Ich war an dieser Stelle leicht versucht, zu glauben, dass jetzt der Punkt kommt, an dem gesagt wird: Wenn man die Zahl der Erkrankungen durch Keime in Holland mit der Erkrankungszahl in Deutschland vergleicht, stellt man fest, die Unterschiede haben etwas mit dem flächendeckenden Screening in Holland zu tun. – Aber nein, Sie haben nichts vom flächendeckenden Screening gesagt.
Sie haben von Pflegerelationen geredet, von gar nichts anderem. Das Einzige, was, wissenschaftlich belegt, gegen Keime hilft – da müssen wir zwischen dem MRSA-Keim oder dem MRGN-Keim unterscheiden, gegen den es noch
gar kein Screening gibt und bei dem die Zahl der Erkrankungen auch in anderen Ländern zunimmt –, ist, jenseits des Einsatzes von Antibiotika, die Verhütung der Ansteckung. Das ist eine Frage der Hygiene, das hat erst einmal gar nichts mit der Personalbesetzung zu tun.
Das hat damit überhaupt nichts zu tun; denn nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen wird der überwiegende Teil der Keime nicht durch das Pflegepersonal, sondern durch das Dienstleistungspersonal übertragen. Deswegen haben wir in Hessen Hygieneschulungsfilme herstellen lassen, die wir in jedem hessischen Krankenhaus zur Verfügung gestellt haben. Unsere Hygieneverordnung ist von allen Ländern in Deutschland die schärfste.
Wir haben die Studiengänge an den verschiedenen Fachbereichen ausgebaut, um eine Antwort auf genau dieses Problem zu haben. Wer sich hierhin stellt und in einer Diskussion den Eindruck erweckt, dass der Aufenthalt in einem Krankenhaus in Deutschland mehr oder minder mit einem Todesurteil gleichzusetzen ist, weil solche Bedingungen nicht da sind, der hat in diesem Haus nichts verloren, weil er unverantwortlich handelt.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Grüttner. – Ich stelle fest, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Debatte.
Es wurde vereinbart, dass der Antrag der LINKEN, Drucks. 19/4527, dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen wird. – Dann machen wir das so.
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Geltendmachung von Schadenersatz gegenüber Ministerin Puttrich – Drucks. 19/4348 zu Drucks. 19/ 4335 –
Frau Präsidentin! Ich bitte um Entschuldigung. Mir ist eben erst mitgeteilt worden – ich habe das selbst gar nicht gehört –, dass der Minister eben in Richtung von Frau Schott den Vorwurf gemacht habe, wer so etwas behaupte, der hätte in diesem Haus nichts zu suchen.
Ich bitte, dazu einen Protokollauszug anzufordern, um überprüfen zu können, ob hier gegen eine Abgeordnete tatsächlich solch eine Aussage getroffen wurde.
Können wir weiter verfahren? – Okay. Ich war bei der Berichterstattung des Abg. Kaufmann stehen geblieben, zu Drucks. 19/4348 zu Drucks. 19/4335.
Bevor ich den Kollegen Kaufmann um die Berichterstattung bitte, möchte ich auf der Besuchertribüne eine Begrüßung vornehmen. Es ist jetzt ein bisschen unruhig; ich hoffe, die Herren hören die Begrüßung. Ich warte daher einen winzigen Moment; ich denke, das ist kein Problem. Ich stelle fest, es ist eine relativ große Delegation.
Ja. – Ich begrüße nun auf der Besuchertribüne ganz herzlich den Gouverneur der iranischen Provinz Nord-Chorasan Mohammad Reza Salehi mit seiner Delegation sowie Generalkonsul Mohammed Mehdi Shahriari. Seien Sie herzlich willkommen im Hessischen Landtag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin ganz begeistert, dass Sie nicht verzichtet haben; ich trage die Beschlussempfehlung gern vor.
Beschlussempfehlung: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.
Ich eröffne die Debatte. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Als Erster hat sich Herr Kollege Schmitt von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Puttrich ist unzweifelhaft für die rechtswidrige vorläufige Stilllegungsverfügung der Atomkraftwerke Biblis im Jahr 2011 verantwortlich.
Sie hat die Stilllegungsverfügung allen Warnungen der zuständigen Atomabteilung ihres damaligen Hauses und des Justizministeriums zum Trotz ohne Anhörung – das ist der entscheidende Punkt – des Betroffenen, also von RWE, erlassen.
Sie hat aus politischer Halsstarrigkeit und Sturheit auch darauf verzichtet, die Anhörung nachzuholen, nachdem RWE gegen diese Stilllegungsverfügung geklagt hat. Dies hat zur Verurteilung des Landes Hessen geführt, Anwaltsund Gerichtskosten in Höhe von rund 3 Millionen € zu leisten. Für diesen Schaden muss Frau Puttrich persönlich haftbar gemacht werden.
Ein Gutachten von Frau Prof. Laskowski hat dies klar zum Ausdruck gebracht. Im Gutachten heißt es, dass Frau Puttrich – ich zitiere – „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in Bezug auf ihre Dienstpflichten in besonders schwerem Maße verletzt“ hat.
Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass der Steuerzahler für bodenlosen Leichtsinn und die bewusste Umgehung von Rechtsnormen durch eine Ministerin eintreten muss. Das kann nicht sein. „Macht und Verantwortung sind untrennbar miteinander verbunden.“
Eigentlich hätte ich hierzu: „Macht und Verantwortung sind untrennbar miteinander verbunden“, großen Beifall vonseiten der CDU erwartet.
(Holger Bellino (CDU): Ach du meine Güte! Das ist ja schon peinlich! Es ging Ihnen damals doch nicht schnell genug!)
Dieses Zitat sollten Sie zur Grundlage der Bewertung von Handeln nehmen. Es ist doch abenteuerlich, wenn man der Auffassung von Schwarz-Grün – die GRÜNEN sind da auch dabei; Sie haben es eben gehört; das haben die gemeinsam beschlossen –, der Landesregierung, folgt, dass eine Ministerin oder ein Minister für ihr/sein Verhalten nicht persönlich haftbar gemacht werden kann.
(Günter Rudolph (SPD): Wer denn sonst? Der Hausmeister vielleicht? – Dr. Walter Arnold (CDU): Das hat keiner gesagt!)
Doch, das war der zentrale Einwand; das haben wir doch über Seiten hinweg diskutiert; das war die Einlassung der Staatskanzlei an dieser Stelle. Der entscheidende Punkt war, dass gesagt worden ist, die Vorschriften von Art. 34 Satz 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 839 BGB und § 48 Hessisches Beamtenstatusgesetz seien nicht auf Minister anwendbar. Das war das zentrale Argument, das Sie vorgebracht haben; und das ist falsch,
meine Damen und Herren, weil es dazu führen würde, dass Minister nicht persönlich haftbar gemacht werden könnten. Sie haben die Position vorgetragen, Minister könnten nur politisch haftbar gemacht werden. Zivilrechtlich – strafrechtlich ist das noch einmal eine andere Sache – sei eine Schadensersatzpflicht nicht denkbar.