Dennoch sind wir natürlich, wie immer, für weitere Verbesserungen offen, wenn sich das aus der Anhörung tatsächlich ergeben sollte. Ich glaube, Hessen kann heute auf den Gesetzentwurf stolz sein. – Ich danke Ihnen.
Herr Kollege Bocklet, vielen Dank. – Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich jemanden begrüßen. Ich kann ihn nicht sehen. Aber es wurde mir gesagt, dass unser ehemaliger Abgeordnetenkollege Patrick Burghardt im Landtag ist. Ich möchte ihn hiermit ganz herzlich begrüßen.
Ich rufe den nächsten Redner auf. Es ist Herr Dr. Bartelt von der CDU-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist ein Schwerpunkt in der Gesundheitspolitik der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Der Koalitionsvertrag wird umgesetzt.
Einleitend möchte ich sagen, dass jeder Bürger von dem Gesetz betroffen sein könnte. Wir wissen, dass unsere inneren Organe erkranken können, und verhalten uns so, dass wir versuchen, dieses zu vermeiden. Wir versuchen, Symptome zu erkennen und gegebenenfalls eine gute Behandlung einzuleiten.
Psychische Erkrankungen sind immer noch von Tabuisierung und Ausgrenzung der Betroffenen und von der Vorstellung gekennzeichnet, man selbst werde schon nicht betroffen sein. Letzterem stehen einige Fakten entgegen. Nach Angaben des „Deutschen Ärzteblatts“ aus dem Jahr 2013 leiden 2,4 % an psychotischen Symptomen. 2,8 % weisen manisch-depressive Merkmale auf. 8,2 % haben depressive Störungen.
Es gibt in Deutschland 1,5 Millionen Demenzkranke. Im Jahr 2050 werden es doppelt so viele sein. Bei 20 % der aus körperlichen Gründen stationär behandelten älteren Patienten treten vorübergehend psychotische Erscheinungen auf, insbesondere nach Operationen.
Ich möchte eine letzte Zahl nennen. 42 % der aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig verrenteten Menschen sind chronisch psychisch krank.
Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass die stationäre Unterbringung eines Patienten gegen seinen Willen nur als allerletztes Mittel nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der ambulanten Intervention gestattet werden soll. Die Qualität der Versorgung wird verbessert werden. Die Rechtssicherheit wird für alle beteiligten Personen gestärkt werden. Die Eigen- und Fremdgefährdung wird vermindert werden.
Durch Besuchskommissionen werden die Patientenrechte gestärkt werden. Staatliches Handeln wird dadurch transparenter gemacht werden. Das Psychisch-Kranken-HilfeGesetz wird das Freiheitsentziehungsgesetz ersetzen. Es
Ich möchte die neuen Inhalte beschreiben, die zur Qualitätsverbesserung führen. Das Land Hessen wird ab dem Jahr 2017 jährlich 2,9 Millionen € den Sozialpsychiatrischen Diensten in den Gesundheitsämtern der Landkreise und der kreisfreien Städte für die Übernahme der zusätzlichen Aufgaben zur Verfügung stellen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Einrichtung mehrstufiger ambulanter Hilfen, um eine Einweisung unter Zwang zu vermeiden. Es handelt sich dabei um Einladungen zum Gespräch, Vorladungen zur Untersuchung und, falls notwendig, um das Aufsuchen mit Durchsetzung des Zugangsrechts mithilfe der Ordnungsbehörden. Das wird mit § 5 im Einzelnen geregelt werden. Dort wird auch das Informations- und Akteneinsichtsrecht für die Patienten, die Betreuer und die Angehörigen geregelt.
Die Einschränkung der Selbstbestimmung des Aufenthaltsortes kann nur durch akute Gefahr für das Leben der Betroffenen oder anderer Personen gerechtfertigt werden. Die ambulante Gefahrenabwehr muss dann ausgeschöpft sein. Diese Hilfe wird durch den vorgelegten Gesetzentwurf als Gesetz eingerichtet werden. Die Zahl der zwangsweisen Einweisungen wird dadurch sinken.
Eine solche Hilfe besteht bislang nur unzureichend. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen kann einen psychiatrischen Notdienst zur Krisenintervention rund um die Uhr sicherlich nicht leisten. Denn sie kann auch keine hoheitlichen Entscheidungen umsetzen. Deshalb ist die Stärkung des Sozialpsychiatrischen Dienstes richtig und zielführend.
Zusätzlich sollen Beratung und Prävention erweitert werden. Die bestehenden Hilfen sollen koordiniert werden. Das wird mit § 6 geregelt werden.
Ich komme noch einmal auf den Situationsbericht des „Deutschen Ärzteblattes“ zurück. Die Behandlungsrate der psychisch Erkrankten liege nur bei etwa 50 %. Das ist wenig. Tabuisierung und das subjektiv fehlende Vertrauen in das Krisenmanagement sind mögliche Erklärungen. Mit dem Gesetz soll versucht werden, diese Defizite abzubauen.
Besuchskommissionen stärken die Rechte psychisch Kranker. Diesen Kommissionen sollen Therapeuten, Patientenvertreter, Vertreter der Beschwerdestellen und Vertreter der Justiz und der Region angehören. So steht es in § 13 des Gesetzentwurfs. Die psychisch Kranken werden so die gleichen Rechte und Beschwerdemöglichkeiten wie körperlich Kranke haben. Das wird auch für die Aufklärung und die Einwilligung in therapeutische Verfahren gelten.
Abschließend möchte ich auf zwei Aspekte zur Rechtssicherheit zu sprechen kommen. Das Sozialministerium wird auch die Fachaufsicht und nicht nur die Rechtsaufsicht für die Krankenhäuser haben, in denen psychisch Kranke behandelt werden. Die psychiatrischen Kliniken, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind, werden im Sinne des Gesetzes mit der Aufgabe vertraglich beliehen werden.
Nach erfolgter Regierungsanhörung erwarten wir weitere Anregungen in der parlamentarischen Anhörung im Ausschuss.
Schon an dieser Stelle erfolgt aber die Botschaft: Menschen mit psychischen Erkrankungen gehören zu unserer Gemeinschaft. Sie benötigen die besondere Hilfe zur Sicherung ihrer Rechte, der qualifizierten Behandlung und
der Teilhabe in der Gesellschaft. Das vorgelegte Gesetz ist ein wesentlicher Beitrag dazu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Bartelt. – Als nächste Rednerin spricht Frau Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich muss zugeben, Sie haben mich mit den Worten, mit denen Sie das Gesetz eingeführt haben, gründlich verwirrt. Das gelingt Ihnen nicht so oft, aber heute ist es gelungen.
(Minister Stefan Grüttner: Ich weiß nicht, ob das jetzt ein Kompliment ist! – Gegenruf des Abg. Ernst-Ewald Roth (SPD): Falsche Hoffnung!)
Das weiß ich auch noch nicht. – Denn genau bis zu diesen Worten war ich felsenfest davon überzeugt, dass die GRÜNEN Sie bei diesem Thema – Entschuldigung für das Bild – zum Jagen tragen mussten.
Jetzt haben Sie aber sehr glaubwürdig vermittelt, dass Sie, seit Sie in diesem Haus sind, das hohe Anliegen haben, dieses Gesetz zu ändern. Dann tun sich mir doch ein paar Fragen auf: Sie sitzen hier seit 20 Jahren, da kann man schon Einfluss nehmen. Die CDU regiert seit fast 20 Jahren. Sie sind seit mehreren Jahren Minister. Jetzt plötzlich bekommen wir diesen Gesetzentwurf, an dem lange gearbeitet worden ist
den Prozess habe ich durchaus verfolgt, das ist ja recht –, und sollen ihn im Eilverfahren, im Schweinsgalopp und mit einer Sondersitzung des Ausschusses beraten. Ich arbeite gern schneller, aber doch nicht deshalb, weil eine Regierung zehn Jahre lang geschlafen hat. Das kann ich nicht so richtig nachvollziehen.
(Beifall bei der LINKEN – Minister Stefan Grüttner: Einen Gesetzentwurf der LINKEN habe ich in den letzten zehn Jahren auch noch nicht gesehen!)
Das ist an der Stelle auch nicht unbedingt mein Job. Aber ich hätte Ihnen gern einen machen können. Wenn Sie einmal davon ausgehen, wie lange Sie dafür gebraucht haben, dann glaube ich, dass wir das deutlich schneller und vielleicht sogar ein Stück besser hinkriegen.
Sie haben es geschafft, die ganze Zeit, die Sie hier sitzen, die ganze Zeit, die Sie regieren, und die ganze Zeit, die Sie Minister sind, mit einem Gesetz zu leben – ich möchte es noch einmal ausdrücklich sagen –, das „Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- und alkoholsüchtiger Personen“ heißt. Wenn mir das so sehr eine Herzensangelegenheit gewesen wäre, wie Sie es vorhin beschrieben haben, wäre es mir so peinlich gewesen, dass ich das ganz schnell abgeschafft hätte. Es ist auch inhaltlich nicht vertretbar, dass wir es so lange so hatten – aber es ist nun mal so.
Deswegen bin ich froh, dass wir diese Novelle haben. Ich bin auch froh, dass sich für die Menschen etwas verbessert. Aber ich bin noch weit weg davon, hier von einem Meilenstein zu sprechen; denn ich finde, wir sollten ein Gesetz verabschieden, bei dem im Titel wie im Text die Hilfen für psychisch kranke Menschen im Vordergrund stehen.
Die erste Frage ist, für wen das Gesetz gedacht ist. Mir ist unklar, welche Teile des Gesetzes sich auf Menschen mit Suchterkrankungen beziehen. Unter „psychischen Störungen“ werden sie gezählt; eine Unterbringung darf allerdings nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen einer Abhängigkeitserkrankung nicht erfolgen. Die Angebote der Suchthilfe sollten allerdings in das System der psychosozialen Hilfen vor Ort integriert sein.
Die zweite Frage ist: Wird ein gut funktionierendes Netzwerk mit bestmöglichen Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen aufgebaut, bei dem der Grundsatz „ambulant vor stationär“ realisiert werden kann? Wird die Selbsthilfe gefördert? Hilfen müssen geeignet und ausreichend vor Ort zur Verfügung stehen. Die Sozialpsychiatrischen Dienste bekommen dabei eine Schlüsselfunktion – was wir gut finden –, wenn sie mit anderen und da auch psychiatrieerfahrenen Personen und Angehörigen die Hilfe beraten. Allerdings wäre uns einmal im Jahr zu wenig.
Die Frage ist aber: Inwiefern können die Gesundheitsämter diese Aufgaben erfüllen? Bisher ist im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst lediglich eine Unterstützung der Menschen mit psychischen Erkrankungen vorgesehen. Jetzt sollen auf jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt durchschnittlich 100.000 € pro Jahr für die neuen Aufgaben kommen. Dafür sollen die dann alles machen, was darin steht. Mir soll einmal jemand erklären, wie das gehen soll.
Das kann überhaupt nicht gehen. Das heißt, das Scheitern dessen, was hier gefordert ist, ist schon im Ansatz drin. Darüber sollten wir uns doch im Klaren sein. Dann soll man doch entweder bei den Anforderungen kleinere Brötchen backen oder das, was man will und was ich durchaus richtig finde, so ausstatten, dass es auch möglich wird, und nicht schon im Ansatz pervertieren.
Bereits jetzt sind die Gesundheitsämter völlig unterfinanziert. Sie finden keine Leitung, keine ärztlichen und sozialpsychiatrischen Fachkräfte, da Einkommen und Arbeitsbedingungen nicht in einem akzeptablen Verhältnis stehen und beispielsweise ein Arzt oder eine Ärztin viel lieber in ein Klinikum geht. Es ist doch einfach so, dass wir in den Gesundheitsämtern enorme Probleme haben, Ärztinnen und Ärzte zu finden. Mit dem Gesetz wird es doch nicht besser.
Den Vorschlag der Liga der Wohlfahrtsverbände, fachliche und personelle Standards festzulegen, begrüßen wir ebenso wie den, die Psychiatriekoordination verbindlich zu machen.
Die dritte Frage ist: Gibt es wirklich Anstrengungen zur Vermeidung und Abschaffung der Unterbringung? Bleibt die offene Unterbringung nicht nur eine schöne Idee? Leider beschäftigt sich das Gesetz überwiegend mit der Unterbringung und allem, was dazugehört – „leider“, weil die Hilfen zur Verhinderung solcher Maßnahmen eine wesentlich höhere Relevanz hätten; notwendig allerdings, weil die Rechte der Menschen gewahrt werden müssen. Wir wollen, dass alle Erfahrungen aus anderen Ländern, aber
durchaus auch hierzulande genutzt werden, um Therapien einzuführen, die mit so wenig Zwang wie nur irgend möglich auskommen.
Ein Beispiel ist der offene Dialog, der vor allem in Finnland eingesetzt wird und beschreibt, wie in schweren Krisen durch den Einbezug des persönlichen Netzwerks hilfreich und unterstützend miteinander umgegangen werden kann. Da findet das erste therapeutische Treffen mit Menschen in einer Psychose oder einer anderen schweren Krise allgemein mit der Familie und anderen wichtigen Bezugspersonen innerhalb von 24 Stunden statt und dauert so lange, wie es nötig erscheint. Alle wichtigen Fachkräfte, die mit der Familie in Kontakt waren, werden ebenfalls zu demselben Treffen eingeladen. Es geht um einen offenen Austausch von Erfahrungen, Einschätzungen und Vorschlägen für das weitere Vorgehen.
Ich habe mich aber auch von den Erfahrungen des Klinikums Heidenheim in Baden-Württemberg überzeugen lassen. Das ist echt eine Reise und ein Gespräch wert. In der psychiatrischen Abteilung der Kreisklinik mit Versorgungspflicht – es soll kein Mensch erzählen, auch nicht angesehene Ärzte hierzulande, dass sich diese Klinik die Patienten herauspicken würde; die haben Versorgungspflicht – wird kaum Zwang angewendet. Alle Stationen sind offen, auch dort, wo Menschen per Gerichtsbeschluss untergebracht sind. Das kann man dann aber auch so organisieren, dass es machbar ist. Dann muss man hier nicht mehr ein Gesetz machen, das weit hinter die Möglichkeiten zurückfällt.
Die Neuroleptikagabe wurde in den letzten fünf Jahren um fast 50 % reduziert. Der Chefarzt Dr. Zinkler hat im Übrigen seine ersten beruflichen Erfahrungen an einer psychiatrischen Klinik in Großbritannien gemacht. Dort gibt es nur wenige Belegbetten; ein großer Teil der Arbeitszeit des Psychiaters besteht in Hausbesuchen. Glücklicherweise werden aktuell die Voraussetzungen für Home Treatment etwas besser.