Protocol of the Session on May 18, 2016

Ich muss gestehen: Als ich mir das in den letzten Tagen wieder vor Augen geführt habe, war ich schon etwas entsetzt, dass das noch nicht gelöst ist. Ich glaube, dass diese Debatte am heutigen Tage die Landesregierung motivieren wird, noch einmal in die Bundesratsdebatte hineinzugehen und zuzusehen, dass man auf Bundesebene ein entsprechendes Ergebnis findet.

Ich sage an dieser Stelle vollkommen ohne Polemik: Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Sozialdemokraten ist genauso wie der stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten Mitglied dieses Hauses. Ich denke, dass man auch eine Art Zangenbewegung organisieren kann. Ich finde, die Bundesregierung ist hier auch in der Pflicht, endlich abschließend zu Potte zu kommen.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb lassen Sie mich abschließend sagen – man muss die Minuten, die man hat, ja nicht ausnutzen –, dass wir dem Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unsere Zustimmung aus Überzeugung geben. Ich will an dieser Stelle auch sagen: Es wäre vielleicht eine ganz nette Geste gewesen, bevor dieser Antrag eingereicht wurde, noch die anderen Fraktionen zu fragen, ob man es nicht vielleicht gemeinsam macht. Aber wir stimmen jetzt jedenfalls gemeinsam darüber ab. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP – Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank. – Das Wort hat der Sozialminister, Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, durch die Redebeiträge ist deutlich geworden, dass der Antrag kein unbekanntes Thema anspricht. Den Appell des Kollegen Dr. Jörg-Uwe Hahn finde ich richtig. Man muss versuchen, an dieser Stelle die Gemeinsamkeiten, die vorhanden sind, nicht nur durch gemeinsame Abstimmungen, sondern auch durch gemeinsame Formulierungen zum Ausdruck zu bringen. Denn das Anliegen, die Gräber aller Sinti und Roma, die Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen geworden sind, zu erhalten, hat vor dem Hintergrund der Verfolgung im Nationalsozialismus sowohl für die Angehörigen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma als auch für die gesamte Gesellschaft einen hohen Stellenwert und ist ein wichtiger Teil der Erinnerungskultur. Dessen ist sich und war sich die Landesregierung immer bewusst.

Ich will an dieser Stelle schon sagen, dass ein Teil der Antragsbegründung der LINKEN aus Sicht der Landesregierung schief ist. Denn die Pflege von „Gräbern von Tätergruppen, also etwa im Krieg getöteten Angehörigen der Wehrmacht und der SS“, wie es dort wörtlich heißt, dient eben nicht der Ehrung militärischer Verdienste der betreffenden Kriegstoten oder gar als Ausweis individueller Schuldlosigkeit. Letztendlich sind Gräber Orte der Mahnung für Frieden, gegen Krieg und gegen Gewalt. Oft sind Kriegsgräberstätten eben nicht allein den Soldaten, sondern auch den zivilen Opfern, den Kriegsgefangenen, aber auch den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, die dort bestattet sind, gewidmet. Sie spiegeln letztendlich die gesamte Bandbreite des Schreckens von Krieg und Zwangsherrschaft wider. So handelt es sich keineswegs um eine Gleichsetzung von Tätern und Opfern oder gar um eine Erhöhung von Tätern gegenüber Opfern.

Tatsache ist doch, dass Verfolgung und Ermordung nicht nur der deutschen Sinti und Roma in Politik und Gesellschaft lange Zeit nicht hinreichend gewürdigt worden sind. Sinti- und Romafamilien stehen deshalb nunmehr zunehmend vor dem Problem, dass die Grabstätten ihrer Angehörigen, zu denen die verstorbenen Holocaust-Überlebenden gehören, aufgrund ablaufender Ruhezeiten nach den üblichen Friedhofsordnungen endgültig beseitigt werden sollen. Viele Gräber fallen eben nicht unter den Schutz des Gräbergesetzes, weil das Gräbergesetz einen kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Tod bis zum Stich

tag 31. März 1952 voraussetzt. In einigen Fällen wurden betroffene Gräber inzwischen glücklicherweise als Ehrenund Dauergräber erhalten bzw. unter Denkmalschutz gestellt, um an dieser Stelle die Erhaltung vornehmen zu können.

Aber wir sollten uns dessen bewusst sein, dass die Erhaltung der Familiengrabstätten für die Sinti und Roma mehr ist als eine Frage der Erinnerung. Sie ist letztendlich ein Teil ihrer kulturellen Identität. Die gilt es auch zu würdigen und zu schätzen.

(Beifall bei der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der FDP)

Bereits 2012 hat die Hessische Landesregierung deshalb eine Initiative im Bundesrat unterstützt, eine Regelung zu schaffen, die dann leider im Bundestag keine Mehrheit fand. Ich denke, dass der Appell, den Kollege Hahn gerade eben zum Ausdruck gebracht hat, durchaus nicht unerhört bleiben kann. Wir haben auch die Hoffnung auf eine Lösung auf Bundesebene nicht aufgegeben.

Wir haben im September 2015 ein Gespräch des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma mit der Bundesregierung unterstützt. Zuletzt im Februar dieses Jahres hat der Hessische Ministerpräsident mit dem Chef des Bundeskanzleramtes ein Gespräch mit dem Ziel geführt, eine bundesweit einheitliche Lösung in der Gräberfrage zu finden. Inzwischen wurde mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hierzu gegenwärtig Gespräche mit den Beteiligten führt. Hier wäre sicherlich ein Einwirken auf die zuständige Ministerin von den politischen Gruppen dieses Landtags wünschenswert.

Wir gehen davon aus, dass für die Gräber, die in Hessen geschützt werden müssen, auch mithilfe der Kommunen eine Möglichkeit gefunden wird, sie als Gegenstand des Mahnens gegenüber Gewalt und Schreckensherrschaft zu erhalten und damit letztendlich nicht nur einen Beitrag zur Bewahrung der kulturellen Identität von Sinti und Roma zu leisten, sondern damit auch einen Beitrag zur Erinnerung an die Schrecken von Krieg und Zwangsherrschaft zu verwirklichen. In diesem Sinne denke ich, dass der Antrag, den die Koalitionsfraktionen eingebracht haben, in die richtige Richtung weist, die seitens der Landesregierung auch befürwortet wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind am Ende der Aussprache.

Es gibt die Vereinbarung, dass wir die beiden Anträge an den Ausschuss überweisen? – Dann ist dies so.

Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds im Hauptausschuss

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucks. 19/ 3376 –

Mit Schreiben vom 6. Mai 2016 teilte Kollege Dr. Arnold mit, dass er mit Ablauf des 17. Mai 2016 sein Amt als or

dentliches Mitglied im Hauptausschuss niederlegt. Nach § 6 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung werden die ordentlichen sowie alle stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses durch den Hessischen Landtag gewählt. Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 19/3376 schlägt die Fraktion der CDU den Abg. Klaus Peter Möller als ordentliches Mitglied im Hauptausschuss vor.

Widerspricht jemand, dass wir durch Handzeichen wählen? – Das ist nicht der Fall. Wer dem Wahlvorschlag der CDU zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit ist Kollege Klaus Peter Möller als ordentliches Mitglied im Hauptausschuss gewählt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ja, klatscht noch einmal.

Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der Landespersonalkommission

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucks. 19/ 3377 –

Mit Schreiben vom 6. Mai teilte die Fraktion der CDU mit, dass durch den Tod unseres Kollegen Günter Schork Nachwahlen der Mitglieder der Landespersonalkommission erforderlich sind. Nach § 99 des Hessischen Beamtengesetzes, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2016, wählt der Hessische Landtag sieben Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder für die Landespersonalkommission.

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahlen nach § 99 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes tritt der gewählte Stellvertreter für den Rest der Amtszeit an die Stelle des Mitglieds, sobald ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus der Landespersonalkommission ausscheidet. Abg. HansJürgen Irmer teilte mit, dass er mit Ablauf des 17. Mai auf seine Mitgliedschaft in der Landespersonalkommission verzichtet.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Wird der Wahl durch Handaufzeigen widersprochen? – Auch nicht.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE einstimmig. Damit ist der Abg. Joachim Veyhelmann als Mitglied sowie der Abg. Hans-Jürgen Irmer als sein stellvertretendes Mitglied in die Landespersonalkommission gewählt.

Der nächste Punkt ist Tagesordnungspunkt 5:

Nachwahl eines Mitglieds und eines nachrückenden Mitglieds im Landesschuldenausschuss

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucks. 19/ 3378 –

Nach § 7 des Gesetzes über die Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen wählt der Hessische Landtag drei Abgeordnete. Wir müssen hier durch den Tod unseres Kollegen Schork nachwählen. Abg. Jürgen Banzer teilte mit, dass er mit Ablauf des 17. Mai auf seine Mitgliedschaft im Landesschuldenausschuss verzichtet.

Die Fraktion der CDU schlägt mit der Drucks. 19/3378 Herrn Abg. Dr. Walter Arnold als Mitglied sowie Herrn Abg. Jürgen Banzer als nachrückendes Mitglied vor. – Weitere Vorschläge sehe ich nicht. Es widerspricht niemand der Wahl per Akklamation?

Wer ist dafür? – Dagegen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit ist der Abg. Dr. Walter Arnold als Mitglied sowie der Abg. Jürgen Banzer als nachrückendes Mitglied in den Landesschuldenausschuss gewählt.

Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 54 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 19/3330 –

Auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE soll die Petition Nr. 1931/19 getrennt abgestimmt werden. Über diese stimmen wir zuerst ab. Wer ist dafür? – Das sind CDU, SPD, GRÜNE, FDP. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Das ist damit so beschlossen.

(Karin Müller (Kassel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Und Abg. Öztürk!)

Stimmt zu?

(Mürvet Öztürk (fraktionslos): Nein, dagegen!)

Abg. Öztürk ist auch dagegen.

Dann kommen wir zu den Beschlussempfehlungen über die Petitionen insgesamt. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Niemand. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Jetzt haben wir zu beschließen über die Beschlussempfehlungen ohne Aussprache.

Tagesordnungspunkt 44:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend gemeinsamer Beschluss der Weser-Ministerkonferenz zum Bewirtschaftungsplan Salz – erstmals eine Basis für ein geschlossenes Vorgehen zur wirksamen Salzreduzierung in Werra und Weser – Drucks. 19/3338 zu Drucks. 19/3278 –

Auf die Berichterstattung wird jeweils verzichtet.