Ich will das meinerseits sehr klarstellen, weil ich den Braten zehn Meilen gegen den Wind rieche. Wir haben ausdrücklich nicht gesagt, dass hohe und höchste Einkommen und Vermögen keinen Beitrag leisten sollen. Wir haben gesagt: Im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit muss zumindest berechtigt die Frage aufgeworfen werden können, ob nicht mehr geht – angesichts der enormen Investitionsbedarfe, über die wir heute Morgen diskutiert haben: bei Straße, Schiene, Hochbau, Tiefbau, Kommunikation und Breitband.
Ich bin sofort bei Ihnen, wenn wir über die Frage diskutieren: Ist die Vermögensteuer das richtige Instrument oder nicht? Das ist der Grund, warum wir einen Gesetzentwurf in eine interne Anhörung gegeben haben. Wir wollen die drei großen Fragen geklärt haben, die dahinter stehen.
Jetzt will ich eine Bemerkung zu der innerparteilichen Willensbildung machen. Nur damit Sie es wissen: Ich habe nie zum Fanklub der Vermögensteuer gehört. Ich habe vor der letzten Bundestagswahl schon immer gesagt, dass ich zwei zentrale Fragen für nicht geklärt halte und dass ich keine Lust dazu habe, auf dem nächsten Bundesparteitag meiner Partei aus dem Bauch heraus wieder eine Debatte darüber zu führen, ob das geht oder nicht. Ich will wissen, ob es geht.
Deswegen haben wir die Anhörung gemacht. Das Ergebnis ist ziemlich eindeutig: Die Verfassungsrechtler sagen, was die Verfassungsmäßigkeit im Grundsatz angeht: grünes Licht. Zu der Frage des Aufwands und des Ertrags sagen sie: grünes Licht. Das hat der Kollege von der Steuerberaterkammer ausdrücklich nicht gesagt. Er hat gesagt: Wir machen am Ende das, was ihr beschließt, weil das unser Job ist. Die Steuer-Gewerkschaft beispielsweise hat dazu dezidiert eine andere Einschätzung abgegeben.
Der dritte Punkt ist: Können wir die schwierige Frage beantworten, die Sie zu Recht aufgeworfen haben: Wie ist das mit den Prüfintervallen für die Bewertung? Die Fachleute sind in der Anhörung von etwa drei Jahren ausgegangen. Bekommen wir die unterschiedliche Bewertung von Betriebs- und Privatvermögen ordentlich hin? Ist das machbar oder nicht? Wie geht das? – Sie haben diese Fragen völlig zu Recht aufgeworfen. Am Ende werden wir entscheiden, ob das angesichts unserer Investitionsbedarfe ein sinnvoller Beitrag ist oder nicht. Das heißt nicht, dass das Gesetz am Ende kommt. Wenn wir der Auffassung sind, dass es geht, werden wir einen Gesetzentwurf einbringen, um ihn bewerten zu lassen. An diesem Punkt sind wir aber noch nicht.
Ich will darauf hinweisen, dass dieses Gesetz, wenn wir es einbringen – auch das haben alle Fachleute unisono gesagt –, nicht dazu beitragen wird, die Verteilungsfrage im Land am Ende zu lösen. Das Einzige, was dieses Gesetz leisten kann, ist es, den Vermögenszuwachs bei den Reichsten im Land abzubremsen.
Ich will einen vierten Punkt nennen, weil ich die ersten beiden Punkte zusammengeführt habe: Das ist die Schuldenbremse. Lieber Herr Kollege Rentsch, ich will zumindest einmal daran erinnert haben: Die Schuldenbremsenkonstruktion der Hessischen Landesverfassung sieht eine Einnahmen- und Ausgabenverantwortung vor.
Sie sind häufig bei den Einnahmen blind. Ich will gestehen, wir tun uns manchmal auf der Ausgabenseite schwer.
Deswegen gilt für uns, dass wir das am Ende zusammenführen. Aber dafür haben wir mit Blick auf das nächste Regierungsprogramm noch ein bisschen Zeit.
Damit will ich zur letzten Bemerkung kommen: zu der aktuellen Erbschaftsteuer. Ich will offen sagen: Ihre Einlassungen zur Anhörung und zum Vermittlungsausschuss nach dem Motto: „Wir machen das, weil wir ein paar Fra
das war Ihre Botschaft in der Pressemeldung –, verwundern uns schon ziemlich. Denn aus meiner Sicht wäre die Erbschaftsteuer in der Tat das interessantere Instrument, um die Verteilungsfragen aufzurufen. Den Gesetzentwurf halte ich nicht für wirkungsmächtig genug.
Ich will ausdrücklich sagen: Wenn dieser Gesetzentwurf so bleibt, wie er ist, spricht aus meiner Sicht deutlich mehr dafür, dass wir uns dem Entwurf einer Vermögensbesteuerung anderer Art zuwenden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schäfer-Gümbel. – Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende dieser Debatte.
Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 19/3564, ab. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Frau Mürvet Öztürk ist nicht anwesend. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/3602, abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag angenommen worden. Vielen Dank.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung – Drucks. 19/3479 –
Der Gesetzentwurf wird eingebracht von Herrn Kollegen Hahn. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Hessische Rechnungshof hat den Kommunalbericht 2015 vorgelegt. Er enthält eine Zusammenfassung von sechs vergleichenden Prüfungen, von der 178. bis zur 183. Er hat diesen Kommunalbericht in dem einen und anderen Ausschuss unseres Hauses vorgetragen. Wir als Freie Demokraten haben den Präsidenten und seine leitenden Mitarbeiter gebeten, uns diesen Bericht in der Fraktion ebenfalls noch einmal vorzulegen.
Bei 90 der geprüften 114 Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von durchschnittlich 1,1 Millionen € – ich
betone: bei 90 von 114 – fehlten systematische und konsequente Berechnungen aller projektbezogenen Folgekosten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das reicht eigentlich schon dazu, dass wir uns in diesem Hause darüber unterhalten müssen, welche Handreichungen wir insbesondere den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern von Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen geben. Welche Handreichungen geben wir ihnen, damit sie bei einer wichtigen Entscheidung für ihre Kommune wissen, was sie in Zukunft für ihre Kommune tun sollen?
Sie wissen also: Sie bauen eine Halle, einen Kindergarten, ein neues Feuerwehrgerätehaus. Da alle hier irgendwie Kommunalpolitiker sind, muss ich Sie jetzt nicht mit weiterem Wissen belasten, um welche Gebäude oder Einrichtungen es gehen könnte.
Aber Sie wissen nicht, welche Folgekosten dieser Beschluss, den Sie gerade fassen, in zehn Jahren für Ihre Kommune hat. Sie wissen nicht, ob Sie sich dann vielleicht in zehn Jahren nochmals eine solche Maßnahme leisten können oder ob Sie aufgrund der Folgekosten, die mit Ihrer jetzigen Entscheidung zusammenhängen, so gebunden sind, dass Sie nicht mehr frei entscheiden können.
Deshalb hat der Hessische Rechnungshof vorgeschlagen – und wir übernehmen diesen Vorschlag 1 : 1; ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben abgeschrieben, aber wir sagen es auch deutlich –, dass § 12 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung in drei zentralen Punkten geändert – Sie können auch sagen: verschärft – werden soll.
Erster Punkt. § 12 geht davon aus, dass bei „Investitionen“ etwas gemacht werden muss. Wir sagen, es ist richtig, dass aus dem Wort „Investitionen“ die Wörter „finanzwirksame Maßnahmen“ werden. Das ist ein umfassenderer Begriff. Darunter sind auch andere Dinge zu subsumieren – die trotzdem in zehn Jahren zu Folgekosten führen können.
Die zweite Änderung ist: In § 12 steht bisher „soll“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hilft dem ehrenamtlichen Stadtverordneten wenig weiter, wenn der Magistrat oder der Bürgermeister, der Kämmerer oder wer auch immer das nicht macht. Deshalb wollen wir hineinschreiben: „ist“ zu machen; also statt „soll“ ein „ist“.
Das Dritte ist in unseren Augen das Wesentlichste. Ich muss gestehen, dass ich erst durch diese Anhörung so richtig gelernt habe – aber deshalb habe ich ja auch vor vielen Jahren, Jahrzehnten, zusammen mit Norbert Schmitt, Jura studiert –, dass es verschiedene Arten von Folgeberechnungen gibt. Ich hatte immer gedacht, es gibt eine anerkannte, und das wars. – Ist nicht, wie wir jetzt gelernt haben.
Deshalb wollen wir in einem dritten Punkt auch das übernehmen, was der Rechnungshof aufgeschrieben hat:
Dabei sollen anerkannte Investitionsrechnungsverfahren zum Einsatz kommen und insbesondere bei langlebigen Investitionsgütern dem Lebenszyklusgedanken Rechnung getragen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind wirklich sehr gespannt, wie Sie von den anderen Fraktionen mit diesem unseren Vorschlag umgehen. Sollten Sie sich daran stören,
dass da „FDP“ steht, dann ersetzen Sie einfach „FDP“ durch „Hessischer Rechnungshof“. – Vielen herzlichen Dank.
Oh, Entschuldigung, das habe ich dann falsch verstanden. – Dann spricht zuerst für die Landesregierung Herr Staatsminister Beuth. Bitte schön.