Ich möchte das konkretisieren. Wenn ein Gericht im Urteil eine geschlossene Unterbringung angeordnet hat, möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie
bezweifeln, dass diese geschlossene Unterbringung in Hamburg, zum Beispiel in Hahnöfersand, auch vollzogen worden ist.
Frau Abgeordnete, wir haben es mit verschiedenen Bereichen zu tun, wenn ich das richtig sehe. Das eine ist das Jugendstrafrecht, das letztlich zu Hahnöfersand führt. Das ist aber nicht das Thema, dem wir uns mit der geschlossenen Unterbringung zuwenden, wir bauen kein zweites Jugendgefängnis. Die jungen Menschen, unsere Klientel für diesen Bereich – hoffentlich nur eine kleine –, sind nicht diejenigen, die vom Jugendstrafrichter nach Hahnöfersand geschickt werden.
Herr Staatsrat, ich habe bislang nicht nachvollziehen können und möchte Sie daher fragen, ob es richtig ist, dass Ihr Konzept davon ausgeht, dass der Aufenthalt in dieser geschlossenen Unterbringung nicht so flexibel gestaltet werden kann, dass er zum Beispiel jenseits der Dauer eines Jahres auch sinnvoll in zwei bis drei Monaten erfolgen kann?
Frau Abgeordnete, das schließt eine kürzere Verweildauer überhaupt nicht aus, sondern wir haben ein dreistufiges pädagogisches Konzept vor Augen, über das die Senatorin ja auch berichtet hat, bei dem nach einem Jahr die jungen Leute möglichst wieder völlig normal in die Gesellschaft zurückkehren mit den Freiheitsstufen, die dann vorher gelaufen sein werden. Wenn sich im Einzelfall zeigen sollte, dass der Erziehungszweck – oder andersherum ausgedrückt: aus der Sicht des Wohls des Kindes – vorher erfüllt ist, dann können sie selbstverständlich auch eher heraus, wie es umgekehrt auch länger dauern kann. Wir haben nur eine Zielvorstellung, die lautet: Um pädagogisch in diesen doch recht schwerwiegenden Fällen wirksam tätig werden zu können, wird man, so sagen unsere Pädagogen, ungefähr ein Jahr ansetzen müssen, wenn man einigermaßen realistisch ist.
Das heißt also, dass insbesondere die erste Stufe, die das besondere Wort „geschlossen“ trägt, wesentlich kürzer sein kann. Die erste Stufe, die den von Ihnen bevorzugten Namen „geschlossen“ verdient, kann, wenn ich Sie richtig verstehe, unter einem Monat liegen.
Frau Präsidentin, Frau Senatorin! Wann wird der Senat das Konzept umfassend niederlegen und der Bürgerschaft mitteilen?
Frau Brinkmann hat das Wort zu einer zweiten Frage. – Das ist nicht der Fall. Dann habe ich keine weiteren Wortmeldungen.
Die Jugendberufshilfe hat die verdienstvolle Aufgabe, Jugendliche ohne oder mit einem schlechten Hauptschulabschluss dabei zu unterstützen, doch noch einen Abschluss beziehungsweise eine Lehrstelle zu erhalten.
In den Frühjahrsberatungen zum Haushalt wurde bereits darüber diskutiert, erhebliche Kürzungen im Bereich Jugendberufshilfe vorzunehmen. Auch für die anstehenden Haushaltsberatungen verdichten sich die Anzeichen, dass die Arbeit der Jugendberufshilfe wieder auf der Kürzungsliste steht. Von Kürzungen bis zu 50 Prozent ist die Rede.
Plant der Senat, im Bereich Jugendberufshilfe Kürzungen für den Haushalt durchzuführen? Wenn ja, mit welcher Begründung und in welcher Höhe?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Der Senat hat sich mit der Frage, wie die Behörde für Bildung und Sport die der Höhe nach beschlossenen Einsparungen im Einzelplan 3.1 erbringt, im Einzelnen noch nicht abschließend befasst. Daher ist nicht festgelegt, ob und, wenn ja, in welcher Höhe die Jugendberufshilfe betroffen ist. Der Senat wird rechtzeitig vor der zweiten Lesung des Haushaltsplan-Entwurfs 2003 im Haushaltsausschuss eine Mitteilung an die Bürgerschaft vorlegen.
Herr Senator, sehen Sie die Gefahr, dass durch Kürzungen bei den Trägern der Jugendberufshilfe auch gleichzeitig Hausaufgabenhilfen, die von diesen ebenfalls wahrgenommen werden, zum Beispiel in Ganztagseinrichtungen beziehungsweise in den Nachmittagsangeboten einzelner Schulformen, wegfallen könnten?
Ich kann nur wiederholen, was ich gesagt habe: Wir haben im Einzelnen noch nicht beschlossen, ob und, wenn ja, in welchem Bereich gekürzt wird.
Herr Senator, ist es nicht ein Widerspruch, wenn auf der einen Seite die Ausbildung ausländisch stämmiger und ausländischer Jugendlicher zur
Chefsache erklärt wird, auf der anderen Seite aber Einrichtungen, die sich genau damit befassen, bis heute keine klare Antwort darüber gegeben wird, ob sie ab Januar überhaupt noch weiter tätig sein dürfen.
Wie ich bereits bei meiner ersten Antwort gesagt habe, werden wir rechtzeitig zur zweiten Lesung die Konkretisierungen vorlegen.
Herr Senator, teilen Sie meine Auffassung, dass die Maßnahmen der Jugendberufshilfe oft die letzte Chance für die sich in Schwierigkeiten befindlichen Jugendlichen sind, eine reguläre Ausbildung zu erlangen, und dass die Einschränkung dieses Angebots automatisch zu einer Erhöhung der Jugendarbeitslosigkeit führen wird?
Herr Senator, sind Sie mit mir der Auffassung, dass der Beschluss über den Haushalt 2003 vom Parlament getroffen wird und nicht vom Senat?
Herr Senator, teilen Sie meine Ansicht, dass neben der Stärkung der Jugendberufshilfe aus den von Herrn Grund eben genannten Gründen, die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern, der Senat weitere Maßnahmen plant, um Jugendarbeitslosigkeit im Ansatz zu verhindern, zum Beispiel durch die Stärkung der Grund-, Haupt- und Realschulen sowie die Prüfung der Wiedereinführung der von Rotgrün abgeschafften beziehungsweise verringerten Hauptschulabschluss- und Realschulabschluss-Kurse an der Volkshochschule?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Es ist völlig richtig, dass wir durch eine Stärkung der Haupt- und Realschulen frühzeitig dafür sorgen werden, dass die weiteren Maßnahmen nur in geringerem Maße notwendig sind.