Protocol of the Session on October 12, 2016

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vor allen Dingen muss dabei die Unterscheidung nach „guten“ – mit Bleibeperspektive – und „schlechten“ – ohne Bleibeperspektive – Geflüchteten abgeschafft werden. Das heißt, das Recht auf Bildung muss unabhängig davon gelten, ob eine Bleibeperspektive besteht oder nicht besteht.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die Integrationschancen dürfen nämlich nicht von den politisch festgelegten „Bleibeperspektiven“ abhängen. Vielmehr soll der freie Zugang zu effektiven Integrationsmaßnahmen dazu dienen, die Lebensperspektive für jeden einzelnen Flüchtling nachhaltig zu verbessern.

Die Regierung propagiert, dass Flüchtlinge durch Bildung integriert werden sollen und dass Bildung der Schlüssel zur Integration sei. Sicher ist, dass Integration nicht ohne Bildung funktionieren kann, aber es muss etwas dafür getan werden.

Um das Recht auf Bildung in Anspruch nehmen zu können, fordern wir die Landesregierung auf, den Ermessensspielraum von sechs Monaten zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen nicht auszuschöpfen, sondern die Aufenthaltsdauer dort auf längstens drei Monate zu begrenzen. Wir haben ja gehört, dass man sich schon bemüht, in diese Richtung zu gehen, gerade bei Familien mit Kindern.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir schließen uns der Forderung der GEW an, dass eine Beschulung schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnen soll, wie es in Berlin und im Saarland schon umgesetzt wird. Herr Minister Grüttner, ich begrüße es daher sehr, dass Sie in Ihrem gerade verteilten Antrag schreiben, „dass auch Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen ein Recht darauf haben, die Schule zu besuchen“ – also nicht nur unterrichtet zu werden.

(Minister Stefan Grüttner: Das ist nicht mein Antrag, sondern ein Antrag der Fraktionen!)

Okay, ist mir recht. – Da wären wir uns also einig. Die Frage bleibt trotzdem: Was kann die Landesregierung dafür tun, dass es eine Ausnahme bleibt, dass Kinder und Jugendliche nicht beschult werden?

Um sicherzustellen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche schon während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung die Möglichkeit haben, eine Schule zu besuchen, müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Für die Umsetzung fordern wir die Landesregierung auf, die Lehrerversorgung an den Schulen anzupassen, den Transport aus den Erstaufnahmeeinrichtungen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Flüchtlinge zeitnah informiert werden.

Um die deutsche Sprache frühzeitig zu erlernen, ist ein frühestmöglicher Schulbesuch sicherzustellen, der dann auch

mit einer Integration einhergehen kann. Das Engagement und die Leistungsfähigkeit von Ehrenamtlichen reichen dafür nicht aus. Der Unterricht muss von qualifizierten Personen, von Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt werden. Dabei kann eine detaillierte Erfassung der vorhandenen schulischen Kompetenzen bereits frühzeitig in den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für das Zuhören, heute und in den letzten neun Jahren, in denen ich hier für meine Überzeugungen eintreten durfte. Ich wünsche diesem Hause ein glückliches Händchen für die nächsten Jahre. Entscheiden Sie klug. Ich werde nur noch von außen meinen Senf dazugeben können, wie alle „normalen“ hessischen Bürgerinnen und Bürger. Ich werde aber genauso wie diese von dem betroffen sein, was Sie hier entscheiden. Von daher freue ich mich darüber, dass ich in den letzten Jahren hier sein durfte, wünsche Ihnen ein glückliches Händchen und sage: vielen Dank.

(Anhaltender Beifall – Abg. Barbara Cárdenas (DIE LINKE) werden Blumen überreicht.)

Liebe Frau Kollegin Cárdenas, ich darf Ihnen im Namen des gesamten Hauses ein herzliches Wort des Dankes für Ihren Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes hier im Hessischen Landtag sagen. Sie waren immer streitbar und auch streitlustig, aber Sie waren stets eine faire Kollegin. Dafür möchte ich Ihnen ganz ausdrücklich danken und Ihnen für Ihren weiteren Weg alles Gute wünschen. Glück auf und Gottes Segen, liebe Barbara.

(Allgemeiner Beifall – Abg. Barbara Cárdenas (DIE LINKE) nimmt den Dank von Vertretern der Fraktionen entgegen.)

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Debatte fort. Nächster Redner ist der Kollege Gerhard Merz, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eines wird zukünftig fehlen: die vielen Minuten, die man als nach Barbara Cárdenas Redender braucht, um das Pult wieder hochzufahren.

(Große Heiterkeit)

Dies vorab und als kleine Girlande. Liebe Barbara, das Geschenk bekommst du morgen – und meinen persönlichen Dank für neun sehr kollegiale, sehr freundschaftliche Jahre, in denen wir zwei Enquetekommissionen durchlitten, durchgekämpft und durchgearbeitet haben. Herzlichen Dank dafür. Ich wünsche dir alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)

Allerdings kann ich dir nicht ersparen, dass ich jetzt zu diesem Antrag der LINKEN ein paar kritische Worte sagen muss.

(Heiterkeit)

Das ist einer der Anträge, die durch längeres Liegengebliebensein nicht wirklich besser geworden sind. Wir hatten vorhin schon einmal eine Debatte zum Thema „lange liegen gebliebene Anträge“. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, der Ursprungsantrag ist vom 5. Juli. Sie

kommen heute, eine Stunde vor der Debatte, mit einem Dringlichen Antrag daher. Auch das muss wirklich nicht sein.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der LIN- KEN)

Zunächst zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. Es ist ohne jede Frage richtig, dass Bildung ein unabdingbares Menschenrecht von Kindern und Jugendlichen ist und dass sie insofern ein Recht auf den Besuch einer Schule haben. Das war so, und das muss so bleiben. Wir hatten ja Gelegenheit, das in der letzten Ausschussrunde in zwei Ausschüssen zu diskutieren, zum einen aus Anlass des Antrags, den die SPD-Fraktion im Zusammenhang mit der Regierungserklärung des Kultusministers eingereicht hatte, zum anderen – am nächsten Tag – im Zusammenhang mit einem Bericht zu einem Berichtsantrag zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Das war übrigens eine sehr interessante und widersprüchliche Diskussion, was das Verhalten der Koalition angeht.

Der Ertrag der Diskussion ist aus unserer Sicht folgender: Es muss ein Bildungs-, ein Sprachförderungs- sowie ein Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen geben. Ob dieses Angebot dadurch sichergestellt wird, dass diese Kinder Regelschulen besuchen, ist eine andere Frage. Insofern glaube ich, dass das, was im Antrag der Koalition unter Punkt 4 gesagt wird, ein sehr bedenkenswerter Hinweis ist.

In unserem Antrag aus der letzten Runde hatten wir formuliert, dass ein situationsadäquates und die besondere Lage von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen berücksichtigendes Bildungsangebot gemacht werden muss. Das ist damals von den Kollegen der Koalition im Ausschuss interessanterweise abgelehnt worden. Man hat sich darüber teilweise auch ein bisschen lustig gemacht.

(Zuruf der Abg. Claudia Ravensburg (CDU))

Doch, Frau Ravensburg, das war so. So habe ich es empfunden. Wenn ich Sie daran erinnern darf – Sie waren dabei –: Es ist uns auch abgesprochen worden, dass es uns um die Sache ging. Sie waren auch am nächsten Tag dabei, als es um die Situation der UMAs ging. Es ist über genau ein solches Angebot im Neckarmann-Gebäude in Frankfurt, einer Erstaufnahmeeinrichtung, berichtet worden. Das sind genau die Dinge, die wir uns unter einem situationsadäquaten Bildungsangebot für alle Kinder und Jugendlichen vorstellen, auch unter den Bedingungen einer Erstaufnahmeeinrichtung.

Ich will nicht bestreiten, dass im Einzelfall – das muss die Familie sehen, deswegen muss sichergestellt werden, dass die Zugänge möglich sind; darin stimme ich mit Ihnen überein – für einen gewissen Zeitraum auch die Beschulung in einer Regelschule infrage kommen kann. Das will ich nicht ausschließen. Aber ich bezweifele, dass es, insbesondere unter den Bedingungen, gelingt.

Es muss aber gelingen – das ist der zweite Teil des Antrags der LINKEN –, gerade die Aufenthaltsdauer von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen auf das absolut Unumgängliche zu reduzieren.

(Beifall bei der SPD)

Mein Eindruck ist, dass daran mit Kräften gearbeitet wird. Es kann nicht sein, dass Kinder und Jugendliche, ob mit

oder ohne Familien, mehrere Monate – bis zu einem halben Jahr – in Erstaufnahmeeinrichtungen zubringen. Das kann und darf nicht sein. Das muss in der Tat bei der Zuweisung an die Kommunen bedacht werden.

Die Flüchtlingszahlen gehen jetzt doch deutlich zurück. Wir haben heute eine neue Meldung erhalten, die darauf hindeutet, dass wir in diesem Jahr etwa 300.000 neue Flüchtlinge bekommen werden. Diese Zahl ist deutlich niedriger als die bisherige Schätzung. Vor diesem Hintergrund sollte es gelingen, insbesondere Kinder und Jugendliche und ihre Familien beschleunigt, d. h. in einem Zeitraum, der deutlich kürzer ist als drei Monate, den Kommunen zuzuweisen. Dann stellt sich das Problem nicht, weder auf der einen noch auf der anderen Seite, denn dann wird die Schulpflicht greifen.

Das gilt auch für die Kinder, die aus Familien stammen, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen. Das werden nicht so viele sein, denn sichere Herkunftsstaaten sind die Westbalkanstaaten und die nordafrikanischen Staaten. Aus denen kommen, wenn überhaupt, ganz überwiegend nur noch alleinstehende Personen. Das heißt nicht, dass es im Einzelfall nicht auch anders sein kann. Darüber habe ich aber gesprochen. Dann muss es für den Einzelfall ein adäquates Angebot geben.

Letzter Satz. Es ist gesagt worden, auch heute vom Herrn Minister – das habe ich gern gehört –, dass es für solche Kinder und Jugendlichen ebenfalls ein solches Angebot geben muss, unabhängig von der Bleibeperspektive. Wir unterstreichen das ganz deutlich; denn es kann unter keinen Umständen schaden, dass gerade die Kinder, die lange Zeit keine Bildungsangebote hatten, etwas mehr mit nach Hause nehmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Merz. – Das Wort hat Frau Abg. Claudia Ravensburg, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Cárdenas, ich schließe mich den Gratulationen meiner Vorredner an und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die aktuelle Debatte zu dem Thema Erstaufnahme gibt mir die Gelegenheit, darzustellen, dass in Hessen die Sprachförderung gerade für die im letzten Jahr in großer Zahl eingetroffenen Flüchtlingskinder ein absolutes Erfolgsmodell ist. Es ist nämlich keineswegs selbstverständlich, dass es gelungen ist, seit dem letzten Jahr 900 neue Intensivklassen und -kurse an den hessischen Schulen einzurichten. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass in unseren Schulen 1.190 neue Lehrer in der Sprachförderung arbeiten und dafür sorgen, dass in Hessen über 15.000 Kinder aus Flüchtlingsfamilien beschult werden und die deutsche Sprache erlernen.

In Hessen nehmen wir nämlich die Schulpflicht der Flüchtlingskinder, die in unseren Kommunen leben, nicht nur sehr ernst, sondern wir haben auch außerordentlich flexibel auf den steigenden Sprachförderbedarf reagiert. Ich denke, das ist einen Applaus wert.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr begrüßen möchte ich ebenfalls, dass neuerdings bei der GEW und auch bei der LINKEN die Erkenntnis unumstritten ist, dass das Beherrschen der deutschen Sprache der Schlüssel zum schulischen Erfolg und der Schlüssel zu einer gelingenden Integration ist.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Natürlich war auch für mich die Zeit, die viele Familien wegen der zunächst schleppenden Antragsbearbeitung in der Erstaufnahme verbleiben mussten, viel zu lang. Herr Merz, da stimme ich mit Ihnen sehr überein. Doch jetzt arbeitet, wie Sie auch dargestellt haben, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zügig.

(Zurufe von der SPD: Na ja!)