Das zeigt sich auch in der stetig ansteigenden Zahl von geförderten Familienzentren. Seit dem Start im Jahr 2011 mit 46 geförderten Familienzentren – jetzt kommt die Zahl – können wir mittlerweile eine Ausweitung auf aktuell 130 Familienzentren verzeichnen. Diejenigen, die einen Antrag gestellt haben und zurzeit noch nicht die Kriterien erfüllen, bekommen eine finanzielle Unterstützung, um mit externer Hilfe weitere Maßnahmen entwickeln zu können, die sie berechtigen, nachher durch Erfüllung aller Kriterien für die Förderung als Familienzentrum anerkannt zu werden.
Herr Minister, nachdem Sie jetzt sieben- oder achtmal praktisch gleichlautende Fragen beantwortet haben: Sind Sie nicht auch verwundert darüber, wie wenig die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion von Ihrer segensreichen Tätigkeit mitbekommen?
Sind Sie nicht wie ich besonders verwundert darüber, dass die doch überaus sachkundige Kollegin Wiesmann nach gefühlten 15 Debatten zum Thema Familienzentren immer noch glaubt, Sie zur Förderung von Familienzentren fragen zu müssen?
Herr Abgeordneter, der Landesregierung steht es erstens nicht zu, Fragen von Abgeordneten zu werten.
Ich finde, das ist ein Ansatz, der durchaus sinnvoll ist. Vor dem Hintergrund sind diese Fragen auch mehr als berechtigt.
Ich rufe die Frage 680 auf. – Herr Kollege Rentsch hat zur Frage 679 noch eine Nachfrage. Bitte schön.
Herr Staatsminister, Sie haben gerade gesagt, das würde bei den Oppositionskollegen zu schwierigen Debatten führen. Haben Sie das Gefühl, dass die Regierungsfraktionen ihrer Kontrollfunktion, die dem Parlament obliegt, nicht richtig nachkommen?
Herr Abgeordneter, in den paar Jahren meiner Tätigkeit als Mitglied der Landesregierung habe ich festgestellt, dass die Kontrolltätigkeit von Abgeordneten der Regierungsfraktionen deutlich stärker ist als die von Oppositionsabgeordneten.
(Lachen bei der SPD und der LINKEN – Timon Gremmels (SPD): Ohne rot zu werden! – Günter Rudolph (SPD), zur CDU gewandt: Welche Kontrollfunktion? Sie wissen gar nicht, was das ist! Abnickfunktion! – Weitere Zurufe)
Wird sie fürderhin „Backhäuser“, die ihres Backofens verlustig gehen und von denen nur minimalste Bausubstanz erhalten bleibt, wie beispielsweise im Bad Hersfelder Ortsteil Asbach für rund 82.000 €, finanziell fördern?
Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, im Rahmen der hessischen Dorfentwicklung werden unter anderem auch Backhäuser, insbesondere denkmalgeschützte Backhäuser, als maßgeblicher Beitrag zur nachhaltigen Sicherung des kulturellen Erbes gefördert. Wegen der städtebaulichen Bedeutung kann ein einzelnes Backhaus unter Umständen auch dann gefördert werden, wenn mangels Backofens die ursprüngliche Nutzung nicht mehr möglich ist, aber die Folgenutzung z. B. durch Vereine oder bürgerschaftliche Initiativen gesichert ist.
Liebe Frau Staatssekretärin, Ihnen ist aber schon bewusst, dass es sich bei diesem Backhaus perspektivisch um einen Geräteschuppen handelt?
Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, das denkmalgeschützte Backhaus in Asbach ist 2015 auf Antrag der Stadt Bad Hersfeld saniert worden. In diesem Zusammenhang wurde im Umfeld eine entsprechende Freifläche gestaltet. Die Fördersumme hat insbesondere auch nicht 82.000 €, sondern nur 32.000 € betragen.
Um das Missverständnis vorweg auszuräumen: Es ist die Gesamtsumme, die insgesamt für dieses Backhaus verausgabt wird. Insofern gebe ich Ihnen recht, es handelt sich um 32.000 €.
Aber, Frau Staatssekretärin, am Ende werden einige wenige Balken in diesem Backhaus erhalten. Stimmen Sie mit mir überein, dass der Erhalt von einigen wenigen Balken bei Neufundamentierung, Neuausfachung, einem neuen Dach usw. dann tatsächlich außer vielleicht bezüglich eines Ensemblegedankens nicht mehr unter den denkmalpflegerischen Aspekt fällt, dass ein Backhaus erhalten wird, weil quasi ein neues gebaut wurde?
Die Denkmalpflege hat entschieden, dass das Backhaus in Asbach förderungswürdig ist und erhalten bleiben soll. Insofern ist diese Entscheidung so getroffen worden. Das Backhaus wurde unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung des bau- und kulturgeschichtlichen Erbes sowie der Erhaltung des individuellen Charakters des Stadtteils Asbach gefördert. Das ist die Grundlage für die Förderung gewesen.
Herr Abgeordneter, die Fachkräftesicherung in den Pflegeberufen ist wie in allen anderen Bereichen primär Aufgabe von Arbeitgebern. Mitverantwortung tragen dabei die Arbeitsverwaltung und die Jobcenter sowie auch das Land Hessen, das durch die Finanzierung der staatlich anerkannten Altenpflegeschulen die Schulgeldfreiheit für die grundständigen Ausbildungen in den Altenpflegeberufen sicherstellt. Auch im nächsten Jahr sind im Haushalt für die Gewährleistung der Schulgeldfreiheit ausreichende Mittel eingeplant.
Die Hessische Landesregierung hat als Beitrag zur Fachkräftesicherung 2012 die Obergrenze landesfinanzierter Schulplätze in der Altenpflege aufgehoben und die Pauschale der Pflegehelferausbildung angehoben. Zum 01.01.2016 wurden die Schulgeldpauschalen insgesamt noch einmal erhöht. Es wird eine weitere Erhöhung der Schulgeldpauschalen auch für laufende Kurse mit Beginn in den Jahren 2013 bis 2015 für den Beschulungszeitraum ab dem 01.01.2016 bis zum jeweiligen Ende der Kurse nachträglich vorgenommen werden.
Die Hessische Landesregierung setzt sich darüber hinaus seit Jahren für die Ausbildung ein, indem sie sich auch an der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege beteiligt. Durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Ausbildungspartner konnte die Zahl der Auszubildenden in den Altenpflegeberufen kontinuierlich gesteigert werden und hat im Schuljahr 2015/2016 einen historischen Höchststand von 5.256 Auszubildenden in den Altenpflegeberufen erreicht.
Zusätzlich hat die Landesregierung mehrere Modellprojekte zur Gewinnung neuer Zielgruppen für die Ausbildung erfolgreich durchgeführt. Stellvertretend für das Engagement der Landesregierung, der Arbeitgeber und der Bildungsträger möchte ich als Beispiel einige Projekte zur Nachqualifizierung langjährig in der Pflege tätiger angelernter Pflegehilfskräfte anführen. Das ist zum einen die arbeitsmarktintegrierte Qualifikation in der Altenpflege des
Frankfurter Verbandes. Das ist zum anderen das Projekt „aufwärts! in der Altenpflege“ des Caritas-Verbandes der Diözese Limburg. Mit solchen Projektansätzen konnten langjährig in der Pflege erfahrene Personen nicht nur an das Berufsfeld gebunden werden, sondern es konnten neue individuelle Aufstiegsoptionen insbesondere für Frauen sowie für Frauen und Männer mit Migrationshintergrund geschaffen werden.
Gerade im Hinblick auf Frauen und Männer mit Migrationshintergrund sei erwähnt, dass der Hessische Integrationspreis in diesem Jahr einer Initiative verliehen wurde, die sich an Migranten richtet. Sie will sie speziell für die Altenpflege fit machen und dafür gewinnen. Insofern werden vielfältige Maßnahmen unternommen, um auf der einen Seite den Fachkräftebedarf zu decken und um auf der anderen Seite aber auch den kultursensiblen Anforderungen Rechnung zu tragen.
Wir sind im Übrigen das einzige Land, das einen Pflegemonitor zur Verfügung stellt und damit sehr transparent verdeutlicht, an welchen Stellen Bedarf bei den Pflegeberufen besteht. Das ist nicht selbstverständlich. Das gibt es in keinem anderen Bundesland. Das zeigt, dass wir auch dann transparent mit Informationen umgehen, wenn möglicherweise Mangel besteht. Gleichzeitig können wir uns mit den Maßnahmen, die wir ergriffen haben, durchaus im Kontext und im Vergleich mit den anderen Bundesländern mehr als sehen lassen. Da sei insbesondere noch einmal auf den historischen Höchststand in diesem Jahr bei den Auszubildenden für die Altenpflegeberufe hingewiesen.
Herr Grüttner, Sie sprachen von ausreichenden Mitteln. Kann ich das so verstehen, dass der Ausgleich der Inflationsrate, der zunächst nur für die Auszubildenden der neuen Kurse galt, jetzt auch für alle anderen Auszubildenden, die schon zuvor in der Ausbildung waren, geltend gemacht werden kann?