Protocol of the Session on February 3, 2000

Noch etwas steht in der Anfrage. Häufig führt nur eine einzige Fehlentscheidung Neugründungen in den Ruin, weil sie weitere Fehlentscheidungen nach sich zieht. Genau das passiert einem Handwerker nur selten. Durch die umfassende, eben auch betriebswirtschaftliche Meisterausbildung, durch die langjährige Arbeit in einem ähnlichen Betrieb, sind unsere jungen Meister besser auf die Selbständigkeit vorbereitet als viele andere, die ohne umfassende Kompetenz einen Betrieb eröffnen und dann bald vor den Scherben ihrer Existenz stehen.

Deshalb ist es bei aller Flexibilität auch richtig, möglichst wenige Ausnahmen von der Meisterprüfung zuzulassen. Der Vergleich zwischen Insolvenzen im Handwerk mit Meisterbrief und im Handelsbereich belegen das.

Damit schließt sich der Kreis. Auch Insolvenzen haben ihre Ursachen zum Teil in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, von denen ich eingangs sprach. Wenn die Arbeit zu teuer ist, der Genehmigungsdschungel undurchdringlich wird und die Straße, in der ein Möbeltischler gerade sein Geschäft eröffnet hat, am verkaufsoffenen Samstag oder sogar an einem Freitag zur autofreien Zone erklärt wird und seine Kunden sich ihren Schrank zu Fuß abholen dürfen, wird die Förderung von Existenzgründung zum Lippenbekenntnis. Dann zeigt sich, daß es in der Koalition an einem wirklichen wirtschaftsfreundlichen Klima mangelt, weil das Verständnis für die großen Zusammenhänge fehlt.

Wenn Sie Ihre Pläne wahrmachen, die Stadt autofrei zu machen und das Benzin noch weiter zu verteuern, dann ist Hamburg bald nicht mehr Wirtschaftsmetropole im Norden, sondern ein beschauliches Nest. Begreifen Sie endlich, daß eine solide und innovative Wirtschaftspolitik die beste Förderung von Existenzgründung ist. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit ist die Besprechung der Großen Anfrage 16/3217 erfolgt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf, Antrag der CDU zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung.

[Antrag der Fraktion der CDU: Verbesserung der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung – Drucksache 16/3649 –]

Wer wünscht das Wort? – Das Wort hat Herr Drews.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor knapp vier Jahren, am 1.März 1996, wurde vom Deutschen Bundestag das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, auch Meister-BAföG genannt, beschlossen. Mit diesem Gesetz erhalten Fachkräfte unterhalb der Schwelle eines Hochschulabschlusses, die Fortbildungen belegen, einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung und Zuschüsse.

Eine bundesweit durchgeführte Auswertung der Umsetzung des Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetzes AFBG zeigt, daß eine jährlich steigende Zahl von Personen – allein seit 1998 über 53 000 – Leistungen beziehen. Aber mit einem Anteil von nur 1,46 Prozent der Förderfälle bildet Hamburg, zumindest im Jahre 1997, nach Saarland und Bremen bundesweit das Schlußlicht der alten Bundesländer.

Wie der Senat in seiner Antwort auf die von mir gestellte Kleine Anfrage, Drucksache 16/2975, einräumen mußte, konnten in Hamburg die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel insgesamt im Jahre 1997 nur zu 19 Prozent und im Jahre 1998 leider nur noch zu 14 Prozent ausgeschöpft werden.

(Günter Frank SPD: Wer hat schuld?)

Somit nahmen in Hamburg insgesamt während der letzten drei Jahre die eingesetzten Fördermittel real ab. Waren es 1997 noch etwas über 1065 000 DM, so waren es für 1999 nur noch 840 000 DM. Diese Bilanz der Ausschöpfung in den letzten Jahren ist für einen Wirtschaftsstandort wie Hamburg niederschmetternd und gibt Anlaß, zu überlegen, wie und mit welchen Maßnahmen Ausbildungsfortbildungsförderung in Hamburg stärker gefördert werden kann.

(Beifall bei Klaus-Peter Hesse CDU)

In Hamburg waren 1998 44 Prozent der Inhaber von Meisterbetrieben über 50 Jahre alt, mittlerweile sind es schon 52 Prozent. Wir haben – das ist das zweite Problem, dem wir in Hamburg entgegensehen – eine zunehmende Überalterung der Inhaber der mittelständischen Handwerksund Handelsbetriebe. Hinzu kommt, daß der Saldo zwischen Betriebsneugründungen und Betriebsschließungen auf der einen Seite und Betriebsabwanderungen des Hamburger Handwerks auf der anderen Seite für das Jahr 1998 insgesamt einen Verlust von 141 Betrieben ergeben hat, also 141 Betriebe mehr, die ins Umland abgewandert sind oder ihren Betrieb geschlossen haben, weil zum Beispiel die Nachfolgefrage nicht ausreichend geklärt war, als neugegründete Betriebe.

Auch diese Gesichtspunkte passen zur Debatte, die wir eben geführt haben, sehr deutlich. Es ist also nicht nur eine Komponente der Fortbildungsförderung im Bereich der Ausbildung, sondern auch eine Komponente der Fortsetzung und Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze und Betriebe in unserer Stadt, denn gerade bei mittelständischen Unternehmen ist die Nachfolge sehr häufig, nicht nur in Hamburg, sondern generell, ungelöst.

(Vizepräsidentin Sonja Deuter übernimmt den Vor- sitz)

Nach einer Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft müssen in den nächsten zehn Jahren allein in Hamburg 3500 Betriebe mit rund 38 500 Arbeitsplätzen die Nachfolge regeln. Dieses gibt dann zum zweiten Anlaß zur Sorge und damit zum Handeln und zum Überlegen, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind.

(Jürgen Mehlfeldt CDU)

Die CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft meint, daß es angesichts dieser Fakten dringend geboten ist, nicht nur bundesweit, sondern auch in Hamburg – oder nicht nur in Hamburg, sondern auch bundesweit, das eine bedingt das andere – die bestehenden Fördermöglichkeiten auszuweiten und effizienter zu gestalten.

Wir haben einige Maßnahmen im Antrag aufgeführt. In Hamburg ist die Handwerkskammer mit der Abwicklung des AFBG betraut, die hierfür nach unserer Meinung und auch nach Meinung der Handwerkskammer nur unzureichende Fördermittel erhält. Die Höhe der Zuwendung ist bisher gekoppelt und orientiert sich an Erfahrungswerten des Studentenwerks bei der Abwicklung des BAföG, ohne allerdings – ein gravierender Fehler – den im Vergleich zum BAföG wesentlich höheren Beratungsaufwand zu berücksichtigen. Diese Komponente, daß Beratung erbracht wird, ist ganz wichtig, damit sich auch qualifizierte Bewerber dafür entscheiden können, und diesen Beratungsaufwand trägt die Handwerkskammer bisher vollständig allein.

Zweitens ist es angesichts der geringen Förderfallzahlen in Hamburg notwendig, durch Informationskampagnen verstärkt auf diese Fördermöglichkeiten hinzuweisen. Hierbei ist nicht nur der Senat in der Pflicht – nicht nur der Senat hat in diesem Punkt Versäumnisse –, sondern generell müssen Betriebe und Kammern stärker darauf hinweisen, daß es diese Möglichkeiten gibt. Nur wenn man dieses bejaht, müssen die Kammern auch, in diesem Fall die Handwerkskammer, stärkere Unterstützung erfahren.

Auf Bundesebene besteht akuter Novellierungsbedarf des AFBG. Eine bundesweit durchgeführte Auswertung der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetz sagt ganz klar, daß bestimmte Personengruppen von dieser Fördermöglichkeit kaum profitieren. Ich möchte zwei Beispiele herausgreifen. Der Frauenanteil der Geförderten in Hamburg liegt nur bei 19,1 Prozent. Die Erhöhung von Unterhaltsbeiträgen und Kinderbetreuungszuschlägen, wie es die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag vorschlägt, könnte der derzeitigen Ausgestaltung der Förderung, insbesondere bezüglich der Situation alleinerziehender Mütter, besser gerecht werden. Dieses ist ein Punkt, der sehr wichtig ist und angegangen werden muß, um jungen Frauen stärkere Förderungsmöglichkeiten zukommen zu lassen.

Eine zweite Gruppe der bisher nur unzureichend Geförderten sind die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Zugangsvoraussetzungen nach dem AFBG fordern bisher für diesen Personenkreis eine Dreijahresfrist. Diese Voraussetzungen sind deutlich höher als in vergleichbaren Normen und Regelungen. Das führt dazu, daß der Anteil der bisher Geförderten bundesweit nur bei 3 Prozent liegt. In diesem Punkt ist Hamburg, eine Stadt mit einer hohen Anzahl von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, ebenfalls doppelt gefordert. Wir müssen dazu kommen, daß diese Personen besser gefördert werden können.

Unserer Auffassung nach muß die Möglichkeit stärker gegeben werden, einen Darlehenserlaß im Zuge einer Existenzgründung zu erhalten. Nach der jetzigen Regelung müssen Existenzgründer im ersten Jahr zwei Beschäftigte für die Dauer von mindestens vier Monaten einstellen, um einen Darlehenserlaß zu erhalten.

Wenn man sich mit Existenzgründungsproblematiken beschäftigt, dann stellt man unweigerlich fest, daß die ersten Monate und Jahre die entscheidenden sind, in denen sich

bewahrheitet, ob die Liquiditätsplanung, ob die Umsatzund Gewinnerwartung aufgeht und ob die Fixkosten nicht dazu führen, daß der Betrieb schon wieder in Konkurs gehen muß. Vor diesem Hintergrund ist eine zwar vom arbeitsmarktpolitischen Interesse her begründete Forderung sinnvoll, zu sagen, daß neue Arbeitsplätze geschaffen werden müssen. Wenn man aber junge Existenzgründer durch diese hohen Schwellen von vornherein dazu bringt, daß sie das Geforderte auf Dauer nicht erfüllen können, dann erreicht man das Gegenteil dessen, was man will, nämlich mehr Betriebe, mehr Existenzgründungen und mehr Arbeitsplätze zu schaffen, und darum geht es uns allen doch hier in diesem Hause.

(Beifall bei der CDU)

Um diese letzte Problematik für Hamburg einmal deutlich zu machen: In den letzten drei Jahren führte dies dazu, daß bundesweit nur in 251 Fällen Darlehenserlaß aus diesem Gesetz bereitgestellt werden konnte, für Hamburg nur in einem einzigen Fall, und das ist ein bißchen zu wenig.

Deswegen ist die einjährige Frist auf zwei Jahre zu verlängern und der Erlaßbetrag insgesamt anzuheben. Der Zeitraum, in dem das Darlehen zins- und tilgungsfrei ist, muß verlängert werden, um der schwierigen Anfangsphase einer Existenzgründung unserer mittelständischen Betriebe gerecht zu werden.

Abschließend lassen Sie mich sagen, daß nach einer nunmehr knapp vierjährigen Laufzeit des AFBG die Notwendigkeit besteht, dieses Förderinstrument stärker anzuwenden und einfacher und eleganter zu gestalten. Unsere Forderungen, die auch vom Erfahrungsbericht der Bundesregierung gestützt werden, stärken insbesondere die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Komponente dieses Gesetzes und eröffnen unternehmerisch denkenden Personen, die Eigeninitiative ergreifen und sagen, ich möchte Arbeitsplätze schaffen, ich möchte in dieser Stadt etwas erreichen, ich möchte den Betrieb ausweiten, die verstärkte Möglichkeit in die Selbständigkeit, und das ist – ich hatte die Bilanzzahlen mit 141 Betrieben deutlich gemacht – absolut notwendig.

Aus diesem Grunde glaube ich, daß dieser Antrag auf die Zustimmung im Hause trifft, und bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Herr Horst Schmidt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe wieder das Vergnügen, nach Herrn Drews zu reden. Das ist ein ausgesprochener Spaß, denn der vorliegende Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, zur Fortbildungsförderung wird wohl als ein Treppenwitz in die Annalen der Bürgerschaft eingehen. Um die Unzulänglichkeiten von Gesetzen der alten Bundesregierung zu erkennen, brauchen wir nicht ausgerechnet die Hilfe der CDU.

(Beifall bei der SPD – Antje Blumenthal CDU: Sie wollen doch alles besser machen!)

Das Beispiel des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, auch Meister-BAföG genannt, macht dies deutlich. Die CDU fordert in ihrem Antrag eine Bundesratsinitiative zur Reform des Meister-BAföG. Die rotgrüne Bundesregierung ist jedoch gerade dabei, dieses Gesetz zu reformieren, um

(Wolfgang Drews CDU)

die Chancen von Existenzgründung und Fortbildung zu erhöhen. Die Reform wird voraussichtlich zum 1.Januar 2001 in Kraft treten und soll substantiell alle von der CDU in ihrem Antrag aufgeführten Kernelemente einer solchen Reform enthalten. Herausgehoben seien dabei die Maßnahmen zur Erhöhung des Ausländeranteils in der Förderung, die Herr Drews eben noch genannt hat. Diese sollen entsprechend den Vorschriften der Handwerksordnung bereits nach einer dreijährigen Berufstätigkeit in die Förderung aufgenommen werden können. Zusätzlich zu den weiteren auch von der CDU im Antrag erkannten Reformpunkten soll das Verfahren zur Beantragung und Bewilligung von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gründlich vereinfacht werden. Die notwendigen Anträge und Bewilligungen sollen reduziert und das Darlehensverfahren vereinfacht und verkürzt werden. Weiterhin ist daran gedacht, den Bereich der förderfähigen Fortbildung zu erweitern. Dabei ist unter anderem an Fortbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen gedacht.

Sie sehen also, daß wir bereits dabei sind, die von Ihrer Partei mitzuverantwortenden Unzulänglichkeiten des Gesetzes zu beseitigen. Sie dürfen sich mit mir freuen, daß es einer Bundesratsinitiative nicht mehr bedarf. Ihrer Forderung nach einer Erhöhung der Zuschüsse an die Handwerkskammer kann ich allerdings nicht zustimmen. Die Beratung zur Fortbildung im Handwerk ist nach Paragraph 2 Absatz 1 Satz 8 der Satzung der Handwerkskammer eine ihrer originären Aufgaben. Dabei auf die Möglichkeiten des Meister-BAföG hinzuweisen, wird auch von anderen Kammern in deren Beratung geleistet, ohne daß man dort auf die Idee gekommen wäre, Fördermittel einzuwerben.

Übrigens wird gutes Informationsmaterial sowohl vom Bundesministerium als auch von der Wirtschaftsbehörde zur Verfügung gestellt. In dem Zusammenhang möchte ich auf die hervorragende neue Informationsbroschüre der Wirtschaftsbehörde mit dem Titel „Informieren kommt vor Probieren“ hinweisen, die einen Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger herausgibt, die mit dem Gedanken einer Existenzgründung spielen.

In Anbetracht der eben gemachten Ausführungen ist ganz klar, daß wir als SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag zur Verbesserung der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung aufgrund seiner Gegenstandslosigkeit ablehnen werden. Der CDU empfehle ich in Zukunft eine bessere Recherche. Die Regierungspläne zum Meister-BAföG wurden dem Bundestag und der Presse bereits am 29. Oktober 1999 bekanntgegeben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei Farid Müller GAL)

Das Wort erhält Herr Müller.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Drews, als ich mir das Ganze noch einmal durchgelesen habe, habe ich mir gesagt, das ist ja ein Ding. Jetzt hat die CDU-Fraktion einmal die Idee, ihre eigene alte Bundesregierung zu korrigieren – das ist ja auch ein schöner Antrag –, aber nun wird kolportiert, das konnte man damals gar nicht wissen, als man das Gesetz gemacht hat, und jetzt müßte man es halt korrigieren, nachdem man Mängel feststellt. Diese wollten andere Fraktionen wie zum Beispiel die grüne Bundestagsfraktion damals schon mit einem Änderungsantrag beseitigen. Leider hat das Ihre damalige Bundestagsfraktion nicht ernst genommen.

Wir werden es jetzt auf den Weg bringen, und damit ist Ihr Hinweis auf eine Bundesratsinitiative hinfällig. Es wäre ein zu umständliches Verfahren, da es jetzt schon im Bundestag auf den Weg gebracht wird. Sie brauchen keine Sorgen zu haben, genau diese Themen „Frauen“, „Migranten“, „Fördergeld“ und „Förderhöhe“ werden korrigiert.

Ich möchte noch einmal auf den Punkt kommen, bei dem Sie bemängeln, daß keiner so recht etwas von dieser Förderung wüßte und deswegen müßte Hamburg die Bewerbung aufgrund eines Bundesgesetzes letztlich aus Steuermitteln in Hamburg fördern. Das finde ich, offen gesagt, ein bißchen merkwürdig. Wenn es denn – dies scheint so zu sein – ein Nachfolgeproblem im Handwerk gibt, dann muß das Handwerk doch selbst ein hohes Interesse daran haben, daß mehr Meister ausgebildet werden. Und wenn dann auch noch die Bundesregierung Geld für die Finanzierung bereitstellt, weil es ja sehr teuer ist – nach den letzten Schätzungen kostet so ein Meisterbrief 100 000 DM –, ist es doch nicht zuviel verlangt, diese Ausbildungsförderung dann bitte auch in den eigenen Unternehmen und Unternehmenskreisen bekanntzumachen. Soweit ich weiß, gibt es von der Handwerkskammer Beratungskurse mit dem Thema „Wie werde ich Meister“ et cetera; dort könnte dieses angesprochen werden. Wozu muß man dann noch Kampagnen vom Staat aus finanzieren, zumal die ganze Beratungsleistung in Hamburg auch von der Stadt finanziert wird?

Von Ihnen ist fälschlicherweise im Antrag dargestellt worden, daß nur die Förderfälle finanziert würden. Hätten Sie bei den Haushaltsberatungen ein wenig aufgepaßt, Herr Drews – die Kollegin Frau Goetsch hatte genau danach gefragt –, dann wüßten Sie, daß auch die Beratungsfälle unabhängig von den Förderfällen gefördert werden. Da wird also schon mehr Geld als eigentlich vom Gesetz vorgesehen ausgegeben.