Ich akzeptiere aber auch ausdrücklich, dass andere Kolleginnen und Kollegen andere Ausdrucksformen gegen Rassismus und gegen den Populismus der AfD finden.
Es geht um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Gerade weil es um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft geht, ist der Angriff der AfD auf die Religionsfreiheit so perfide. Viele Menschen in unserem Land, unabhängig davon, ob sie Christen, Muslime oder jüdischen Glaubens sind, finden ihren Halt und ihren Sinn in der Religion. Das muss niemand teilen und richtig finden. Aber die Religions- und Glaubensgemeinschaften in unserem Land leisten einen Beitrag zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Meine Damen und Herren, wer das in Frage stellt, will die Gesellschaft spalten und nicht zusammenhalten.
Wir müssen der AfD den Nimbus oder die Selbstbeschreibung nehmen, sie sei eine Partei des sogenannten kleinen Mannes. Das ist sie überhaupt nicht. Gestern war es die Eurokrise, im Moment sind es die Flüchtlinge und der Islam. Was kommt denn als Nächstes, was der AfD gesellschaftspolitisch nicht gefällt? Frauen, die Beruf und Familie vereinbaren wollen? Alleinerziehende, die im Gesellschaftsmodell der AfD keine richtige Familie sind? Oder vielleicht sozial Schwache, die auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind? Auch das kommt im neoliberalen Gesellschaftsbild der AfD nicht vor.
Liebe Bürgerinnen und Bürger: Vorsicht vor dieser Partei. Als Nächstes seid ihr dran, wenn ihr nicht in das Gesellschaftsbild der AfD passt.
Das, was die AfD dem Islam unterstellt, praktiziert sie doch selbst: religiöse Intoleranz, ein völlig rückständiges Frauenbild und den Anspruch auf gesellschaftliche Dominanz. Die AfD behauptet, sie würde für die Bürgerinnen und Bürger sprechen. Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger entscheiden schon selbst, wer für sie spricht und wer nicht.
Diese Partei spricht nicht für die Bürgerinnen und Bürger. Sie ist keine Alternative und schon gar keine Alternative für Deutschland.
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann können wir zur Abstimmung über die beiden Anträge kommen.
Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Aufstehen gegen Rassismus – wehret den Anfängen! – Drucks. 19/3281 –
Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die SPD und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus entschieden bekämpfen – Drucks. 19/3308 –
Wer ist dafür? – Das ist das ganze Haus. Es ist auch keiner dagegen. Dann stelle ich fest, dass dieser Dringliche Entschließungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig verabschiedet wurde.
Antrag der Fraktion der CDU betreffend eine Aktuelle Stunde (Neue Regeln für die hessische Feuerwehr – Se- niorinnen und Senioren leisten Hervorragendes im Eh- renamt – Engagement in und für die Feuerwehr ist kei- ne Frage des Alters) – Drucks. 19/3298 –
Hierzu gibt es die mündliche Frage 530 des Kollegen Markus Meysner. Die rufen wir zuerst auf. – Bitte sehr, du hast das Wort.
Herr Abgeordneter, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen endet der Feuerwehreinsatzdienst mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann diese Feuerwehrdienstzeit auf Antrag über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum vollendeten 65. Lebensjahr, hinausgeschoben werden. Die Höchstaltersgrenze resultiert aus den vielfachen Belastungen und Risiken im Einsatzdienst der Feuerwehr.
Der Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen in den Ehren- und Altersabteilungen gilt beispielsweise für die Teilnahme an Mitgliederversammlungen, Ausschusssitzungen, vorbereitenden Sitzungen, Besprechungen und Vorbe
reitungsmaßnahmen für Veranstaltungen geselliger und sonstiger Art, Festzügen der freiwilligen Feuerwehr, Tagungen der Feuerwehrverbände sowie den Großkundgebungen des Deutschen Feuerwehrverbandes. Hinzu kommen Veranstaltungen, deren Ziel die Mitgliederwerbung oder die Darstellung der Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren in der Öffentlichkeit ist, kameradschaftliche Zusammenkünfte mit offiziellem Charakter wie beispielsweise Ausflüge, Kameradschaftsabende oder sonstige Aktionen der freiwilligen Feuerwehren vom Tag der offenen Tür über die Brandschutzwoche bis hin zum Feuerwehrjubiläum.
Eine Altersgrenze für diese Tätigkeiten ist nicht vorgegeben. Für Angehörige der Ehren- und Altersabteilungen gewährte die Unfallkasse Hessen bisher Unfallversicherungsschutz bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auch für Ausbildungsmaßnahmen, die Gerätewartung sowie Brandschutzerziehung und -aufklärung. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres konnten diese Tätigkeiten für die Gemeinde unter der Voraussetzung versichert werden, dass diese Personen in einem Beschäftigungsverhältnis zu der Gemeinde stehen. Bei der Prüfung des Versicherungsschutzes musste jedoch von der Unfallkasse Hessen immer der konkrete Einzelfall separat beurteilt werden, und die Versicherungsleistungen waren insgesamt geringer.
Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport hat deshalb, gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen und der Unfallkasse, eine Sonderregelung geschaffen, mit der Feuerwehrangehörige, die aus Altersgründen nicht mehr am Einsatzdienst teilnehmen dürfen und über 65 Jahre alt sind, ihr Engagement im Dienst unserer Feuerwehren fortsetzen können.
Dies ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass die aktiven Feuerwehrangehörigen der hessischen Feuerwehren durch erweiterte Aufgaben und gestiegene Anforderungen zeitlich immer stärker belastet werden. Zum anderen entspricht es häufig dem Wunsch der Seniorinnen und Senioren, sich auch nach dem Eintritt in den Ruhestand in ihrer Feuerwehr weiterhin ehrenamtlich zu engagieren.
Die im aktiven Dienst in den Feuerwehren gesammelten Erfahrungen und Kenntnisse sind sehr wertvoll und sollen an die Folgegeneration weitergegeben werden. Auch wenn die Teilnahme am Einsatzgeschehen nicht mehr möglich ist, können die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilungen sich auch nach ihrem jahrelangen dankenswerten Einsatz weiterhin vielfältig aktiv bei den Feuerwehren einbringen.
Dieses Engagement soll mit der Sonderregelung gefördert werden. Die Regelung gilt deshalb für Feuerwehrangehörige, die aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind und sich in der Ehren- und Altersabteilung ihrer Feuerwehr befinden, bis längstens zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Dies gilt nicht für Aufgaben des Einsatzdienstes.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte es sich jetzt ziemlich einfach machen und sagen: Ich schließe mich den Worten meines Vorredners an.
Aber dieses Thema ist so wichtig, dass wir es doch auf einer großen Breite bekannt machen und darauf aufmerksam machen sollten.
Schon oft haben wir uns beim Thema Feuerwehr auch mit dem demografischen Wandel beschäftigt. Hierbei ist uns bewusst, dass in besonderem Maße ein Augenmerk auf den Nachwuchs gelegt werden muss. Wir müssen alle dankbar sein, dass es freiwillige Feuerwehrkameradinnen und -kameraden gibt, die sich tagtäglich 24 Stunden bereithalten, um anderen in der Not zu helfen.
Rein rechtlich ist mit diesem aktiven Einsatzdienst allerdings mit 65 Jahren Schluss. Damit verbunden endet auch der Versicherungsschutz der Unfallkasse. Wie schon gesagt, konnte man in einem Behelfskonstrukt die weiterhin aktiven Kameradinnen und Kameraden, die bei anderen Aufgaben als dem Einsatzdienst über die 65 Jahre hinaus mitgearbeitet haben, zwar versichern, aber weitaus schlechter als die Kameraden unter 65 Jahren.
Gerade bei uns in Deutschland stellt sich immer wieder schnell die Frage: Wie bin ich denn überhaupt versichert? So war z. B. ein 64-jähriger Gerätewart für die gleiche Arbeit wesentlich besser abgesichert als sein 67-jähriger Kollege.
Nun hat die Landesregierung zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband und der Unfallkasse Hessen den Versicherungsschutz inklusive der Mehrleistungen für Feuerwehrangehörige – und das ist das Wichtige – bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres verlängert und somit die bestehende Versicherungslücke geschlossen.
Dies eröffnet den aktiven Seniorinnen und Senioren in der Feuerwehr die Möglichkeit, unbedenklich länger im Feuerwehrwesen mitzuwirken, zwar nicht im aktiven Einsatzdienst, aber daneben gibt es noch unzählige Möglichkeiten, die bisherige und für uns unbezahlbare Erfahrung und das dazugehörige Wissen weiterzugeben: Brandschutzerziehung, Ausbildung, Medien- und Pressearbeit, Jugendarbeit, Gerätewart, logistische Unterstützung, Verwaltungsarbeit und vieles mehr – das ist nur ein kleiner Auszug aus den Möglichkeiten, in denen nun der gesetzliche Unfallversicherungsschutz inklusive der Mehrleistungen für Feuerwehrangehörige bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres gilt.
Gerade wenn man als Aktiver die 65 vor Augen hat, noch fit ist, vielleicht 700, 800 Einsätze in der langen Zeit hinter sich hat
und nun weiß, bei Einsätzen nicht mehr aktiv sein zu dürfen, hat dies bei vielen mir bekannten Kameraden ein Unwohlsein hervorgerufen.
Aus der praktischen Erfahrung heraus wird diese neue Lösung viele der älteren Kameradinnen und Kameraden posi
tiv stimmen; denn wer einmal mit dem Feuerwehrvirus infiziert ist, der wird davon nicht mehr loskommen.
(Holger Bellino (CDU): Das gilt auch für das Rote Kreuz! – Janine Wissler (DIE LINKE): Das ist ansteckend!)
Der neue Versicherungsschutz ist nun eine Möglichkeit, den Kameraden oder die Kameradin mitzunehmen, weiterhin ihm oder ihr das Gefühl zu geben, dazuzugehören – und vor allem auf den großen Erfahrungsschatz, das Wissen und die Kompetenzen, die in den vielen Jahren erarbeitet worden sind, nicht zu verzichten. Aus eigener Erfahrung kann ich zu diesem Motivationsbaustein – so will ich ihn einmal nennen –, der hier gefunden und ausgearbeitet wurde, nur gratulieren.