Die beste Energie, die wir haben, ist die Energie, die nicht verbraucht wird. Aus diesem Grunde sind auch hier Forschungsmittel verfügbar. Aus diesem Grunde werden auch die gesamten hessischen Landesimmobilien entsprechend saniert, damit wir dort möglichst wenig Energie zum Heizen und möglichst wenig Strom verbrauchen. Wir fordern aber auch weitere Förderungen, gerade des Energieeinsparens und der Energieeffizienz, in Berlin, ob es nun steuerliche Erleichterungen oder zusätzliche Mittel sind. Das ist wichtig, und das muss bundesweit geregelt werden.
Mit dem Landesentwicklungsplan, den wir beschlossen haben, haben wir geordnete Voraussetzungen geschaffen, damit es auch in Hessen genügend Raum für Windenergieanlagen gibt, obwohl wir nicht der windreichste Standort in der Republik sind. 2 % Vorratsfläche haben wir beschlossen; 98 % der Landesfläche sollen Ausschlussflächen sein. Es wird auch von Umweltverbänden anerkannt, dass wir diese klare Trennung machen.
Wir haben der Energiewende und der Energieversorgung auf nachhaltiger Basis als Koalition von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der CDU in unserem Koalitionsvertrag einen breiten Raum eingeräumt. Wir haben das Thema im Koalitionsvertrag sehr weit vorne platziert. Eine nachhaltige Umsetzung der Energiewende unter Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Aspekte, aber auch der Biodiversität sind unser Ziel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Energiewende; wir können die Energiewende; und wir machen die Energiewende.
Das eint uns, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU. Wir machen diese Energiewende mit Augenmaß und unter dem Aspekt, dass nicht immer die schnellste, sondern die beste Lösung die richtige ist, und der richtige und nachhaltige Weg in die Zukunft unserer regenerativen Energien. Kolleginnen und Kollegen, diese Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Garant für eine gute Energiezukunft in Hessen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist anlässlich des dritten Jahrestags der Reaktorkatastrophe von Fukushima nötig, daran zu erinnern, dass der eingeschlagene Kurs der Energiewende und des beschleunig
ten Ausstiegs aus der Atomkraft in Deutschland einen Grund hatte, nämlich die Erkenntnis, dass die Risiken der Atomkraft letztlich zu groß sind. Auch deswegen haben wir uns auf den Weg der Energiewende gemacht, mit dem klaren Ziel, nicht nur in Hessen, sondern in Deutschland insgesamt Ende 2021/22 auch mit dem letzten deutschen Atomkraftwerk unwiderruflich vom Netz zu gehen. Ich glaube, wenn wir uns noch einmal vergegenwärtigen, was die Erkenntnisse aus den Folgen der Katastrophe in Fukushima bis heute sind – es ist angesprochen worden – , dann ist das in der deutschen Politik ein Konsens, auf den wir an diesem Punkt durchaus noch einmal hinweisen können.
Dazu gehört allerdings, dass wir im Rahmen der Energiewende vor diesem Hintergrund für Alternativen sorgen müssen. Das heißt, wir müssen das Energiesystem in Deutschland und in Hessen so umbauen, dass die Erzeugung von Strom und Wärme langfristig durch erneuerbare Energien gewährleistet werden kann.
Das bedeutet nichts anderes als einen kompletten Systemwechsel, nämlich den Umbau der Erzeugungsstruktur hin zu mehr Dezentralisierung und technologischer Spezialisierung. Ich sage ausdrücklich: Der Energiepolitik in Hessen liegt das klassische Zieldreieck aus Umweltverträglichkeit, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit mit Energie zugrunde. Dies wollen wir erreichen, indem wir den Ausbau der erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Steigerung der effizienten Nutzung von Energie im Strom- und Wärmebereich weiter forcieren.
Die grundsätzliche Strategie wird durch die Zielsetzungen des Hessischen Energiegipfels vorgegeben. Die neue Landesregierung hat sich jedoch auch Zwischenziele gesetzt. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode, also bis 2019, soll ein Viertel des in Hessen verbrauchten Stroms durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Das bedeutet in etwa eine Verdoppelung des heutigen Anteils der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch innerhalb der nächsten fünf Jahre. Kollege Gremmels hat gemeint, dies sei kein ehrgeiziges Ziel. Sehr geehrter Herr Kollege Gremmels, wissen Sie eigentlich, was die SPD auf Bundesebene als Ziel in den Vertrag der Großen Koalition geschrieben hat? – Wir sind bundesweit bei 25 %. Das Ziel der Großen Koalition ist 40 bis 45 %, aber nicht in den nächsten fünf Jahren, sondern in den nächsten zehn Jahren. Insofern sollten Sie noch einmal überlegen, ob eine Verdoppelung in Hessen nicht wirklich ein ehrgeiziges Ziel ist.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Thorsten Schäfer- Gümbel und Norbert Schmitt (SPD))
Weil ich gerade dabei bin und die Kollegin Wissler wieder einmal die Jahreszahlen 2030 und 2050 durcheinandergeworfen hat: Der Energiegipfel hat sich darauf geeinigt, bis 2050 100 % erneuerbare Energien in Strom und Wärme umzusetzen. Wer sich ein bisschen damit auskennt, weiß, dass das durchaus auch ein ziemlich ehrgeiziges Ziel ist.
Zurück zum Strom. Wir glauben, dass uns die mittlerweile erzielte Ausbaudynamik bei der Windkraft, aber auch bei der Fotovoltaik, das Erreichen dieses Ziels ermöglichen wird und dass in Hessen die Potenziale dafür ohne Frage vorhanden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Rahmenbedingungen durch die gerade begonnene grundlegende Überarbeitung des ErneuerbareEnergien-Gesetzes nicht so einschneidend verändern werden, dass unsere Ausbauziele in Hessen, insbesondere bei der Windkraft und der Fotovoltaik, dadurch infrage gestellt werden bzw. komplett revidiert werden müssen.
Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich: Sollte der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel – der ist den Sozialdemokraten durchaus bekannt – vorgelegte Gesetzentwurf vom Bundestag
Aus Sicht der Landesregierung muss es in Hessen möglich bleiben, die erneuerbaren Energien so auszubauen, dass die landespolitischen Ziele erreicht werden können. Für die Anlagen muss ein wirtschaftlicher Betrieb langfristig realisierbar sein. Nur durch diese Planungssicherheit werden Investitionsanreize gesetzt und insbesondere auch die Entwicklung der zugrunde liegenden Technologien vorangebracht. Das gilt insbesondere für die im Stromsektor führenden Systeme wie Windkraft und Fotovoltaik, aber auch für die energetische Biomassenutzung, für Wasserkraft und Geothermie.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe gestern die Stellungnahme des Landes Hessen an die Bundesregierung übermittelt, die unter anderem folgende Änderungswünsche beinhaltet:
Erstens. Die Vergütung für die Windkraft im Binnenland muss so gestaltet werden, dass auch die hessischen Vorranggebiete wirtschaftlich genutzt werden können.
Auch Länder wie Hessen und Baden-Württemberg müssen eine Chance haben, an der Energiewende mitzuwirken.
Das hat fast keine Auswirkungen auf die Kosten der EEGUmlage, da Windkraft im Binnenland jetzt schon zu den günstigsten Formen der erneuerbaren Energien gehört.
Zweitens. Es kann nicht sein, dass Stadtwerke, Genossenschaften und sonstige Investoren bereits Hunderttausende Euro in Wind- und Vogelschutzgutachten investiert und teilweise bereits die Turbinen bestellt haben und dann von der Bundesregierung nachträglich durch einen Stichtag die Spielregeln verändert werden.
Investitionen brauchen Vertrauensschutz, sonst gibt es bald keine Investitionen mehr. Deswegen muss klar sein, wer im Vertrauen auf das bis 2014 geltende EEG-Gesetz investiert hat, muss darauf vertrauen können, dass es bis dahin unverändert gilt. Auch das ist nicht teuer. Es ist aber für das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen ungeheuer wichtig.
Drittens. Das Gleiche gilt für die in der Vergangenheit getätigten Investitionen in die Eigenstromerzeugung sowohl bei der Fotovoltaik als auch bei hoch effizienten KraftWärme-Koppelungsanlagen. Natürlich müssen wir dafür sorgen, dass sich nicht ein immer größerer Anteil der Stromerzeugung der Zukunft außerhalb der solidarischen Finanzierung von Energiewende und Netzkosten bewegt. Wer aber mit einem so drastischen Vorschlag zum Einbezug der Eigenstromerzeugung nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit kommt wie Sigmar Gabriel, der darf sich nicht wundern, wenn auch hier Investoren das Vertrauen verlieren. Das schadet der Energiewende, die auch vom Vertrauen lebt.
Zum Schluss: Die Energiewende ist ein Großprojekt, aber sie besteht nicht nur aus Anstrengungen, sondern sie beinhaltet auch große Chancen, die wir beherzt nutzen wollen. Sie ist kein Selbstzweck, sondern sie hat einen Grund: langfristig für sicheren, sauberen und bezahlbaren Strom zu sorgen, der dem Klima nicht schadet und keinen Atommüll und keine neuen Reaktorkatastrophen produziert. Daran und dafür arbeiten wir, machen Sie mit. – Vielen Dank.
Danke schön. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Stunde, Tagesordnungspunkt 41, Drucks. 19/172, abgehalten.
Eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, Drucks. 19/193.
Nach § 59 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags sind Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen dringlich und somit auf eine bereits festgelegte oder genehmigte Tagesordnung zu setzen. Somit wird der Dringliche Antrag ohne Bejahung der Dringlichkeit durch das Plenum als Punkt 53 auf die Tagesordnung gesetzt. – Herr Kollege Rudolph, zur Geschäftsordnung.
Frau Präsidentin, ich wollte darauf hinweisen: Wir haben uns interfraktionell darauf verständigt, dass dieser Punkt heute als letzter Tagesordnungspunkt mit fünf Minuten Redezeit aufgerufen werden soll.
Gut, das haben wir zur Kenntnis genommen: fünf Minuten Redezeit und letzter Tagesordnungspunkt, der heute aufgerufen wird.
Antrag der Fraktion der CDU betreffend eine Aktuelle Stunde (Hessen unterstützt eine friedliche Lösung – Ukraine braucht weiterhin Solidarität und Geschlos- senheit aller Demokraten) – Drucks. 19/173 –