der in Hessen“ am Ball bleibt und bereits drei Tage, nachdem die Landesregierung meine Kleine Anfrage zur Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ beantwortet hat, eine weitere Große Anfrage zum gleichen Thema gestellt hat. Vielen Dank auch für die nachfolgende Kleine Anfrage, die jetzt schon wieder unterwegs ist, um weiter Licht ins Dunkel zu bringen.
Ich denke, es ist das Anliegen des gesamten Hauses, diese Landesstiftung genau im Blick zu haben; denn es ist unstrittig, dass sie nicht den hier anzulegenden Maßstäben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht – dazu hat Herr Hahn schon einiges gesagt.
Die Stiftung „Miteinander in Hessen“ mag als die Spielwiese einer schwarz-grünen Landesregierung durchaus nachvollziehbar sein. Nur, wenn in der Schriftenreihe des Hessischen Rechnungshofs im Band „Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz im Haushaltsrecht“ ein Aufsatz erschienen ist, in dem es heißt: „Nur wenn es gelingt, zusätzliche Mittel von privater Seite einzuwerben, kann die Stiftungslösung unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten günstiger sein“, dann ist klar, dass dies auch für die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ gilt.
Wenn man sich nun die Antworten auf die Fragen 1.1.2 und 1.1.3 ansieht, wird deutlich, dass es Zustiftungen Dritter gar nicht gab. Selbst bei den Sachleistungen Dritter für die Stiftung fällt der Landesregierung lediglich ein, dass die Herbert-Quandt-Stiftung im Rahmen ihrer Umorganisation der Landesstiftung Büromobiliar zur Verfügung gestellt hat. Zugegebenermaßen handelt es sich um teure Stühle, ich glaube, es waren 340 € pro Stuhl. Das ist immerhin ein teures Geschenk, das dort gemacht wurde. Wohlgemerkt ist dies die einzige Unterstützung, die der Landesstiftung von Dritten zuteilwurde – Herr Staatsminister Wintermeyer, wenn Sie dem noch mehr hinzuzufügen haben, dann nur zu.
Aber selbst zu dieser Zustiftung gibt es ja schon Nachfragen. – Vielen Dank noch einmal dafür, Frau Alex.
Die Zustiftung hat dazu geführt, dass wir dieses Problem vorher schon viel deutlicher angepackt haben. In einer früheren Großen Anfrage gab die Landesregierung folgende Stellungnahme ab – ich zitiere –:
Zustiftungen gab es bisher noch nicht. Hierfür wurden seitens der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ aber auch keine Mittel aufgewendet. Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt sind Zustiftungen, vor allem auch aus der Sicht von Stiftern, nicht attraktiv. Schon der Aufwand zur Gewinnung von Zustiftungen wäre derzeit höher als der zu erwartende Ertrag.
Anders ausgedrückt: Die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Verwendung der Landesmittel bei der Stiftung, wie sie der Rechnungshof beschreibt, werden selbst von der Landesregierung als nicht erfüllt eingeschätzt.
Die Verwendung von Landesgeld für die Stiftung „Miteinander in Hessen“ ist insofern also nicht mit den einschlägigen Regelungen des Haushaltsrechts vereinbar.
Dazu kommt aber noch, dass die Stiftung immer offensichtlicher zum Nebenhaushalt der Staatskanzlei umfunktioniert wird; denn mit einer umfassenden Satzungsänderung wird nun bei der Stiftung „Miteinander in Hessen“ die Kontrolle über die Mittelverwendung – Herr Hahn hat darauf hingewiesen – ganz wesentlich bei einem geschäftsführenden Vorstand und einem Stiftungsrat angesiedelt. Beide Gremien werden nur von der Landesregierung benannt und abberufen.
Mit dieser Satzungsänderung ist auch klar, dass es bei der Stiftung nicht mehr darum geht, eine breite zivilgesellschaftliche Beteiligung sicherzustellen. Hier geht es eher darum, im Stile „lupenreiner Demokraten“ einen Schattenhaushalt zu führen. Dafür kann und darf Landesgeld nicht verwendet werden.
Wenn Sie also wollen, dass das ehrenamtliche Engagement gefördert wird, dann gehört das in den Landeshaushalt. Dann können wir auch hier jeweils darüber verhandeln, wie wir Steuergelder verwenden – ganz ohne die intransparente Stiftungslösung, die nur dazu dient, möglichst schöne Bilder mit dem Leiter der Staatskanzlei zu liefern und bezahlte Geschäftsführerposten zu schaffen, bei denen sich auch die Frage stellt, inwiefern die Besetzung lediglich aufgrund der fachlichen Eignung erfolgt oder ob nicht hierfür doch eine gewisse politische Nähe zu Teilen der Landesregierung entscheidend ist.
Ich fordere Sie daher auf, die Aufgaben der Stiftung wieder in den Landeshaushalt zurückzuholen und die Stiftung aufzulösen.
Jetzt werden Sie mir vorhalten wollen, dass ich gegen die vielen Projekte sei, die von der Landesstiftung gefördert worden sind – das ist aber an dieser Stelle gar nicht der Punkt. Sicher kann man über viele dieser Projekte nichts Schlechtes sagen. Der Punkt aber ist, dass die Organisationsform dieser Stiftung letztlich nichts anderes ist als ein unwirtschaftlicher Schattenhaushalt, in dem Geld verbrannt wird.
Mit diesem Geld könnte man gewiss sinnvolle Dinge effektiver und nachhaltiger fördern, als das bisher der Fall ist. – Vielen Dank.
Das war Herr van Ooyen für die Fraktion DIE LINKE. – Als Nächster spricht Herr Abg. Kaufmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat doch ein bisschen auffällig, dass wir uns innerhalb eines Jahres dreimal mit dieser Stiftung „Miteinander in Hessen“ beschäftigen. Wenn wir so viel – wie auch gerade von den Vorrednern – über das Finanzvolumen und das Finanzgebaren dieser Stiftung hören, dann ist das von der Gewichtigkeit her für mich doch ein bisschen verwunderlich;
denn bei aller Berechtigung der Kritik auch im Detail, darf man doch selbstverständlich auch ein bisschen die Frage nach den Relationen stellen, ob diese Stiftung und das, was dort geschieht, im Zusammenhang mit unseren Gesamtaufgaben und auch der Intensität von Haushaltsberatungen hier in der Tat richtig gewichtet sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit will ich vor allem sagen: Es geht Ihnen wahrscheinlich gar nicht primär um das, was immer wieder vorgeschoben wird, nämlich die Frage „Schattenhaushalt“. Wir hätten größere Probleme unter dem Thema „Schattenhaushalt“ als diese Stiftung, verehrter Herr Kollege van Ooyen.
„Schattenhaushalt“ stimmt nicht. Da – wie wir alle bedauern mögen – zurzeit die Ertragslage des Kapitals ziemlich mäßig ist, um es freundlich zu beschreiben, werden dieser Stiftung Betriebsmittel zugewiesen, und die stehen sehr genau im Haushalt. Sie sind genau zu Ihrer Kontrolle bei der Beratung des Haushalts präsent gewesen.
Daher haben wir gar nicht das primäre Problem, dass hier etwas geschehen würde, ohne dass wir einen Einfluss darauf hätten, sondern wir haben das Problem, dass dieser Stiftungsgedanke – und zwar nicht nur bei der Stiftung „Miteinander in Hessen“, sondern bei allen Stiftungen – notleidend ist. Da können wir uns wahrscheinlich vor allem bei Herrn Draghi und seinen Leuten bedanken, weil schichtweg die Ertragslage so miserabel ist. Sie wissen, dass wir im Landeshaushalt an anderer Stelle durchaus von der Zinssituation profitieren; an dieser Stelle tun das die Stiftungen, die ihr Kapital angelegt haben oder anlegen wollen, natürlich nicht, weil sie einfach viel weniger erwirtschaften, als man ursprünglich planen konnte.
Genau das ist natürlich auch ein Grund, warum jetzt – es ist bereits erwähnt worden – die Frage der Zustiftungen umso schwieriger geworden ist. Wenn jemand geworben werden könnte, würde dessen Beitrag zur Stiftung im Zweifel den Akquisitionsaufwand noch nicht einmal decken, und zwar über Jahre nicht, solange wir mit der Situation konfrontiert sind, die wir derzeit haben.
Insoweit steht jetzt schlicht die Frage an – das ist sehr deutlich geworden, auch beim Kollegen Hahn, der von uns allen, die hier gesprochen haben, wohl den tiefsten Einblick in diese Situation hat, weil Sie ja schon seit Jahren der Stiftung als Kuratoriumsmitglied angehören und gewissermaßen früher bei der Schöpfung dabei waren –, die ich ein bisschen anders als die Vorredner beantworte: Wollen wir uns an dieser Stelle, weil die Schwierigkeiten so
Diese Frage erlaube ich mir in den Raum zu stellen, nicht nur deswegen, weil wir gemeinsam mit der CDU in unserem Koalitionsvertrag festgehalten haben, dass wir diese Stiftung weiterhin unterstützen, sondern auch deshalb, weil es im Grundsatz um die Frage des Stiftungsgedankens geht. Eine Stiftung ist mehr als eine Geldwendemaschine zum Einsammeln und Verteilen, sondern sie hat auch eine – ich verwende das Wort hier durchaus positiv besetzt – ideologische Bedeutung, nämlich die, die Bürgergesellschaft zu fördern, die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, sich für andere zu engagieren, und Projekte über den Weg einer Stiftung voranzubringen. Der Gedanke, die Idee, die hinter Stiftungen steckt, scheint mir wichtiger zu sein, als diese aufgeworfene Frage nur unter dem Gesichtspunkt der Optimierung der Finanzierung zu betrachten.
Zu Ihrer Kritik im Hinblick auf die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments sage ich: Die Ausstattung der Stiftung ist über den Haushalt gelaufen. Die jährlichen Zuschüsse laufen über den Haushalt, und wenn es Erträge gibt, dann ist in deren Verwendung die Bürgergesellschaft in Gestalt des Kuratoriums, das nach wie vor einen Einfluss hat, und des Stiftungsrats, der über den Wirtschaftsplan entscheidet, eingebunden, um im Konnex mit interessierten Organisationen und Bürgern tätig zu werden. Das finde ich nicht übermäßig falsch, weil ich, auch aufgrund jahrelanger Tätigkeit im Haushaltsausschuss dieses Parlaments, genau weiß, dass wir bei den Haushaltsberatungen höchstens punktuell in die Tiefe gehen können und man die unmittelbare Möglichkeit, sein Herz für spezielle Projekte zu erwärmen, im Zweifelsfall eher in einer Stiftung hat, als wenn ein Vorhaben über die normale Administration abgewickelt würde.
Insoweit noch einen Halbsatz zur Kostenfrage: Die Rechnungshöfe haben sich mit einer kritischen Haltung positioniert. Schon in der letzten Debatte zu diesem Thema habe ich das, wenn Sie sich erinnern mögen, kritisiert, weil auch aus dieser Haltung herausleuchtet, dass man sich ausschließlich mit der Optimierung des finanziellen Aspektes befasst hat.
Ich ziehe in Zweifel, dass sich bei der Kleinteiligkeit der Arbeit, die eine Stiftung für ihre Projekte zu leisten hat, die Abwicklung über eine Administration, über ein Referat in einem Ministerium – in der Staatskanzlei oder wo auch immer – hinsichtlich der Personalkosten unter dem Strich relevant anders darstellt als in der Organisationsform, die gewählt worden ist. Dass es am Anfang nicht so lief, dass deshalb Überprüfungen und Evaluationen stattgefunden haben und daraus Konsequenzen gezogen wurden, darüber haben wir das letzte Mal schon gesprochen.
Insoweit kann ich mich vielem, was der Kollege Dr. Hahn hier vorgetragen hat, durchaus anschließen. Ich ziehe aber eine andere Konsequenz. Herr Hahn hat selbst gesagt, dass die Neuaufstellung gerade erst wirksam wird. Deswegen sollte man vor dem Hintergrund der von mir geschilderten positiven Aspekte von Stiftungen sagen: Wir geben denen eine Chance, es besser zu machen. – Herr Hahn, wir beide können ja Herrn Draghi gemeinsam einen Brief schreiben mit der Bitte, dass er seine Zinspolitik ändern möge. Dann
würde sich die Ertragslage auch für diese und andere Stiftungen, die im Land Hessen eine Rolle spielen, vielleicht besser darstellen.
Ich denke, wir haben die Chance, dass die Stiftung „Miteinander in Hessen“ das Absehbare jetzt vollenden und das noch wirksamer machen kann, wofür sie angelegt worden ist. Dazu sollten wir ihr die Chance geben.
Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Wintermeyer. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Alex, Sie haben im Internet nachgeschaut und festgestellt, dass Ministerpräsident Bouffier ein großes Herz hat. Das kann ich bestätigen. Wenn ich ihm bestätigen würde, dass er ein Herzensbrecher sei, hätte ich größere Probleme. Deshalb ist Ihre Feststellung ganz in Ordnung.