Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst einmal etwas näher auf die Gründe für die Erhöhung dieser Vollzugszulage eingehen. Die Vollzugszulage soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugs ihren Dienst in abgeschlossenen Bereichen, im konkreten Fall hinter Gittern, ableisten. Daher wird diese Stellenzulage auch häufig als Gitterzulage bezeichnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug sind – bedingt durch den ständigen Umgang mit Personen, die gegen ihren Willen in Justizvoll
zugsanstalten festgehalten werden – zunehmend einer erhöhten Belastungs- und Gefahrenlage ausgesetzt. Die Anzahl der psychisch kranken und auffälligen Gefangenen wächst kontinuierlich. Es ist eine zunehmende Radikalisierung von Gefangenen festzustellen. Bei insgesamt steigenden Gefangenenzahlen lassen sich immer mehr Gefangene infolge anderer Sozialisierungen nur schlecht in den Vollzugsalltag integrieren.
Dadurch bedingt steigt die Gefahrensituation für die im direkten Umgang mit den Inhaftierten tätigen Beamtinnen und Beamten stetig an. Das von diesen Gefangenen gezeigte Verhalten ist je nach Krankheitsbild extrem wechselhaft und von verbaler und körperlicher Aggressivität gegen Sachen, Personal, Mitgefangene oder gegen sich selbst geprägt. Dies bedingt nicht nur eine ständige, erhöhte Belastungs- und Gefahrenlage, sondern auch eine besondere Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug.
Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben daher im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 einen Änderungsantrag eingebracht – und letztendlich auch im Dezember-Plenum beschlossen –, der die Erhöhung der Vollzugszulage auf das Niveau der Polizeizulage in Höhe von 131,20 € vorsieht. Mit der vorgenommenen Anpassung der Höhe der für die Vollzugsbeamtinnen und -beamten vorgesehenen Zulage auf die Höhe der Polizeizulage wird den vergleichbar hohen Anforderungen der beiden Berufsgruppen auch bei der Besoldung Rechnung getragen.
Um diese Anpassung wirksam werden zu lassen, ist es allerdings zwingend erforderlich, dass wir die entsprechende Anlage des Hessischen Besoldungsgesetzes ändern. Daher kommt heute der von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes, durch das die Höhe der Stellenzulage nach Nr. 8 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B zum 1. Januar 2017 angepasst wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der deutlichen Erhöhung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, mit der Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 42 auf 41 Stunden, mit der Anhebung der Stellenzahlen im Justizvollzug um weitere 56 Stellen im Jahr 2017 und mit der Erhöhung der Vollzugszulage auf 131,20 € senden wir ein deutliches Signal an die in hessischen Gefängnissen tätigen Justizbeamtinnen und -beamten, die im Extremfall Gefahr für Leib und Leben auf sich nehmen müssen, um Fluchtversuche, Übergriffe und Gewalttätigkeiten unter den Häftlingen zu verhindern. Wir schätzen die professionelle und vorbildliche Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug sehr. Die vorgenommenen Verbesserungen der Besoldungsstruktur, die Anhebung der Stellenzahl und die Verkürzung der Wochenarbeitszeit sind ein deutliches Zeichen dieser Wertschätzung.
Ich darf mich im Namen der gesamten CDU-Fraktion bei allen im Justizvollzug tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für die hervorragende Arbeit bedanken, die in diesem schwierigen Umfeld geleistet wird.
Bei den Vorstandsmitgliedern des BSBD Hessen, an der Spitze Frau Vorsitzende Kannegießer, darf ich mich sehr herzlich für die zahlreichen konstruktiven Gespräche be
danken. Letztendlich waren diese zielführend und erfolgreich. Wir wollen gemeinsam Hessen verlässlich und sicherer machen.
Sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sind nach meiner Auffassung keine Anhörung und keine weiteren inhaltlichen Diskussionen erforderlich, sodass wir im Anschluss an die erste Lesung direkt in die zweite Lesung einsteigen könnten. Damit könnte die Vollzugszulage zeitnah an die Beamtinnen und Beamten ausgezahlt werden. Auch das wäre ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Klein. – Als Nächste hat Frau Kollegin Hofmann für die Fraktion der Sozialdemokraten das Wort. Bitte schön, das Rednerpult gehört Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Klein hat bereits erörtert, um was es geht, nämlich dass hier eine Erhöhung der sogenannten Stellenzulage für Justizvollzugsbedienstete, aber auch für Beamte in psychiatrischen Krankenanstalten erfolgen soll – auch das muss hier noch genannt werden. Ich kann Ihnen für die SPD-Landtagsfraktion sagen, dass dies längst überfällig ist und dass wir die sogenannte Gitterzulage, wie sie in Fachkreisen für Justizvollzugsbedienstete heißt, schon lange gefordert haben – übrigens gemeinsam mit den Gewerkschaften. Meine Damen und Herren, es ist längst überfällig, dass diese auch beschlossen wird.
Ich will Ihnen aber auch deutlich sagen, dass wir über dieses Gesetzgebungsverfahren, das jetzt hier über die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU eingeleitet wird, doch etwas irritiert sind. Das hätte man wirklich schon ganz galant mit dem Haushalt einbringen, beraten und verabschieden können. Das hätte man in einem Zuge machen können. Wir sind schon etwas irritiert darüber, wie Sie das hier gesetzestechnisch abarbeiten wollen. Nichtsdestotrotz – wir stehen dazu und freuen uns, dass das, was längst überfällig ist, jetzt auch in die Tat umgesetzt werden soll.
Damit ist Hessen das sechste Bundesland, das sich eine solche Zulage leistet. Herr Klein, ich muss doch schon etwas Wasser in den Wein gießen, weil Sie von dem großen Goldregen
und den großen Liebkosungen, die die Landesregierung jetzt über die Justizvollzugsbediensteten ausschüttet, gesprochen haben und weil Ihre segensreichen Taten sich doch wirklich in Grenzen halten.
Sie haben es selbst gesagt: Die Zulage wird um gerade einmal 32,80 € angehoben. Das ist besser als nichts. Aber das ist wirklich nur eine kleine Anerkennung angesichts dessen, was die Justizvollzugsbediensteten tagtäglich in unseren Anstalten für die Sicherheit unserer Bevölkerung, aber auch für die Resozialisierung und die Behandlung der Ge
fangenen leisten. Das ist eine Kärrnerarbeit, die die Justizvollzugsbediensteten jeden Tag unter schwierigsten Bedingungen leisten.
Sie sind darauf eingegangen, dass die Rahmenbedingungen immer schwieriger werden. Die Anzahl der psychisch Auffälligen, der wirklich Kranken nimmt zu. Auch die Gewaltbereitschaft nimmt zum Teil zu. Auch die sogenannten Dissozialitäten unter den Gefangenen nehmen zu. Die Gefangenenklientel wird also immer schwieriger, und es wird immer anspruchsvoller, behandlerisch mit dieser Klientel umzugehen.
Da braucht der Justizvollzugsdienst doch wirklich noch mehr Anerkennung, noch mehr Wertschätzung. An dieser Stelle muss ich Ihnen einige Versäumnisse vorhalten, etwa bei der Frage der Besoldungskürzung, bei der Frage der Kürzung des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes. Die Reduzierung auf die 41-Stunden-Woche ist doch nur ein Schrittchen. Sie wissen, dass die meisten anderen Bundesländer zu Recht die 40-Stunden-Woche haben, und das fordern wir auch für die Justizvollzugsbediensteten in unserem Land. Das wäre eine echte Wertschätzung, eine echte Anerkennung für die Justizvollzugsbediensteten in unserem Land, meine Damen und Herren.
Ein Aspekt ist uns auch noch wichtig, bei all der Einigkeit zumindest zu der Gitterzulage: dass Sie doch unserem Antrag zum Haushalt 2017 jetzt im Nachgang noch Rechnung tragen könnten, wo wir gefordert haben, dass die Gitterzulage in eine ruhegehaltsfähige Zulage umgewandelt werden könnte. Da könnten Sie Ihrem Herzen noch einen Ruck geben, meine Damen und Herren.
Einen Aspekt möchte ich auch noch ansprechen, der sehr zentral ist. Zur Belastungssituation gehört auch, dass wir ausreichend Personal in den Justizvollzugsanstalten bräuchten. Ihre Rechnung geht da nicht ganz auf. Faktisch ist es so, dass im Vollzug immer noch 85 Stellen für Justizvollzugsbedienstete fehlen.
Zum Schluss meines Redebeitrags darf ich Ihnen noch einmal sagen, dass sich die Lobeshymnen auch beim Gewerkschaftstag des BSBD in Grenzen gehalten haben. Herr Klein, Sie waren da. Es ist eher auf Irritationen gestoßen, dass die Ankündigung der Gitterzulage jüngst mit dem Gewerkschaftstag zusammenfiel. Da hat sich der eine oder andere schon gedacht: Ist das jetzt eine PR-Nummer? Wie ist das jetzt gemeint?
(Holger Bellino (CDU): Das war dem Ablauf geschuldet! – Weitere Zurufe von der CDU – Günter Rudolph (SPD): Na, na, ganz entspannt!)
Das hat eher für Befremden gesorgt statt für nachhaltiges Wohlwollen und Gefallen. Sie waren selbst auf dem Gewerkschaftstag da und haben die Stimmung mitgenommen. Ich kann Ihnen nur sagen, im Justizvollzug ist noch einiges zu tun, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD – Günter Rudolph (SPD), an CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: Lobhudelei! Und die Besoldungserhöhung machen wir im nächsten Schritt?)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Grund des Gesetzentwurfs hat der Kollege Klein genannt: Wir arbeiten so schnell wie möglich und nötig. In der letzten Plenarrunde haben wir den Haushaltsantrag eingebracht. Der Haushalt musste erst einmal beschlossen werden. Das Besoldungsgesetz ist auf dem Weg, dauert aber, weil es umfassend ist. Wir sind jetzt als Fraktion vorangegangen, weil wir auch den Haushaltsantrag eingebracht haben, und bringen jetzt diesen Gesetzentwurf ein – so schnell wie möglich, damit das Geld zielgerichtet ankommt.
Liebe Frau Hofmann, man kann immer kritisieren, und man kann immer herummären; so würde man in Nordhessen sagen. Aber Sie müssen auch einmal sehen: Sie versprechen viel und halten nichts; wir versprechen und setzen das um, was wir versprechen. So sieht es aus.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Manfred Pentz (CDU): Jawohl, hier wird gehalten! – Günter Rudolph (SPD): Das ist grünes Profil in der Regierung!)
Wir sehen natürlich auch die Situation im Vollzug, dass die Vollzugsbeamten großen Belastungen ausgesetzt sind, dass die Zahl der psychisch Kranken zunimmt.
Das sehen wir auch. Es ist genauso wie in der Gesellschaft. Die Zahl der psychisch Kranken nimmt zu. Es sind große Herausforderungen, vor denen die Vollzugsbeamten stehen. Es kommen immer mehr Menschen mit anderer Sozialisation in den Vollzug, und, und, und. Das wissen wir alle, die dort unterwegs sind.
Vollzugsbeamte sind nicht nur Aufschließer, wie manche vielleicht verächtlich sagen, sondern Vollzugsbeamte sind Sozialpädagogen, sie kennen ihre Klientel. Sie müssen schnell reagieren und verantwortlich handeln, genau wie die Polizeibeamten. Deswegen war es höchste Zeit, dass wir die sogenannte Gitterzulage auf das Niveau der Polizeivollzugsbeamten anpassen. Das haben wir jetzt getan, das ist ein großer Schritt. Ich finde, das ist auch einmal einen Applaus wert.
Natürlich haben viele daran mitgewirkt. Dem BSBD kann ich an dieser Stelle auch noch einmal danken, die immer sehr konsequent an dem Thema drangeblieben sind. Wir haben viele Gespräche mit denen geführt. Die Justizministerin hat sich beim Finanzminister starkgemacht, und er hat letztlich das Go gegeben.
Somit waren viele an dem Erfolg beteiligt. Ich finde, es ist ein schöner Erfolg. Deswegen freue ich mich, dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt in erster Lesung beraten und nachher im Ausschuss hoffentlich auch die zweite Lesung auf den Weg bringen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was diesen Gesetzentwurf angeht, besteht hier große Einigkeit, dass wir den letztlich so beschließen sollen. Ich will nur in aller Kürze zusammenfassen, was von meinen Vorrednern auch schon gesagt worden ist.