Der neue Versicherungsschutz ist nun eine Möglichkeit, den Kameraden oder die Kameradin mitzunehmen, weiterhin ihm oder ihr das Gefühl zu geben, dazuzugehören – und vor allem auf den großen Erfahrungsschatz, das Wissen und die Kompetenzen, die in den vielen Jahren erarbeitet worden sind, nicht zu verzichten. Aus eigener Erfahrung kann ich zu diesem Motivationsbaustein – so will ich ihn einmal nennen –, der hier gefunden und ausgearbeitet wurde, nur gratulieren.
Allerdings gilt es nun, diese Vorgabe durch die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden mit Leben zu erfüllen. Aber so, wie ich die Feuerwehr seit über 30 Jahren aktiv erleben durfte, wird dies auch gelingen und viele ältere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sichtlich erfreuen und vor allem motivieren, weiterzumachen. Vielen Dank den Beteiligten, dem Innenminister, seinen Mitarbeitern und dem Landesfeuerwehrverband Hessen, ganz besonders natürlich der Unfallkasse Hessen, die diese Möglichkeit geschaffen haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle hervorheben, dass die Feuerwehren in Hessen der CDU wichtig waren und es auch weiterhin sein werden.
„Nicht nur der CDU“ – das ist gut zu hören. Ich möchte erwähnen, dass in den vergangenen zehn Jahren mit rund 100 Millionen € Fahrzeuge und Baumaßnahmen gefördert wurden, davon allein 23 Millionen € in den letzten beiden Jahren. 13 Millionen € werden jährlich für den Betrieb der Landesfeuerwehrschule und des Jugendfeuerwehrausbildungszentrums bereitgestellt. Zuletzt wurde die Landesfeuerwehrschule mithilfe von 6,6 Millionen € auf den neuesten Stand gebracht.
Für die Zukunft wünsche ich mir und uns noch viele verschiedene, aber wichtige Innovationen dieser Art: zur Motivation und zum Erhalt des Feuerwehrwesens und besonders zur Unterstützung der Arbeit unserer Feuerwehren in Hessen.
Im Sinne der Feuerwehren: „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Hessen sorgen 73.600 Aktive in den 2.600 freiwilligen Feuerwehren für die Sicherheit der Bevölkerung und gewähren schnelle und professionelle Hilfe in vielen Notlagen, die die Bürger treffen oder die im Katastrophenfall zu bewältigen sind.
Daher möchte ich zu Beginn im Namen der SPD-Fraktion, aber auch sehr persönlich für dieses herausragende ehrenamtliche Engagement Danke sagen.
Wir können diesen Dank und diesen Respekt aber auch dadurch zum Ausdruck bringen, indem wir seitens der Politik Überlegungen anstellen, wie die Rahmenbedingungen für die Aktiven und die Feuerwehren verbessert und weiterentwickelt werden können. Die SPD-Fraktion hat durch ihre Initiativen zum Thema Rettungsgasse und Sondersignal für Führungskräfte wichtige Themen aufgegriffen und in die parlamentarische Debatte gebracht. CDU und GRÜNE haben zwar in ihrer kleinkarierten Art unsere Anträge hier abgelehnt
das war aber so –, aber nach einer gewissen Schamfrist hat die Landesregierung dann diese Vorschläge der SPD umgesetzt.
Mit der viel beschworenen Gemeinsamkeit des Landtags beim Thema Feuerwehren – damit komme ich nochmals auf Ihre Äußerungen eben zurück – ist das Abstimmungsverhalten von CDU und GRÜNE jedenfalls nicht in Einklang zu bringen.
Gegenstand der Aktuellen Stunde heute ist die neue Sonderregelung, die älteren Aktiven in den freiwilligen Feuerwehren die Option eröffnet, über das 65. Lebensjahr hinaus in bestimmten Bereichen weiter engagiert mitarbeiten zu dürfen. Diese Regelung ist erforderlich, weil eigentlich § 10 Abs. 2 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vorschreibt, dass spätestens mit 65 die aktive Tätigkeit endet. Darauf wurde bereits verwiesen.
Dabei muss man wissen, dass der Dienst zwischen 60 und 65 Jahren nur mit vorheriger ärztlicher Untersuchung und mit Genehmigung der Kommune möglich ist. Das ist auch erforderlich und richtig, weil es darum geht, den Anforderungen in einer Einsatzabteilung gerecht zu werden.
Dieses Anforderungsprofil ist jedoch bei dieser Sonderregelung nicht erforderlich, weil es nicht um eine weitere Mitarbeit in der Einsatzabteilung geht, sondern darum, dass die großen Erfahrungen und umfangreichen Kenntnisse der Seniorinnen und Senioren der örtlichen Wehr weiterhin in vielen Bereichen zur Unterstützung zugutekommen können. Die Themenbereiche sind vielfältiger Art: Brandschutzerziehung in Kitas und Schulen, Unterstützung bei der Ausbildung, Hilfe bei der Vorbereitung von Übungen oder Gerätewarttätigkeiten – um nur einige zu nennen; der Innenminister hat schon die gesamte Liste aufgezählt.
Die freiwilligen Feuerwehren können so durch die Seniorinnen und Senioren spürbar entlastet werden und sind zudem bei dieser Tätigkeit durch die Unfallkasse in größerem Maße abgesichert, als das bisher in der Alters- und Ehrenabteilung der Fall ist. – Im Übrigen ist Träger der Unfallkasse nicht nur das Land, sondern auch die Kommunen in Hessen, die damit natürlich auch einen Vorteil haben.
Bei der Vorstellung dieser Sonderregelung durch Staatssekretär Koch wurde – wie auch in der Pressemitteilung der Landesregierung vom 12.04. – zu Recht exemplarisch auf das Engagement von Peter Hilfinger verwiesen. Wie viele Ältere war und ist er aktiv in der freiwilligen Feuerwehr – früher als Wehrführer, heute aktiv in der Brandschutzerziehung, im Kindergarten und in anderen Bereichen.
Im „Wiesbadener Kurier“ vom 19. April konnte ich lesen, dass Herr Hilfinger 71 Jahre alt ist. Die jetzt vorgestellte Sonderregelung gilt jedoch nur bis zum 70. Lebensjahr. Herr Hilfinger hat also nichts von dieser neuen Regelung, was ich sehr bedauere.
So ganz stimmt also die Überschrift der Aktuellen Stunde – sinngemäß: Engagement ist keine Frage des Alters – dann doch nicht. Vielleicht sollte die Landesregierung die Festlegung auf 70 Jahre noch einmal überdenken,
zumal für die Ausübung einer weiteren Tätigkeit die Zustimmung der Kommune und der Leitung der Feuerwehr erforderlich ist. Ich bin außerdem davon überzeugt, dass gerade die Seniorinnen und Senioren, die mit Herzblut so viel bei der Sache sind, ihre Leistungsfähigkeit selbst einschätzen können und verantwortlich handeln würden.
Die vorgeschlagene Regelung macht aus der Sicht der SPD-Fraktion Sinn und ist richtig, weil sie für alle Beteiligten Vorteile bringt. Gäbe es einen Antrag, würden wir Sozialdemokraten ihm zustimmen. Im Wettbewerb der Initiativen stünde es damit 2 : 1 für die SPD-Fraktion – Rettungsgasse, Sondersignale und jetzt die Initiative der CDUFraktion.
So werte ich das aber nicht. Nach meiner Auffassung steht es jetzt 3 : 0 für die freiwilligen Feuerwehren.
Denn alle Regelungen unterstützen die Arbeit der Feuerwehren und verbessern sie wesentlich. Darum geht es vorrangig. Für die SPD-Fraktion ist dies auch künftig der Maßstab des Handelns.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir irgendjemanden hier im Raum oder die Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne fragen würden, was die Aufgaben der Feuerwehr sind, würde, wie aus der
Pistole geschossen, die Antwort kommen: retten, löschen, bergen, schützen. – Woher wissen wir das? Wir wissen das, weil wir alle einmal von Feuerwehrleuten unterrichtet wurden, oft schon im Kindergarten, spätestens in der Grundschule. Viele von uns haben Feuerwehrmuseen besucht. Genau das beschreibt die Aufgaben, die auch ältere Menschen in der Feuerwehr noch gut erledigen können.
Wir haben die Fakten schon gehört. Bisher musste jeder mit Vollendung des 60. Lebensjahrs aus dem aktiven Dienst ausscheiden, konnte die Dienstzeit aber bis zum 65. Lebensjahr verlängern lassen. Leider gibt es aber keine bundesweit einheitlichen Regelungen, sondern die Altersobergrenzen in den Ländern variieren zwischen der Vollendung des 60. und der Vollendung des 67. Lebensjahres. Es gibt leider auch noch keine Flexibilisierungskorridore.
In Hessen bleibt neben der Möglichkeit der Verlängerung der Dienstzeit ein Wechsel in die Alters- und Ehrenabteilungen. Nach dem Wechsel in die Ehren- und Altersabteilungen hat man aber einen verminderten Versicherungsschutz. Genau darum geht es. Klar war: Wir wollen, dass die Feuerwehrleute, die nach dem 60. Lebensjahr weiterarbeiten wollen, einen entsprechenden Versicherungsschutz genießen. Das hat das hessische Innenministerium jetzt zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband und der Unfallkasse geregelt.
Ich finde es wichtig, noch einmal zu sagen, welche Aufgaben ältere Feuerwehrleute ausführen können: Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergärten, Gerätewartung, Verwaltung, Ausbildung von Feuerwehrleuten, Pressearbeit und die Dokumentation der Geschichte der jeweiligen Feuerwehren.
Es gibt drei wesentliche Gründe, warum diese Regelung für die freiwilligen Feuerwehren sehr gut ist:
Erstens. Die Mitgliederzahlen sinken. Wir haben mit dieser Regelung ein Potenzial von etwa 9.000 Feuerwehrleuten erschlossen. Das sind die Menschen, die sich in dem Alterskorridor zwischen 61 und 70 Jahren befinden. Sie können jetzt gut versichert weitermachen.
Zweitens. Wir alle reden ständig über den demografischen Wandel. Gerade im ländlichen Raum haben wir das Problem, die Strukturen irgendwie zu erhalten. Strukturen zu erhalten heißt unter anderen: Wir brauchen Feuerwehren und ihren Nachwuchs vor Ort. Es gibt aber nicht mehr so viel Nachwuchs bei den Feuerwehren und den Jugendfeuerwehrorganisationen. Wir haben zum Glück eine steigende Zahl junger Mädchen und Frauen, die in den Feuerwehren mitmachen. Das finde ich prima. Deshalb ist es ein logischer Schritt, ältere Feuerwehrleute im Dienst zu lassen. Wir nutzen ihre Kompetenz und ihr Wissen und können damit die Strukturen, die wir unbedingt brauchen, länger und besser erhalten.
Noch einmal zurück zur Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen. Es ist doch schön, wenn jemand, der 65, 68 oder 70 Jahre alt ist, den Kindern anschaulich von Bränden und Unfällen erzählt, die passiert sind, und sie darin schult, selbst vorbeugenden Brandschutz zu betreiben. Ich denke, dass wir aus dem reichen Erfahrungsschutz älterer Menschen einen großen Gewinn ziehen können.
Drittens. Die neue Regelung ist gut gegen Altersdiskriminierung. Wir treten in Deutschland gegen jegliche Form der Diskriminierung ein, gegen die Diskriminierung von Frauen, gegen die Diskriminierung von Menschen mit Handicaps, gegen die Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Diskriminierung älterer Menschen ist aber leider immer noch gang und gäbe, sei es bei der Einstellung in die Berufswelt, sei es im täglichen Leben, sei es leider – wie hier – im Ehrenamt. Beim Ehrenamt haben wir eine gute Gelegenheit, gegen Altersdiskriminierung vorzugehen.
Wer älter ist, ist deswegen nicht schlechter – im Gegenteil. Wir brauchen ältere Menschen. Mit dieser Regelung tun wir eine Menge gegen diese Art der Diskriminierung und beziehen ältere Menschen mit ihrem Erfahrungsschatz in das aktive Ehrenamt, hier: bei den Feuerwehren, ein. Auf dem Weg zur Bekämpfung der Altersdiskriminierung ist noch ein gutes Stück zu gehen, aber ich denke, mit einem verbesserten Versicherungsschutz haben wir einen großen Schritt getan.