Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ ist kein Nebenhaushalt. Meine Vorredner haben das gerade dargestellt. Die Mittel für die institutionelle Förderung der Landesstiftung stehen im Haushalt. Sie sind auch nicht der Kontrolle des Parlaments entzogen, sonst würden wir uns nicht darüber unterhalten. Ich habe zugegebenermaßen noch nicht rechtlich geprüft, ob die Stiftung Auskünfte geben darf, aber die Landesregierung hat dem Parlament Auskunft zu geben, und deshalb freue ich mich, dass ich Ihnen die Große Anfrage beantworten konnte.
Ich mache Ihnen gleich zu Anfang ein Angebot. Nehmen Sie, wenn Sie Fragen haben, durchaus auch mit der Geschäftsstelle unserer Landesstiftung Kontakt auf. Ich habe in jeder der Debatten über dieses Thema gesagt, dass wir transparent sind und auch sein wollen.
Ich biete Ihnen außerdem an – mein Vorredner hat das gerade eben angesprochen –: Nehmen Sie als SPD-Fraktion die Möglichkeit wahr, im Kuratorium vertreten zu sein. Ich werde Ihren Fraktionsvorsitzenden entsprechend anschreiben und ihn um einen Vorschlag bitten. Im Kuratorium bekommen Sie die Fragen, die Sie beschäftigen, auch die kleinteiligen Fragen, beantwortet. Ich darf sagen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle, die für die Verwaltung der Stiftung zuständig sind, sehr viele Wochen an der Beantwortung der Großen Anfrage gearbeitet haben. Insofern wäre das in allseitigem Interesse.
Meine Damen und Herren, Hessen hat im Jahre 2012 die erste Landesstiftung für bürgerschaftliches Engagement unter allen Bundesländern gegründet. Es gab keine Vorbilder; wir waren Pioniere. Mit der Gründung der Landesstiftung beabsichtigte die Landesregierung, die Breite und die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements in Hessen in unzähligen Organisationen – dafür stehen mehr als 2 Millionen ehrenamtlich Tätige in Hessen – aktiv in die Verwirklichung der Zielsetzung einzubinden. Die Breite des
Fundaments, auf dem bürgerschaftliches Engagement aufsetzt, die Expertise und die Netzwerke der Menschen jenseits politischer Strukturen, die die Zivilgesellschaft prägen, sollten bewusst als Plattform für die Förderung privater Initiativen und bürgerschaftlichen Engagements genutzt werden.
In der Anfangsphase war daher die klassische Projektförderung ein wesentlicher Bestandteil der Stiftungszweckerfüllung durch die Landesstiftung, und so wurden allein in den ersten drei Jahren rund 50 Projekte mit über 1 Million € gefördert. Zudem wurden erste Kooperationen eingegangen, beispielsweise mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen zur Initiierung und zur Gründung von Bürgerstiftungen in Hessen. Allein hierdurch wurden fünf hessische Bürgerstiftungen bei ihrer Gründung unterstützt.
Eine zentrale Herausforderung bestand unter anderem darin, den Gedanken des bürgerschaftlichen Engagements anhand von Einzelbeispielen in die Gesellschaft zu tragen und den Menschen in unserem Lande nahezubringen. Es ging also um eine Kultur des Entfachens.
Die Stiftung hat sich seit ihrer Gründung in den ersten Jahren mit Zeitungsbeilagen zum Ende des jeweiligen Jahres präsentiert. Das stimmt, Frau Alex. Diese Printprodukte wurden flächendeckend als Beilage zahlreicher hessischer Tageszeitungen verbreitet, letztmals 2014. Wir haben das dann eingestellt, weil wir die Verwaltungskosten reduzieren wollten.
Weiterhin wurden in den ersten Jahren bedeutende öffentliche Veranstaltungen in Hessen genutzt, um Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren wollten, zu erreichen und ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite zu stehen.
Meine Damen und Herren, die Landesstiftung hat bereits 2014 – Herr Möller und Herr Kaufmann haben darauf hingewiesen – mit der Evaluierung der Aufbauphase begonnen, lange bevor Sie, Frau Alex, sich mit diesem Thema beschäftigten. Es wurde gegengesteuert, und es wurden die notwendigen Konsequenzen gezogen, die längst positive Effekte gezeigt haben. Im Zuge einer internen Evaluierung wurden im Bereich der Personalorganisation und der Finanzen die Stiftungsstrukturen geändert. Insbesondere wurde durch den Vorstand die Einleitung einer Neuordnung der Geschäftsführung im Oktober 2014 vorangetrieben. Die dafür notwendigen Satzungsänderungen wurden bereits im Dezember 2014 vom Kuratorium beschlossen, und im Zuge der weiteren Evaluierungsschritte bedienten sich der Vorstand und die neue Geschäftsführung auch externer Berater, unter anderem von KPMG.
Als Konsequenz aus der internen und externen Evaluierung folgte eine Neuausrichtung der Landesstiftung, denn die Erfahrungen aus der Aufbauphase zeigten, dass bürgerschaftliches Engagement mehr als nur finanzieller Unterstützung bedarf. Frau Alex, dies erfolgt also nicht nach dem Gießkannenprinzip.
Die Landesstiftung sieht nunmehr ihre Aufgabe nicht nur darin, finanzielle Mittel im Land zu verteilen, sondern auch darin, den ehrenamtlich Engagierten fachliche Unterstützung bei der Realisierung ihrer Vorhaben anzubieten. Deshalb hat sich die Landesstiftung auch von einer überwiegend fördernden Stiftung hin zu einer verstärkt operativ tätigen Stiftung entwickelt. Ich meine, das leistet die Lan
Meine Damen und Herren, konkret wurde diese strategische Neuausrichtung mit einem Eigenprojekt, dem Demografieprojekt „Land mit Zukunft“, das die Landesstiftung seit November 2014 gemeinsam mit der Herbert-QuandtStiftung durchführt. Die Herbert-Quandt-Stiftung hat darin Mittel in Höhe von 370.000 € zur Verfügung gestellt, die wir ohne diese Kooperation definitiv nicht für dieses Projekt bekommen hätten. Im Rahmen dieses Projekts fördert die Landesstiftung über drei Jahre hinweg freiwillig Engagierte in sechs besonders vom demografischen Wandel betroffenen hessischen Kommunen: in Bad Karlshafen, Homberg (Efze), Schlitz, Sontra, Tann und Waldeck. Die Landesstiftung beteiligt sich an den Kosten für das Gesamtprojekt mit einem Beitrag in Höhe von 540.000 €.
Die konsequente Fortentwicklung dieser neuen Strategie war das Projekt „People like me – Miteinander für Flüchtlinge“. Auf der Plattform geht es darum, den Bedarf in der Flüchtlingshilfe und die ehrenamtlichen, freiwilligen Unterstützungsangebote der Menschen zusammenzubringen.
Die Akteure vor Ort können hier veröffentlichen, welche Art der Unterstützung aktuell gesucht wird, z. B. Deutschkurse in Kassel, Kinderkleidung in Gießen oder Dolmetscher in Darmstadt. Freiwillige können gezielt danach suchen, wie sie helfen können: in ihrer Region oder hessenweit. Am Ende kommt die Hilfe dort an, wo sie tatsächlich gebraucht wird. Die Plattform trägt zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und damit auch zum Miteinander in Hessen bei.
Zwischenzeitlich – das ist mir besonders wichtig – ist sogar ein eigenständiges Kooperationsprojekt der Landesstiftung mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen und der Evangelischen Philippusgemeinde in Frankfurt aus dem Projekt „People like me – Miteinander für Flüchtlinge“ hervorgegangen: die „Barfußschule“. Hier wird unbürokratisch eine Lücke gefüllt, die der Staat nicht ausfüllen kann.
Das vereinfachte Unterrichtsangebot für Flüchtlingskinder in Erstaufnahmeeinrichtungen wurde Anfang Juni letzten Jahres zunächst in der EAE im Neckermann-Gebäude in Frankfurt mit zwei Klassen für Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren gestartet. Neben der Vermittlung der deutschen Sprache stehen Mathematik, Landeskunde, Sport, Musik und Kunst auf dem Lehrplan. Über eine hessenweite Ausbreitung der Barfußschulen wird derzeit bei uns intern diskutiert.
Die inhaltlichen Schwerpunkte – Bekämpfung der Folgen des demografischen Wandels und Flüchtlingshilfe – werden auch weiterhin ein Kernanliegen der Landesstiftung bleiben.
Ein weiteres Ergebnis der Evaluierung war die Senkung der Verwaltungskosten nach der personalintensiven Aufbauphase. Der Personalkörper der Landesstiftung wurde stark verkleinert. Für die Geschäftsstelle stehen inzwischen nur noch 1,5 feste Stellen zur Verfügung. Hinzu kommen temporär eingerichtete Projektstellen; aktuell sind es 3,5 für die bereits genannten Eigenprojekte. Natürlich haben die Projektmitarbeiter auch in Wiesbaden einen Schreib
tisch. Außerdem wurde der Stiftungssitz im Schenkschen Haus um eine Etage verkleinert; die frei gewordene Etage wurde an das Freiwilligenzentrum Wiesbaden abgegeben.
Im Zuge der Evaluierung wurde zudem die Gremienstruktur der Landesstiftung inklusive des jeweiligen Aufgabenzuschnitts durch eine Überarbeitung der Satzung neu geordnet. Die Besetzung der Gremien konnten Sie einer Pressemitteilung der Stiftung entnehmen: Liebe Frau Alex, es sind keine „Akteure“, sondern starke Persönlichkeiten mit ausgewiesenen Fachkenntnissen und auch Erfahrung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit Blick auf die Uhr noch auf einen Punkt hinweisen: Wie sieht es mit dem Kapitalerhalt und der Sparsamkeit aus? Da sich die Kurswerte der Finanzanlagen im letzten Jahr wieder erholt haben, ist auch bei der Landesstiftung davon auszugehen, dass der geringe Kapitalverlust im Jahr 2015, über den wir beim letzten Mal gesprochen haben, zum Bilanzstichtag 31.12.2016 wieder ausgeglichen sein wird. Die Verwaltungskostenquote konnte bereits 2015 auf 22,7 % gesenkt werden.
Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ hat jede Unterstützung verdient; denn es ist unser aller Ziel, das bürgerschaftliche Engagement und freiwillige, private Initiativen in Hessen zügig und flexibel voranzubringen. Dazu bedarf es nicht immer staatlicher Hilfen. Die Landesstiftung lädt Sie gern zu diesem Miteinander ein – auch jenseits Großer Anfragen. – Ich danke Ihnen sehr herzlich.
Vielen Dank, Herr Minister Wintermeyer. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Große Anfrage ist damit besprochen. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunkts.
Die parlamentarischen Geschäftsführer haben mitgeteilt, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten sollen. Deswegen unterbreche ich die Sitzung. Die Sitzung wird um 15 Uhr mit der Wahl des Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen fortgesetzt.
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung wieder und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes begrüße ich den ehemaligen Präsidenten des Staatsgerichtshofs Herrn Dr. Günter Paul auf der Tribüne. Lieber Herr Dr. Paul, herzlich willkommen.
Quasi wegen Ihnen sind wir jetzt hier so zusammengekommen, weil Sie zum Ende des letzten Jahres für sich das Amt des Präsidenten beendet haben. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir dazu zwei, drei Anmerkungen:
Herr Dr. Paul ist seit dem 10. Oktober 1995 nicht richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs. Am 23. Juni 1999 erfolgte die Wahl zum nicht richterlichen Mitglied erneut. Am 5. Juni 2003 erfolgte Ihre Wahl zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Diese wurde am 1. April 2009 wiederholt, und am 31. Dezember 2016 sind Sie durch Amtsniederlegung aus dem Amt ausgeschieden.
Sehr geehrter Herr Dr. Paul, meine Damen und Herren, damit sind Sie insgesamt mehr als 20 Jahre lang Mitglied des Verfassungsgerichts gewesen, des höchsten Rechtsorgans des Landes Hessen, davon mehr als zehn Jahre lang als Präsident. Das waren Zeiten großer Verantwortung. Das waren Zeiten der Repräsentanz der dritten Staatsgewalt in unserem Lande. Das waren manchmal Zeiten nicht so schwieriger Entscheidungen, aber es waren eben auch Entscheidungen zu treffen, die uns alle, sowohl das Parlament als auch das Volk, betroffen haben. Es sind Zeiten gewesen, in denen wir Sie kennengelernt haben als einen kompetenten Sachwalter im Sinne unserer Verfassung und deren Schutz. Ich will Ihnen heute im Namen des ganzen Hauses für diese lange Amtszeit und Ausübung dieser Tätigkeit ganz herzlich danken. Vielen Dank, Herr Dr. Paul.
Was immer Sie nach diesem Amt tun werden, möge Ihnen gelingen. Wir hoffen, dass wir Sie hierbei wieder öfter begrüßen können, auch wenn Sie bei Ihren zukünftigen Tätigkeiten mit Sicherheit nicht auf diese Region beschränkt sein werden. Gottes Segen und alles Gute für Sie.
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sagte bereits, da Herr Dr. Paul aufgehört hat, brauchen wir einen neuen Präsidenten unseres Verfassungsgerichts. Deswegen gebe ich einige Hinweise: Die Präsidentin oder der Präsident des Staatsgerichtshofs wird für die Dauer ihrer oder seiner jeweiligen Amtszeit als Mitglied aus der Gesamtheit aller ständigen Mitglieder gewählt. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung für dieses Amt.
Herr Dr. Günter Paul hat, wie gesagt, am 11. November 2016 mitgeteilt, dass er seine Ämter im Staatsgerichtshof des Landes Hessen zum Ende des Jahres 2016 niederlege. Aus diesem Grund ist die Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen erforderlich gemäß § 8 Abs. 2 Staatsgerichtshofgesetz.
Zu der Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Hessischen Landtags gemäß § 8 Abs. 1 Staatsgerichtshofgesetz. Meine Damen und Herren, Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, Drucks. 19/4362. Aus diesem geht hervor, dass aus dem Kreise der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs Herr Prof. Dr. Roman Poseck vorgeschlagen wird. – Weitere Vorschläge liegen nicht vor.
Dann frage ich Sie jetzt: Wer dem Wahlvorschlag, Drucks. 19/4362, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Keiner. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die Fraktion DIE LINKE.
Damit stelle ich fest, dass Herr Prof. Dr. Roman Poseck mit 103 Jastimmen – Frau Öztürk fehlt – und sechs Enthaltungen zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt wurde.
Ich begrüße nun die Mitglieder des Staatsgerichtshofs. Ich differenziere dies noch ein bisschen: Ich begrüße Frau Vizepräsidentin Sacksofsky und die anderen Mitglieder. Seien Sie herzlich willkommen im Hessischen Landtag.