uns das Bundesnaturschutzgesetz fast schon im endgültigen Entwurf vorlag. Ich darf Ihnen diesen Katalog nennen, den Sie bei einer ordentlichen Antragsausführung hätten nennen müssen. Es geht darum, dass die flächendeckende Landschaftsplanung nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz zwingend verbindlich ist. Da ist hamburgisches Recht nachzubessern. Es wurde damals bei der Sachverständigenanhörung ausgeführt, dass hamburgisches Recht auf diesem Gebiet ohnehin problematisch sei, weil wir statt einer so genannten außenwirksamen Planung, wie es sie in fast allen Bundesländern außer in Nordrhein-Westfalen gibt, eine innenwirksame Planung haben. Dies wirft Problematiken auf, die Herr Maaß zum Beispiel wahrscheinlich noch besser beurteilen kann als ich.
Was weiterhin fehlt, ist die Eingriffsregelung, die wir in Hamburg ebenfalls nicht haben. Das Schlagwort ist an dieser Stelle die Grundwasserspiegelgefährdung beziehungsweise -änderung. Das muss in unsere Beratungen selbstverständlich mit eingebaut werden.
Nächster Punkt. Im alten Gesetz galt bisher eine strenge Trennung zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dieses ist zwar bereits durch die Rechtsprechung im Vierten Senat des Bundesverwaltungsgerichts geändert worden, aber das muss auch im hamburgischen Gesetz seinen Niederschlag finden. Das ist in der Eile, in der wir beziehungsweise Sie damals verfahren sind, nicht geschehen. Außerdem ist im Schutzgebietteil die Möglichkeit einer Gliederung in Zonen vorgesehen – Sie haben das Thema zwar angesprochen, aber nicht zu Ende geführt –, aber vor allem die Einbeziehung der Umgebung möglich. Damit sind natürlich auch einige Hamburger Probleme zukünftig besser lösbar, sie sind aber nach dem bestehenden Hamburgischen Naturschutzgesetz ebenfalls nicht ohne weiteres zu verwirklichen.
Wir waren damals zumindest bei einigen Punkten des Hamburgischen Naturschutzgesetzes anderer Auffassung. Ein Beispiel ist die Verbandsklage mit den Einzelausnahmen, die ausdrücklich deklariert und verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig und politisch lähmend sind, dass nämlich in Zukunft nur ganz bestimmte Maßnahmen nicht der Verbandsklage unterliegen und andere mögliche, denkbare Zukunftsplanungen kaputtgemacht werden, weil das Verbandsklagerecht viel zu eng ist.
Ich sage noch einmal, um welche Maßnahmen es sich handelt: Es sind die Hafengebietsmaßnahmen, die Hochwasserschutzmaßnahmen, die Airbusproduktion und die A 252. Diese Einzelfallregelungen müssen wir uns ebenfalls noch einmal gründlich überlegen.
Dennoch überweisen wir den Antrag, weil zusätzlicher Beratungsbedarf besteht. Ich habe ihn eben genannt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon so viel ausgeführt worden, dass ich gleich zur Sache
kommen möchte, und zwar zum SPD-Antrag, Drucksache 17/2102, Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Umweltpolitik ist eine wichtige Angelegenheit. Darum habe ich mich eingehend mit Ihrem Antrag befasst und diese Passagen im neuen Bundesnaturschutzgesetz nachgelesen.
„Der Senat wird aufgefordert, durch den Erlass einer Rechtsverordnung, sich zum Schutz von 10 Prozent der hamburgischen Landesfläche als Teil eines Biotopverbundes zu verpflichten und geeignete Maßnahmen zur Realisierung zu ergreifen.“