Protocol of the Session on July 13, 2016

Da könnte man jetzt verschiedene Vermutungen haben, beispielsweise dass es einen Widerspruch zwischen den zwei beteiligten Ministerien für Umwelt und für Wissenschaft und Kunst gibt. Darüber will ich mich gar nicht ergehen. Ich sehe nur, dass das Beratungsverfahren meines Erachtens mutwillig abgekürzt wird, ohne dass ich dafür eine Notwendigkeit sehe. Das wiederum nährt meinen Zweifel, dass Sie nicht nur ein bisschen modernisieren

wollen, sondern in Wirklichkeit versuchen, den Klima- und Ressourcenschutz als einen besonderen Belang anders als die anderen Belange weiter nach vorne zu setzen.

(Norbert Schmitt (SPD): Das ist doch dringend notwendig!)

Damit schränken Sie den Denkmalschutz ein.

(Beifall bei der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Das ist doch der Witz daran, das kennen Sie doch!)

Herr Kollege Schmitt, genau ein solcher Zwischenruf wäre eine Unterstellung, dass die bisher tätigen Denkmalschützer diese Belange nicht mit einbeziehen.

(Norbert Schmitt (SPD): Genau so ist es!)

Ich möchte nur, dass diese Belange nicht ohne irgendeine Abwägung im Vorhinein vorgegeben sind und damit den Denkmalschutz beeinträchtigen, auf den es uns bei einem Denkmalschutzgesetz ankommt, Herr Kollege Schmitt.

(Beifall bei der FDP)

Frau Kollegin, Sie müssten zum Ende kommen.

Wenn Sie keinen Denkmalschutz wollen, dann müssen Sie das für Ihre Fraktion erklären. Ich habe die Fachkollegen bislang anders verstanden. Uns geht es um eine ordentliche Abwägung, die alle Belange mit einbezieht, aber nicht einseitig den Denkmalschutzbelang hier ausklammert. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Die kennen die Vorschriften nicht! Das ist so peinlich in Hessen!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Wissler von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein wichtiges Argument bei der Überarbeitung des Denkmalschutzgesetzes, das von den antragstellenden Fraktionen betont wird, ist die Hervorhebung des Ehrenamts. Tatsächlich engagieren sich gerade in der Denkmalpflege außerordentlich viele Menschen. Ja, der relative Erfolg der Denkmalschutzbemühungen in den vergangenen Jahrzehnten geht zu einem großen Teil auf den Einsatz und das Engagement Tausender Menschen in Heimatvereinen, Fachverbänden und Bürgerinitiativen zurück. Dafür möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bedanken.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir denken, dass dem Engagement dieser vielen Menschen noch viel mehr gedient wäre, wenn ihnen außer Beratung durch Vertreterinnen und Vertreter in den Beiräten und Unterstützung der Maßnahmen zumindest auch ein gewisses Eingriffsrecht zugestanden würde. So steht seit

Längerem die Frage im Raum, auch im Denkmalschutz – wie bereits beim Umwelt- und Naturschutz, beim Minderheitenschutz oder im Wettbewerbsrecht – dem Engagement und verbreiteten Sachverstand engagierter Bürgerinnen und Bürger dadurch Rechnung zu tragen, dass den mit der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz befassten Verbänden auch ein Verbandsklagerecht eingeräumt würde. Auch das wäre ein Punkt, den man in der Anhörung diskutieren könnte.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein Verbandsklagerecht, das beispielsweise dem Hessischen Heimatbund oder der Deutschen Gesellschaft für Urund Frühgeschichte und anderen ermöglichen würde, ihre Rechte und Anliegen besser durchzusetzen. Aus unserer Sicht ist das sinnvoll. Es geht darum, Vollzugsdefiziten beim Denkmalschutz, wie sie an verschiedenen Stellen immer wieder auftreten, wirksam entgegenzutreten. Es geht darum, Öffentlichkeit und Transparenz herzustellen, wenn etwas schiefläuft. Und es geht darum, den engagierten ehrenamtlichen Denkmalschützern und ihren Verbänden auch ein rechtliches Mittel an die Hand zu geben, gegen unzureichendes Handeln, meistens ist es ein Nichthandeln staatlicher Stellen, vorgehen zu können.

Das würde aus unserer Sicht die Position der Fachleute des Landesamts für Denkmalschutz oder des Landesarchäologen stärken. Ein Verbandsklagerecht, das muss man natürlich auch sagen, würde sicherlich auch die politischen und finanziellen Abwägungen auf der Ebene der Städte und Landkreise – der im Gesetzesjargon sogenannten „unteren Denkmalschutzbehörden“ –, wie viel finanzieller Aufwand und wie viel Personal eingesetzt wird, verändern.

Nun wissen wir, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte selten aus bösem Willen Stellen streichen oder nicht besetzen. Es ist vielmehr Folge einer verfehlten Finanz- und Steuerpolitik, auch der Hessischen Landesregierung, die verhindert, dass die für die Erfüllung staatlicher Aufgaben notwendigen Finanzmittel den Kommunen tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Darüber haben wir heute ausreichend gesprochen.

Ich glaube, dass auch hier ein Verbandsklagerecht eine durchaus positive Wirkung haben könnte. Es stärkt die Rolle des Denkmalschutzes und unterstreicht die Notwendigkeit, bei den unteren Denkmalschutzbehörden ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen. Es sorgt dafür, dass Versäumnisse aufgrund mangelnder Kapazitäten in den Verwaltungen nicht folgenlos bleiben.

Mit einer guten Ausstattung wäre dem Denkmalschutz gedient, mit einer guten Ausstattung der Kommunen sowieso, aber das müssen wir an anderer Stelle debattieren. Man sollte darüber nachdenken, ob das Verbandsklagerecht sinnvoll ist. Deswegen werden wir diesen Vorschlag auch in die Beratungen einbringen und in der Anhörung mit beraten.

Ich will noch einen anderen Punkt ansprechen, weil er auch eben durchgeschimmert ist. Es gibt vor Ort immer wieder Konflikte bei der Abwägung zwischen Klimaschutz – ich sage einmal: Errichtung von Windrädern oder Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden – und dem Denkmalschutz. Ich will deutlich machen, dass Klimaschutz auch immer Denkmalschutz ist, weil wir sonst irgendwann über die Bewahrung von Atlantis reden.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will das Problem überhaupt nicht kleinreden. Man wird vor Ort an vielen einzelnen Stellen prüfen und im Einzelfall schauen müssen, ob und was mit dem Denkmalschutz vereinbar ist. Wogegen ich mich aber verwahre – das haben wir in diesem Landtag schon öfter diskutiert –, ist, dass der Denkmalschutz pauschal instrumentalisiert und ins Feld geführt wird, um Klimaschutz, also die Energiewende, auszubremsen und zu verhindern. Das finde ich nicht in Ordnung. Das ist eine Instrumentalisierung des Denkmalschutzes, die wir zurückweisen.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Vielen Dank, Frau Kollegin Wissler. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Alex von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir erinnern uns alle noch lebhaft an die spektakuläre Beschlussfassung zum Bibliotheksgesetz vor einem halben Jahr. Damals wurde im Omnibusverfahren die Geltungsdauer des Denkmalschutzgesetzes um ein Jahr verlängert, weil umfassende Anpassungen ins Haus standen.

Offenbar ist das Ministerium mit all seinen Ressourcen überfordert gewesen, das rechtzeitig zu machen, und ist auch in diesem Jahr wieder in die Bredouille geraten, sodass die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aushelfen mussten und einen Gesetzentwurf vorgelegt haben.

(Günter Rudolph (SPD): Nein, nein! Den haben sie sich schon vom Ministerium schreiben lassen!)

Ich stimme mit dem Abg. Hofmeister überein, dass wir einen klaren, einen geordneten und einen sicheren Denkmalschutz in Deutschland brauchen, vor allem in Hessen. Ich war neulich in einer südhessischen Großstadt und habe dort einen Vortrag gehört, in dem deutlich wurde, wie dort zu Zeiten vor dem Denkmalschutzgesetz ganze Ensembles von Fachwerk, die im Krieg erhalten wurden, zerstört wurden und der Geschichtsverein noch dazu gejubelt hat, dass man jetzt so modern geworden sei. – Ich will den Namen der Stadt aus Rücksicht auf eine hier anwesende Landtagsvizepräsidentin und zwei Minister nicht nennen.

(Allgemeine Heiterkeit – Zuruf des Abg. Günter Ru- dolph (SPD))

Wir haben jetzt die Eilausfertigung des Gesetzentwurfs vorliegen. Wir werden uns sicher sehr schnell einig, dass ein Gesetz möglichst Missverständnisse vermeiden soll, dass es geschlechtsneutral formuliert sein soll, dass die geltende Rechtschreibung berücksichtigt werden soll – da bin ich mir nicht bei allen so sicher, ob wir uns da einig sind – und dass das Wort „Buch“ wie im Bibliotheksgesetz den modernen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung nicht mehr gerecht wird. Möglicherweise werden wir dieses Wort irgendwann unter Denkmalschutz stellen müssen.

(Beifall der Abg. Lisa Gnadl (SPD))

Dann gibt es zwei Punkte, mit denen die Regierungsfraktionen dem Gesetzentwurf einen machtvollen Stempel auf

gedrückt haben. Der eine Punkt ist das Ehrenamt. Es kommt in der alten Fassung natürlich auch vor, aber dieses Mal bekommt es einen eigenen Paragrafen.

Das ist wieder einmal ein materiell äußerst günstiger Weg, das Ehrenamt in den Mittelpunkt zu stellen, ohne dass es etwas kostet. Wer für den Denkmalschutz vor Ort zuständig ist, kann man der Mustersatzung entnehmen, sowohl was die Sach- und Verwaltungsunterstützung als auch die Denkmalbeiräte betrifft.

Ich habe heute mit Interesse die Ausführungen zum Thema Soll- und Mussvorschriften gehört, dass das nicht das Gleiche sei. Hier wird eine Soll- in eine Mussvorschrift umgewandelt, und wir werden erfahren, welchen Sinn das in diesem Zusammenhang hat.

Der zweite Punkt ist der Klima- und Ressourcenschutz, der heute schon zweimal angesprochen wurde. Da muss man schon ganz genau hinschauen; denn den Klima- und Ressourcenschutz gab es auch schon in dem vorangegangenen Gesetz. Nach der alten Fassung sind „die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes … in angemessener Weise zu berücksichtigen“, nach der neuen Fassung sind „die Interessen des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigten“. Was das in der praktischen Anwendung z. B. in Bezug auf Solaranlagen bedeutet, werden wir in der Anhörung diskutieren.

Ebenso beruft sich das Gesetz in Abgrenzung, in Erweiterung oder in Füllung einer Schutzlücke auf das BundesKulturgutschutzgesetz von 1999, das, wie wir wissen, seit Kurzem überlebt ist und über das wir schon muntere Diskussionen im Wissenschaftsausschuss geführt haben. Sicherlich werden wir auch in diesem Rahmen ausführlich darüber sprechen.

Frau Beer, Sie hatten Vermutungen angestellt, warum das ein Fraktionsentwurf ist. Ich will eine Vermutung hinzufügen. Möglicherweise ist den Regierungsfraktionen der Minister ideologisch nicht so gefestigt, dass man ihm die Federführung überlassen könnte.

(Heiterkeit bei der SPD und der FDP)

Möglicherweise haben sie Befürchtungen.

(Zuruf des Ministers Boris Rhein)

Sie sagen es, Herr Minister. – Aber Sie haben nicht nur Ho Chi Minh zitiert. Jetzt muss ich einmal petzen: Sie haben am 41. hessischen Denkmalschutztag auch Karl Marx zitiert.

(Lebhafte Zurufe: Oh!)

Frau Kollegin, Sie müssen leider zum Ende kommen.

(Fortgesetzte lebhafte Zurufe)

Ein bisschen mehr Ruhe, bitte.

Es ist mein letzter Satz, lassen Sie mich zum Ende kommen. – Der Herr Minister hat in einer populären Form Karl Marx mit den Worten zitiert: „Das Sein bestimmt das Bewusstsein“, und er hat auch – ganz im Gegensatz zu dem, was Herr Hahn heute gesagt hat: „Lassen Sie das Eigentum in Ruhe, hören Sie auf, das Eigentum anzugreifen“ – dar