Protocol of the Session on October 12, 2016

Sorgen Sie dafür, dass wir eine Trendwende erreichen wie beispielsweise beim Containern. Wir können doch nicht Menschen, die bewusst etwas anders machen, dafür bestrafen, dass sie sich Lebensmittel wegnehmen, die andere weggeworfen haben, die also der Vernichtung preisgegeben sind. Sorgen Sie für echte politische Trendwenden. Machen Sie das, damit das, was möglich ist, auch passieren kann. Darüber würde ich mich freuen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Lenders, FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, große Unterschiede sind bei meinen Vorrednern gar nicht festzustellen gewesen. Ein Produkt, das mit viel Liebe hergestellt worden ist, erfährt oftmals nicht die richtige Wertschätzung. Insofern waren wir uns sicher einig.

Meine Damen und Herren, für den Verbraucher ist oftmals der Preis der Schlüssel für die Wertschätzung. Dazu gehört, dass wir feststellen müssen, dass wir in Deutschland die niedrigsten Verbraucherpreise in ganz Europa haben.

Hier ist versucht worden, die richtigen Antworten zu geben. Frau Schott, Sie haben angesprochen, dass man das Containern nicht unter Strafe stellen sollte. – Wo ist sie denn jetzt? Frau Kollegin Schott ist gar nicht mehr da. – Das hat natürlich auch etwas mit einer Rechtsposition zu

tun. Ich glaube, in der Praxis wird wohl kaum jemand strafrechtlich verfolgt, wenn er sich eine Banane aus einem Container herausgeholt hat. Das ist aber auch eher ein Symbolthema für Menschen, die das deutlich machen wollen. Das hat dann auch seinen Stellenwert. Das sind aber nur kleinere Baustellen.

Größere Baustellen sind z. B.: Wie gehen wir damit um, wie die Tafeln beispielsweise an Lebensmittel herankommen? Auf welcher Grundlage arbeiten Tafeln, die Lebensmittel bei Supermärkten einsammeln? Das passiert alles ehrenamtlich. Dabei stößt man auf widrige Umstände. Dabei stößt man auf Vorschriften, die es bei allem guten Willen schwer machen, diese Lebensmittel, die im Überfluss vorhanden sind, an Menschen weiterzugeben, die sie gut brauchen können.

Meine Damen und Herren, all das, was in den Anträgen steht, ist durchaus ein Hinweis auf das, was man machen kann. Hier wird sehr oft aber auch nur der Verbraucher in den Fokus genommen. Das trifft für beide Anträge zu. Beim Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vermisse ich allerdings den Hinweis, der sich im Antrag der SPD findet, nämlich auf die Bundestagsdrucksache 17/10987. Ich glaube, darin sind die richtigen Maßnahmen beschrieben. Es wird Sie nicht wundern, dass wir das auch mittragen können; denn dieser Antrag ist von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam beschlossen worden. Das sind richtige Maßnahmen, hinter denen man sich durchaus versammeln kann.

(Beifall des Abg. Wolfgang Greilich (FDP) – Vizepräsident Frank Lortz übernimmt den Vorsitz.)

Ich persönlich sehe durchaus Handlungsbedarf insbesondere mit Blick auf die Strategien der Handelskonzerne. Die Fusion von Kaiser’s und Tengelmann mit Edeka hilft nur bedingt, etwas mehr Wettbewerb im System zu erreichen. Diese Handelsunternehmen machen das alles nicht aus altruistischen Gründen, sondern weil sie am Ende eine marktbeherrschende Stellung erreichen wollen. Allerdings lassen sie eine gewisse Wertschätzung von Lebensmitteln oftmals vermissen.

Meine Damen und Herren, wir hingegen tragen Verantwortung bei der Erstellung eines Landesentwicklungsplans. Wenn dort die Ausweisung von großflächigem Einzelhandel restriktiv gehandhabt worden ist, findet sich vor Ort mit Sicherheit immer ein Kommunalpolitiker, der eine Abweichung zugunsten großflächigem Einzelhandel erreichen will, wenn es darum geht, dass hier wieder eine Handelskette investiert. So werden wir nicht weiterkommen, so werden wir einer Wertschätzung für Lebensmittel sicherlich nicht eine vernünftige Grundlage bieten können.

(Beifall bei der FDP)

Wir müssen bei den großen Mengen ansetzen. Wir müssen bei den Großverbrauchern ansetzen. Wenn Sie sich einmal ansehen, was in einer Bundeswehrkaserne regelmäßig an Lebensmitteln weggeworfen wird: Da kommen einem die Tränen.

Wenn wir dort wirklich weiterkommen wollen, wenn wir bei der Tafel, bei der Frage, wie sich der Handel aufstellt oder an welche Vorschriften sich Großverbraucher halten müssen, ansetzen wollen, dann müssen wir uns tatsächlich mit den Vorschriften auseinandersetzen, die es erschweren, dass wir hier mit guten Produkten wirklich Menschen helfen können, die diese Produkte gut gebrauchen können,

bzw. dass vermieden wird, dass überhaupt ein Produkt entsteht, das am Ende kein Mensch mehr verbrauchen kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Es spricht nun Frau Staatsministerin Priska Hinz. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Frage, wie viele Lebensmittel vernichtet werden, will ich nur noch eine Zahl zu den vielen hinzufügen, die schon genannt wurden. Die Verbraucherzentrale hat es einmal verbildlicht: 11 Millionen t Lebensmittel sind 275.000 volle Sattelschlepper. Hintereinandergestellt ergeben diese zweimal die Strecke von Düsseldorf nach Lissabon. Wenn man sich das vorstellt – eigentlich will man sich das gar nicht vorstellen –, ist das richtig bitter, wie viele Lebensmittel bei uns in Deutschland jährlich weggeworfen werden.

Natürlich hat das auch etwas damit zu tun, wie bei uns die Lebensmittelpreise sind, wie Lebensmittel wertgeschätzt werden und auch wie die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel voranschreitet.

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

Es stimmt: Je billiger die Lebensmittel sind – und sie sind in Deutschland viel billiger als in anderen europäischen Staaten –, desto mehr gerät man auch in Versuchung, etwas zu kaufen, was man nicht unbedingt braucht und was nicht auf dem Zettel stand, den man für die Woche gemacht hat. Man kauft auch größere Portionen, in Zweifel wirft man es eben weg. Das ist ein richtiges Problem, dem man auch nicht mit einfachen Maßnahmen beikommt, weil dabei vielfältige Faktoren zusammenspielen. Herr Lenders, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar, dass Sie darauf hingewiesen haben, wie das zusammenhängt. Um diese Punkte müssen wir uns einmal eingehend kümmern.

Ich bin auch gerne bereit, mich weiterhin dafür einzusetzen, dass Bundestagsdrucksachen umgesetzt werden, nur gehe ich eigentlich davon aus, dass dies in erster Linie die Aufgabe der Bundesregierung und der im Bundestag vertretenen Fraktionen ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Es ist zwar nett, dass ich immer aufgefordert werde, das zu machen und mich dafür einzusetzen, aber ich glaube, es ist mir nur bedingt möglich, das auch hinzubekommen.

Was wir bei uns machen können, ist auf der einen Seite, im Bildungsbereich tatsächlich den Fokus darauf zu legen, bei der Ernährung stärker darauf zu achten, dass dort, wo Schulessen ausgegeben wird, nicht so viel weggeworfen wird, dass die Portionen so bestellt werden und dass sie so portioniert sind, dass es sozusagen dazu passt, wie Kinder Hunger haben und sie entsprechend essen können.

Auf der anderen Seite ist es wohl wichtig, deutlich zu machen, dass wir inzwischen – von Schulgärten über Lehrerfortbildung bis hin zur Schulvernetzungsstelle und auch

„Werkstatt Ernährung“ – vielfältige Angebote haben. Das alles findet in Schulen statt, und Kinder lernen dort, einzukaufen, Essen zu planen und auch mit Lebensmitteln umzugehen, d. h. aus einem Apfel auch einmal eine braune Stelle herauszuschneiden, bei einer Karotte ein Stück abzuschneiden, wenn es leicht bräunlich geworden ist, und dass Quark, wenn er aus der vorherigen Woche stammt und das Mindesthaltbarkeitsdatum seit zwei Tagen abgelaufen ist, trotzdem noch gegessen werden kann. Es geht darum, dass so etwas gleich gelernt wird, weil der Umgang mit Lebensmitteln dann ein anderer wird. Ich glaube, das ist sehr wichtig.

Ein weiterer Punkt, den wir in Zusammenarbeit mit dem WWF in unserer Ressourcenschutzstrategie angehen, sind die Themen Außer-Haus-Verzehr und Großküchen. Es geht um die Frage, wie in Großküchen eigentlich geplant, eingekauft und auch ausgegeben wird und ob man hier nicht auch die Problematik der Lebensmittelverschwendung anders in den Griff bekommen kann. Von diesem Projekt der Ressourcenschutzstrategie erwarte ich mir sehr viel. In der Nachhaltigkeitsstrategie haben wir das Jahr zum nachhaltigen Konsum ausgerufen, womit vor allem Jugendliche angesprochen werden sollen. Ich glaube, auch das ist ein wunderbares Thema der Öffentlichkeitsarbeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Agrarministerkonferenz haben wir durchgesetzt, dass sich jetzt der Bund darum kümmern soll, gemeinsam mit der EU eine Regelung zu verändern. Diese betrifft Fälle, in denen Kennzeichnungspflichten in Lebensmittelmärkten geringfügig nicht eingehalten wurden. Das könnte z. B. bei der Größe der Buchstaben der Fall sein, es hat also nichts mit Gesundheitsgefährdung zu tun, müsste aber nach der Kennzeichnungsverordnung umetikettiert werden. Das machen die meisten Lebensmitteleinzelhändler nicht, sondern sie werfen das Zeug weg, wenn es beanstandet wird. Hier müssen wir die Handhabe bekommen, solche Verstöße anders zu ahnden, nämlich indem es entweder abgegeben wird oder trotzdem noch verkauft werden darf. Ich glaube, das würde jede Menge Möglichkeiten bieten, dass Lebensmittel tatsächlich verkauft und nicht weiter vernichtet werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Was wir meines Erachtens nicht brauchen, sind nochmalige Umfragen. Wir wissen, wie was ist. Im Übrigen hat das BML 2016 eine Studie zur Erfassung von Lebensmittelabfällen in Privathaushalten in Auftrag gegeben. Ich glaube auch nicht, dass wir noch einen runden Tisch zu dem Problem brauchen, sondern dass wir ganz konkret an Maßnahmen arbeiten sollten. Ich bin gerne bereit, mich im Ausschuss weiter mit Ihnen darüber auszutauschen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Punkt.

Vorgeschlagen wird, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 9 und den Dringlichen Antrag unter Tagesordnungspunkt 42 an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Gibt es andere Meinungen? – Nein. Dann machen wir es so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen – Drucks. 19/3563 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 44:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Sprach- und Wertevermittlung für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien – Drucks. 19/3885 –

Fünf Minuten Redezeit je Fraktion. Es beginnt Frau Kollegin Cárdenas, Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

Innerhalb weniger Monate hat das deutsche Asylrecht die größten Verschärfungen seit über 20 Jahren erfahren. Mit beschleunigten Asylverfahren, verschärfter Residenzpflicht und Abschiebung trotz Traumata setzt die Bundesregierung im Anti-Asylpaket II rechtspopulistische Forderungen in geltendes Recht um. Davon sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche mit ihren Familien betroffen.

Grundsätzlich steht Kindern ein Recht auf Bildung und Schule als allgemeines Menschenrecht gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zu, was in Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention konkretisiert wurde. Art. 22 der Genfer Flüchtlingskonvention schreibt den Zugang zu öffentlicher Erziehung auch für Flüchtlinge vor. In Art. 1, 2 und 3 Grundgesetz ist das Grundrecht auf Bildung auch für asylsuchende Minderjährige festgelegt. In den §§ 56 bis 68 des Hessischen Schulgesetzes ist die Schulpflicht verankert, und in § 46 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses ergänzend die Schulpflicht und das Recht auf Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Herkunftssprache. Das heißt, auch die Kinder, die nicht schulpflichtig sind, haben ein Recht auf den Besuch einer Schule ab dem 6. Lebensjahr.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Recht auf Bildung ist ein eigenständiges kulturelles Menschenrecht und ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung anderer Menschenrechte zu fördern. Bildung ist insbesondere wichtig für die Fähigkeit des Menschen, sich für eigene Rechte einzusetzen. Dieses Recht gilt für alle gleichermaßen – ohne Diskriminierung hinsichtlich Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion und Herkunft.

Aber was nutzen die ganzen Vorschriften, wenn die Asylrechtsverschärfungen, von denen auch Kinder und Jugendliche essenziell betroffen sind, im Widerspruch dazu stehen? Das Recht auf Besuch einer Schule kann auf Antrag bereits in einer Erstaufnahmeeinrichtung eingefordert werden, was in der Praxis aber leider selten geschieht.

Grundsätzlich gilt in Hessen, solange die Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind – was bis zu sechs Monate dauern kann, manchmal auch länger, wie wir wissen –: Die Kinder haben keine Schulpflicht. Diese beginnt in der Regel erst, wenn sie im Rahmen ihres Anerkennungsverfahrens einer Gebietskörperschaft zugewiesen worden sind. Das ist unseres Erachtens menschenunwürdig und muss geändert werden.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)