Sie schreien auch immer sehr laut hier im Hause. – Sie haben stundenlang von uns erklärt bekommen, wie die
Rechtslage ist. Wenn Sie anderer Meinung sind oder irgendwelche Gutachter einkaufen, die für Sie die Meinung bestätigen, die Sie haben, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist okay, Sie können das als Mindermeinung darstellen.
Die Hauptmeinung oder die Meinung, die insgesamt in der Bundesrepublik existent ist, trage ich Ihnen hier noch einmal kurz vor. Da brauchen Sie nicht „Hört, hört!“ zu sagen nach dem Motto, ich würde etwas Neues erzählen. Wir tragen das schon seit vielen Monaten, seit Jahren vor.
Weder die Bestimmungen aus dem BGB noch besondere beamtenrechtliche Vorschriften kommen hier für einen Schadenersatzanspruch infrage.
Dies gilt insbesondere für die von Ihnen immer wieder leidlich bemühte beamtenrechtliche Vorschrift des § 48 Beamtenstatusgesetz. Diese gilt nur für Beamte und gerade nicht für Minister.
Sie ist daher nicht anwendbar. Lieber Herr Schmitt, Sie scheinen sich nicht daran zu erinnern, dass wir Ihnen das Gutachten im Ausschuss sichtbar auseinandergenommen haben. Das von Ihnen angeforderte und wahrscheinlich bezahlte Gutachten ging nämlich fälschlicherweise von verbeamteten Ministern aus. Die gibt es in Hessen nicht, und die gibt es in Deutschland nicht. Das weiß jeder Jurastudent im ersten Semester.
(Beifall bei der CDU – Timon Gremmels (SPD): Jeder Jurastudent im ersten Semester weiß, dass man eine Anhörung durchführen muss!)
Auch eine analoge, d. h. entsprechende Anwendung wird von den Rechtsgelehrten mit gutem Grund abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine Analogie schlicht nicht vorliegen.
Zweitens. Es fehlt an einem haftungsbegründenden Verhalten von Frau Kollegin Puttrich, an dem eine Anspruchsgrundlage, wenn es sie denn gäbe, anknüpfen könnte. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis.
Der Untersuchungsausschuss 19/1 hat in akribischer Arbeit zahlreiche Zeugen vernommen. Er hat jede E-Mail und jeden Vermerk darüber, wie die Stilllegungsverfügungen vom 18. März 2011 zustande gekommen sind, minutiös untersucht und ausgewertet.
Festgestellt hat er hierbei, dass erstens die Stilllegung des Kernkraftwerks allein aufgrund der Vorgaben des Bundes erfolgte und dass zweitens Hessen keinen Sonderweg gegangen ist und im Geleitzug mit den anderen Ländern gehandelt hat.
Meine Damen und Herren, Herr Schmitt, kein Bundesland hat eine Anhörung gemacht. Jetzt fehlt mir eigentlich der Zwischenruf von Ihnen: „Das stimmt nicht“, aber da können Sie nicht Nein sagen. Kein Bundesland ist von den Vorgaben des Bundes abgewichen. Wenn ja, stellen Sie sich hierhin und sagen, welches Bundesland es gewesen ist.
Weiterhin wurde festgestellt, dass der Verzicht auf eine Anhörung der RWE Power AG im Rahmen der Stilllegung unter Berücksichtigung der damaligen Situation zum einen vertretbar erschien und zum anderen
auf Anraten der zuständigen Fachabteilung im hessischen Umweltministerium und des hinzugezogenen externen Fachanwalts erfolgte.
Meine Damen und Herren, was soll man an sich mehr machen? – Schließlich hat der Ausschuss unter Bezugnahme auf das hier in Rede stehende Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Stilllegungsverfügungen vom 18. März 2011 festgestellt, dass diese aufgrund der vom Bund vorgenommenen materiellen Begründung rechtswidrig waren.
Danke sehr. – Dieser Fehler ist jedoch weder auf die Landesregierung noch auf Kollegin Puttrich persönlich zurückzuführen, sondern auf den Bund, der im Rahmen seiner Sachkompetenz und Fachkompetenz die Rechtsgrundlage und die Begründung für alle Bundesländer vorgegeben hatte. Entsprechend fiel auch die Bewertung des Untersuchungsausschusses aus. Sinngemäß kam er zu dem Schluss: Auch wenn eine Anhörung durchgeführt oder nachgeholt worden wäre, wären die von der RWE Power AG angefochtenen und vom Bund zu verantwortenden Stilllegungsverfügungen aufgehoben worden. Dies folgt zwingend aus der vom Bund zu verantwortenden materiellen Rechtswidrigkeit.
Da das Gericht wegen dieser materiellen Rechtswidrigkeit die gleiche Entscheidung getroffen hätte, ist es für die hier diskutierte Kostenentscheidung letztlich völlig unbeachtlich, ob eine Anhörung erfolgte oder nicht. – Nachlesen können Sie, meine Damen und Herren, das auf Seite 288 ff. des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses 19/1 sowie auf Seite 329. Dem hat die Landesregierung nichts Weiteres hinzuzufügen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, angesichts dieser Fakten bleibt seriös juristisch festzuhalten: Ein Schadenersatzanspruch gegen Frau Kollegin Staatsministerin Puttrich ist und bleibt nicht im Ansatz erkennbar. Dies zeigt, dass Ihr Verhalten rein politisch motiviert ist nach dem Motto: Es wird schon irgendetwas hängen bleiben.
Meine Damen und Herren, das ist, wie ich meine, politisch unanständig. Erlauben Sie mir, das zu sagen: Ich finde es menschlich rücksichtslos.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, Drucks. 19/4348 zu Drucks. 19/4335, abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, FDP und DIE LINKE sowie Abg. Öztürk. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden.
Wir haben uns auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE einen Protokollauszug kommen lassen. Für alle, die keine Kopie erhalten haben, lese ich das Zitat vor:
Wer sich hierhin stellt und in einer Diskussion den Eindruck erweckt, dass der Aufenthalt in einem Krankenhaus in Deutschland mehr oder minder mit einem Todesurteil gleichzusetzen ist,
weil solche Bedingungen nicht da sind, der hat in diesem Haus nichts verloren, weil er unverantwortlich handelt.
Das war die Aussage von Herrn Staatsminister Grüttner. Es war eine sehr emotionale Debatte. Ich frage Herrn Staatsminister Grüttner, ob er die Äußerung „der hat in diesem Haus nichts verloren“ aufrechterhält.
Ich denke, vonseiten der Landesregierung sollte man das einer Abgeordneten nicht auf diese Weise sagen. Sie haben mich gewählt, damit ich hier unabhängig und unparteiisch agiere. Diese Äußerung fällt, wie ich glaube, in den Bereich, in dem man sagen muss: Das ist nicht in Ordnung. Unter Abgeordneten können wir uns beschimpfen, können fordern, wie wir wollen. Aber vonseiten der Landesregierung sollte man dies gegenüber einer Abgeordneten nicht tun.
(Holger Bellino (CDU): Aber „rassistische Abschiebepraxis“ darf man sagen! „Deportationen“ darf man sagen! – Unruhe)
Nein. Das kam nicht von meiner Seite. Das hätte ich auch nicht so stehen lassen. Aber darum geht es jetzt nicht. Ich habe eine Entscheidung darüber zu treffen, was uns hier vorliegt. – Es tut mir sehr leid, aber ich muss an dieser Stelle eine Rüge erteilen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Heckwarnanlagen retten Menschenleben – neue Ausnahmegenehmigungen schnellstmöglich erteilen – Drucks. 19/4416 zu Drucks. 19/4361 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend wirksamer Schutz von Feuerwehrleuten – Drucks. 19/4425 zu Drucks. 19/4376 –
Ist Herr Kollege Reif anwesend? – Wir können auf die Berichterstattung verzichten. Dann verfahren wir so.
Als ersten Redner rufe ich Herrn Kollegen Greilich von der FDP-Fraktion auf. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir über ein Thema gesprochen haben, das für das Land Hessen finanziell bedeutend ist und für die politische Schicht in diesem Land sicherlich auch sonst sehr spannend, kommen wir jetzt zu einem Thema, das vor allem für die Bürger in unserem Land wichtig ist, insbesondere für diejenigen, bei denen wir uns hier zu Recht so oft herzlich für ihre ehrenamtliche Arbeit bedanken: die Feuerwehrleute und Rettungskräfte, die unter Einsatz ihres Lebens immer wieder für uns tätig sind. Um sie geht es jetzt.