Protocol of the Session on October 12, 2016

Sonderungsverbots heraus, erstens, weil sie ein Unterrichtsangebot machen, das es im öffentlichen Schulwesen so nicht gibt, und zweitens, weil sie nicht staatlich finanziert werden. Deswegen bedürfen sie auch keiner Genehmigung, sondern unterliegen nur einer Anzeigepflicht.

Deswegen unterliegen sie außerdem nur einer beschränkten Rechtsaufsicht, und deswegen, Herr Abg. Degen, haben wir auch keine belastbaren amtlichen Daten zu den Ergänzungsschulen. Natürlich könnten wir sie anschreiben und bitten, uns die Zahlen zu nennen. Ich nehme an, dass man es in der Stadt Frankfurt so gemacht hat. Aber wir haben keine Möglichkeit, das sozusagen von Amts wegen zu validieren. Bei den Ersatzschulen haben wir diese Möglichkeit. Sie müssen das belegen, weil sie von uns das Geld bekommen. Die Ergänzungsschulen bekommen kein Geld von uns, und deswegen haben wir dort diese Grundlage nicht.

Meine Damen und Herren, Sie sehen also, es ist alles auf einem guten Weg. Das Verbot der Benachteiligung an den privaten Ersatzschulen bleibt gewahrt. Unsere Schulaufsicht erfüllt ihre Aufgabe. Das alles sichert und stärkt die Leistungsfähigkeit unseres Schulsystems insgesamt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Lorz. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Antwort auf die Große Anfrage besprochen worden.

Wir können nun in die Mittagspause eintreten. Um 15:15 Uhr sehen wir uns wieder. – Vielen Dank.

(Unterbrechung von 13:17 bis 15:16 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit der Sitzung beginnen.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass noch ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Lebensmittel wertschätzen, Drucks. 19/3881, eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt worden ist. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 42 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 9 aufgerufen werden. – Ich sehe, das ist der Fall.

Außerdem eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt, ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend erfolgreiche Maßnahmen in Hessen zur dauerhaften Vermittlung in den Arbeitsmarkt und zur Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Drucks. 19/3882. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Ich sehe, das ist auch hier der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 43 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 23 aufgerufen werden. – So machen wir das.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Landtag be

grüßt Vorschlag zur Einführung einer Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt – Drucks. 19/3845 –

mit Tagesordnungspunkt 11:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Kurzstreckenflüge auf die Schiene – ein Beitrag zum Lärmund Klimaschutz – Drucks. 19/3571 –

mit Tagesordnungspunkt 18:

Antrag der Fraktion der FDP betreffend Kapazitätsbegrenzungen Flughafen Frankfurt – Drucks. 19/3839 –

und mit Tagesordnungspunkt 41:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Lärmobergrenze verbindlich und rechtlich umsetzbar einführen – Drucks. 19/3878 –

Es ist der Setzpunkt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich darf als ersten Redner Herrn Abg. Kaufmann aufrufen. Herr Kollege, Sie haben das Wort. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute Mittag sprechen wir über ein Thema, das zur Leitlinie der schwarz-grünen Politik in Hessen besonders gut passt, welche bekanntlich lautet: „Verlässlich gestalten – Perspektiven eröffnen“. Ich spreche über die Einführung einer Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt.

Dazu ein kurzer Rückblick. Seit Anfang 2000 steht in den Empfehlungen der Mediation als erster Punkt des Antilärmpaktes eines der fünf voneinander untrennbaren Elemente des Mediationsergebnisses: die Festlegung von Lärmobergrenzen. Seit dieser Zeit sind viele Aspekte des Mediationsergebnisses Realität geworden, bevorzugt die Wünsche der Luftverkehrswirtschaft, während die Lärmschutzaspekte stets nur sehr mühsam vorankamen – sei es, weil sie erst vor Gericht erstritten werden mussten wie beim Nachtflugverbot oder weil sie nur in kleinen Schritten umgesetzt werden konnten wie bei den lärmabhängigen Landegebühren. Es bedurfte erst der Koalitionsvereinbarung von uns GRÜNEN mit der CDU im Herbst 2013, um das Thema Lärmobergrenze auf die Agenda des politischen Handelns zu setzen. Dass die Bearbeitung genau dieses Themas ein besonderer Wunsch von uns GRÜNEN war, brauche ich wahrscheinlich nicht besonders zu erläutern. Jedenfalls haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben:

Entsprechend den Empfehlungen der Mediation wird vereinbart, eine Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt einzuführen. Ziel ist es, eine deutliche Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten zu erreichen.

Meine Damen und Herren, genau das enthält das Konzept des Verkehrsministers, welches er vorletzte Woche vorgestellt hat und welches bislang differenzierte, aber weit überwiegend sehr positive Reaktionen hervorgerufen hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Diese positiven Reaktionen sind eigentlich nicht verwunderlich. Ist es doch gelungen, eine Verbindung von so ge

genläufigen Interessen wie von Luftverkehrswirtschaft und Flughafenanwohnern in einer Zielperspektive zu schaffen. Damit ist sowohl die Weiterentwicklung des Flughafens, sprich: eine Vermehrung der Flugbewegungen, als auch die gleichzeitige Lärmverminderung möglich, nach dem Motto: Wer mehr fliegen will, muss leiser fliegen. Wer leiser fliegt, belastet weniger.

Meine Damen und Herren, diesem Motto folgend, ist aus meiner Sicht der Lärmobergrenze als Verfahren der Minderung der Fluglärmbelastung der deutlich höhere Wert als einer statischen Definition eines Deckels bei der Belastungshöhe beizumessen. Der Grund liegt darin, dass diese Sanktionsdrohung als Folge einer theoretisch möglichen Kollision mit dem Deckel dazu führen wird, dass seitens der Luftverkehrswirtschaft frühzeitig wirksame Anstrengungen zur Eindämmung der Lärmemission an der Quelle, also am Fluggerät, verstärkt einsetzen oder fortgesetzt werden.

Ich darf daran erinnern, dass technische Entwicklungen hin zu ökologischen Verbesserungen leider, muss man sagen, erst dann vorangetrieben wurden, als der Staat sanktionsbewehrte Vorgaben gemacht hat, die die Industrie zunächst als ihren Untergang ansah, dann aber doch rasch und effektiv sowie geschäftsfördernd umgesetzt hat. Ich erinnere an das Stichwort: Katalysator.

Es ist bei der Lärmobergrenze das erklärte Ziel, im Einvernehmen mit der Luftverkehrswirtschaft die Regeln zu bestimmen. Dabei darf aber auch kein Zweifel aufkommen, ob es sich um unverbindliche Empfehlungen oder um verbindliche Vorgaben handelt. Es geht um Letzteres, um verbindliche Regeln. Im Koalitionsvertrag und auch gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main im Konsortialvertrag ist festgehalten, dass unser gemeinsames Ziel ist,

… die mit dem Betrieb des Flughafens einhergehenden Belastungen für Mensch und Umwelt in einem höchstmöglichen Maß rasch wirksam zu verringern.

Dieses Ziel lässt sich, wie dargestellt, am besten durch verbindliche Regeln erreichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, die Lärmobergrenze nach dem Konzept des Verkehrsministers lässt sich wie folgt kurz und knapp beschreiben:

Die Lärmobergrenze ist ein Instrument zur Reduzierung der Lärmentwicklung und sorgt dafür, dass der technische Fortschritt und neue Flugverfahren zugunsten der Lärmbetroffenen wirksam umgesetzt werden. Die Lärmobergrenze ist kein Versprechen, dass es morgen in der Region überall leiser wird.

Die Lärmobergrenze ist grundsätzlich keine Begrenzung der Bewegungszahl unterhalb von 701.000, auf welcher Höhe auch immer.

Die Lärmobergrenze knüpft auch an die Interessen der Luftverkehrswirtschaft an und macht diese aber erstmals für die Lärmreduzierung nutzbar. Die Lärmobergrenze nimmt die Airlines, den Flughafen und auch die Flugsicherung in die Verantwortung, sodass es nicht nur bei Ankündigungen bleiben darf, sondern im eigenen Interesse der Luftverkehrswirtschaft wirksame Maßnahmen umgesetzt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Schließlich sorgt die Lärmobergrenze nach meiner persönlichen Überzeugung im Ergebnis dafür, dass es auch gegenüber dem jetzigen Niveau mittelfristig nicht nur nicht wesentlich lauter, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich leiser werden wird, weil wir den technischen Fortschritt zugunsten der lärmbelasteten Anwohnerinnen und Anwohner nutzen können.

Meine Damen und Herren, dies alles bewerte ich als einen sehr guten und beachtlich großen Schritt in Richtung mehr Verträglichkeit des Flughafenbetriebs mit seiner Umgebung.

Wenn ich das so bewerte, muss ich mich auch mit den Reaktionen unserer politischen Mitbewerberinnen und Mitbewerber befassen, weil sie dies, wie man lesen kann, deutlich anders sehen. Das ist selbstverständlich uneingeschränkt ihr Recht und ihnen zugestanden, selbst wenn ich mir erlaube, etwas Verwunderung zu äußern.

(Günter Rudolph (SPD): Das macht nichts!)

Alle, die wirklich mehr Schutz vor Fluglärm wollen, müssen doch jeden Vorschlag zunächst einmal konstruktiv betrachten und prüfen. Die Antwort, dass dies alles zu wenig wäre, kann ich noch verstehen. Mit dieser Antwort aber eine Ablehnung zu begründen, kann man nicht mehr verstehen. Denn selbst ein kleiner Schritt ist deutlich besser als gar keiner. Meine Damen und Herren, für die FDP in diesem Haus gilt dies nicht. Sie will nachlesbar uneingeschränkten Fluglärm. Ihr ist es wohl jetzt schon zu leise rund um den Flughafen, wenn von ihr im Antrag beklagt wird, dass die tatsächlichen Lärmbelastungen deutlich unter den früher prognostizierten Werten lägen.

Dazu kann ich nur feststellen, dass die FDP, ganz ähnlich wie die VhU, mit ihrem durch bestimmte Ideologien begründeten Standpunkt den technischen Fortschritt faktisch eher behindert und die Bewohnerinnen und Bewohner der Rhein-Main-Region mit dem Fluglärm alleine lässt.

Dasselbe Ergebnis ergibt sich auch bei der Kritik der LINKEN. Es tut mir leid, das feststellen zu müssen. Dort wird immer wieder eine Begrenzung auf 380.000 Flugbewegungen im Jahr und ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr gefordert.

(Demonstrativer Beifall bei der LINKEN)

Alle anderen Vorschläge hin zu weniger Lärmbelastung werden von Ihnen allerdings von vorneherein verworfen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Wir stehen diesbezüglich zum grünen Wahlprogramm!)

Da in keiner Weise eine Durchsetzbarkeit Ihrer Forderungen gegeben ist und auch von Ihnen kein einziger Weg aufgezeigt wird, wie man das am Ende erreichen kann, ist das Ergebnis Ihrer Forderung dasselbe wie bei der FDP: Die Anwohnerinnen und Anwohner werden mit den Belastungen alleingelassen.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, letztlich betrachten wir noch die SPD, von der wir schon lange wissen, in Flughafenfragen äußert sie in der Regel gleichzeitig eine Forderung und ihr genaues Gegenteil. In Sachen Lärmobergrenze wird nun im vorgelegten Antrag eine Revision des Planfeststellungsbeschlusses verlangt und ausgerechnet auch noch