Ich begrüße Herrn Prof. Dr. Roman Poseck ganz herzlich. Herr Prof. Dr. Poseck, Sie sind im Hessischen Landtag mit großer Mehrheit zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs gewählt worden. Ich darf Ihnen dazu ganz herzlich gratulieren und Ihnen alles Gute für diese verantwortungsvolle Arbeit wünschen.
Nachdem der Hessische Landtag Sie, Herr Prof. Dr. Roman Poseck, zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt hat, komme ich nun zu Ihrer Vereidigung.
Ich schwöre, dass ich gerecht richten und die Verfassung getreulich wahren will, so wahr mir Gott helfe.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich ein paar kurze Worte an Sie richte. Ich möchte mich an allererster Stelle ganz herzlich für das große Vertrauen des Hohen Hauses bedanken.
Für mich ist das zuallererst eine Verpflichtung, mich unabhängig und mit ganzer Kraft für den hessischen Staatsgerichtshof und die Hessische Verfassung einzusetzen. Ich freue mich, diese Aufgabe übernehmen zu können, weil es für einen Juristen, weil es für einen Richter eine ganz besondere Verantwortung und Herausforderung ist, über die Einhaltung der Verfassung zu wachen und, wo es notwendig ist, ihr auch zur Geltung zu verhelfen.
Ich setze bei der Arbeit auf die enge und kollegiale Zusammenarbeit mit allen Richterinnen und Richtern im Staatsgerichtshof. Unser Verfassungsgericht ist aus gutem Grund ein Kollegialgericht, in dem elf Richterinnen und Richter zusammenwirken.
Wir können froh und dafür dankbar sein, dass wir in einem funktionierenden Rechtsstaat und in einem ausgeprägten Verfassungsstaat leben. Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsstaatlichkeit bedingen einander. Sie gewährleisten, dass bei uns die Macht des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren gilt.
Wir leben in einer Zeit, in der Entwicklungen im In- und Ausland Verunsicherungen hervorrufen; bewährte Grundlagen scheinen in Gefahr zu sein. Gerade in dieser Zeit zeigt sich die Bedeutung eines funktionierenden und eines lebendigen Rechts- und Verfassungsstaats. Er bietet den Menschen auch in unsicheren Zeiten Verlässlichkeit, Sicherheit und Orientierung. Der Rechts- und Verfassungsstaat unterstützt damit auch den sehr wichtigen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Er setzt auf Fakten und nicht auf geschürte Emotionen oder gar Falschmeldungen.
Die Hessische Verfassung ist das Fundament unseres Zusammenlebens. Georg August Zinn hat die Bedeutung der Hessischen Verfassung in der Einführung des von ihm mit herausgegebenen Kommentars auf den Punkt gebracht:
Als „Norm der Normen“ erhebt die geschriebene Verfassung den Anspruch auf unbedingte Geltung für das gesamte staatliche Leben.
Das Hohe Haus untersucht zurzeit in einer Enquetekommission den Reformbedarf der Hessischen Verfassung. Unabhängig von dieser wichtigen Diskussion gibt unsere aktuelle Verfassung an vielen Stellen auch heute grundlegende Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart und auch auf diejenigen, die unsere Werteordnung und unser demokratisches System in Gefahr bringen.
Die Hessische Verfassung stellt die Würde und die Gleichheit aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft in den Mittelpunkt. Sie stellt den Ausgleich von Interessen und die soziale Verantwortung über das rücksichtslose und einseitige Streben nach eigenem Vorteil.
Die Hessische Verfassung setzt auf das Engagement der Menschen und auf ihre Freiheit, auch die Freiheit der Meinung und der Medien, und nicht auf Bevormundung. Daneben steht unsere Verfassung für demokratische Prozesse und für den Respekt vor den Institutionen und ihren Vertretern anstelle von wüsten Beschimpfungen.
Der Hessische Staatsgerichtshof wird diesen Werten im Rahmen seiner Zuständigkeit mit ganzer Kraft weiter verbunden sein. Ich weiß, dass diese grundlegenden Werte auch in diesem Hohen Haus fest verankert sind.
Lassen Sie uns gerade in diesen Zeiten gemeinsam und im Rahmen unserer jeweiligen Verantwortungen als Verfassungsorgane für diese Werte mit Selbstbewusstsein und Zuversicht werben und arbeiten.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Vertrauen, auch im Namen des gesamten hessischen Staatsgerichtshofs. Ich darf Ihnen für Ihre weitere Arbeit alles erdenklich Gute wünschen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für Ihre kurze Ansprache. Wir wissen, was unser aller Aufgabe ist, aller drei Staatsgewalten: Das ist, die Verfassung zu schützen, nach ihr zu handeln, nach bestem Wissen und Gewissen.
Meine Damen und Herren, die Verfassung ist nach dem Krieg entstanden, in einer vermeintlich, auch objektiv, völlig anderen Zeit. Sie ist bis heute grundlegend für das demokratische Zusammenleben in unserem Staat. Sie ist eine große Stärkung für uns gegen undemokratische Erscheinungsbilder.
Eine Verfassung, so habe ich es schon in der Schule gelernt, ist kein Experimentierfeld. Sie sollte zeitgemäß sein, sie ist aber mit Sicherheit keine Spielwiese für irgendwelche möglichen Ideen.
Die Enquetekommission, die Sie angesprochen haben, hat eine große Aufgabe vor sich. Sie werden diese große Aufgabe mit der ganzen Kompetenz des gesamten Staatsgerichtshofs mit Sicherheit auch begleiten.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen persönlich für Ihr Amt alles Gute und dem gesamten Staatsgerichtshof eine gute Arbeit für unser Hessen. – Danke schön.
(Unterbrechung von 15:17 bis 15:21 Uhr – Präsident Prof. Dr. Poseck nimmt Glückwünsche entgegen. Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs verlassen den Saal.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe weiter in der Tagesordnung. Nach Erledigung der Punkte 3 und 4 kommen wir nun zu dem Tagesordnungspunkt 27.
Zuvor haben wir aber noch die Aufnahme eines Dringlichen Antrags der Fraktion der FDP betreffend Erlass zu Kastenständen – Rechts- und Planungssicherheit für hessische Schweinehalter wieder herstellen, Drucks. 19/4453, zu besprechen. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird das Tagesordnungspunkt 54, mit fünf Minuten Redezeit. Damit ist das so aufgenommen.
Antrag der Fraktion der FDP betreffend Rheinbrücke verbindet Menschen und Wirtschaftsräume – Drucks. 19/4410 –
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Machbarkeitsstudie für eine Brücke zwischen Rüdesheim und Bingen – Drucks. 19/4452 –
Beide Anträge sollen nach der Beratung heute an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Vereinbarte Redezeit
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Der Traum von der neuen alten Rheinbrücke“ – das ist die Überschrift der dpa-Meldung zu unserem heutigen Antrag.
Schon in der Überschrift schwingt etwas mit, nämlich die Hoffnung, dass sich die Lage der Menschen zwischen dem Rheingau und Rheinhessen entlang des Rheins verbessert, und auch, dass sich der Hessische Landtag und die Landesregierung klar zu dem Projekt Rheinbrücke bekennen.
Mit der neuen Koalition in Rheinland-Pfalz, mit dem Regierungseintritt der FDP, ist neuer Schwung in die Debatte über eine Brücke über den Rhein gekommen. Die Unterstützung einer Machbarkeitsstudie durch das Land, wenn die Region mitzieht, steht im Koalitionsvertrag.