Horst Schmidt
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ahrons, Sie haben eine Veranstaltung des Hamburger Handwerks angesprochen, bei der ich anwesend war.
Ich habe zu der Thematik dort einige Worte gesagt. Das war aber etwas anders, als Sie das jetzt dargestellt haben.
Es gibt durchaus grundsätzliche Punkte, über die man sich in den Ausschüssen unterhalten und für die man kämpfen sollte. Das werde ich wohl auch dort so gesagt haben, wenn Sie mich darauf festnageln.
Es ist so. Aber es sind auch andere Dinge besprochen worden, die nicht so angenehm waren, weil es im Grunde genommen eine reine Arbeitgeberveranstaltung war und ich dort als Arbeitnehmervertreter anwesend war.
Ich mußte auch darauf hinweisen, daß eine reine Arbeitgebervereinigung Dinge an den Tag brachte, die eigentlich auch mit...
Entschuldigung, ich wollte jetzt eigentlich zu dem Thema kommen, das angemeldet worden ist. Es ist so, daß ich in früheren Redebeiträgen, die auch weiterhin Gültigkeit haben, zum selbigen Thema feststellen mußte, daß nur ein kleiner Teil des öffentlichen Auftragsvolumens, einschließlich der öffentlichen Unternehmen, an Generalunternehmen vergeben wird. Der von der CDU monierte Punkt, daß sich die Fälle häufen, wo öffentliche Unternehmen von der generellen Empfehlung einer Ausschreibung nach VOB, VOL und VOF abweichen, wird auch von den Arbeitgeberverbänden ständig behauptet. Komisch ist daran nur, daß dabei meist keine Liste konkreter Fälle aufgeführt wird. Wir bekommen nicht zu wissen, worum es eigentlich geht. Wann werden Roß und Reiter genannt? In den Fällen, wo es den konkreten Verdacht einer Benachteiligung des Handwerks gab, sind wir diesem bisher stets nachgegangen. Zudem haben wir die Förderung der Bildung von Bietergemeinschaften im Handwerk thematisiert, um es dem Handwerk selbst zu ermöglichen, auch als Generalanbieter aufzutreten. Das Handwerk tut es nicht. Interessanter als die im vorliegenden Antrag vorgebrachte Einzelforderung finde ich aber den gemeinsamen Forderungskatalog von Handwerkskammervollversammlung und den Hamburger Gewerkschaften zum Thema Vergabe. Hierbei wird
mehr Transparenz im Vergaberecht durch ein eigenes Vergabegesetz gefordert und ein Schwerpunkt auf Möglichkeiten zur besseren Kontrolle der Tariftreue gelegt, denn der Schaden, der dem Hamburger Handwerk durch Lohndumping zugefügt wird, ist immens und führt auch zu großen Verlusten an Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Vieles in diesem Forderungskatalog, den die Vollversammlung der Handwerkskammer mit den Gewerkschaften aufgestellt hat, ist unterstützenswert. Wir sind dabei, einen Vorschlag zur Umsetzung einiger dort genannter Punkte zu erarbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Reihenfolge hat sich ein bißchen verändert. Die Senatorin hat einiges gesagt, aber ich will trotzdem noch einmal darauf eingehen. Öffentliche Unternehmen haben in Hamburg am Gesamtvolumen der einzelnen Gewerke keinen so großen Anteil. Es ist also nicht damit zu rechnen, daß sich bei Beendigung der privatwirtschaftlichen Aktivitäten von öffentlichen Unternehmen die restlichen Hamburger Handwerksbetriebe durch einen warmen Auftragsregen sanieren können.
Ich gestatte keine Zwischenfrage.
Des weiteren wäre ich vorsichtig mit dem Wort Wettbewerbsverzerrung. Dies könnte man nur dann ausführen, wenn die jeweiligen öffentlichen Unternehmen ihre Leistungen weit unter den gängigen Marktpreisen anbieten würden. Dies ist – wie aus der Antwort des Senats hervorgeht – ebensowenig der Fall wie deren Bevorzugung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Somit wird klar, daß die Argumentation der CDU nicht auf schlagkräftigen Argumenten beruht. Sie resultiert eher aus einem neoliberalen Glaubenssatz, der das Ende jedes staatlichen Arrangements in der Privatwirtschaft und darüber hinaus den Verzicht auf jede Art der Regulierung fordert.
Der Schaffung eines solchen Staates, der im übrigen gerade dem Handwerk eher Schaden als Nutzen bringen dürfte, werden wir uns auch zukünftig verweigern.
Dem Hamburger Handwerk kann vor allem durch zwei Maßnahmebündel wirklich geholfen werden. Zum einen durch Maßnahmen zum Zurückdrängen der Schattenwirtschaft und zum anderen Maßnahmen gegen den derzeit partiell stattfindenden ruinösen Wettbewerb über Dumpinglöhne.
In beiden Fällen läßt die SPD auf Landes- und Bundesebene die Handwerksunternehmen nicht im Stich, sondern wir werden weiter mit ihnen zusammenarbeiten und ihnen Hilfen anbieten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der geplanten Errichtung des Gewerbehofes „Ökozentrum“ in Ottensen steht ein Projekt vor der Realisierung, mit dem erstmals durch das Handwerks-Innovations-Center – HIC – eine überregionale Institution für die Förderung eines nachhaltigen, zukunftsgerichteten Verhaltens von Betrieben und dessen Vermarktung geschaffen werden soll.
Besonders hervorzuheben ist meiner Meinung nach, daß das Projekt auf einer Ideenskizze der Handwerkskammer Hamburg im Rahmen des Armutbekämpfungsprogramms in Altona-Nord zurückgeht.Dieses macht deutlich, daß dort die Kompetenz des Handwerks, zu einem nachhaltigen Umweltschutz beizutragen, erkannt wurde.
Die Angebote des „Ökozentrums“ sollen jedoch über den Handwerksbereich hinaus auch die Sektoren Einzelhandel und Dienstleistungen umfassen und auf die Bedarfe im Quartier abgestimmt werden. Es soll ökologisch orientierten Betrieben die Möglichkeit eröffnen, ihre Angebote besser zu vermarkten, und damit den Konzentrationstendenzen im Markt entgegenwirken.
Die Entwicklung, Innovationen und Angebote des Zentrums sollen den Wechselwirkungen im Dreieck zwischen Wirtschaft, sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Substanz Rechnung tragen. Modellhaft soll gezeigt werden, daß Leben im 21. Jahrhundert im Einklang mit der Natur und ressourcenschonend gestaltet werden kann, ohne auf Lebensqualität zu verzichten.
Das Projekt wurde im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs „Regionen der Zukunft“ ausgezeichnet. Die Tatsache, daß bereits zum jetzigen Zeitpunkt für über 50 Prozent der Flächen feste Interessenten vorhanden sind, bestätigt die bisherigen Erfahrungswerte bei der Auslastung von Gewerbehöfen. Diese besagen, daß der Leerstand bei den thematisch orientierten Gewerbehöfen wesentlich niedriger ist als bei Gewerbehöfen ohne inhaltliche Konzeption. Die Chancen stehen also insgesamt gut, daß sich das „Ökozentrum“ nach einer Übergangsfrist selbst tragen kann und dadurch das gewährte Gesellschafterdarlehen auch getilgt wird.
Als Resümee ist festzustellen, daß es sich bei dem Projekt Gewerbehof „Ökozentrum“ um eine ausgereifte Konzeption handelt, deren Zielstellungen wir voll und ganz unterstützen. Die SPD-Fraktion wird deshalb den vom Senat gestellten Anträgen zustimmen, um einen möglichst baldigen Baubeginn des „Ökozentrums“ zu ermöglichen. Ich denke, auch die Kollegen von der CDU dürfen diese innovativen, zusammen mit den betroffenen Betrieben entwickelten Projekte begrüßen und den zur Realisierung notwendigen Anträgen zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ziel unserer Großen Anfrage war es, einen Gesamtüberblick über die Entwicklung im Hamburger Handwerk zu bekommen und eventuelle Schwachstellen aufzudecken, bei denen wir zum Handeln aufgefordert sind. Als Gesamtbilanz kann ich zu meiner Freude anmerken, daß wir mit unserer Handwerkspolitik in Hamburg auf dem richtigen Wege sind. Dies ist nicht zuletzt auf unser offenes Ohr hinsichtlich der Belange des Handwerks, welches sich unter anderem in unserer monatlichen Handwerkssprechstunde manifestiert, zurückzuführen. Ich möchte im folgenden auf einige Themenblöcke der Anfrage näher eingehen.
Erstens: Quantitative Entwicklung des Handwerks. Die Anzahl der Vollhandwerksbetriebe hat in den letzten zehn Jahren kontinuierlich abgenommen. Betrachtet man die Alterspyramide der Betriebsinhaberinnen von Vollhandwerksbetrieben, so fällt auf, daß lediglich 26,2 Prozent unter 40 Jahre alt sind, aber 52,7 Prozent über 50 Jahre. Daraus folgt, daß die Anzahl der Vollhandwerksbetriebe auch in Zukunft wohl abnehmen wird.
Ergebnisse siehe Seite 3375 B
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Um diese Entwicklung mit den damit verbundenen Arbeitsplatz- und Lehrstellenverlusten abzumildern, wird es darauf ankommen,
ob es gelingen kann, die Anzahl der Betriebsübernahmen zu erhöhen. Hierbei muß es für erfahrene Gesellen...
Vielleicht ist es so besser. Soll ich noch einmal anfangen?
Hierbei muß es für erfahrene Gesellen, die bereits in diesen Betrieben arbeiten, leichter möglich sein als im Moment, eine Ausnahmegenehmigung zum Führen des Betriebes auch ohne Meisterbrief zu erlangen. Andererseits wird sich der bereits zu beobachtende Trend der steigenden Bewerber- und Bewilligungszahlen für das MeisterBAföG durch die anstehenden Reformen der Bundesregierung weiter fortsetzen.
Diese Reformen werden es auch weit mehr Bürgerinnen ermöglichen als bisher, die Meisterprüfung zu finanzieren. Eine generelle Abschaffung des Meisterbriefes lehnen wir konsequent ab.
Der Meisterbrief erfüllt seinen Zweck als Vorbereitung auf die Anforderungen an die Selbständigkeit. Dies beweist die beachtliche Erfolgsquote von 78 Prozent der neu gegründeten Handwerksbetriebe, die sich am Markt etablieren konnten.
Zweitens: Gewerbeflächen. Insgesamt hat Hamburg derzeit ein Potential von 745 Hektar gewerbliche Baufläche zu bieten. Davon stehen rund 235 Hektar kurzfristig zur Verfügung. Weitere 150 Hektar werden ebenfalls in näherer Zukunft bereitstehen. Ferner wird die Situation von Brachflächen ständig bewertet und diese gegebenenfalls wieder für Gewerbe reaktiviert. Dabei ist die Tätigkeit der Hamburger Gesellschaft für Gewerbebau ein zentraler Punkt für das Handwerk. Diese entwickelt größtenteils Standorte in den Quartieren und fördert die Ansiedlung wohnortnaher Arbeitsplätze und Dienstleistungen. Diese geförderte Mischung von Handwerk, Wohn- und Freizeitmöglichkeiten ist eines unserer größten Anliegen und dient einer zukunftsgerichteten nachhaltigen Stadtentwicklung. Demzufolge gehen wir davon aus, daß auch in der Planung der HafenCity angemessene Flächen für das Handwerk ausgewiesen werden.
Drittens: Parkmöglichkeiten für das Handwerk. Hierbei möchte ich anmerken, daß sich die 1995 getroffene Vereinbarung zwischen der Innenbehörde und der Handwerkskammer bewährt hat. Die ständig wachsende Anzahl der Betriebe, die von den Ausnahmegenehmigungen Gebrauch machen, zeigt, daß die Vereinbarung von den Betrieben angenommen wird. Es sollte geprüft werden, inwiefern man den Handwerksbetrieben bei der Vergabe von Einzelfallgenehmigungen noch weiter entgegenkommen kann. Sinnvoll wäre aus Sicht der Betriebe eine zentrale An
laufstelle auch für solche Genehmigungen. Oft unterbleibt die Antragstellung, da es den Betrieben zu mühsam erscheint, erst die zuständige Polizeidienststelle aufzusuchen und zu ermitteln.
Viertens: Öffentliche Auftragsvergabe. Hierzu fällt auf, daß der Anteil an Auftragsvergaben an Generalunternehmer zwischen den einzelnen Behörden und öffentlichen Unternehmen stark schwankt. Für mich ist die Vergabepraxis der BSJB, die einen recht hohen Anteil von 20,6 Prozent ihrer Vergabesumme an Generalunternehmer aufweist – und dies in Bereichen wie Schulpavillons, die gut vom Handwerk leistbar wären –, nicht einsichtig. Dieses werden wir uns noch einmal genauer anschauen müssen. Insgesamt ist es aber zu begrüßen, daß eine generelle Tendenz zur Bevorzugung von Generalunternehmen nicht ersichtlich ist.
Fünftens: Frauen und Arbeitsschutz. Die Antworten zum Bereich Frauen im Handwerk machen deutlich, daß sich die Situation für Frauen in den letzten Jahren kaum verbessert hat. Die Erwartung des Senats an Handwerksbetriebe, mehr für die Beschäftigung von Frauen zu tun, möchte ich hier unterstreichen. Die Richtlinie zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der öffentlichen Auftragsvergabe kann hierbei unterstützend wirken, da sie Betrieben mit einer aktiven Frauenförderung Vorteile einräumt.
Gleichwohl sehe ich die mit einem verstärkten Teilzeitangebot verbundenen Schwierigkeiten bei der Umstellung in der Organisation des Betriebsablaufs. Dies trifft ebenfalls für die Durchführung des neuen Arbeitsschutzgesetzes zu, das die Implementierung eines ständigen Prozesses der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben vorsieht.
Es ist deshalb notwendig, im Rahmen der Meisterausbildung stärker als bisher auf die Möglichkeiten zur vertretbaren Handhabung solcher neuen Organisationsanforderung hinzuweisen.
Sechstens: Ökologie und Handwerk. Das Auftragsvolumen im Energiesparbereich und bei der Nutzung alternativer Energien wird in Zukunft durch die in der Anfrage dargestellten Programme zusammen mit den von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen, zum Beispiel der Ökosteuer oder dem Kernenergieausstieg, weiter steigen.
Dies kommt in hohem Maße dem Handwerk zugute. Soviel zu den einzelnen Themenbereichen.
Insgesamt können wir feststellen, daß die Ausgangsbedingungen für einen Aufschwung im Hamburger Handwerk derzeit günstig sind. Nicht zuletzt wurden die Rahmenbedingungen für das Handwerk durch die rotgrüne Regierung in Berlin mit der Steuerreform, dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und den bereits erwähnten ökologischen Entscheidungen verbessert. Dies geschieht in einem Umfang, wie es sich die Handwerker unter der Regierung Kohl nicht hätten träumen lassen.
In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem an die Funktionäre im Handwerk appellieren, ihre alten Feindbilder zu revidieren. Wir als Sozialdemokraten stehen für eine Stärkung des Handwerks und des Mittelstandes. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe wieder das Vergnügen, nach Herrn Drews zu reden. Das ist ein ausgesprochener Spaß, denn der vorliegende Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, zur Fortbildungsförderung wird wohl als ein Treppenwitz in die Annalen der Bürgerschaft eingehen. Um die Unzulänglichkeiten von Gesetzen der alten Bundesregierung zu erkennen, brauchen wir nicht ausgerechnet die Hilfe der CDU.
Das Beispiel des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, auch Meister-BAföG genannt, macht dies deutlich. Die CDU fordert in ihrem Antrag eine Bundesratsinitiative zur Reform des Meister-BAföG. Die rotgrüne Bundesregierung ist jedoch gerade dabei, dieses Gesetz zu reformieren, um
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die Chancen von Existenzgründung und Fortbildung zu erhöhen. Die Reform wird voraussichtlich zum 1.Januar 2001 in Kraft treten und soll substantiell alle von der CDU in ihrem Antrag aufgeführten Kernelemente einer solchen Reform enthalten. Herausgehoben seien dabei die Maßnahmen zur Erhöhung des Ausländeranteils in der Förderung, die Herr Drews eben noch genannt hat. Diese sollen entsprechend den Vorschriften der Handwerksordnung bereits nach einer dreijährigen Berufstätigkeit in die Förderung aufgenommen werden können. Zusätzlich zu den weiteren auch von der CDU im Antrag erkannten Reformpunkten soll das Verfahren zur Beantragung und Bewilligung von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gründlich vereinfacht werden. Die notwendigen Anträge und Bewilligungen sollen reduziert und das Darlehensverfahren vereinfacht und verkürzt werden. Weiterhin ist daran gedacht, den Bereich der förderfähigen Fortbildung zu erweitern. Dabei ist unter anderem an Fortbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen gedacht.
Sie sehen also, daß wir bereits dabei sind, die von Ihrer Partei mitzuverantwortenden Unzulänglichkeiten des Gesetzes zu beseitigen. Sie dürfen sich mit mir freuen, daß es einer Bundesratsinitiative nicht mehr bedarf. Ihrer Forderung nach einer Erhöhung der Zuschüsse an die Handwerkskammer kann ich allerdings nicht zustimmen. Die Beratung zur Fortbildung im Handwerk ist nach Paragraph 2 Absatz 1 Satz 8 der Satzung der Handwerkskammer eine ihrer originären Aufgaben. Dabei auf die Möglichkeiten des Meister-BAföG hinzuweisen, wird auch von anderen Kammern in deren Beratung geleistet, ohne daß man dort auf die Idee gekommen wäre, Fördermittel einzuwerben.
Übrigens wird gutes Informationsmaterial sowohl vom Bundesministerium als auch von der Wirtschaftsbehörde zur Verfügung gestellt. In dem Zusammenhang möchte ich auf die hervorragende neue Informationsbroschüre der Wirtschaftsbehörde mit dem Titel „Informieren kommt vor Probieren“ hinweisen, die einen Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger herausgibt, die mit dem Gedanken einer Existenzgründung spielen.
In Anbetracht der eben gemachten Ausführungen ist ganz klar, daß wir als SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag zur Verbesserung der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung aufgrund seiner Gegenstandslosigkeit ablehnen werden. Der CDU empfehle ich in Zukunft eine bessere Recherche. Die Regierungspläne zum Meister-BAföG wurden dem Bundestag und der Presse bereits am 29. Oktober 1999 bekanntgegeben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.